Mit so einem dicken Kopfkissen schläft man sicher besonders gut ![]()
(Ich meinte dieses hier: Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Beiträge von Silkea
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OK. Vielen Dank! Dann schaue ich mal, was meine Gegend an Anwälten so hergibt.
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Vielleicht will sie mich nur einschüchtern mit dem Anwalt und hat nur in Foren nachgelesen? Ist mir auch egal.
Ich hatte den Text oben schon durchgelesen, aber kann das für meine Situation einfach nicht bewerten, da mir jegliche rechtliche Ausbildung/Erfahrung fehlt (bin nur ein einfacher Programmierer von Webseiten). Bis jetzt war ich auch noch mit allen Leuten gut ausgekommen. Nun bin ich eines besseren belehrt und habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Das hilft mir hier zwar nicht weiter, aber man weiß ja nie, was das Leben noch so bereit hält...
Ich werde wohl einen Anwalt hinzuziehen müssen, da ich mir das nicht alleine zutraue. Gibt es da irgendwas zu beachten bei der Auswahl eines Anwaltes (bin nicht so sicher, ob ich die Fähigkeiten eines Anwaltes einschätzen kann)? Kann man auch einfach nur Rat holen für die Situation (bezahlten Rat natürlich)?
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Hallo,
nein, die Gründe sind schon vorher vorhanden gewesen, sie hatte dies aber nie erwähnt mir gegenüber. Der einzige Grund, den sie erwähnt hat, ist dass es sie stört, wenn die Hunde nachts die Treppe "runtertrampeln". Ich gehe zw. 12 und 1 Uhr nachts nochmals Gassi mit den Hunden. Ich weiß auch nicht, wie ich das gelöst bekomme, da ich die Treppe benutzen muss und die Hunde nachts nochmals rausmüssen, da sie sonst nicht bis morgens einhalten. Früher aufstehen ist auch keine Lösung, da sie auch morgens durch das "Getrampel" gestört wird.
Abmahnungen gab es keine. Kündigungsgrund ist der nicht genehmigte 4. Hund, für den sie aber keine Abmahnung geschrieben hat. Außer dem oben genannten mit der Lärmbelästigung in der Nacht gab es auch keine anderen Hinweise darauf, was sie stört.
Die jetzigen Mieter meiner neuen Wohnung wollen laut Makler ohnehin ausziehen (sonst hätte ich das mit der Wohnung auch nicht gemacht), so dass ich hoffe, dass dies auch so ist und es dann nicht noch mehr Ärger gibt. Da die baufällige Scheune aber nicht mitvermietet ist, kann ich meine Sachen dort einlagern sobald die Wohnung mir gehört und so lange bei meiner Oma unterkommen, bis die Mieter ausgezogen sind. Die Mieter sind weniger als 5 Jahre drin, so dass sie 3 Monate Kündigungsfrist haben. Neuer Wohnraum wurde nicht geschaffen (Haus ist Baujahr 1921).
Leider hat sie mir auf meine Mail - der Versuch der einvernehmlichen Lösung - nur eine Mail geschickt mit dem Hinweis, dass ich mich an die fristgerechte Kündigung halten muss und sämtliche Kosten übernehmen muss, die der Nachmieterin dadurch entstehen, wenn ich nicht rechtzeitig draußen bin und dass sie beim Anwalt war und sich beraten lassen hat mit folgendem Ergebnis:
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Wir bekamen folgende Auskunft:
Wenn Du die Wohnung nicht zum Termin räumst, hat die Nachmieterin das Recht Dir alle Kosten in Rechnung zu stellen, die ihr dadurch entstehen (Hotel, Gebühren für Möbelzwischenlagerung etc.)
Die Miete hast Du selbstverständlich weiter zu tragen solange Du die Wohnung bewohnst.
Solltest Du in ein Hotel gehen, hast Du auch diese Kosten selbst zu tragen.----------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich werde es also darauf ankommen lassen, dass sie mir zum 2.5. die Räumungsklage schickt. Zusätzlich habe ich noch der Nachmieterin eine Nachricht geschickt, ob es für sie OK wäre, später einzuziehen (es lebe facebook!). Wenn es für sie OK wäre, muss ich zumindest keine Kosten dafür übernehmen.
Vielen Dank nochmals für eure Mühe!
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Hallo Syker,
wie es aussieht hat sie sich schon kundig gemacht. Sie hat mir eine Email geschickt wo sie mir 3 Gründe für eine Kündigung nennt. Ich werde jetzt deinem weisen Rat folgen und den Fachmann bemühen. Ist ja nicht so, dass ich nicht raus wollte...
Ich habe ihr jetzt noch eine Mail geschrieben, im Versuch das gütlich zu regeln (dass ich später raus kann, da die Nachmieterin ja nicht unbedingt zum 1.5. schon einziehen muss, da sie erst zum 1.7. aus ihrer Wohnung raus muss). Mal schauen, was sich ergibt.
VG
Silke -
Wieso nicht? Ich habe den Satz so verstanden, dass ich der Kündigung ohne Begründung widersprechen kann, aber dann, wenn der Vermieter es möchte, eine Begründung dafür liefern muss - und das unverzüglich. Habe ich das falsch verstanden? Soll ich also lieber nicht widersprechen und erst die Kündigung prüfen lassen?
