Beiträge von Dachdeckerin

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    Ist das sicher, dass er dann die Anwaltskosten bezahlen muss? Bestimmte Verfahren müssen doch von den Beteiligten selbst getragen werden.


    Im Mietrecht zahlt der, der verliert.

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    Falls die gegnerische Partei bei Gericht unterliegt.


    Wird sie aber, wenn es tatsächlich zu einem Prozess deshalb kommen sollte. Die Einsicht in Betriebskostenunterlagen darf nicht verweigert werden und im Zweifel (den es hier nicht gibt) stellt sich in D fast jeder Richter auf die Seite der Mieter.

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    Die 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe.


    Ok, das ist dann nicht ganz so viel an Rückzahlung, aber ein paar 100€ wahrscheinlich schon.

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    Die Tochter hätte schon vor 2 Monaten, als er mir das zum ersten Mal so gesagt hat, bei ihren Eltern einziehen können, und das ist sie nicht.


    Das muss sie auch nicht.

    Es handelt sich hier aber nicht um ein Einfamilienhaus (in dem der Vermieter wohnt) mit Einliegerwohnung oder doch?

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    Auch mit der Nebenkostenabrechnung. Wie soll ich ihn dazu zwingen? Nur mit Anwalt und das kann sich dann hin ziehen und was dann dabei raus kommt, ist eine andere Geschichte.


    Du hast nunmal das Recht die Betriebskostenabrechnung einzusehen. Und manchmal muss man eben einen Anwalt bemühen um sein Recht durchzusetzen. Sollte der Vermieter dir die Einsicht in die BKA verweigern, wird er deine Anwaltskosten tragen müssen.
    Was dabei raus kommt? Bei 200 oder 250€ Nebenkosten/Monat bei einer 40m² grossen Wohnung vermutlich eine relativ dicke Rückzahlung für dich.

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    Für mich ist der Grund, weil die Tochter sich vom Freund getrennt hat, ein u.U. absehbarer Grund, oder aber man könnte auch sagen, dass sie sich dann eine Wohnung suchen kann, und nicht der Mieter deshalb ausziehen muss... Vielleicht sind die in einem Monat wieder zusammen, aber der Mieter hatte dafür ganz erhebliche Umstände in Kauf zu nehmen... abgesehen davon, dass der Grund für mich ziemlich offensichtlich vorgeschoben ist!!!


    Möglich, dass eine Trennung zwischen Partnern vorhersehbar ist. Möglich auch, dass der Grund nur vorgeschoben ist. Aber versuch beides mal als Aussenstehender zu beweisen.

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    Ich hab z.B. gelesen, dass nach einem halben Jahr nicht gekündigt werden darf wegen Eigenbedarf, weil dies für den Vermieter hätte absehbar sein müssen, und auch beim Einzug hätte erwähnt werden müssen. Wie sicher ist das?


    Es gibt eine Vorhersehbarkeit von Eigenbedarf. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Eigenbedarf, der nach kurzer Mietzeit geltend gemacht wird, vorhersehbar wäre. Aber bisher gibt es doch noch gar keine, wenigstens formal, wirksame Kündigung.

    zu 1. das wär dann erledigt
    zu 2. kann dir am ............... vorbeigehn. Der Vermieter kann dir nichts, wenn du nicht unterschreibst.
    zu 3. dann müssen die Sachen raus

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    Die Begründung wegen der Kaution ist eben so, weil er es bei den anderen 5 Häusern auch gemacht hat, davon waren 4 ohne Mieter und eins eben mit Mietern, wo ich aber denke das die im alten Mietvertrag eine Kaution drin hatten.


    "Weil man es woanders oder immer schon so" gemacht hat ist keine Begründung, die näherer Prüfung standhält.

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    Ich werde aber am Dienstag defintiv zum Mieterschutz gehen, ich denke das ist auch die beste Variante derzeit, vielleicht zieht das eher, als wenn ich wieder hinschreibe.


    In diesem Fall sicher nicht falsch, wenn der Vermieter merkt, dass man sich beraten lässt.

    Der is ja lustig der Vermieter.
    1. Die Miete würde ich natürlich zahlen
    2. Dem Vermieter mitteilen, dass der alte Mietvertrag weiterhin gültig ist und du keinen neuen Mietvertrag unterzeichnen wirst.
    3. Dem Vermieter mitteilen, dass Keller und Dachboden zu den von dir angemieteten Räumlichkeiten gehören (tun sie das?) und das die Ankündigungsfrist zu kurz ist. Dass er ausserdem die Sachen auf seine Kosten auszuräumen und für dich zugänglich zu lagern hat. Und dass er mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu rechnen hat falls er widerrechtlich in deine Kellerräume und deinen Dachboden eindringen sollte.
    Punkt 3 gilt natürlich nur dann, wenn es tatsächlich deine Räumlichkeiten sind und nicht, wenn du deine Sachen wild auf die Gemeinschaftsräume verteilt hast.
    Auf die Mieterhöhung würde ich jetzt noch gar nicht eingehen, denn das bringt ihn vielleicht auf die Idee eine korrekte Mieterhöhung noch im August zu verschicken, die du dann ab November zahlen müsstest. Reagierst du nicht, gewinnst du vielleicht einen Monat.

