bin gespannt wie es ausgeht
Beiträge von Rudolpho
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für Deine Gastgeberin: Wichtige Informationen über die Rechte von Mietern
sich was der einfachere Weg ist wenn der Vermieter sich weigert -
bei uns hat eine Mieterin letzte Woche so argumentiert: Ich habe seit zwei jahren eine Wohnung die ich mir auch alleine leisten kann und das möchte ich auch vorerst so lassen. Wir wollen lediglich ausprobieren, ob es zu zweit funktioniert. aber ich möchte weiterhin alleinig Mieterin sein. Bzgl. der Kosten das klären wir untereinander. .................und der Besucher ist jetzt Mitbewohner ohne im Vertrag aufgeführt zu sein.
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wenn Deine Bekannte das nicht möchte (vielleicht möchte Sie dich bei Bedarf jederzeit vor die türe setzen können:;))....sprecht doch mit Vermieterin ob es ohne neuen Vertrag geht........
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mit dem neuen Mietvertrag ist auch nicht unbedingt notwendig, wenn der Partner mit einzieht und einer alleine weiterhin die Verantwortung übernehmen möchte
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das ist m. E. keine zusage für eine Untervermietung (die Vermieterin hat das wahrscheinlich nicht oder falsch verstanden). Sie geht davon aus, dass sie beide zukünftig als Paar in der Wohnung leben, was ja auch naheliegt, wenn man von seinem "Partner" spricht......spricht doch auch nichts gegen, weil die Miete gleich bleibt und das die NK steigen ist logisch
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Hallo Daniela,
ihr habt in 2012 einen fast doppelt so hohen Heizwert (2011: 9,78 kw für 1 Liter und 2012: 5,34 kw für 1 Liter). Der Richtwert für 1 liter Heizöl liegt bei 10,8 kwh. Ich habe jetzt keine Ahnung ob der so weit auseinander liegen kann und ob es richtig ist das man die verbrauchte KWH durch die Heizölmenge teilen kann oder ob es dafür eine Formel gibt. Normalerweise müssen für Brennstoffe (bei Heizöl, Flüssiggas, Festbrennstoffe) auch der Anfangs- und Endbestand angegeben werden. falls sich hier kein Fachmann diesbezügl. meldet, würde ich mir mal die Rechung beim Vermieter anschauen bzw. mir es von ihm erklären lassen. -
Berny: zwischenfrage: Könnte ich als VM jetzt nicht veranlassen, dass das Nutzungsrecht der großen Gartenfläche auf zwei Parteien aufgeteilt wird? Das hätte der jetzige Nutzer doch zu dulden oder?
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wir hatten das auch vor Jahren mal dass wir die Kosten vom Vermieter mit übernommen haben, da wir aber nur für ein Jahr dort wohnen wollten, haben wir es "Geduldet"............Sie hätten vielleicht auch besser direkt einschreiten müssen, weil schlecht ist, wenn sie es zwei Jahre lang "gezahlt haben".....
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a) haben Sie mit dem Ehepaar gesprochen oder ist das Ihre Vermutung, dass die nicht einen Teil abgeben werden?
b) die Mutter kann ich aus dem Grund nachvollziehen, wenn sie etwas abgeben würde kommt ggf. neuer Ärger: Weil die Kinder trotzdem in den Garten der anderen Partei möchten (weil es dort andere Sache gibt und Spielkameraden). Es ist erfahrungsgemäss immer schwierig zwei Familien mit Kindern direkt nebeneinanderrein rechtlich gebe ich den anderen Schreibern recht. Vielleicht schauen Sie sich mal nach einer anderen Wohnung/Haus um weil ich schon verstehen kann das man mit zwei Kindern eine Gartenfläche haben möchte.
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a) habt ihr bei Einzug Werte abgelesen?? WER Vermieter oder ein ISTA-Mitarbeiter
b) hast Du die Abrechnung von Deinem Nachbar gesehen?? Vergleicht doch mal -
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zum besseren Verständnis der RG hat die ISTA auf der letzten Seite eine Erklärung beigefügt. Wenn Sie sich ein bisschen Zeit nehmen und mit der Abrechnung auseinandersetzen ist sie sicherlich verständlich. Wenn es die erste ISTA-Abrechnung ist, braucht es vielleicht ein bisschen länger. Also lieber die Rechnung selbst durchforsten als das Internet. Glauben Sie mir es funktioniert
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hallo; es ist wie bereits gesagt, schwierig ohne die Abrechnung zu sehen etwas zu sagen. Die ISTA haben ziemlich hohe Kosten was die Erstellung der Abrechnungen umfasst (diese Summe finden Sie unter Heiznebenkosten: Geb. Verbrauchserfsg.)..... will heißen bzgl. der Kosten fallen nicht nur die Heizkosten an sich an. Zusätzlich werden noch Nutzerwechselgebühren (die auch nicht gering sind) auf Sie umgelegt. Das gleiche gilt für den Wasserverbrauch (Gebühr Kaltwasserz. etc.). Diese Positionen sind aber alle separat und detailliert aufgeführt. Sie können aber auch die ISTA direkt anrufen und Fragen abklären...........Des weiteren haben Sie die Möglichkeit beim Vermieter die detaillierte Aufstellung der Positionen einzusehen (vielleicht lässt er Ihnen eine Kopie zukommen). Dort können Sie prüfen ob für die Wartung der einzelnen Zähler auch wirklich nur der Nutzungszeitraum berechnet wurde oder der Abrechnungszeitraum (1 Jahr). Die ISTA-Mitarbeiter sind erfahrungsgemäss hauptsächlich auf Nebenkostenabrechnungen spezialisiert, die ein Jahr umfassen
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kann Berny nur zustimmen,.............
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Hallo; kommt bei Leitungen gelegentlich vor, wenn sie über einige Tage nicht benutzt wurden, weil sich noch "Restwasser" drin befindet, nach kurzem Laufenlassen müsste aber wieder klares rauskommen.............wie sieht das Wasser in der Toilette aus?
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t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_45389636/bgh-mieter-muessen-beim-auszug-nicht-renovieren.html
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sorry ich stand auf der leitung
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