Beiträge von Dachdeckerin

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    Um genau solche Fälle, wie sie der Fragesteller nun eröffnet hat, zu vermeiden. Es besteht immer die Gefahr, dass ich zu unrecht daran festgenagelt werde.


    Normalerweise sichert man nur Dinge zu an die man sich auch zu halten gedenkt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

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    Aber nicht den Stress, eine kurzfristige Besichtigung in einer bewohnten Wohnung durchführen zu müssen (und ggfs. den Ärger der Terminvereinbarung mit dem aktuellen Mieter).


    Wenn man grundsätzlich keine bewohnten Wohnungen zeigen will, find ichs verständlich. Allerdings wird einem ein Mieter, der die Möglichkeit hat evtl. früher aus seinem Vertrag zu kommen, garantiert keine Steine in den Weg legen, wenn es um Terminvereinbarungen geht.

    1. Du hast doch einen Mietvertrag und der dürfte mittlerweile unbefristet sein. D.h. dein Vermieter kann dich nicht einfach rausschmeissen.
    2. Was steht zum Keller im Mietvertrag?
    3. Die Küche dürfte mitvermietet sein. Ist der Herd defekt, hast du Anspruch auf Reparatur, bzw. Austausch. Aber auch hier: Was steht im Mietvertrag?

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    Ich will ja gar keinen Ärger machen, aber ich brauche einfach die Gewissheit, ob ein triftiger Kündigungsgrund besteht, d.h. ist es rechtens, wenn ein Bauträger das Haus kauft, mich nach 9 Monaten vor die Tür setzt um als reines Renditeobjekt hier ein paar neue Häuser zu bauen und sie gewinnbringend zu verkaufen oder zu vermieten.


    Ist das Haus denn bereits verkauft? Hatte eher den Eindruck das wäre nicht der Fall.
    Und dann halte ich es für durchaus möglich, dass der Bauträger nur unter der Bedingung einer wirksamen Vertragsaufhebung bereit ist das Haus zu kaufen.

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    Auch hier genügt allein der
    Wille des Vermieters sein Eigentum zu bewohnen. Egal wie viel Wohnraum er schon hat.
    Hier ist es der Wille es Eigentümers sein Haus abzureißen. Daher muss der Mieter gekündigt werden können.


    Na also ganz so ist es nicht.
    1. Muss eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf begründet werden und es reicht nicht zu schreiben: "Ich will in die Wohnung ziehen".
    2. Der Wille nach Abriss eines Hauses ist KEIN Kündigungsgrund.

    Der Vermieter kann dir die Nachmietersuche nicht verbieten, aber er muss natürlich auch keinen der von dir gefundenen Nachmieter annehmen.
    Er hat dir ein aus menschlich/ethisch/moralisch/rechtlicher Sicht fragwürdiges Angebot gemacht und du hast es nicht angenommen. Jetzt musst du halt damit leben, dass der Vermieter auf stur stellt und erst zu Ende Januar einen Nachmieter sucht.

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    Ich denke mal, es reicht nicht zum Härtefall, wenn man einfach nur sehr alt ist.


    Kommt drauf an. Man hat sein ganzes gewohntes Umfeld, stellt sich nicht mehr so leicht um und nimmt morgens so viel Medikamente, dass man aufs Frühstück keinen Hunger mehr hat. Die ganze Aufregung des Umzugs kann einfach nicht mehr zumutbar sein. Aber je nach Alter will man halt auch keine Rechtsstreitigkeiten mehr.

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    Ich nehme mal an, dass ich nachweisen müsste, dass ein Verkauf schon bei Mietbeginn beabsichtigt gewesen ist.


    Nein, wenn du der Kündigung aufgrund Vorhersehbarkeit und weil gegen Treu und Glauben widersprichst, muss der Vermieter tätig werden und beweisen, dass der Verkauf, und die damit einhergehende mögliche Eigenbedarfskündigung, nicht vorhersehbar war.

