Beiträge von Motzi
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Und wegen der Statistik sollen die Mieter frieren?
Nöö, es ging um den Satz je später desto......
Davon abgesehen wird doch schon geheitzt oder wie ist das mit dem Ofen "anschmeißen" wohl zu verstehen ?
Ergo, ist noch Heizöl vorhanden... oder sehe ich da was falsch... und Warten kann Bares sparen.... -
Je später sie bestellt, desto teurer wird es, aber der dumme Mieter bezahlt ja...
Dass der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, das weiss ja der dumme Mieter nicht...Das gibt die Statistik aber nicht her. Im 10 Jahresvergleich erreicht der Heizölpreis im September sein Maximum um dann bis Januar auf sein Minimum zu sinken.
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Ich kann mir vorstellen, dass die Fragen eines Vermieters in einem Vermieter-Forum besser aufgehoben sind.
Ist das hier ein Mieter-Forum? Ich denke nicht. Hier kann doch allen geholfen werden, oder Berny? -
Zwischen "schiefgelaufen" und der Erfüllung des Tatbestandes des §248c StGB ist hier wohl alles möglich.
Ich würde Ihnen zu einem Besuch bei einen Fachanwalt raten. -
Na ja, ist ja klar, dass mir das mit den Betriebskosten erst jetzt auffällt, weil vier Jahre lang alles rund lief und ich keinen Anlass hatte, mich mit meinem Mietvertrag auseinander zu setzen.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Und genau dadurch könnte eine stillschweigende Vereinbarung über die Übernahme der BK wirksam zustande gekommen sein.
Auch ich würde Ihnen einen Fachanwalt ans Herz legen wollen. Inhaltlich hat der BGH das Zustandekommen solcher Vereinbarung bereits bejaht. Allenfalls bei der Dauer der Zahlungen könnte noch ein Knackpunkt liegen. Dies müsste dann aber im Einzelfall gerichtlich geklärt werden. -
Wenn man mal überschlägig den Verbrauch einer 30 Jahre alten WM als Grundlage nimmt, kommt bei 3x waschen pro Woche etwa eine Jahresverbrauch von ca. 28 Kubikmeter heraus. Bei einer neuen WM etwa 8-10 Kubikmeter.
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Und 5500kwh für 2 Personen, die sogut wie nie daheim sind, ist schon ein bisschen viel... oder nicht!?Es ist viel - richtig, aber nicht unmöglich. Das darf ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, es kommt halt auch auf Ihren "Gerätepark" an.
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Wie lange es dauert bis Sie einen Räumungstitel in Händen halten, hängt stark vom betreffenden Gericht und der "Verteidigungsintensität" des Mieters ab. Das kann im besten Fall nur wenige Wochen dauern. Normal wäre eher 6- 8 Monate auf der nach oben offenen Zeitskala.
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Rechtlich können Sie die Miete mindern; der Lärm bleibt Ihnen aber.
Das würde ich Falle von Kinderlärm aber mit einem dicken Fragezeichen versehen wollen.
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Bitte mal den genauen Bürgschaftstext einstellen
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Erläuterung zur Einspruchsfrist:
Die oben abgebildete Abrechnung 2011 ist Ihnen bis Ende 2012 zuzustellen und anschließend haben Sie noch 12 Monate Zeit, also bis können
Die Abrechnung wurde wohl am 12.07.12 erstellt. Davon ausgehend, dass sie danach auch umgehend zugestellt wurde, wären Einwendungen nicht mehr möglich.
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vielleicht solltest du deine meinung einfach mal für dich behalten?
du weißt gar nicht, wieso es keine kaution gibt. und das ist auch nicht das thema.Doch die Kaution ist Thema, da Sie u.a. für genau solche Fälle gedacht ist. Derjenige der eine Handwerksleistung in Auftrag gibt, muss diese auch bezahlen. Im Innenverhältnis zwischen M und UM gibt es dann einen Regeressanspruch. Weigert sich der UM. kann ein Fachanwalt beauftragt werden oder man reicht selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid ein.
Man kann das aber auch unter Lehrgeld ausbuchen, und streicht die Wand einfach selbst.
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Na, wenn es nur am Gesellenbrief liegt, kann sicher die Handwerkskammer helfen.
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Da du ja nicht die Rechte des Vermieters besitzt, kannst du auch nicht so handeln wie dieser. Und an dieser Stelle hört Mietrecht auf und beginnt das Zivilrecht. Du musst dich schon zivilrechtlich mit deiner Ex auseinandersetzen.
Ja so ist es. Vollkomen unjuristisch könnte man das ganze Zeug einfach in Ihren Machtbereich bringen.
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Du solltest keinen Schritt ohne einen Fach-Anwalt für Miet- und Immobilienrecht machen.
Aus meiner Sicht wäre ein Baumarkt die erste Addresse, dass dürfte wesentlich günstiger sein:)
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Bitte mal den MV hier einstellen. Die Betriebsgenehmigung hat erstmal nichts mit dem MV zu tun.
Wurde im MV eine Öffnungspflicht vereinbart? -
Kolinum
Danke für Ihre Antwort. Manchmal ist weniger mehr!
Bei der Gelegenheit goggeln Sie gleich noch mal nach Erkältung.
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1) Die Temperatur hat keinen direkten Einfluss auf Ihre Erkältung.
2) Die Heizperiode beginnt i.d.R. ab 01.10.
3) Außerhalb der Heizperiode kann eine Heizpflicht enstehen, wenn absehbar ist dass die Temp. nachhaltig unter 18 Grad fällt.
4) Denken Sie auch an Ihre Energiekosten
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