Beiträge von Rudolpho
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AAAARGHH!!!
Sie wollen mich ärgern, stimmt's? 
nein ich versuche Ihnen verständlich zu machen, dass Ihre Fragen höchstens im Bereich "Fortbildung im Mietwesen" interessant sind allerdings nicht in der Realität im Umgang mit Mietern, wozu sehr viel Einführungsvermögen notwendig ist.ZitatNur: wäre nun auch eine solche nicht gültig, wie ich zuletzt ergänzend beschrieb: nochmalige Kündigung, aber diesmal fristlos + fristgerecht (und alles unter der Annahme, dass der Mieter die Mietschulden noch nicht beglichen hat) ...?
stellen Sie sich vor Sie wären Mieter, was würden Sie denken wenn sie jetzt die Kündigung doppelt gemoppelt erhalten?
.. genau diese Gedanken wird der Vermieter im Vorfeld auch haben und sich entsprechend informieren und zu dem Schluss kommen, dass er beim ersten Schreiben einen Fehler gemacht hat und nun nur hoffen kann, dass der Mieter NICHT zahlt...ZitatWieder was ganz Anderes ... Ich dachte - denn so steht es auch "überall" - dass die bestehenden Mietschulden komplett gezahlt werden müssen, damit die fristlose Kündigung unwirksam wird ("Schonfrist") ...
nein deshalb ist die zeitgleiche fristgerechte Kündigung ja so wichtig, weil eben nicht die kompletten Mietschulden beglichen werden müssten. Dazu ist heutzutage fast kein Mieter mehr zu in der Lage (leider)........bei dem Verhältnis Vermieter/Mieter ist es ganz besonders wichtig, nicht nur auf die rechtl. § zu pochen, sondern gegenseitiges Verständnis entgegenzubringen. Dann klappts in der Regel sehr gut.Habe ich was versäumt? Sind wir eigentlich per du?

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und wenn ein Vermieter nun z.B. versäumt, das Kündigungsschreiben wie oben genannt zu gestalten,
ich bin sicher, dass ein kluger Vermieter wichtige Dinge nicht versäumt und sich im Vorfeld über den genauen Sachverhalt/Vorgehensweise informiert. Wenn nicht, wird er bald selbst Mieter in seinem eigenen Objekt sein und Miete an einen neuen Vermieter zahlen dürfen (das ist jetzt nicht so ernstzunehmen, auch wenn was dran ist).Eine nachgeschobene fristgerechte Kündigung wäre "alleine" nicht gültig bzw. müsste begründet werden und könnte nicht Bezug nehmen auf die vorhergehende fristlose Kündigung. Die in den meisten Fällen unwirksam wird, da die Mieter ja nur einen Teil zahlen müssen und das wird erfahrungsgemäss FAST immer gemacht..:)
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Hoffe, dass ich das mit meinem Vermieter friedlich klären kann.
sehr gute Idee...........vielleicht vorher doch nochmal das Gespräch suchen weil schon aufgrund der Trockengeräte hätte sie die Möglichkeit Mietminderung einzufordern. Vielleicht kann der Vermieter - je nach SB bei der Versicherung - sich einen Teil des Mietausfalls über die Gebäudeversicherung erstatten lassen...@ all: ja ich weiß rein rechtlich nicht möglich, aber manchmal sind auch unmögliche dinge möglich, wenn man vernünftig an sie herangeht..........
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Den Balkon kann ich über den Winter eh nicht nutzen aber ich würde schon gerne die Arbeiten fertig haben.genausowenig können die Arbeiten über den Winter durchgeführt werden - zumindest gibt es Material was bei bestimmten Wetterverhältnissen nicht verarbeitet werden sollte/kann.:)
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bzgl. Extrakosten und Gewinn das ist abhängig von Gemeinde/Kommune............
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Und: wisst ihr denn, wie es sich nun mit der Antwort auf die Frage "Könnte der Vermieter auch erst fristlos und dann (bevor Nachzahlung erfolgt) noch hinterherschiebend (für den Fall, dass die fristlose Kündigung danach unwirksam werden sollte) ersatzweise fristgerecht kündigen?" verhält?
hier fehlt der Sinn und auch die Logik.
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der Vermieter und die Mieter können sprechen, dann klärt man vor Kauf so dinge ab.
was ich empfehlen würde: Mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und abklären ob er den "falschen" Boiler ggf. umtauschen kann.
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und was ist wenn Vermieter und Mieter sich einig sind?:), .........weil es kommt in der Realität eher selten vor, dass tatsächlich ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen wird (weil der Vermieter es genauestens begründen muss) und wenn, dann spricht man im Vorfeld einiges ab. Oder gibt es einen § der dagegen spricht

