Offensichtlich war der Vermieter kein Profi auf dem Gebiet des Mietvertragausfüllens.
Bei Schönheitsreparaturen steht zwar handschriftlich "bei Bedarf", aber leider nicht wer sie durchzuführen hat. In dem Fall Pech für den Vermieter.
Auch bei den Nebenkosten wurde nicht angekreuzt, ob es sich um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt.
Bei einer Pauschale kann er nicht extra Geld verlangen und bei einer Vorauszahlung müsste er die Betriebskosten komplett abrechnen.
Ist das geschehen?
Bei der Aufzählung bin ich mir nicht sicher, ob da was angekreuzt oder durchgestrichen wurde. Gab es einen Aufzug?
Beiträge von Dachdeckerin
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@ Hamburg
Du hast es erfasst. Es bringt nichts gegen eine formal unwirksame Mieterhöhung von 3% vorzugehen, wenn man riskiert stattdessen eine wirksame Mieterhöhung von 20% zu bekommen.Auch ohne Anwalt bekommt man eine korrekte Mieterhöhung hin. Dafür gibt es zig Vorlagen. Der schwierigste und anfechtbarste Teil einer Mieterhöhung ist die richtige Einordnung der Wohnung in den Mietspiegel. Und genau die kann einem kein Rechtsanwalt abnehmen, da der die Wohnung nicht kennt.
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Wie passt das hier:
Zitatich habe Post am 17.10.2014 von meinen Vermieterin bekommen das zum 01.01.2015 die Miete um 20€ teurer werden soll. (625 auf 645)
zu dem da:ZitatGrundmiete 605€ kalt
??
Wie hoch ist denn jetzt die Grundmiete inkl. der "Hausmeisterkosten"?
Bevor man der fraglos unwirksamen Mieterhöhung widerspricht, sollte erstmal geprüft werden (z.B. anhand des örtlichen Mietspiegels) wieviel die Vermieterin erhöhen dürfte. Sonst könnte es passieren, dass man zwar irgendwann eine korrekte Mieterhöhung bekommt, diese aber höher ausfällt als die jetzige. -
Selbst wenn im Mietvertrag das Rauchen verboten wäre, würde dieses Verbot unter die unwirksamen Klauseln fallen.
Wäre das ein Mehrfamilienhaus, könntest du also nach Herzenslust deine Bude vollqualmen.
Wie von Anitari schon angesprochen, wird deine Vermieterin aber auf § 573a zurückgreifen können.
Das bedeutet, wenn du rauchst oder der Vermieterin von heute auf morgen deine Nase nicht mehr passt, dann kann dir gekündigt werden.
Wobei ich das Verhalten der Vermieterin etwas seltsam finde: wer einen Nichtraucher sucht, der vermietet normalerweise nicht an einen "geständigen" Raucher. -
Da man hier evtl. von einer gewissen Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs ausgehen könnte, würde ich das Sonderkündigungsrecht vorziehen.
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Wenn der Vermieter sowas unterschrieben hat, dann ist die Forderung des Vermieters selbstverständlich berechtigt. Von einer solchen Abtretungsurkunde sollte ein Mieter aber doch normalerweise etwas wissen.
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Zitat
Allerdings sehe ich nicht ein, ich soll jedes Jahr darauf gucken, ob eine Erhöhung fällig ist und meine HV darüber informieren, wozu habe ich denn eine HV?
Andere Frage: Wozu hast du einen Mietvertrag?
Oder anders gesagt: Du zahlst doch vermutlich regelmässig deine Miete und erwartest nicht von der HV, dass sie dich regelmässig daran erinnert deine Miete zu zahlen oder doch?
Genauso ist es bei der Staffelmiete. Miete ist grundsätzlich eine Bringschuld und die erhöhte Staffelmiete gehört dazu. Das ist die Besonderheit der Staffelmiete im Gegensatz zu einer normalen Mieterhöhung oder einer Indexmietvereinbarung, da die genauen Zahlen und Daten bereits im Mietvertrag verankert sind. Eine HV ist nicht dein persönlicher Erinnerungsassistent. -
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Basierend auf Euren Beiträgen habe ich den Eindruck, ich sei daran Schuld, dass die HV vergessen hat, die Miete rechtzeitig zu erhöhen, ich verstehe das nicht so ganz.
Soweit ich weiß, bzw. soweit ich mir vorstellen kann, muss die HV den Mieter rechtzeitig darüber informieren, dass die Miete ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird, was in meinem Fall offensichtlich nicht geschehen ist?!
Du hast am Anfang geschrieben, dass du eine Staffelmiete bezahlst. In eine Staffelmmietvereinbarung gehört zwingend die Information ab wann welche Miete zu bezahlen ist. D.h. die Information MUSS in deinem Vertrag stehen. Findest du dort nichts dergleichen, dann hast du keine Staffelmiete, oder evtl. eine unwirksame Staffelmietvereinbarung.
Bei einer wirksamen Staffelmietvereinbarung musst du von dir aus die höhere Miete überweisen. -
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Kann es ihm nicht letztendlich egal sein, an wen er das Geld überweist?
Die Frage ist falsch formuliert. Dem Vermieter kann es ganz sicher nicht egal sein, an wen er das Geld überweist, denn er muss das Geld an den Mieter zurückzahlen.
Dabei ist es meines Wissens nach völlig unerheblich, ob das Kautionsgeld von der Oma des Mieters kommt oder vom Amt.
