nur als Zusatzinfo: Der Vermieter wird wahrscheinlich einen Wartungsvertrag mit der Installationsfirma haben, so dass für die Reparatur lediglich die Kosten für Ersatzteile anfallen
Beiträge von Rudolpho
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Das ist was Rudolpho noch lernen muß

bin ja einsichtig und lasse mich gerne eines besseren belehren............:)
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Hallo,
Wie sieht es in dieser Situation mit Kündigung aus? Gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist?
Danke schon mal!
Julia
Hallo MJ-268, ja hier gelten die gesetzl. Kündigungsfristen...........
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aber nicht wenn der Mieter "schuldig" ist weil er z. B. vor lauter Wut die Türe zuschlägt....
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hallo huebym
der VM muss für die Türen und Laminat aufkommen, wenn er der Meinung ist, dass diese erneuert werden müssen. Wenn du in der situation des "Auszuges" wärst und es ginge um die Kaution dann wärst Du froh, wenn der VM die "Notlösung" vorschlagen würde, weil du wahrscheinlich nicht bereit wärst für den kompletten Boden aufzukommen.....sorry aber wenn die Mängel an den Türen sooo erheblich sind, dann verstehe ich nicht, dass die nicht bei der Besichtigung aufgefallen sind, dann hättest Du vor Unterschrift des MV mit dem Vermieter "verhandeln" können und DAS dann schriftlich festhalten können -
habs verstanden, wenn er aber sonst i. O. ist will man vielleicht nicht immer direkt kündigen....ich glaube noch an das Gute im menschen
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nein leider kann man es nicht ändern, aber ich finde es schrecklich wenn ich dann dem Geld hinterherlaufen muss:;).......v. a. Dingen wenn es so schübchenweise gezahlt wird, kommt irgendwann die Kündigung vom Mieter und Kaution ist noch immer nicht gezahlt...
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Ich kriege gleich ein Lachkrampf:D
:kannst ruhig lachen das ist mir bewusst, aber wir verlangen keine drei Monatsmieten im Gegenteil! Und bisher (ausser in einer Wohnung und das bereue ich bis heute) hats immer mit dem "imvoraus" geklappt, weil VOR Einzug sind ja alle Mieter motiviert. Wenn sie erstmal dort wohnen nicht mehr
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die geht in Deckung wg. Schießübungen:;)........ist jetzt ein Scherz
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Sehen sie dann klappt das schon. Und bedenken Sie immer Sie sind beim Auszug froh wenn es keinen Streit gegeben hat, wenn vielleicht noch die ein oder anderen Sache zu klären ist.........alles Gute für die Geburt...
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ja die 4 Termine dürften reichen (wenn sie variabel sind sag ich mal abends und auch tagsüber es gibt personen die arbeiten im Schichtdienst). Tja dann nehmen Sie sich selbst schon mal bei Besichtigungen vor, auf jeden Fall ABZUSAGEN das ist immer besser als sich einfach gar nicht zu melden................mit dem Urlaub haben Sie natürlich recht. Obwohl ich immer Glück hatte, meine Mieter haben uns auch dann Zutritt verschafft, sei es durch Bezugspersonen oder Freunde!!!
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da gibt es auch kein Recht zu, das gehört zum Miteinander: Stellen Sie sich vor Sie suchen eine Wohnung und die Vermieterin sagt Ihnen: Tut mir leid, zeigen kann ich Ihnen die Wohnung leider nicht! Es ist heute leider nicht so einfach eine Wohnung zu vermieten, weil wie Sie bereits beschrieben, sehr viele potenzielle Interessenten teilweise OHNE Absage einfach nicht erscheinen. Und das ist ärgerlich - auch für den Vermieter, der bereits mit dem NOCH-Mieter einen Termin vereinbart hat............also ich denke mal die Besichtigung dauert keine Stunden und wird auch Ihrem süßen Baby in keinster Form schaden. glauben Sie mir die Vermieterin ist auch froh, wenn Sie Ende September endlich Termine vereinbaren kann, ohne das immer noch abstimmen zu müssen. Aber zur Zeit geht es halt nicht anders.
