was die anderen Häuser angeht, ich glaube kaum dass es noch so viele Häuser gibt, bei denen keine Kaution geleistet wurde, weil das eher untypisch ist. Verständlich ist es, dass er gerne eine hätte, aber es ist nicht rechtens. Bei uns hat eine Fam. nur 50 Euro Kaution gezahlt, wir hätten auch aus Sicherheitsgründen gerne mehr, können aber keine fordern.
Beiträge von Rudolpho
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fristlos glaube ich nicht das rechtens ist genauso wenig mit den zwei Mieten (zumindest mit der Erhöhung)..........räumungsklage dauert.......die anderen Häuser interessieren nicht wenn die Mieter alles hinnehmen........also lass dich beraten!
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tja es gibt Käufer denen sind die Menschen egal................ich habe noch einen Link gefunden: Eigent
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ich würde mieterschutzbund probieren oder bei der Verbraucherzentrale kann mann (musst du mal googlen) auch für 20 Euro eine einmalige Mietauskunft erhalten..............vielleicht will er das ja auch so das alle ausziehen und hat es mit dem Hintergedanken gekauft, weil er sanieren möchte. Weil sonst hat er noch die Kosten bzgl. Mieterunterbringung etc.
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wir haben die Mieter direkt nach Kauf schriftlich informiert dass wir neue Eigentümer sind und Ihnen konto-Daten etc. übermittelt, zwecks Überweisung der zukünftigen Miete bzw. wir haben uns schon vor dem Kauf mit Mietern getroffen um uns ein Bild zu machen
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wir haben vor einem jahr ein MF-Haus gekauft und MV-Verträge mussten so wie sie waren übernommen werden (einer Erhöhung steht allerdings nichts im Wege). Steht auch so im Kaufvertrag. Bei euch müsste das auch so drin stehen auch dass sie ohne Kaution übernommen werden........allerdings bezweifle ich dass der Notar dir Auskunft gibt, aber ein Versuch ist es wert. Kaufvertrag liegt dem alten VM und dem neuen vor.........tja wer wird Dir Einsicht gewähren?? Wahrscheinlich keiner. ..............
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von Herbst 2011 bis Januar 2013 ist für mich mehr als 4 Monate, die Fragestellerin schrieb doch dass Januar 2013 ein Tippfehler sei, weil sie ja nur bis september bezahlen müssen
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es kann auch sein, dass das Arbeitsamt evtl. mal Stichproben durchführt und feststellt, dass da jemand wohnt der zuwenig Wasser verbraucht (ich spreche aus Erfahrung) und schon fangen Prüfungen an.............deswegen moniert er wahrscheinlich das zu viele Waschen weil es kein "öffentliches" Wasser ist..............(Ich VERMUTE nur)
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zu b) dazu ist er verpflichtet wenn er eine Mietwohnung unterhält. Und Abrechnungen muss er auch haben, anhand derer er die Abrechnung erstellen muss
Zu d) Erklärungsnöte soll heißen: Regenwasser muss angemeldet sein und er muss ein entsprechendes Hauswasserwerk haben......wenn es nicht angemeldet ist, verbraucht seine Wohnung und Ihre kein Wasser/Abwasser oder zuwenig.............es gibt aber einen Wasseranbieter in der Region (deswegen wollte er Ihnen auch einen anderen Wasserhahn anschließen) und eine öffentliche Stelle (je nach Region unterschiedlich), die das Abwasser abrechnet und wenn nichts abzurechnen ist, wird geprüft -
das sind Standardklauseln eines Mietvertrages
a) bzgl. Wartung Heizung etc. wird jährlich durchgeführt und mit Nebenkosten abrechnet (Umlegung auf ALLE Mieter)
b) Klausel bzgl. Möbel fällt nur an wenn z. B. eine lampe zu Bruch geht oder der Herd nicht mehr funktioniert und repariert werden muss, soll heissen dass sich der Mieter bis zu einer gewissen Summe an den Kosten beteiligen muss; schließlich nutzt er die Sachen ja auch
c) Schönheitsreparaturen Bad fallen selten an;, welcher Vermieter legt schon regelmäßig neue Fließen oder Armaturen -
a) Wieso brauchen Sie wenn Sie berufstätig sind einen Mietvertrag fürs Arbeitsamt?
b) Die Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter nach Auszug machen (bei 7 monaten alle Kosten diviert durch 12 (1 Jahr) und multipliziert mit 7 (Anteil für 7 Monate) und als Vorauszahlung muss er die Summe abrechnen, die im Vertrag als NK aufgeführt ist
c) Zählerablesen gemeinsam MIT Vermieter bei Wohnungsübergabe. Nach gemeinsamem Ablesen unterschreiben beide Parteien
d) der Ärger bzgl. der Waschmaschine lässt vermuten, dass bzgl. Regenwasser nicht alles so läuft wie es laufen soll und der VM ggf. bei zu hohem Verbrauch in Erklärungsnöte gerät -
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haben Sie kein Wohnungsübergabeprotokoll, dass alles einwandfrei funktionierte???? Bzw. keine Besichtigung mit VM gemacht? Dann haftet vielleicht schon der neue Mieter
Ist im Mietvertrag eine "Miete für die Geräte" vereinbart worden
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mal ernsthaft: wie hoch ist denn die Miete?? Ich kenne einen fall (obwohl das wirklich ein extrem renovierungsbedürftiges Haus war), in dem der Mieter für 1 Jahr kostenfrei wohnen durfte. Er musste allerdings in diesem Zeitraum gewisse handwerkliche Dinge durchführen (muss alles schriftlich fixiert sein). Für Material etc. kam der Vermieter auf (logischerweise weil er ja am Ende mehr Qualität hat)................Ende vom Lied war allerdings, dass der Mieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und nach einem Jahr nicht viel passiert ist, weil an das kostenfrei wohnen gewöhnt man sich schnell, an die Pflichten eher nicht so....bzw. gehört ja auch handwerkliches Geschick zu
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kleiner Tipp: wenn ich schon vor Einzug anfange Hilfe bzgl. Mängeln etc. zu suchen, dann heisst das doch die Wohnung mit den anstehenden Kosten sagt mir nicht zu oder ich kann mir sie mit allem drum und dran einfach nicht leisten. Also am besten nach etwas umschauen, was "passt"
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du kannst die NK-Abrechnung auch beim Mieterverein auf inhaltliche Korrektheit prüfen lassen
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bzgl. der Ventile kann ich Dir sagen, dass die regelmäßig aufgedreht werden müssen......hat er die Arbeiten beim Übergabetermin nicht mit Ihnen abgesprochen?
folgender Tipp:
Mietrechtsberatung bei der Verbraucherzentrale
Ratsuchende der Verbraucherzentrale, die noch nicht Mitglied des Mietervereins Köln sind, können eine kostenpflichtige Mietrechtsberatung durch einen qualifizierten Mietrechtsjuristen des Mietervereins Köln in Anspruch nehmen. Die Beratungen finden in den Räumen der Verbraucherzentrale statt und werden zu einem Preis von 20 EUR je Viertelstunde angeboten -
Wohnungsk.... (du hast sicher noch höhere Kündigungsfristen nach 26 Jahren)
bzgl. Mietvertrag anschauen meinte ich ob Du ihn dir nicht einfach mal anschauen willst, vielleicht sind die Erhöhungen gar nicht soo extrem (um Kooperativ gegenüber Vermieter zu wirken).....unterschreiben musst du ihn deshalb ja nicht......
Was den Rest angeht befürchte ich ohne rechtl. Schritte kommst Du nicht weiter, wenn Mieterverein schon nichts erreicht
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