ZitatSie müssen den Zeitwert ersetzen.
Die Sache mit dem Zeitwert haut nicht immer hin. Es ist ein Schaden entstanden und die Reparatur kostet xxxx.
ZitatSie müssen den Zeitwert ersetzen.
Die Sache mit dem Zeitwert haut nicht immer hin. Es ist ein Schaden entstanden und die Reparatur kostet xxxx.
daywalker
Wie lang wohnst du da eigentlich schon? Ich frag nur wegen des vorhersehbaren Eigenbedarfs.
ZitatSie haben die Kündigung mangels rechtlicher Grundlage zurückgewiesen.
Hat er das?
ZitatDer Vermieter hat daraufhin einen Rechtsbeistand genommen und eine, nun rechtlich sichere, neu Kündigung ausgesprochen.
Davon hab ich auch nichts gelesen. Da steht nur was von Androhung einer Räumungsklage. Und davon, dass der Anwalt die Kündigung im Schreiben näher begründet hat. Das entspricht meiner Meinung nach aber keiner erneuten Kündigung, sondern es müsste doch explizit ein neues Kündigungsschreiben verschickt werden.
Bei mir in der Gegend kommt gar nie jemand für die Ablesung vorbei, sondern es werden ausschliesslich Kärtchen zum Selbstausfüllen verschickt. Füllt jemand die Kärtchen nie aus, wird anhand der Vorjahresverbräuche geschätzt und nach Jahren kommt mal jemand vorbei. Kann dann ganz böse ausgehen für den Mieter. Auch bei völlig unrealistisch niedrigen Verbräuchen kann es sein, dass mal jemand kommt.
Von daher scheint mir das Vorgehen der Firma korrekt zu sein. Verlegen sollte man die "Zettel" als Versorger halt nicht.
Wahrscheinlich wurden die Fliesen unter Spannung verlegt, bzw. der Untergrund falsch vorbereitet. Hier seh ich nicht das Problem, sondern hier:
ZitatSicherlich hätte ich es in diesem Jahr auch melden sollen.
Du hättest nicht sollen, sondern du hättest müssen und zwar von dem Moment an, von dem die ersten Fugenbröckelchen sich gelöst haben. Die weitere Ausdehnung des Schadens hätte dadurch zwar nicht verhindert werden können, wenn es tatsächlich am falsch vorbereiteten Untergrund liegt, aber der Vermieter hätte vermutlich gegenüber dem Vormieter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Und dafür ist es jetzt zu spät.
Das mündliche Vereinbarungen einfach zu beweisen sind hat niemand behauptet.
Wo versteckt sich der Betrug?
Schwarzarbeit dürfte ein anderes Delikt sein.
ZitatDenn bei mündlichen Verträgen ist alles inklusive.
Das wäre mir neu.
ZitatEr stellt keine Mietverträge aus
Umso besser für die Mieter. Keinen schriftlichen Mietvertrag zu haben ist so ziemlich das Beste, das einem Mieter passieren kann.
Zitatmacht keine Nebenkostenabrechnungen und fordert trotzdem Rückzahlungen
Wer bei fehlender Nebenkostenabrechnung solche Nachzahlungen leistet ist doch selber schuld.
ZitatDie Mieter im EG zahlen sogar das Licht für den Flur unten und die Garage, die übrigens der Vermieter für seinen BMW nutzt.
Das Licht im Treppenhaus nennt sich Allgemeinbeleuchtung und das sind ganz normale Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen, sofern vereinbart zumindest. Das Garagenlicht des Vermieters müssen Mieter nicht zahlen.
ZitatWie sollen wir nun vorgehen? Ist die Erhöhung überhaupt noch rechtens?
Was für eine Erhöhung? Es handelt sich um einen Neuvertrag. Da kann der Vermieter auch 200€ mehr verlangen, wenn er lustig ist. Zwingt euch ja niemand die Wohnung zu nehmen.
ZitatWir waren schon am überlegen ob wir alle eine Art Sammelklage aufsetzen.
Soweit ich weiss gibt es in Deutschland keine Sammelklagen. Aber davon mal abgesehen wogegen wollt ihr denn klagen? Ihr müsst doch nur irgendwelche Kosten, die unberechtigterweise von euch verlangt werden, nicht bezahlen. Dann muss der Vermieter klagen.
Das ist viel praktischer für die Mieter.
Auch wenn die Anwort hier:
www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren
nicht gefällt, so ist sie doch richtig.
Das bedeutet, dass er deswegen nicht kündigen darf. Und es bedeutet, dass der Vermieter vermutlich nicht offen gelassen hat bis wann die Nebenkosten zu zahlen sind.
Hier in diesem Forum muss man teilweise F5 drücken, um zu aktualisieren.
Nein, aber Zahlungsziele sind normalerweise nicht frei wählbar.
Gelbe Seiten? Mal nach der letzten Eichung der Wasserzähler schauen? Wenn jede Wohnung einen eigenen Zähler hat, kann es praktisch nur am Zähler liegen, denn ein Wasseraustritt in derartig hohen Maß innerhalb des Hauses würde sich garantiert anderweitig bemerkbar machen.
Kannst du die Befristung, wenn sie nicht schriftlich fixiert ist, denn irgendwie beweisen? Wird sonst schwierig.
Eigenbedarf wird auch schwierig, da du das Zimmer gerade erst vermietet hast.
Sollte dein Mitbewohner also "vergessen", dass eine Befristung vereinbart war, wird dir nur der Weg über das Sonderkündigungsrecht was bringen. Kündigungsfrist 6 Monate.
Zum Kiffen (und darum dürfte es gehen): Kiffen an sich ist nicht illegal. Illegal und strafbar ist lediglich der Besitz von Drogen. Mit dem Besitz von Drogen würde dein Mitbewohner in deiner Wohnung strafbare Handlungen vollziehen, was du nicht dulden musst. Deine Kündigung stützt sich aber auf den Konsum und nicht auf den Besitz. Wobei auch der Besitz schwierig zu beweisen wäre.
Dass Kiffen bei geschlossener Zimmertür schädlich für dich und die Katzen ist, möchte ich bezweifeln.
ZitatEin berechtigtes Interesse kann also m.E. auch unterhalb der im Paragraphen genannten Messlatte vorliegen.
Ja der BGH hat sich schliesslich auch über den Begriff "Wohnung" hinweggesetzt und man kann als Vermieter kündigen, wenn man eine Wohnung als Büro nutzen möchte.
Ganz einfach wird das aber nicht und es kann zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen. Ich würde über eine vernünftige Ablösesumme nachdenken (evtl. in Abstimmung mit dem Nachbarn) und dem Vermieter/Käufer einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Für mich ist das ein klassischer Zahlendreher. Lässt sich ja auch leicht ausrechnen was gemeint war.
Und kein Vermieter geht von einer erhöhten Miete wieder runter.
Weder finde ich es unangenehm mit Duschvorhang zu duschen, noch ist es unvermeidbar, dass Wasser ins Badezimmer läuft.
Hättest du eine Wohnung mit Duschkabine gewollt, hättest du eine solche anmieten müssen.
ZitatHeute sind nun endlich mal die neuen Mietverträge angekommen mit einer satten Forderung von 800Euro, Aufwandspauschale für die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages (entspricht einer Monatsmiete)
Welche neuen Mietverträge? Dachte ihr seid ausgezogen.
Meiner Meinung darf die Verwaltung nicht so mal eben 800€ fordern. Sie hätten das zur Bedingung für einen Aufhebungsvertrag machen können, aber einfach so im nachhinein?
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