Beiträge von nouvaleur

    schönen Abend

    angenommen jemand hat eine nicht ganz billige Mietwohnung in Frankfurt bei einer Wohnungsgesellschaft. Da er gelegentlich abwesend ist wegen anderer zu betreuender Liegenschaften erscheint es naheliegend, diese Wohnung gelegentlich an Kongressbesucher zwischen zu vermieten. Er hatte in Erfahrung gebrachte, dass dies auch ohne Erlaubnis der Vermieters möglich sei, wenn es sich über das Jahr hinweg in den Grenzen von xy Wochen bewegt. Frage: wie ist dazu die Rechtslage? Eine steuerliche Angabe wegen der Einkünfte aus Vermietung dürfte dann wohl fällig sein, doch betrifft dies wohl einen anderen Rechtsbereich.

    hallo
    Es ist wohl ein altes Problem. Ein alter Waschraum im Untergeschoß, in dem noch der alte Bottich steht, wurde von gewissen Mietparteien als Abstellraum für alten Krempel benutzt. Jetzt soll er als zweiter Fahrradkeller verwendet werden. Brief von der W-Gesellschaft: räumen Sie ihre Sachen, sonst kostenpflichtige Abfuhr.
    Klar ist natürlich, dass der V nicht weiss, wem der Kram gehört und es geht nach der alten Kasernenhofmethode: wenn sich derjenige nicht meldet, sind alle dran. Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen. Im Mietvertrag ist darüber nichts geregelt.
    Wie ist die Rechtslage?

    mit Gruß
    Eine Mietpartei droht nun eine Mietminderung an, da es über den Flur bis zu ihr stinkt. Der Grund ist eine einzelne Nachbarmieterin, die ein sehr unhygienisches Verhalten, auch rein körperlich, aufweist.
    Nun besteht dieser Zustand bereits seit etlichen Jahren. Kann daher die Beschwerde jetzt immer noch vorgebracht werden mit Mietminderungsrecht?
    danke

    guten Tag

    Ich möchte gern folgendes fragen mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur meiner Kenntnisse:

    - eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen unter Angabe des oder der Gründe (kann auch eine 10-jährige Nichterhöhung als Grund dienen?). Es muss die Erhöhung , bzw der neue Mietbetrag angegeben werden und ab wann die neue Miete gelten soll. Welche Frist ist dabei einzuräumen? Könnte man es z.b. morgen tun für den 1. November?

    - Man muss (am besten auf demselben Blatt) das Einverständnis des Mieters einfordern per Unterschrift. Rückzusenden in welcher Frist?

    - wenn der Mieter nicht reagiert oder ablehnt, muss man die Erhöhung einklagen und dies wiederum ihm ankündigen unter Hinweis auf die Kosten des Rechtsstreits, die er im Fall der Berechtigung der Erhöhung zu tragen hat.

    - kann der Brief auch im Haus zugestellt werden mit Quittierung des Empfangs?

    danke für einige Tipps

    Also so etwas fällt wohl auch bei Zahlung von 30€ noch eher unter Nachbarschaftshilfe, denke ich mal.
    Davon abgesehen, welcher Nachbar wird dir so einen Unsinn unterschreiben?


    Das ist kein Unsinn, denn ich muss doch notfalls beweisen können, dass ein Nachbar meine Reinigungspflicht übernommen hat und da haben die Leute im Fall eines solchen Unfalls oft Alzheimer.
    Also, wenn der Eigentümer erst mal haften muss und er prüft dann, wer mit dem Dienst dran war, kommt er lt Plan auf mich und will sich an mir schadlos halten. Dann muss ich doch beweisen können, dass ich eine solche Nachbarschaftszusage hatte. Wie denn, wenn nicht schriftlich? Und 30e halte ich für den Aufwand für angemessen.