D.h. es geht den Vermieter nichts an, ob irgendwelche Kautionsdarlehen bereits getilgt worden sind oder nicht. -
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denn es lag an Dir, zu verhindern, dass sich Hornissen (sie stehen unter Naturschutz!!) überhaupt ein Nest in Deiner Wohnung bauen konnten.
Damit hab ich auch ein leichtes Problem. -
Zitat
na für die Wohnung mit dem Wasserschaden fällt normalerweise keine Miete an, solange die WOhnung nicht genutzt werden kann. Somit fällt keine Doppelmiete an.
Na doch, und das war eigentlich auch die Frage.ZitatDie Vermieterin hat uns versichert, dass es kein Problem ist einen Monat länger zu bleiben (also bis Ende November), da sich noch keine neuen Mieter gemeldet haben. Allerdings müssten wir dann auch den Dezember mitbezahlen, weil ja im Dezember kurz vor den Feiertagen keiner mehr umziehen würde und sie somit unnötig Verlust machen würde.
Daraus schliesse ich, dass die neue Wohnung bis Ende November wieder hergerichtet ist, aber die Miete für die alte Wohnung noch für den Dezember gezahlt werden soll. Damit fällt für den Dezember eine doppelte Miete an, da die neue Wohnung im Dezember bezogen werden kann und Miete gezahlt werden muss. -
Ein Gast ist in der Regel kein Untermieter, da man von Gästen normalerweise keine Miete verlangt.
Zahlt der "Gast" Miete ist er automatisch Untermieter.ZitatWie lang ist die Kündigungsfrist bei unserem Gast?
Ist das Zimmer möbliert? Dann sehr kurz. Ich glaube heute bis zum Ende des Monats würde noch gehen.ZitatIch frage das, weil die Person unberechtigt rausgeworfen wird, ich mit einer Stimme nicht helfen kann und wenigstens will, dass sie genug Zeit hat sich was anderes zu suchen.
Mit wem läuft denn der mündliche Mietvertrag? Mit allen 3 Hauptmietern? Dann können auch nur alle drei Hauptmieter gemeinsam kündigen. Demokratische Entscheidungen à la 2:1 zählen hier nicht. Ist nur eine Person dagegen kann nicht wirksam gekündigt werden. -
Zitat
sollte die alte Miete höher sein als die neue, dann wäre nur der Differenzbetrag denkbar.
Was ist mit der Doppelmiete im Dezember? -
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Ganz ehrlich: Ich würde mich als Vermieter sträuben, eine Versicherung zu bezahlen, die eine Regulierung am Eigentum Dritter vorsieht.
Mir ist bisher auch keine Versicherung bekannt, die derartiges anbietet. Da wären die auch ziemlich blöd. Wenn ich als Versicherungsunternehmen Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen anbiete, warum sollte ich die zusammenfassen oder auf den möglichen Abschluss einer Hausratversicherung verzichten?
Das wäre jetzt kein Argument dagegen, denn das ließe sich einpreisen und über Nebenkosten abrechnen.
Nur ist das versicherungstechnisch und mietrechtlich gar nicht möglich.
Der eine Mieter hat Schrott in der Wohnung stehen und der andere Designermöbel.
Ein Mieter wirft seine Schrottcouch auf den Sperrmüll und kauft sich ein 5000€-Teil. Das müsste jedes Mal dem Vermieter gemeldet werden, damit der die Versicherungssumme erhöht. Bei jedem Mieterwechsel müsste eine Anpassung vorgenommen werden. Unmöglich. -
Meines Wissens nach stimmen eher Artikel wie diese hier:
Indexmiete: Legal aber nicht gerecht: Vermieter hebeln Mietspiegel aus - M -
Vielleicht fährst du dich mal ein bisschen runter und wirst in aller Ruhe etwas genauer! Nur so kann man dir helfen.
Wofür genau will der Vermieter Geld? Gab es Schäden in der Wohnung? Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt? -
Na es ist ja nicht so als würde man die Mieten komplett einfrieren.
Ausserdem müssen die einzelnen Länder über die Mietpreisbremse entscheiden. "Ab Januar" ist damit praktisch ausgeschlossen. -
Ava
Ok, ich find es auch ein bisschen kleinlich, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass du Recht hast.
Wenn das Bad vorher mit Duschstange, Duschkopfhalterung und Duschvorhang ausgestattet war, muss die Vermieterin das Bad auch wieder damit ausstatten.
Solltest du die Sachen tatsächlich vom Vormieter übernommen haben, müsste sie dir den Zeitwert ersetzen. Damit kannst du dir dann vielleicht ein neues Duschgel kaufen.
Aber normalerweise ist davon auszugehen, dass alles was sich in der Wohnung befindet dem Vermieter gehört und mitvermietet wird. Wenn das nicht so ist, muss die Übernahme von Dingen konkret vereinbart werden. Es ist meines Wissens nach ausgeschlossen, dass vom Vormieter zurückgelassene Dinge automatisch in das Eigentum des Nachmieters übergehen. -
Zitat
Kommt als Alternative eine Mietbürgschaft der Bank in Frage? habe was von einem Mietbürgschftskonto gehört. Was hat es damit auf sich?
Wenn du die Frage jetzt auch wieder komplett löschst, macht der Thread bald keinen Sinn mehr.
Banken bürgen nur in Höhe einer Kaution, aber ganz sicher nicht unbegrenzt. -
Zitat
Das bedeutet ich kann das Elternteil nicht als Bürge eintragen/ der Vermieter akzeptiert ihn nicht?
Vermutlich nicht. Wenn der VM schlau ist, wird er den Bürgen überprüfen und feststellen, dass der ihm im Ernstfall gar nichts bringt.
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