Beiträge von Rudolpho

    ja sicher bin ich mir. aber wenn ich erst ende september außerordentlich kündigen würde, würde doch die frist bis zum 31.10 nur einen monat dauern.

    - du würdest Dich aber auch bei einer Kündigung im September auf das Datum im Schreiben der Mieterhöhung (weil das ja der Kündigungsgrund ist) und auf den BGB-Paragraphen beziehen und somit fängt die Frist rückwirkend doch wieder im August an (auch wenn die Zeit schon teilweise abgelaufen ist).......


    Mehr Miete würdest Du auch nicht zahlen wenn die Erhöhung schon für Oktober gelten würde (wird lt. BGB bei Kündigung nicht wirksam)

    Die relativ kleine Riesenschlange, die in ….gesucht wird, ist ein Teppichpython – und keine Boa, wie zunächst vermutet. Wie ein Experte am Dienstag gegenüber dieser Zeitung erklärte, wird die Schlange, die er als „fittes Tier“ kenne, „nicht gefährlich gegenüber Menschen“.
    Herzförmiger Kopf mit kantiger Schnauze

    Der Teppichpython (Morelia spilota variegata) ist eine Würgeschlange, die in Australien beheimatet ist. Erwachsene Exemplare erreichen in der Regel eine Länge von 1,50 bis 1,80 Meter, maximal 2,20 Meter.

    Die Zeichnung ist meist schwarz-weiß. Der Körper ist im Grundton dunkelbraun bis schwarz und mit hellen beige oder cremefarbenen Rautenbändern überzogen, der Bauchs ist deutlich heller.

    Charakteristisch ist der herzförmige Kopf mit der kantigen Schnauze. Die Beute wird mit einem schnellen Biss festgehalten und dann umschlungen und erwürgt. Ist das Beutetier erstickt, wird es mit dem Kopf voran verschlungen.


    Dafür spreche auch, dass der Python, als er in einer Werkstatt eingefangen werden sollte, nicht gebissen habe, obwohl er mehrere Stunden lang bedrängt worden sei. Die Schlange sei „schlicht nicht gefährlich“. Im Gegenteil: In seiner Heimat Australien werde der Teppichpython geschätzt, weil er in Hausnähe lästige Nagetiere wie Ratten kurzhalte. Der Dürboslarer Python sei aber aufgrund seiner Größe nicht imstande, mit einer ausgewachsenen Ratte „fertig zu werden“. Ein Mann hatte in….. nach der Rückkehr aus dem Urlaub das nachtaktive Reptil in seiner Werkstatt gefunden.

    Das Tier war letzte Woche Dienstag aus einem Nachbarhaus geflüchtet. Es war wegen Renovierungsarbeiten nicht in seinem großen Terrarium, sondern nur behelfsmäßig untergebracht. Dabei muss der Würgeschlange die Flucht aus der Wohnung gelungen sein. Nach Angaben des Experten, der ein erfahrener Reptilienzüchters ist, sei die Haltung ansonsten „in Ordnung“ gewesen. Gefüttert wurde wie üblich mit Frostfutter (eingefrorenen Mäusen, Eintagsküken usw.).

    Der Tierpfleger hatte, durch das Ordnungsamt der Gemeinde alarmiert, am Freitag versucht, den Teppichpython aus seinem Versteck zu ziehen, was aber nicht gelang. Das Tier klammerte sich an Dachbalken fest und nutzte dann einen Augenblick der Unachtsamkeit, um wieder zu verschwinden. Der Einsatz einer Wärmebildkamera brachte nichts, da die Restwärme des (ruhenden) Tieres offenbar zu gering war.

    Auch Dr….., Leiter des Aquariums am Zoo, bestätigte gegenüber dem Bürgermeister, „dass Menschenleben nicht unmittelbar gefährdet sind“. Er betonte im Gespräch, zur Panik bestehe kein Grund. Der Bürgermeister verwies auch auf den großen Aufwand für die Gemeinde. „Die Kosten werden wir dem Besitzer in Rechnung stellen.“

    Am Dienstagabend suchten Biologen des Zoologischen Forschungsmuseums mit zwei Dutzend Feuerwehrleuten nach dem Tier. Doch nach gut zwei Stunden wurde der Einsatz abgebrochen. Unter Hobbyhaltern werden die Pythons schon für rund 50 Euro gehandelt. Teppichpythons unterliegen dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen/Anhang I. Ihre Haltung muss daher der Unteren Landschaftsbehörde, angezeigt werden.

    Hallo,
    vielleicht hilft es: Bei uns war vor einer Woche ein ähnl. Fall: Person A kommt aus urlaub und entdeckt in der Garage ein solches Tier von seinem Nachbarn Person B. Dort schaltete sich sofort Polizei und Ordnungsamt ein sehr zum Widerwillen von Person B, der das für übertrieben hielt. Ende vom Lied: Person B erhielt vom Ordnungsamt eine schriftl. Verfügung, dafür Sorge zu tragen, das Tier ausfindig zu machen (weil es war zusätzlich eingeschalteten Tierschützen zweimal wieder entwischt).......obwohl es noch immer nicht aufgefunden wurde (wahrscheinlich verstorben weil es "draußen" aufgrund der momentanen Temperaturen nicht lange überlebt)........also vielleicht mal bzgl. Verfügung Ordnungsamt nachfragen

    mein Vermieter hat mir den heute Mievertrag schriftlich gekündigt. Bis zum 01.11.2013 habe ich Zeit mir eine neue Wohnung zusuchen. Nur hat er den eigentlichen Kündigungsgrund in der Kündigung nicht erwähnt und den Kündigungsbrief sehr knapp gehalten.

