die Angst, die Sie verspüren, dürfen Sie nicht zeigen (auch wenn das noch so schwer ist)......am besten mit der Nachbarin und Betreuerin gemeinsam das Gespräch suchen, wenn es nochmal vorkommt. Falls dann wieder nicht geöffnet wird, Polizei rufen (auch wenns schwerfällt), aber man muss die Störungen dokumentiert haben.(die Polizei bzgl. Gewaltbereitschaft informieren)................beim zuständigen Ordnungsamt anrufen (meist sind die Herrschaften dort bekannt und man erhält tipps) und evtl. eine Anzeige (gemeinsam mit der nachbarin) bzgl. Ruhestörung stellen.........................am allerbesten noch vorher den Vermieter einschalten
Beiträge von Rudolpho
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nochmal das Gespräch mit der Vermieterin in RUHE suchen und Sachverhalte klären und eine Lösung finden.............ihr freundlich klarmachen dass sie einen fehler gemacht hat und für den Schaden aufkommen muss............wenn keine Einigung möglich ist, bleibt nur der Rechtsweg (ihr das auch sagen)
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die Aussage des Anwalt ist rechtens, die Kündigung ist korrekt und fristgerecht und die Verfügungsgewalt liegt einzig und allein beim Vermieter und wenn die Wohnungen leerstehen aus welchen Gründen auch immer sollte nicht ihre Sorge sein...............Ihre Beweismöglichkeiten bzgl. Trennung sind schwierig, es gibt auch Fälle, in denen nur eine "räumliche" Trennung vollzogen wird...........
Bei der Rechtsschutzversicherung muss es sich um eine MIETERrechtsschutzversicherung handeln (im Vertrag prüfen) und dann abklären, ob die in einem solchen Fall zahlen, wenn die Aussichten sehr gering sind
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bei einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel maßgebend und WANN die letzte Erhöhung war (man darf nicht einfach willkürlich die Miete erhöhen, ist festgelegt auch der Prozentsatz um wieviel erhöht werden darf; habe die Zahlen nicht im Kopf bitte googlen). Bitte informieren Sie sich wenn es für Ihre Gemeinde keinen gibt, an welchen Sie sich halten müssen (nächst größere Stadt). Man kann keine Mieterhöhung vornehmen und mit anderen Wohnungen vergleichen, es sei denn die Wohnungen sind KOMPLETT identisch was Etage, Ausstattung (z.B. Balkon etc.), Ausrichtung angeht. Jede Wohnung hat Vor- und Nachteile....
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a) Schreiner:
Geben Sie Ihrer Vermieterin SCHRIFTLICH 3 - 4 Terminvorschläge, wann es Ihnen möglich ist, dass der Schreiner sie aufsucht. Falls dann nichts passiert, würde ich nochmal das Gespräch zu suchen und darüber informieren, dass sie ggf. die Miete kürzen dürfen, wenn mehrfach angekündigte Schäden einfach ignoriert werden
b) Was haben Sie für einen Mietvertrag???? Kaltwasser gehört zu den Nebenkosten und das steht in jedem Mietvertrag drin. Und wird auch nicht bar abgerechnet. Der Vermieter braucht z. B. für die Steuer einen Nachweiss. Kriegen Sie eine schriftl. Bestätigung WAS sie gezahlt haben und WIEVIEL m³ verbraucht wurden etc.??? Sorry aber dass Sie eine Abrechnung sehen wollen, fällt Ihnen etwas spät ein, das hätte ich VOR der ersten Zahlung verlangt und Rechnung zeigen lassen vom Wasseranbieter. Dort ist aufgeführt, wieviel 1 m³ kostet und wie der Gesamtverbrauch im Haus ist, dann können Sie prüfen, ob Ihre Zahlungen stimmen...c) Bzgl. der üblen Nachrede würde ich den Vermieter freundlich darauf hinweisen, dass er die Probleme, die er mit Ihnen hat auch nur mit IHNEN bespricht. Die "Swenja" kann nicht beurteilen, warum Sie mehr verbrauchen..........
d) Bzgl. Mülltrennung vielleicht mal kurz nachdenken, ob das Schreiben nicht doch eine Berechtigung hat. Wenn nicht auch hier vielleicht darauf hinweisen, dass Sie alles so machen wie abgesprochen
e) Die Angelegenheiten am besten erst dann besprechen, wenn die Emotionen wie WUT etc. verraucht sind, das bringt sonst nichts
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mit dem "Müll schreiben" stimme ich zu; dass es sich nur um vermieter handelt stimmt nicht........ich wundere mich nur immer, dass Mieter ihre Sorgen DIREKT hier rein schreiben, anstatt erst mal das Gespräch in der REALITÄT suchen, das hilft ungemein....
@rosa: Bzgl. Lärm nach 22.00 Uhr und sonntags können Sie beim Ordnungsamt Anzeige wg. Lärmbelästigung stellen; Sie müssen dann eine Zeugenaussage tätigen..............tagsüber wird schwierig, weil es sich um "normale" Tätigkeiten des Lebens handelt, die man nicht verbieten kann
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Rechnung von der angeblichen "Pauschale" zeigen lassen, ansonsten unwirksam
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Hallo,
wenn Sie den Garten nutzen dürfen (falls das Schreiben auftauchen sollte), brauchen Sie die Vermieterin nicht zu informieren, WEN sie WANN in den Garten einladen...........es sei denn es handelt sich um eine Großfamilie, das in einem "Fest" endet, dann würde ich das vorher ankündigen........... -
Hallo unx,
ich bin Vermieter und wenn ich bei jedem Schaden direkt ein solches wie von Ihnen angekündigtes Schreiben erhalten würde, würde das wohl kaum zu meiner Freude beitragen..............wieso suchen Sie nicht einfach erst mal das Gespräch bevor Sie Fristen setzen etc.......weil ansonsten wird der Vermieter im umgekehrten Fall genauso reagieren!!!!! Und völlig zu recht
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