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    Ich kann ihn ja mal fragen, dann hätte ich ja was in der Hand, wenn der mir ganz frei antworten würde.


    Zeugen nicht vergessen.

    Der neue Eigentümer muss erstmal im Grundbuch stehen bis er überhaupt aufgrund von Eigenbedarf kündigen kann. Das kann schonmal bis zu 1/2 Jahr aber Vertragsunterzeichnung dauern. Bei einer verdächtig kurzen Zeitspanne kann man auch selber auf dem Grundbuchamt anfragen. Die Legitimierung des neuen Eigentümers darf man m.W. auch verlangen.
    Um gleich drei Mietparteien aus dem Haus zu bekommen wird man einen ziemlich guten Grund brauchen. Zumal die betagten (wie betagt?) Mieter evtl. aufgrund der Härtefallregelung einer Kündigung widersprechen könnten.

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    Und ich hoffe mal, dass die nicht meinen, mir schon eine Kündigung zugeschickt zu haben. Ich habe noch keine bekommen und möchte ab dem Moment auch gerne die 3 Monate haben.


    Im Zweifelsfall müssten die Neueigentümer den Zugang der Kündigung beweisen.

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    Welcher Zeitraum ist da für mich entscheidend, der, den er mir am Telefon sagt, oder der auf Papier den ich am Anfang des nächsten Monats aus dem Briefkasten fische?


    Kündigungen immer schriftlich!

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    Achja, ich wohne hier seit etwas über einem Jahr und hatte auch einige Kosten beim Einzug. Bekomme ich da was erstattet und wenn ja, welche Kosten wären das?


    Bei einer wirksamen Kündigung bekommst du normalerweise gar nichts. Aufgrund der relativ kurzen Mietzeit könnte man aber argumentieren, dass durch einen beabsichtigten Verkauf der Eigenbedarf vorhersehbar gewesen ist. Damit wäre die Kündigung unwirksam. Und das gibt Verhandlungsspielraum....................

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    nun haben einige User zu Deinem vorgetragenen "FURZ" ihre Meinung geäußert, die Dir nicht so recht gefällt. Was solls.


    Ja sie haben ihre Meinung geäussert und zwar mal wieder in einem Ton, bei dem ich gern mal die Mütter kennenlernen würde.
    So langsam muss man sich hier fragen welche Fragen eigentlich genehm sind. Die meisten Fragen können die hier meist anwesenden Foristen nicht beantworten, wollen es nicht, Text zu lang, nicht ihr Fachgebiet, etc.
    Muss man sich immer äussern, wenn man nichts zu sagen hat? Und dann noch in solch einem Ton?

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    es geht um schalldämmerung. wieviel muss eine wohnung haben?


    Deshalb hatte ich gefragt wie alt das Haus ist. Interessant auch, ob es kernsaniert wurde und wann. Hat das Haus einen 100 Jahre alten Bodenaufbau, dann ist das kein Mangel.

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    zur dusche: wenn ich normal dusche passiert es das sich das wasser umstellt? und ich springen muss um mich nicht zu verbrennen. wie schwer kann das zu verstehen sein?


    Es ist nicht schwer zu verstehen und dürfte ein Mangel sein, der dem Vermieter gemeldet werden sollte. Sowas ähnliches hatte ich auch mal: das Wasser wurde kurze Zeit deutlich heisser, wenn im Haus jemand die Klospülung betätigt hat. Ich glaub das liegt daran, dass für kurze Zeit weniger Wasser durch den Durchlauferhitzer fließt und die geringere Wassermenge dadurch stärker erwärmt wird.
    Bin da aber keine Fachfrau. Es gibt aber auch Foren, die sich speziell mit solchen Sachen beschäftigen.

