Beiträge von Rudolpho

    Häufig wird von Seiten der Vermieter wird immer wieder versucht, Verwaltungskosten in anderen Kostenpositionen zu "verstecken", z.B. in den >>>Hausmeisterkosten. Erledigt der Hausmeister auch Aufgaben, die der Verwaltung des Gebäudes zuzurechnen sind, so müssen dieses Kostenanteile ausgeschieden werden und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Hausmeisterkosten gehören zwar zu den umlagefähigen Betriebskosten, nicht aber Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, welche in der Praxis zumindest teilweise von den Hausmeistern mit wahrgenommen werden. Der Vermieter hat daher über einen längeren Zeitraum des Abrechnungsjahres im einzelnen mit Stundenangaben auszuführen, welche Aufgaben der Hausmeister in welcher Zeit ausgeführt hat, wozu eine Buchführung unumgänglich ist. (AG Osnabrück, Urteil vom 22. April 2004 , Az: 6 C 17/04 (XXX), 6 C 17/04).

    Die Überwachung der Wartungsverträge und Kontrolle der Wartungsfirmen sind als Verwaltungskosten nicht umlagefähig. ( LG Gera, Urteil vom 31. Januar 2001 , Az: 1 S 185/00). Ebenso sind die durch den Verwaltungsaufwand entstehenden Kosten für Wohn-raumkündigung, Zeitungsanzeigen (Neuvermietung) Rechtsberatungskosten, Steuerberater-kosten oder Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung nicht umlagefähig. Dies sind Kosten der "Geschäftsführung" gemäß § 1 Ziffer 2 der BetriebskostenVO (siehe oben).

    Hallo
    auch wenn es sich um eine Warmmiete handelt, muss der Vermieter wissen, welche Gebühren für Nebenkosten anfallen bzw. in der Miete enthalten sind, weil er diese ja an Stadt/Gemeinde etc. abführen muss....Für die Abfallbehälter gibt es eine Gebührenordnung bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde z. B. 35 l kosten 56 Euro, 52 L kosten 86 Euro (sind schätzwerte; die Werte stehen oft im Internet der jeweiligen Gemeinde ansonsten anrufen)......oder den Vermieter fragen; was eurer jetztiges Abfallgefäß kostet und was das neue kostet (er hat die Gebührenordnung sicherlich vorliegen)..........dann können Sie prüfen, ob die 5 Euro je Mieter gerechtfertigt sind.

    weil ich gestern auf das forum gestoßen bin mit Entsetzen feststelle, wie wenig Hilfe man hier erhält...............ich kann gar nicht mehr aufhören in alten Beiträgen zu stöbern...............langeweile glaube ich haben hier einige Hilfesteller, die einfach nur irgendetwas dahinschreiben..............ich dachte schon immer ich hätte mit anstrengenden Mietern zu kämpfen, aber seit gestern weiss ich dass ich sehr viel Glück habe............

    hat sich zwar erledigt aber sicher ist Gefahr in Verzug auch wenn kein Wasser von der Decke tropft...........das Wasser tropft durchs mauerwerk und ist auch nicht zu sehen oder hören, sondern richtet ganz leise immer größere Schäden an.........je eher er entdeckt und behoben wird desto besser sonst geht es dem Vermieter so wie uns wochenlang laute Trockengeräte Tag und Nacht

    sie können ja auch den Vermieter falsch verstanden haben: "die Küche kann ja erst noch stehen bleiben, die entrümpele ICH später :;))".........also mal fragen ob er diese nicht doch jetzt schon entrümpeln kann...............schließlich habe Sie eine Wohnung OHNE Küche angemietet oder ist die Küche im Mietvertrag aufgeführt??

    gebe Kolinum recht..................3 Jahre haben Sie es ohne Konsequenzen geduldet...........und vor die Türe setzen können Sie sie - da es ja Ihr Haus ist - rechtlich gesehen sofort ...........wenn Sie das aus "menschlichen" Gründen nicht möchten (weiss ja nicht ob sie eine Möglichkeit hat irgendwo vorübergehend unterzukommen), haben Sie die Möglichkeit JETZT noch etwas für einen gewissen Zeitraum SCHRIFTLICH aufzusetzen, bis sie was neues gefunden hat...

    mit dem Mietspiegel ist kein unsinn, es gibt Richtlinien oder wie kommen sonst die Preise zustande???

    Die Erkenntnis kommt daher weil es Gesetze/Regelungen an die sich ein Vermieter zu halten hat.

    Und meine persönliche Erkenntnis dazu: Der Vermieter wird seinen Grund gehabt haben, weswegen er eine Wohnung günstiger anbietet, sonst hätte er ja direkt alle "gleichgesetzt".

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!