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    Doch, es kann an einen neuen Hauptmieter vermietet werden. Der Mietvertrag mit den Untermietern bleibt bestehen.
    Bei einem Vermieterwechsel(und ein solcher liegt hier vor, auch bei einem Untermietverhältnis) übernimmt der neue Vermieter alle sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte der bestehenden Mietverträge.


    Das klingt nach 566BGB. Allerdings geht es dabei um die Veräusserung. Meines Wissens nach wird man nur nach Eigentumsübergang automatisch neuer Vermieter, aber nicht weil man plötzlich Hauptmieter ist.

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    Das geschieht millionenfach in Deutschland. Ein ganz normaler Vorgang.


    Ja, bei Eigentumsübergängen, aber nicht zwangsläufig bei Vermietung.

    Halt mal Leute.
    Es gibt hier ein ziemlich grosses Problem bei der ganzen Sache.
    1. die Vermieterin hat eine Wohnung vermietet, die sie noch gar nicht vermieten konnte, da die Wohnung nicht leer ist. Die alten Untermieter sind noch drin. Es ist zwar nachvollziehbar, dass sie mit dem WG-Kuddelmuddel nichts zu tun haben will, aber sowas geht gar nicht.
    2. Dr. Who kann gar nicht kündigen, da er gar nicht der Vermieter der Untermieter ist. Das ist weiterhin der alte Hauptmieter oder nicht?
    Kauf bricht nicht Miete ok, aber hier sollen unerwünschte Untermieter vom neuen Mieter übernommen werden, ohne dass dies vertraglich irgendwie vereinbart worden wäre.

    Im Prinzip könnte Dr Who jetzt die Miete um einen ziemlichen Batzen mindern, da ihm die Wohnung nicht voll zur Verfügung steht. Um die Mietzahlungen seiner unerwünschten Mitbewohner müsste er sich auch nicht kümmern und fristlos kündigen dürfte er ebenfalls.

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    Die gesammte Post kommt zurück. Telefonnummern (Handy) sind nicht mehr vergeben. Er bekommt seit 8 Wochen schon keine Miete für die obere Wohnung und reagiert immer noch nicht.


    Vielleicht kann er nicht mehr reagieren. Wo wohnt denn der Vermieter? U.U. könnte man mal hinfahren. Oder öffentlich übers AG zustellen lassen.

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    Die Frage ist, darf der neue Vermieter die Miete gleich erhöhen und vor allem ist eine Kautionszahlung angemessen und muss ich den Mietvertrag unterschreiben?


    Ein neuer Vermieter darf die Miete erhöhen, aber nur wie gesetzlich vorgeschrieben. Neue Mietverträge und neue Hausordnungen müssen nicht unterschrieben werden. Wenn mit dem alten Vermieter keine Kautionszahlungen vereinbart waren, darf der neue Vermieter auch keine einfordern.

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    Wäre es Ratsam einen Mieterschutzbund auf zu suchen?


    So wie der neue Vermieter auftritt wäre das vermutlich nicht verkehrt.

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    Habe leider zu lange hingenommen das ist richtg!


    Nicht nur die Tatsache, dass etwas länger hingenommen wird, nimmt hier die Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung.
    Keines der angesprochenen Dinge würde eine fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen.
    Leichter Schimmel in Küche und Bad............. bei 4 Kindern würde ich da auf einen Lüftungsfehler tippen.
    Heizung defekt? Im Moment mehr als irrelevant.
    Die Dachpfannen........... gefährlich, aber fallen die wirklich so runter, dass es lebensgefährlich ist?

    Verständlich, dass du jetzt nach Gründen für eine fristlose Kündigung suchst, wenn du erst zu Ende November kündigen kannst, aber leider sind keine Gründe vorhanden.
    Rede doch mal mit deinem Vermieter. Vielleicht lässt er dich vorher aus dem Mietvertrag, wenn er Nachmieter hat oder die Wohnung modernisieren/sanieren will.

    Manchmal frag ich mich schon was Kolinum an Substanzen zu sich nimmt, bei Berny tipp ich von der Ausdrucksweise her eher aufs Alter.
    Wenn der Eigenbedarf des Sohnes vorhersehbar war, weil er mit 24 noch im Haus der Eltern gelebt hat, dann ist die Kündigung unwirksam.
    Sollte er mit 24 tatsächlich bereits im "eigenen Haus" gelebt haben, dann müsste aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen, warum er aus seinem Eigenheim plötzlich ausziehen muss.

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