Beiträge von Michael82

    Das die Tür verbogen ist und vom Vermieter ersetzt wird ist in dem Übergabeprotokoll vermerkt worden.

    Um das Schloss muss ich mich dann wohl selber kümmern, das die Tür als nicht zugeschlossen gilt, wenn man sie einfach zuschlägt ist für mich neu - Danke!

    Guten Tag,

    ich möchte hier mein Problem beschreiben und hoffe auf Tipps und Tricks um an das Problem heran zu gehen.

    Beschreibung:
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien. Meine Wohnung ist im Erdgeschoss und darunter ist ein Keller, der immer feucht ist. (Bilder folgen) Meine Wohnungstür ist eine ganz normale Zimmertür, Buche Furnier. Die Wohnungstür hat eine Stahlzarge.

    Mein vermuteter Mangel:
    Die Tür war schon beim Einzug schräg und der Zylinder vom Schloss ragt weit in den Flur. Ein neues Schloss wurde bereits eingebaut, mit dem gleichen Ergebnis. Vom Flur aus kann ich auf meine Fliesen im Flur schauen. Durch diese Undichtigkeit zieht es immer an den Füßen, besonders stark, wenn man selber ein Fenster in der Wohnung offen hat (kipp).

    Der Mangel wurde schon probiert zu beheben, eine neue Tür des selben Typs wurde eingebaut. Nach nur kurzer Zeit hat sich die Tür wieder verzogen und der Spalt ist so groß wie vorher. Mein Wohnung wird immer gut gelüftet und Stockflecken habe ich keine.

    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
    - Für was muss der Vermieter aufkommen und was muss ich davon zahlen?
    - Kann ich eine Firma beauftragen den Mangel zu beheben und dem Vermieter in Rechnung stellen?

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