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Vielen Dank für den Hinweis mit dem BGB! Da meine VM mich nicht auf die Widerspruchsfrist hingewiesen hat, werde ich jetzt einfach mal der Kündigung widersprechen. Vielleicht kann ich ja dazu schreiben, dass ich für den Fall widerspreche, dass die Kündigung überhaupt wirksam ist?
Syker:
Wie ist denn die Wohnsituation?
Wie viele Wohnungen gibt es im Haus?
Wohnt der VM auch im Haus?
Es gibt drei Wohnungen: meine Wohnung unter dem Dach, darunter im Ergeschoss wohnt die Vermieterin und ganz unten (das Haus liegt am Hang) hat sie ihre Praxis und ihr Sohn wohnt dort in einem Zimmer mit Küchenzeile.Die Hunde sind tagsüber bei meinen Eltern bzw. im Büro, nachts und am Wochenende in der Wohnung. Nachts schlafen die Hunde (ich mache auch extra die Schlafzimmertür zu damit sie nachts nicht durch die Wohnung laufen) bzw. bin ich am Wochenende oft den ganzen Tag unterwegs bin mit den Hunden.
Ich werde mir mal das § 573a anschauen, ob das auf mich zutrifft. Vielen Dank für den Hinweis!
edit: Habe gerade geschaut: Das gilt ja für zwei Wohnungen, würde also zutreffen, bin allerdings unsicher, wie das mit dem einen Zimmer des Sohnes und der Praxis zu werten ist, denn das sind ja keine Wohnungen. Zumindest hätte ich dann noch drei Monate, das würde mir schon reichen für den Auszug.
Außerdem habe ich gerade eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen - hat zwar eine Wartezeit von 2 Monaten für Mietsachen, ich hoffe aber, dass man die kostenlose Hotline gleich nutzen kann, dann kann ich mich von einem Fachmann beraten lassen, ob die Kündigung so rechtens ist.
Zumindest bin ich jetzt beruhigt, dass ich nicht in einer guten Woche auf der Straße sitze... Meine VM hat mich vorgestern kalt erwischt mit Ihrer Mail, ob ich die Übergabe lieber am 30.4. oder am 1.5. machen möchte, da die NM beide Termine einrichten könnte. Sie hatte mir gesagt, dass die NM spätestens zum 1.7. aus ihrer Wohnung raus muss, so dass ich davon ausging, dass die NM es nicht so eilig hat, da der Vater der NM mir sagte, es wäre ihm lieber, seine Tochter zöge erst im Juli in die neue (also meine jetzige) Wohnung ein.
Vielen Dank ihr zwei, ihr habt meinen Geburtstag morgen gerettet!
VG Silke
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Hallo Syker,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Die Kündigung habe ich erhalten am 15.1.2013.
Hier der Text (Kopf- und Fußzeile lasse ich mal aus):
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Kündigung des Mietverhältnisses zum 1.5.2013
2 Zimmer Wohnung 1. OG, ... (Adresse der Wohnung)Liebe Silke,
der Form halber hier noch die schriftliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Wir wünchen dir von Herzen, dass du eine für dich passende Wohnung findest, die der Haltung von 4 Hunden gerecht ist.
Uns allen wünsche ich eine friedliche und konfliktlose Abwicklung.
Herzliche Grüße
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Kann ich denn jetzt noch der Kündigung widersprechen? Die Frist ist ja schon fast abgelaufen, zu der ich raus muss.
Falls ja: wie widerspreche ich der Kündigung? Reicht es aus, dass ich nur schreibe: "Hiermit widerspreche ich der Kündigung" oder muss ich eine Begründung angeben?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
VG Silke
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Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Vermieterin hat mir im Februar gekündigt (zum 1.5.2013), weil ich mir einen weiteren Hund zu gelegt habe (vorher 3, jetzt 4). Ich bin nicht sicher, ob es überhaupt rechtens ist, wegen der erhöhten Anzahl von Hunden zu kündigen, wenn Hundehaltung generell erlaubt ist.
Da ich aber keinen Ärger möchte, habe ich sofort mit der Wohnungssuche angefangen. Sehr schnell stellte sich heraus, dass es nahezu unmöglich ist, mit mehreren Hunden eine Mietwohnung zu finden. Daher kaufe ich nun eine Wohnung. Dies habe ich meiner Vermieterin auch mitgeteilt (bereits im Februar) - und nun habe ich bereits etwas gefunden. Allerdings dauert der Kauf naturgemäß länger als eine Vermietung (Notartermin ist Anfang Mai) und die neue Wohnung ist momentan noch vermietet (die jetzigen Mieter wollen zwar raus, ein Termin steht aber noch nicht).
Jetzt will meine Vermieterin die Wohnungsabgabe zum 1.5. Ich hatte der Nachmieterin schon bei der Besichtigung mitgeteilt, dass ich noch nichts habe und nicht weiß, wann ich ausziehen kann. Sie wusste diese Tatsache also, als sie unterschrieb.
Frage nun: Kann meine Vermieterin mich zum 1.5. wirklich vor die Tür setzen? Kann ich etwas tun, um das zu verhindern? Ich möchte gerne direkt von meiner jetzigen Wohnung in die neue einziehen. Ein Hotel kann ich mir nicht leisten...
Bin für jeden Hinweis dankbar!
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