Vermieter will Haus verkaufen statt Mängelbeseitigung

  • Hallo,

    wir wohnen hier jetzt seit 14 Jahren in einem Haus zur Miete.
    Wir haben 2 Kinder. Es gab noch nie Probleme mit dem Vermieter
    und wir haben bisher einige Kleinigkeiten selber behoben.

    Jetzt fängt das Haus leider an ins Alter zu kommen und erste
    schwerere Mängel treten auf. Die Außenfasade bröckelt, das Garagendach ist
    undicht und teilweise morsch, teilweise Feuchteflecken an der Wand ... etc

    Jetzt haben wir den Vermieter kontaktiert, um die Mängel zu beseitigen.
    Bei Feuchtigkeit hört der Spaß halt auf.

    Heute ruft dieser an und deutet an, dass Haus verkaufen zu wollen,
    weil Ihm die Reperaturen evtl zu teuer sind.

    Darf er einfach verkaufen, um die Kosten zu sparen?
    Ich habe gelesen, dass er nur mit uns verkaufen kann ...
    ergo der Käufer kauft uns mit.... und dann?


    Frage 2:
    Also zweites habe ich eine Frage zum gleichen Ablauf ...
    allerdings gilt das für die andere Haushälfte ...
    da wohnen die Schwiegereltern und die haben mit dem Vermieter
    einen Wohnrecht auf Lebenszeiten Vertag ausgehandelt und vom Notar
    bestätigen lassen.
    Was passiert da wenn der Vermieter jetzt verkaufen möchte?
    Das geht auch nur inkl. Mieter ....oder ...?
    und was passiert dann? Ich denke der Käufer hat dann ein Problem oder?


    Gruß
    Totti

  • Zitat von Totti77;49870<br>[I

    Heute ruft dieser an und deutet an, dass Haus verkaufen zu wollen,
    weil Ihm die Reperaturen evtl zu teuer sind.
    Darf er einfach verkaufen, um die Kosten zu sparen?
    Ich habe gelesen, dass er nur mit uns verkaufen kann ...
    ergo der Käufer kauft uns mit.... und dann?[/I]

    Glauben Sie tatsächlich, das alle Vermieter als Millionäre rumlaufen?
    Er kann mit seinem Eigentum genauso verfahren wie Sie mit dem Ihrigen. Dazu braucht er ebensowenig Ihre Zustimmung, als wenn Sie eine Auto verkaufen würden die seinige.

    Wenn Sie das tatsächlich so gelesen haben wollen, wäre mir das neu und würde gern die Quelle wissen; auch andere Forenmitglieder hätten bestimmt Interesse daran.


    Konsequenzen hat das für Sie keine. Ein darüber hinausgehendes Interesse könnte höchstens Ihre private Neugier befriedigen; ich müsste dann aber Märchen erzählen.

  • Zur 1. Frage
    Klar übernimmt der Käufer bestehende Verträge. Möglich wäre dann eine Eigenbedarfskündigung.
    Zur 2. Frage(n)
    Ein lebenslanges Wohnrecht KANN sich wertmindernd und verkaufserschwerend auswirken. Muss aber nicht unbedingt sein.
    Und Doppelhäuser kann man meist auch getrennt voneinander verkaufen.


  • Wenn Sie das tatsächlich so gelesen haben wollen,

    Kann der Mietvertrag gekündigt werden, weil der Vermieter die Wohnung oder das Haus verkauft (Eigentümerwechsel)?
    Nein, der Verkauf der Wohnung oder des Hauses berührt den Bestand des Mietvertrages nicht. Dies sieht § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) ausdrücklich vor. Der Erwerber wird automatisch neuer Vermieter. Der Mietvertrag gilt weiter. Weder hat der Verkäufer ein Kündigungsrecht, weil er verkaufen möchte, noch hat der Erwerber ein Kündigungsrecht, wenn er gekauft hat.

  • Zur 1. Frage
    Klar übernimmt der Käufer bestehende Verträge. Möglich wäre dann eine Eigenbedarfskündigung.


    Ergänzung zur Verdeutlichung (wahrscheinlich meinst Du es auch so):
    Eine Eigenbedarfskündigung ist vorher auch nicht unmöglicher. Alter und neuer Vermieter haben ja die gleichen Rechte und Pflichten. Die Gefahr aber, dass jemand ein Haus kauft, um dann auch selbst drin wohnen zu wollen, ist im Allgemeinen größer als die, dass der bisherige Vermieter nach 15 Jahren mitmal die Bude für sich benötigt.

  • Kann der Mietvertrag gekündigt werden, weil der Vermieter die Wohnung oder das Haus verkauft (Eigentümerwechsel)?
    Nein, der Verkauf der Wohnung oder des Hauses berührt den Bestand des Mietvertrages nicht. Dies sieht § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) ausdrücklich vor. Der Erwerber wird automatisch neuer Vermieter. Der Mietvertrag gilt weiter. Weder hat der Verkäufer ein Kündigungsrecht, weil er verkaufen möchte, noch hat der Erwerber ein Kündigungsrecht, wenn er gekauft hat.

    Das ist natürlich richtig. Entschuldigung! Das "mit uns" hatte ich als Zustimmung gewertet.

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