    Grundsätzlich finde ich es nicht allzu günstig, wenn der Vermieter einer hellhörigen Wohnung ausgerechnet an eine WG oder an eine Familie mit mehreren kleinen Kindern vermietet, aber verboten ist es nicht.
    Den ersten Kontakt zu den neuen Mietern über die Polizei herzustellen ist auch nicht günstig, aber ebenfalls nicht verboten.
    An deiner Stelle hätte ich die einfach mal die WG-Bewohner in die Wohnung gebeten um sich anzuhören, wie das klingt. Oftmals wird dann schon versucht leiser zu sein.

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    im schlafzimmer liegt ein teppich. nun überlege ich doch ob ich den teppich entferne um ein wenig aufmerksamkeit zu bekommen wie es mir ergeht mit denen drüber.


    Warum willst du dich an den Mietern unter dir dafür rächen, dass die Mieter über dir zu laut sind?

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    wie ist es möglich das ich unter der dusche stehe und es plötzlich glühend heiss auf mich niederprasselt?


    Das weiss ich nicht, aber es hat ganz sicher nichts damit zu tun, dass jetzt eine WG über dir eingezogen ist. Hört sich für mich aber nach einem Mangel an, der irgendwie mit dem Leitungssystem zu tun hat.

    Wie alt ist denn das Haus? Bei einem Uralthaus wirst du gegen die mangelnde Trittschalldämmung nicht viel tun können. Bei einem Neubau wäre es def. ein Mangel. Wer hat vor der WG über dir gewohnt? Wurde was am Bodenbelag geändert? Billiglaminat ohne Trittschalldämmung gelegt, statt vorher Teppichboden o.ä.?

    Ich hatte weiter oben schon geschrieben, dass du alles rausnehmen solltest was unter gemietet wie gesehen fällt. Dazu zählen m.E. weiterhin:

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    1. Hauseingangstür und Wohnungseingangstür ist undicht
    2. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit
    Heizkörper ohne Abdeckung und extrem verschmutzt
    3. Waschbecken mit Zigarettenbrandmarkierungen und verschmutzt

    1. Heizkörper liegt auf dem Fußboden auf und kann nicht zirkulieren, Abdeckung fehlt


    Bleibt im Großen und Ganzen die Abrechnung. Und an der scheint wirklich was nicht zu stimmen.

    Erstmal sollte man von dieser Liste alle jene Dinge streichen, die bereits vor Anmietung so waren, wie sie nunmal sind und die man hätte sehen können, wenn man sich die Wohnung etwas genauer angeschaut hätte.
    Damit meine ich solche Sachen wie

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    keine Wohnungstür mit Brandschutz, sondern einfache Zimmertür mit Glaseinsatz und Scharniere außen, nicht Einbruch sicher


    Und schon ist die Liste halb so lang.

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    Ganz ehrlich? Ich glaube, die werden erst mal versuchen, mein Schreiben zu ignorieren. Die wollen doch gar nicht wirklich die Kosten von mir, sonst hätten sie die selbst umgehend eingefordert und zwar in voller Höhe. Nur weil ich jetzt beim 10. Anruf nach einem Dreivierteljahr nach dem Auszug mit Rechtsschritten gedroht habe, habe ich endlich ein Schreiben erhalten. Und dass sie mir aus lauter Gutherzigkeit 1600€ erlassen (die fraglichen Kosten abzüglich der Kaution), glauben die doch selbst nicht. Denen ist klar, dass sie darauf keinen Anspruch haben und hoffen, dass die Zahlen so abschrecken, dass ich dankbar auf die Kaution verzichte.
    Auf 1600€ verzichtet man nicht einfach so, wenn sie einem zustehen.


