Hallo zusammen, abgesehen davon, dass mein (Noch-)Vermieter mich ohnehin schon diverse Male "auf die Palme gebracht hat", finde ich nun folgende Aktion doch "behandlungsbedürftig".
Ich habe meine Kündigungsfrist meiner alten Wohnung - drei Monate eingehalten - bzw. ich musste die letzten beiden Monate doppelte Miete zahlen. Das ist hart, aber nicht zu ändern. Seit drei Wochen bin ich in der neuen Wohnung (in einer von der alten Wohnung 300 km entfernten Stadt) und muss eben diesen Monat noch blechen.
Als ich noch in der alten Wohnu g gewohnt habe, hatte mir mein dortiger Vermieter schriftlich zugesichert, dass er mir die Küchenzeile - sofern keine Mängel daran sind - abkaufen wird.
Nun kommt heute eine Mail von diesem Vermieter, in der er mich auffordert, die Küchenzeile zu meinen Kosten zu entfernen, da er anscheinend Mietinteressenten hat, die die Küchenzeile nicht wollen. Er hat mir lediglich eine Firma genannt, die die Entsorgung vornehmen könnten.
Die Wohnungsabnahme wird am 29.7. sein.
Ist das "rechtens"? Ich habe doch die schriftliche Erklärung, dass er sie kauft, kann er das nun so ohne Weiteres rückgängig machen?
Bitte um Hilfe!!!
Beste Grüße
Beiträge von Pearly
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