    hallo Leute
    angenommen ich fahre im Dez ab und bitte unter Zahlung von 30 € eine Nachbarn die untere Treppenhausreinigung lt. Plan zum Termin zu übernehmen, einschliesslich der Verpflichtung zur Schneeräumung vor dem Eingang bis zum Trottoiar. Ich lasse mir sogar die Übernahme der Verpflichtung schriftlich bestätigen.
    Jemand fliegt in dieser Woche auf dem Zuweg auf die Fratze und bricht sich das Jochbein.
    Wie ist nun die Rechtslage?
    1. an wenn richtet sich der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten und die Forderung der KV für die Heilbehandlung? Ich vermute: erst mal an den regulär "Diensthabenden", also an mich.
    2. Bin ich berechtigt im Fall 1 von dem Übernehmer der Verpflichtung Ersatz zu fordern? Was ist, wenn ich diesen Ersatz mangels Masse nicht durchsetzen kann?
    3. Kann ich die Ersatzforderung gleich umlenken auf den Nachbarn, der sich gegen Zahlung verpflichtet hatte?

    danke für Beiträge


    Vergangenes Jahr hatte ich im Treppenhaus und Kellerabgang meines MFH die 60W-Lampen gegen LED-Lampen ausgetauscht (6*30€). Diese haben bei gleicher Helligkeit nur 1/5 des Stromverbrauchs. Diese energieeinsparende Rieseninvestition hätte ich auf die Mieter mit der 11%-Regelung abwälzen können...


    aber nicht getan! sehr nobel und eben auch einsichtig. kein kleinliches Sparen bis es nicht mehr geht.
    ich hoffe, dass es einen guten Einfluss auf die Haltung der Mieter Ihnen gegenüber hat, was leider oft zu bezweifeln ist. ansonsten: "na also, es geht doch"
    werde die Sache mal dem V in ausgesucht höflichen Worten antragen.

    gut, das mit "abmahnen" war etwas polemisch gemeint. Aber ansonsten kassiert er auch Mieten und könnte dadurch veranlasst sein, zeitgemässe Pflege der Liegenschaft vorzunehmen. Einfach nur zu sagen, das zahlen ja die Mieter sowieso, da geht mich das nichts an - ist mit verlaub etwas dünn. Worauf bezieht sich dann die Kostenminderungspflicht des V? steht die nur auf dem Papier? Das kann eben auch heissen, dass er mal was investieren muss und ja ggf. auch einen Altbestand an Glühbirmen zu entsorgen.
    aber ich sehe schon, solange es keine rechtlichen Vorschriften gibt können diese Gesellschaften machen was sie wollen.

    hallo
    ich habe den exorbitanten Betrag in der Jahresabrechnung letztes Jahr gesehen und war empört, dass es der Baugesellschaft bis heute nicht einfiel, die Leuchtmittel auszutauschen.
    Frage daher: ist der V nicht wegen der generellen Einsparpflicht gehalten, eine solche Massnahme durchzuführen? Kann man ihn diesbezüglich abmahnen, so wie er abmahnt, wenn er Grund dazu sieht?
    danke

    danke berni
    du sagtest ja schon - schwierig, und so ist deine Antwort leider auch nicht sehr erhellend.
    ... wenn regelmässig alljährlich....
    das ist ja nun hier gerade nicht der Fall, sondern wenn es dazu kommt, ist es eine einmalige und ärgerliche Aktion. nur, ich sehe nicht ein warum ich als völlig Unbeteiligter mitzahlen soll.
    ....UND diese Kosten auf die Mieter umlegbar sind. ... sind sie es nun?

    vlt fäll noch jemand was dazu ein
    erst mal n'abend

    hallo
    ich hätte da mal eine Frage. In einem Mietshaus aus den 50er Jahren gibt es im Untergeschoss den Raum, wo früher ein grosser Wasschzuber stand mit Feuerrung. Diesen Raum, der keine Funktion mehr hat, wurde im laufe der Zeit von einigen Parteien mit privaten Sachen in Kartons vollgerammelt, sozusagen als Kellerverlängerung, allerdings auch mit Autoreifen.
    Ich habe nun die Absicht, die Wohnungsgesellschaft über diesen Messitrieb und seine Auswirkungen zu informieren, da ich diese Disziplilosigkeit nicht einsehe. Dabei könnte es allerdings dazu kommen, dass der Vermieter nach einer u.U. erfolglosen Mahnung an die Mietparteien den Raum räumen lässt und die Kosten umlegt.
    Ich habe aber weder ein Auto hier je gehabt, noch habe ich irgendwelche Sachen eingestellt.
    Inwiefern kann ich mich von einer solchen Kostenumlage freistellen oder bin ich zwangsweise mitverhaftet? Im Mietvertrag von vor 20 Jahren steht nichts davon.
    danke für einen Hinweis

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