    Seh ich auch so. Da der Vermieter idR einen Teil der Kaution einbehalten darf bis er die Endabrechnung erstellen kann (dazu hat er bis Ende 2015 Zeit), würde ich den Rest der Kaution schriftlich!! und nachweisbar!! (Einschreiben) einfordern. (Für 15 Tage kann man nicht viel von einer Kaution einbehalten.) In diesem Schreiben würde ich mitteilen, dass du, wenn die Kaution nicht bis zum .....
    auf dem Konto ist, einen Rechtsanwalt einschalten wirst. Ich bin relativ sicher, dass du die Kaution bekommst, denn solche Leute wollen keine Prozesse, die sie verlieren werden, sondern sie rechnen mit Mietern, die sich nicht wehren.
    Im Ernstfall kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst.

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    Ja, es sind Vermieter eines größeren Blocks, die schon häufiger durch ihre unseriösen Machenschaften negativ aufgefallen sind. Leider gibt es Menschen, die auf diese maroden Wohnungen angewiesen sind.


    ..... und die sich nicht wehren. Damit kalkulieren solche Leute.

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    Leider finde ich jetzt keine Rechtsvorschrift bzgl. der Frist von max 6 Monaten.


    Tja, das bestätigt leider meine Meinung als Nachplapperer über dich. Denn scheinbar bist du noch nichtmal in der Lage die richtigen Suchbegriffe in die Suchmaschine deiner Wahl einzugeben.

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    Im MV steht, die Wohnung müsse in sauberem Zustand übergeben werden.


    Wenn im Übergabeprotokoll "unsauber" steht, dann hätte eine Frist zur Nachbesserung gegeben werden müssen.

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    Des Weiteren wurde das damalige Übergabeprotokoll zum Bestandteil gemacht, in dem steht, Wohnung ist renoviert und Wände sind frisch gestrichen, bei Auszug muss gleichwertiger Zustand sein.


    Meiner Meinung nach unwirksam.

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    Was kann mir schlimmstenfalls passieren, kann der Vermieter die Kosten doch noch geltend machen, wenn er einmal darauf verzichtet?


    Du meinst die Gesamtkosten von über 2600€? Klar kann er versuchen die geltend zu machen, aber das wird er vermutlich lassen, weil er weiss, dass er damit nicht durchkommt.

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    Wenn ich jetzt auf das Schreiben antworte, sollte ich dann mehrfach argumentieren, oder mich nur auf die Nachbesserungsfrist berufen, die nicht gestellt wurde?


    Ich würde mich auf die unwirksame Renovierungsklausel und die nicht gegebene Nachbesserungsfrist berufen.

    Oben hast du von einem Wohnkomplex geschrieben. D.h. hier sind vermutlich Profis am Werk und keine kleinen Privatvermieter, die auch mal Fehler machen können.
    Wenn sich von 10 Bewohnern eines Wohnkomplexes nur einer nicht wehrt haben die schon ein Geschäft gemacht.

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    Soweit ich es verstehe, ist eine grundsätzliche Renovierungsklausel ungültig, stimmt das?


    Ja.

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    Außerdem hätte man mir eine Frist einräumen müssen, in der ich den Herd halt nochmal geputzt hätte und das eine Spinnennetz entfernt, oder?


    Hätte man.
    Reinigungskosten in Höhe von über 400€ sind auch sehr heftig.

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    Darf der Vermieter einfach so irgendwelche Firmen beauftragen und mir die Kosten berechnen?


    Nein, nicht ohne eine Frist zur Nachbesserung zu geben. In dem Fall war die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen sowieso unwirksam und bei Reinigung käme es auf den MV an. Die Formulierung "sauber" kann eher eine Reinigungsfirma auf den Plan rufen, als die Formulierung "besenrein".

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    ... und was mag das durchgestrichene Kästchen bedeuten?


    Du meinst die Treppenhausreinigung? Wenn es keinen Aufzug gab, dann bedeuten die Querstriche wohl eine Verneinung. Die Treppenhausreinigung wäre also in den Nebenkosten enthalten. Hmmmm...

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    Die Betriebskosten wurden nicht komplett abgerechnet und es gab keinen Aufzug.


    Dann würde ich dazu neigen das Schreiben zu ignorieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen, müsstest du widersprechen.

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