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Hallo
da hat die Polizei schon recht das ist Sache der Hausverwaltung/Vermieters und sie rückt auch erst aus, wenn etwas "passiert"ist. Sie haben die Möglichkeit, Anzeige beim Ordnungsamt zu stellen bzw. rufen Sie beim nächsten Vorfall das Ordnungsamt unverzüglich an. Sie brauchen Beweise!!!.............das mit der Abmahnung müssen Sie mit der Hausverwaltung klären, weil die müssen ihre Vorwürfe ja irgendwie begründen können. Selbstjustiz bringt in diesem Fall übrigens nichts. -
über solche Dinge habe ich keine Zeit und Lust mir Gedanken zu machen.............ich glaube ich gründe ein eigenes Forum, und setze eine Bedingung voraus bei der Anmeldung: Alter MINDESTENS 30.......weil vorher ist erfahrungsgemäss bei manchen Menschen, die anonym in Foren aktiv sind, das "Kindsein" noch nicht abgeschlossen..........ich komme mir hier wirklich langsam vor wie im Kindergarten
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für innen gibt es entsprechende Heizungsbesen....was das Auseinanderschrauben angeht, frag Deinen Vermieter mal nett und höflich wie oft er das bei sich selbst macht bzw. gemacht hat?
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Wäre unwirksam, da unzulässig
- sorry kapiere das zitieren nicht hoffe das gibt jetzt kein Kuddel-Muddel........na zumindest eine Teilzahlung ist bei Mietbeginn fällig (ich habe das aufgrund schlechter Erfahrungen drinstehen)
Wäre auch unwirksam, da unzulässig.
werde ich prüfen, weil mein Vertrag ist von einer Wohnverwaltungsgesellschaft und sollte eigentlich korrekt sein.... -
Hei, ich würde nichts rausnehmen (habe noch viel mehr §) weil du nie weißt ob der ein oder andere Fall nicht doch mal eintritt. Im Gegenteil ich habe zwei drei Dinge die ich noch ergänzen würde: a) Das die Kaution im VORAUS zu zahlen ist b) Schlüssel: Dass der Verlust UNVERZÜGLICH anzuzeigen ist c) das die techn. Geräte etc. die eigentverantwortlich vomMieter genutzt werden regelmäßig (1 mal jährlich) gewartet werden müssen. Dies ist dem Vermieter bei Bedarf nachzuweisen d) Untermietung: Dass eine Erlaubnis (auch bei Lebenspartner etc.) nur auf den Einzelfall bezogen ist und JEDERZEIT aus wichtigem Grund widerrufen werden kann...........ich hoffe ich habe jetzt keinen Punkt erwähnt, der nicht doch schon aufgeführt war
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- Kaution wollte er auf einen Schlag
- Vom Vormieter vollgestellte Garage
- Mündlich abgesprochene Reparaturen nicht durchgeführt (Fussleisten, Fenster...)und dann keine Erreichbarkeit zum Umzugstag...
Für die Zukunft:
- Hätte eine Niederschrift der Zusagen an dem Sachverhalt etwas geändert?
a) die Kaution ist vor Einzug fällig. Oft bieten VM den Mietern Ratenzahlung an. Dabei führt es oft zu Schwierigkeiten, weil die Mieter wenn sie einmal eingezogen sind, nachlässig werden bzw. wenn sich die Zahlung bis zu einem Jahr hinzieht, kann es passieren, dass der Mieter kündigt und die Kaution noch immer nicht gezahlt ist...
b) Bzgl. Garage: die wird der Vormieter doch hoffentlich in Kürze leerräumen
c) wie bereits geschrieben: besser ist SCHRIFTLICH. Wenn Sie eine Niederschrift haben (z. B. im Übernahmeprotokoll, das von beiden unterschrieben wird) können Sie die Zusage nachweisen und abmahnen mit Fristsetzung. Erst danach können Sie ggf. weitere rechtl. Schritte einleiten -
vielleicht kannst Du die Abrechnung mit Hilfe dieses Links (ganz unten ist eine Übersicht der Gradtage in Tabellenform) prüfen. Weil ohne die NK vorliegen zu haben ist das schwierig etwas zu sagen. gradtage | Tage und Gradtage berechnen!
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Übergabeprotokoll ist nicht zwingend, aber wenn es zum Streitfall kommt ein wichtiges Dokument. Aber wenn der VM nicht will können Sie nichts machen. mit Schlüssel genauso er kann sich vertreten lassen...........
Bzgl. Fenster würde ich den VM schriftlich auffordern den Zustand - wie mündlich vereinbart - herzustellen mit Fristsetzung...
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