Beiträge von franzischnecke

    "Der Mieter leistet bei Beginn des Mietverhältnises dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen eine Barkaution gemäß § 551 BGB in Höhe von 430 Euro. "
    So steht es in dem Mietvertrag. Ich werde jetzt ausziehen und jetzt bekomme ich meine Kaution nicht zurück. lg und danke für die schnelle Antwort.

    Hallo,
    ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
    Dieser Verweigert den Erhalt meiner Barmietkaution. Im Mietvertrag ist es aber eingetragen, dass ich diese geleistet habe. Eine Quittung habe ich leider nicht mehr und kann mich nach 5 Jahren auch nicht mehr dran erinnern, dass ich mal eine bekommen habe.
    Wäre der Mietvertrag denn ausreichend, dass ich auf meine Kaution bestehen kann? Danke schon mal für eure Hilfe

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