"Der Mieter leistet bei Beginn des Mietverhältnises dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen eine Barkaution gemäß § 551 BGB in Höhe von 430 Euro. "
So steht es in dem Mietvertrag. Ich werde jetzt ausziehen und jetzt bekomme ich meine Kaution nicht zurück. lg und danke für die schnelle Antwort.
Beiträge von franzischnecke
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