ZitatIst das sicher, dass er dann die Anwaltskosten bezahlen muss? Bestimmte Verfahren müssen doch von den Beteiligten selbst getragen werden.
Im Mietrecht zahlt der, der verliert.
ZitatFalls die gegnerische Partei bei Gericht unterliegt.
Wird sie aber, wenn es tatsächlich zu einem Prozess deshalb kommen sollte. Die Einsicht in Betriebskostenunterlagen darf nicht verweigert werden und im Zweifel (den es hier nicht gibt) stellt sich in D fast jeder Richter auf die Seite der Mieter.
ZitatDie 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe.
Ok, das ist dann nicht ganz so viel an Rückzahlung, aber ein paar 100€ wahrscheinlich schon.
ZitatDie Tochter hätte schon vor 2 Monaten, als er mir das zum ersten Mal so gesagt hat, bei ihren Eltern einziehen können, und das ist sie nicht.
Das muss sie auch nicht.
Es handelt sich hier aber nicht um ein Einfamilienhaus (in dem der Vermieter wohnt) mit Einliegerwohnung oder doch?