Beiträge von Dachdeckerin

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    Der Vermieter dürfte erstens eine andere Sicht der Dinge haben und zweitens wird er denken, dass der Mieter sich nicht meldet.


    Natürlich kann der Vermieter eine andere Sicht der Dinge haben. Nur ist gerade der MS von Radebeul recht präzise. Und der Vermieter kann sich kein Fenster in ein Bad denken, wo kein Fenster ist etc.

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    Mein Wissen um diese Dinge ist nicht Theorie sondern knallharte Praxis.


    Meins auch, nur hab ich als Vermieter nichts davon, wenn ich meine Mieter vera......
    Das gibt nur böses Blut und meine erwünschte Mieterhöhung bekomme ich erst ein paar Monate später.

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    Der Vermieter kann und wird die positiven Seiten der Wohnung betonen und dann seiner Meinung nach in den Mietspiegel einordnen. Der Mieter hat doch die Möglichkeit der Prüfung und kann die negativen Dinge vorbringen, bzw. das Mieterhöhungsbegehren ablehnen.


    Und was hat der Vermieter davon, wenn er die Wohnung nur anhand positiver Merkmale in die völlig falsche Spanne einordnet? Nichts!

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    Müssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?
    Nö, natürlich nicht!


    Falsch, denn wenn man sich den MS anschaut müssen die wohnwerterhöhenden den wohnwertmindernden Merkmalen entgegengestellt werden.
    Erst wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale die wohnwertmindernden MMs übersteigen, wirkt sich das positiv auf die Miete aus, und umgekehrt genauso.

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    Können andere das bestätigen oder gibt es da auch Ausnahmen, beispielsweise für den Fall dass der Verursacher nicht zahlen kann und daher die anderen für den Schaden aufkommen müssen?


    Wie die Überschrift schon sagt, gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung und daher kann ich die Aussage von berny nicht bestätigen. Innerhalb einer WG haftet ganz klar der Verursacher gegenüber seinen Mitbewohnern, aber nicht gegenüber dem Vermieter.

    Mit der "guten Wohnlage" hab ich auch ein Problem, wenn das Objekt an einer vierspurigen Straße liegt.
    Aber: der Mietspiegel ist 2 Jahre alt. Die Daten des Mietspiegels wurden vor 3 Jahren erhoben und die Mieterhöhung soll im vierten Jahr nach Datenerhebung in Kraft treten. Sindelfingen ist ein Industriestandort. Weder sinken dort die Mieten, noch stagnieren sie, sondern sie steigen.
    Sollte man die Mietpreisentwicklung Sindelfingens mit der Stuttgarts in etwa vergleichen können, steigt in Sifi die Miete um ca. 2-3%/Jahr. Das wird ein Richter berücksichtigen.

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    der Mieter darf den Schliesszylinder in der Tür zu seiner Mietsache ohne Wissen des VM austauschen. Bei Mietende jedoch wieder rücktauschen.


    Da im Eingangsbeitrag von Gemeinschaftsräumen die Rede ist, gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Zimmer der Wohnung einzeln vermietet hat und Küche, Bad, Flur etc. nur genutzt werden dürfen. Und dann darf der Mieter eben NICHT einfach die Schlösser zur Wohnung tauschen.

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    Da es hier mehrere Wohnungen gibt, ist der Abschluss eines Mietvertrages mit Warmmiete nicht mehr erlaubt. Der Verbrauch von Wärme muss individuell erfasst und abgerechnet werden.


    Das ganz sicher. Die Frage ist nur was genau dazu im Mietvertrag steht, und ob die Heizkosten mit den sonst. Nebenkosten einen Posten bilden, was bei Standardmietverträgen ungewöhnlich wäre. Oder ob nur ein Betriebskostenanteil angeben wurde. Irgendetwas muss den TE ja darauf bringen, dass er einen Bruttomietvertrag hat.
    Die Formulierung:
    "Miete XXX, darin enthaltene Betriebskosten XX", habe ich auch schon gesehen und damit hätte der Vermieter dann ein Problem.

    Zitat

    Ich hab einen ganz normalen Bruttomietvertrag abgeschlossen


    Bruttomietverträge bei denen die Heizkosten bereits in der Miete enthalten sind, waren 2011 ganz sicher nicht mehr normal.
    Von daher auch von mir: Vertrag hier einstellen.

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    Ich werde morgen nochmal die Unterlagen einstellen da ich Unterwegs bin. 40€ sind sicher wenig ja, aber darf ein Vermieter einfach irgendeinen Betrag in den Nebenkosten eintragen ?!


    Dazu gibt es meines Wissens nach sogar ein BGH-Urteil, dass er das darf.
    Begründet wurde es glaube ich damit, dass ein Vermieter auch völlig auf Vorauszahlungen verzichten könnte. Die sind nicht vorgeschrieben.

    Wenn das mit den 20€ verstanden wurde, warum dreht sich dann der komplette erste Absatz des Briefes um diese 20€?

    Und wenn es verstanden wurde, warum bittet man dann nicht darum die 120€ mit der ausstehenden Rückzahlung in Höhe von 199,50 zu verrechnen, sofern man die Urkunde schnellstmöglich zurück haben will?

    Zitat

    In dem Brief steht nur " im Ihnen die KautionsUrkunde zukommen zu lassen, überweisen sie bitte den auf der Abrechnung aufgeführten Betriebskosten 2014"


    Ich dachte du hättest verstanden, was ich dir sagen wollte. Oder wolltest du einfach mal ein "like" vergeben?
    Der will diese 20€ als Sicherheit für mögliche Nachzahlungen! Alternativ könnte er auch die Kautionsurkunde, die ihr offensichtlich zurück haben wollt, bis Ende 2015 behalten. Was ist euch lieber?
    Hätte deine Tochter beispielsweise 600€ Kaution in bar bezahlt, könnte er eine Teilsumme auch einbehalten. Schätzungsweise geht das mit einer Urkunde nicht.
    So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein.

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