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a) natürlich kann ein befrister Mietvertrag fristgerecht gekündigt werden
b) einer fristlosen Kündigung wird keine fristgerechte "hinterhergeschoben", sondern "beide" Kündigungen sind in einem Schreiben enthalten, damit die Sicherheit gegeben ist, dass der Mieter auch wirklich auszieht und eben nicht durch eine Teilzahlung die fristlose Kündigung unwirksam wird.Die entsprechenden Paragraphen kann ich leider nicht liefern.
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1. Vor dem Haus gibt es eine Rasenfläche.
wie sieht es bzgl. Nutzung der Rasenfläche durch euch aus?ZitatDie Vermieterin hat es vor einem Jahr selber umgestellt
manche Dinge stellen Vermieter aufgrund schlechter Erfahrungen um..ZitatVon den anderen Mietern haben wir eine Auflistung bekommen welche Zeit wofür gebraucht wird. Völliger Humbug, ich brauche keine 5 Minuten um eine einzige Fensterbank abzuwischen
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wenn vielleicht die Fenster auch mal mit geputzt wird, kann es sogar 20 Minuten dauern.ZitatWenn sie sonst putzt, ist sie nach einer guten Stunde durch.
sicher dass dass immer so der Fall ist ?
Zitataber das abholen und das sollen wir brav mitzahlen.
wenn die Biotonne nicht genutzt wird und Kosten in den NK aufgeführt sind, brauchen diese nicht gezahlt zu werden.....ZitatUnd was machen wir, wenn wir nicht die Einsicht bekommen, sprich uns er ignoriert und/oder eben verweigert?
nett und freundlich darauf verweisen, dass ihr als Mieter Rechte und Pflichten habt umgekehrt die Vermieter aber auch. und ohne einsicht in die Originalbelege seid ihr nicht verpflichtet zu zahlen.:) -
Zu den Heizkosten: Wir bekommen immer die getankte Ölrechnung reingereicht mit unserem Anteil und das muss dann sofort überwiesen werden. Manchmal wird auch 3mal im jahr getankt. Dann haben wir derei mal eine Rechnung. Die Heizkosten werden nicht vorweg an den Vermieter gezahlt. Kann ich die 15% auch rückwirkend abziehen?für alle zum Verständnis:)
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susanne:
- Sondern an wen?an gar keinen wieso auch? weil die Rechnungen direkt nach Öllieferung bezahlt werden.:)
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Rudolpho, darf ich denn aus Ihrem ersten Satz schließen, dass Sie die Antworten auf meine Fragen sicher geben könnten?

ich würde Ihnen doch niemals verbieten können aus meinen Antworten irgendwelche Schlüsse zu ziehen:) Wir können doch alle "frei" was Meinungen, Entscheidungen und Interpretationen angeht entscheiden und würden uns niemals beeinflussen lassen. Nicht dass es dazu kommen könnte, dass Sie sich hier in der Tat noch "gefangen" fühlen.....und isoliert vorkommen würden. Das könnte ich schlimmer finden, als wenn man Sie in irgendeiner Form verulken würde:). -
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Hat es aussicht auf Erfolg wenn Ich Wiederspruch einlege und nur den bisherigen Pauschalvertrag oder etwas höher zahlen will ?
l
ja, wenn man dich "zwingen" würde, würde man dir keine Möglichkeit einräumen, Widerspruch einzulegen........... -
Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Klärung beitragen.

mit Spannung habe ich verfolgt, wie Sie sich mit Logik die Frage fast korrekt beantworten konnten.Vielen Dank für Ihr Lob und liebe Grüße an Ihre Mutter, komisch die haben Sie im Eingangsthread gar nicht erwähnt, wahrscheinlich vergessen

was mich interessieren würde, mit welchen Gedanken haben Sie Ihren Nicknamen ausgewählt? Hat zwar nichts mit Mietrecht zu tun aber würde ich spannend finden zu erfahren

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Hallo zusammen!
Kann man den Vermieter zwingen den richtigen zu kaufen und einzusetzen?
.sorry aber ihr hättet vorher mit ihm abklären müssen, wenn ihr ein "spezielles" Gerät benötigt.

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