    was steht den drin? Fristlos oder fristgerecht und was heißt den "eigentlichen Kündigungsgrund"? Hat er nun einen genannt oder nicht?

    geh hin und frage ihn ob er Miete oder lediglich Nebenkosten zahlt, weil ich glaube kaum, dass ein Vermieter jemand 4 wochen vorher in die Wohnung lässt ohne Miete zu fordern.................falls er keine zahlt, musst Du es mit dem Urteil was du aufgeführt hast versuchen (obwohl du den Schlüssel ja freiwillig früher abgegeben hast, das bezieht sich sicher eher auf Fälle wo Mieter noch keinen Schlüssel erhalten haben). Weil ein anderes gibt es nicht, du hast zum 01.09.2013 gekündigt..........es sei denn auf dem was Du unterschrieben hast, steht etwas bzgl. dass Dir die Miete erlassen wird oder s. ä.

    das hätte der Vermieter stellenweise vermeiden können. Die Trocknungsgeräte hätten längst aufgestellt werden müssen. Normalerweise übernimmt das die Firma, die die Feuchtigkeit misst SOFORT nach der ersten Messung um weiteren Schaden zu vermeiden. Des weiteren ist das ein Versicherungsschaden, so dass der Vermieter lediglich die "Organisation" übernehmen muss. Unverständlich dass er nicht zügiger reagiert hat

    Hallo Martin,
    zur Rückgabe der Mietwohnung wird normalerweise ein Termin zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Dazu wir meist freiwillig (um nachträglichen Schadensersatz auszuschließen) ein Abnahmeprotokoll erstellt. Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung oder zur Fertigung eines Abnahmeprotokolls besteht nicht................Normalerweise werden zwei exemplare angefertigt und vor Ort unterschrieben übergeben. Hat Dein Vertreter kein exemplar erhalten, hast Du schlechte Karten nachträglich eine Kopie einzufordern. Allerdings gibt es keine rechtl. Grundlage es Dir wegen ausstehnder Zahlungen vorzuenthalten...........Andersrum: Wenn alles i. O. war, ist so ein Abnahmeprotokoll eigentlich nicht wichtig, weil ja nichts mehr "nachkommen" kann.

    mach Dir keine Gedanken mehr! Ich dachte es fiele jemand spontan etwas ein........hatte ja noch die Hoffnung dass er seine Drohung mit Anwalt wahrmacht, aber leider kommt kein entsprechendes Schreiben.....

    ja diesmal ja! Nur ich hoffe ich habe da keinen Kuddel muddel drin; hatte noch nie so einen Fall von Mieter (wir haben den übernommen beim Hauskauf). Weil bei der fristgerechten steht als Termin Ende Oktober..............wo ich momentan selbst denke irgendwie verwirrend (habe mir im Internet aus verschiedenen Vorlagen einen "Cocktail" gemischt)...................wegen dieser Person bin ich übrigens hier im Forum gelandet. Naja abwarten............aber ich suche schon seit über einem Jahr das GESPRÄCH und jedes Mal bleibt die Türe verschlossen und irgendwas wird gerufen. Und die übrigen Bewohner sind zu lieb, ich musste denen vieles aus der Nase ziehen weil zwei Parteien auf einmal einfach so ausziehen wollten (obwohl sie fast 20 jahre dort wohnen und auch Gartenpflege etc. betreiben und Vorzeigemieter sind)

    die Kündigung ist Konsequenz nach 3 schriftl. Abmahnungen (Ruhestörung, Beleidung/Bedrohung der anderen Bewohner, Nichteinhalten von Regeln etc.) und bereits die 2. fristlose. Die erste war wg. 2 Mieten (dann hat er eine beglichen), die zweite ausstehende Miete fehlt bis heute.(nach Eingang der jetzigen fristlosen Kündigung bekam ich eine SMS dass er ab jetzt die Zahlung einstellen werde, es sei denn wir nehmen Kündigung zurück).............................der spricht nicht von Auge zu Auge der schreit nur hinter verschlossener Türe..............sorry ich weiss ist schwer zu verstehen und auch zu beschreiben (bzw. das würde ein Roman werden). Dachte nur, es gäbe eine Vorgehensweise, weil am 31.08. ist Termin und ich weiss dass wir da wieder umsonst vor der Türe stehen...

    Mieter erhält fristlose Kündigung (zeitgleich fristgerechte Kündigung). Vermieter geht davon aus, dass er schriftlich vereinbarten Räumungstermin nicht einhält bzw. keinen Zugang zur Wohnung gewährt. Gibt es eine andere Möglichkeit als nach dem Berliner Modell, das den Mieter dazu bringt, die Wohnung zu räumen bzw. den Termin einzuhalten? (Ordnungsamt etc. hält sich an solchen Dingen verständlicherweise nicht auf)

    Um nur EIN Beispiel zu nennen, wieso sich der Vermieter sehr sicher ist, dass der Mieter nicht reagiert: Bei der zuletzt schriftlich vereinbarten Zählerablesung wurde auch kein Zutritt gewährt (dem VM wurde durch verschlossene Türe zugerufen, dass er nicht öffnen werde, da er Nachtschicht hatte)...nach einer sofortigen zugestellten schriftl. Abmahnung erhielt Vermieter kommentarlos per SMS das Foto des Zählerstandes......

    Benny meint (er möge mich korrigieren wenn ich falsch liege): Es sind z. B. noch 100 Liter im Tank. Der VM tankt 6.026 Liter bei. Sind 6126 Liter. Diese sind aber ggf. nicht komplett verbraucht worden, so dass sich noch ein Restbestand im Tank befindet, der abgezogen werden muss (was vielleicht nicht gemacht wurde). Somit käme man auf eine geringere Literanzahl..............

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