Beiträge von Dachdeckerin

    1. Das Geld hätte der Vermieter nicht einbehalten dürfen, nur weil er von dir keine Kaution verlangt hat, denn die wäre bei Einzug deines Bruders auch nicht fällig gewesen.
    2. 800€ einbehalten

    Zitat

    weil die Fenster nicht geputzt waren und die Wohnung „auf einmal in einen nicht so guten Zustand war“ Er sagte zu mir er musste Sie einen ganzen Tag putzen.


    Ich glaub ich sollte auch putzen gehn.
    3. Wenn dein Bruder 2012 aus deiner Wohnung ausgezogen ist, wann ist er denn aus seiner Wohnung ausgezogen? Die Sache könnte verjährt sein und mit 200€ wärst du gut bedient.

    Pixie
    Um nochmal auf die Ersatzvornahme zurückzukommen: Daraus, dass es um eine Kaution in Höhe von 2000€ geht, schliesse ich, dass ihr mind. ca. 660€ Kaltmiete bezahlt.
    Wo wäre das Problem gewesen gegen Monatsende die entsprechenden Handwerker zu bestellen? Natürlich hättet ihr der Hausverwaltung dazu eine Frist setzen müssen, damit diese noch selber tätig werden kann. Hätte sie das dann nicht gemacht, kann sie später auch nicht behaupten, es hätte ein Relais für 10€ gereicht. Schliesslich hatte sie die Möglichkeit selber zu reparieren/reparieren zu lassen.
    Aber wie dem auch sei - wenn ihr bald ausziehen werdet, bringt euch das nicht mehr viel.

    Trotzdem bleibt das Abwohnen der Kaution eine ganz schlechte Idee. Im allergünstigsten Fall drückt der Vermieter drei Augen zu und lässt es zu. Darauf würde ich mich aber ganz sicher nicht verlassen.
    Im zweitgünstigsten Fall fordert er die Miete über ein Onlinemahnverfahren, was immer noch recht günstig ist.
    Im drittgünstigsten Fall schaltet er für die Mahnung einen Anwalt ein und dann wird es teuer.
    Noch teurer wird es, wenn er pünktlich nach Ausbleiben der zweiten Miete fristlos kündigt und ein paar Tage später Räumungs- und Zahlungsklage einreicht.
    Und das wird u.U. ein verdammt teurer Spass, der auch noch mit Verzugszinsen, Gerichtsvollzieher, negativer Schufa einhergehen kann.

    Zitat

    Nützliche Alternativen habe ich nicht bekommen.


    Weil es keine gibt. Man hat nunmal nicht das Recht die Kaution abzuwohnen, weil man vermutet, dass der Vermieter mit den Mietminderungen gegenrechnen könnte.

    Zitat

    Also. Wie wird ein Gerichtsprozess durchgeführt, wenn ich im Ausland bin? Oder soll ich etwa meinen Umzug absagen und hier drei Jahre sitzen bis der Prozess durch ist?


    Es geht hier nicht um einen Mordprozess. Fast alles läuft schriftlich und man kann sich auch durch einen in D ansässigen Anwalt vertreten lassen.

    Zitat

    Was soll ich jetzt tun mit der Mietminderung, die von der HV ignoriert wird? Anklagen?


    Du hast bisher nicht geschrieben, warum die Miete gemindert wurde. Wäre eine Selbstvornahme zur Beseitigung des Mangels nicht möglich gewesen?
    Aber egal......... wenn die Minderung gerechtfertigt ist und der Vermieter verrechnet ungerechtfertigt mit der Kaution, dann müsst ihr die Rückzahlung der Kaution eben einklagen. Geht auch aus dem Ausland.

    Das Grundproblem ist einfach folgendes:
    Der Vermieter hat ein Recht auf die Zahlung der Miete. Und wenn ihm danach ist, darf er diese letzten 3 fehlenden Mieten einklagen. Und er wird Recht bekommen, was die Sache für euch deutlich verteuert, denn die Klage werdet ihr verlieren.
    So innovativ ist die Idee übrigens nicht. Darauf kommen viele Mieter.

    Zitat

    Aber Vorsicht wenn in der fristgerechten Kündigung unregelmäßige oder verspätete Mietzahlungen genannt wurde. Dann nämlich wäre sie wirksam. Denn Du hast ja mehrfach verspätet gezahlt.


    Die verspäteten Mietzahlungen wurden aber 1. hier nicht genannt (Schreiben hat der TE ja eingestellt) und 2. benötigt man bei einer Kündigung aufgrund verspäteter Mietzahlungen eine vorhergehende Abmahnung.

    Anwalt dürfte hier übertrieben sein, denn der Vermieter muss jetzt aktiv werden. Allerdings würde ich das Gespräch mit der Bank suchen und nachforschen, ob nicht vielleicht doch irgendwas falsch gelaufen ist.
    Mit dem Dauerauftrag scheint ebenfalls was nicht zu stimmen. In den meisten Verträgen (vermutlich auch in deinem) steht, dass die Miete am 1sten des Monats gezahlt werden muss. Damit sollte sie spätestens am 3. Werktag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben worden sein. Da solltest du der Bank auf die Füße treten oder deinen Dauerauftrag dahingehend ändern.
    Ist das Geld tatsächlich rausgegangen sind sowohl die fristlose, wie auch die fristgerechte Kündigung hinfällig.
    Wenn die dich raushaben wollen, werden sie aufgrund ständiger verspäteter Mietzahlungen eine Kündigung stricken können, sofern du deinen Dauerauftrag nicht dahingehend änderst, dass die Miete tatsächlich am 3.Werktag beim Vermieter eingegangen ist.

    Zitat

    Unter den sonstigen Betriebskosten ist im Mietvertrag nichts aufgeführt was man im Entferntesten als Sicherheitsdienst auslegen könnte.


    Deshalb die Frage was dazu im Mietvertrag steht. Betriebskosten müssen nicht einzeln aufgeführt werden. Es würde ausreichen auf die Betriebskostenverordnung zu verweisen.

    Zitat

    Ob es gerechtfertigt ist ist wohl Auslegungssache...


    Hier im Forum wird niemand beurteilen können, ob ein Sicherheitsdienst erforderlich ist. Sollte es vor Beauftragung eines Sicherheitsdienstes häufig zu Einbrüchen, Überfällen, Vandalismus, Brandstiftung, etc. gekommen sein, macht der SD Sinn.

    zu 1.) Ja, es ist zulässig. Der Vermieter hat die entsprechenden Tonnen zur Verfügung gestellt und letztlich ist jeder Mieter verpflichtet seinen Müll zu trennen, wenn die Möglichkeiten vorhanden sind.
    Halten sich die Mieter nicht daran, muss der Vermieter trotzdem ausreichend Tonnen zur Verfügung stellen und das geht zu Lasten aller Mieter.
    zu 2.) Was steht denn zu den Betriebskosten im Mietvertrag? Eine Securityfirma könnte zu den sonstigen Betriebskosten gehören. Es käme auf die Umstände an, ob dieser Posten gerechtfertigt ist.

    und Kolinum
    Das was du da fett unterlegt hast, sind die Kosten, die im weitestgehendsten Sinne mit Verwaltung zu tun haben. Mit "Kosten der Aufsicht" sind keine Sicherheitsfirmen gemeint

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