Beiträge von Wuschel

    Wuschel:

    "er darf pro Jahr 11% der entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen, normal in Form von Mieterhöhung wegen Modernisierung"
    - soweit ok.

    "Er hats aber in den Betriebskosten stehen, was uns aber egal ist."
    - ... abba nicht korrekt ist.

    "nun bekomm ich 200 Euro zurück (lach)."
    - Dann wird es hier demnächst Wuschel-Bräu geben, prost!:)

    Ja denn Prost :cool: !

    Interessant würd ich die Frage noch finden, ob es nachteilig für den Mieter ist, wenn die Kosten für RM anstelle von Mieterhöhung in den Nebenkosten auftauchen.

    Vielleicht kann dazu jemand was sagen.

    LG Wuschel.

    Hallöchen,

    Gestern war endlich mal mein Nachbar zu Hause und wir konnten die Abrechnungen vergleichen, also bei dem stand 20,70 Euro, bei mir zur Erinnerung 219,15!!! Da mein Vermieter gerade im Haus war, haben wir ihn geschnappt und er hat sofort Fehler eingestanden (blieb ihm wohl nix andres übrig :cool: ).
    Also er darf pro Jahr 11% der entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen, normal in Form von Mieterhöhung wegen Modernisierung und dem dadurch entstehenden Mehrwert der Wohnung. Das sind in unserem Fall (einsicht in Rechnung gehabt!) 10,35 Euro pro Rauchmelder pro Jahr, zu verteilen auf 12 Monate = Mieterhöhung. Bei mir dann mit 2 RM eben 20,70 Euro. Er hats aber in den Betriebskosten stehen, was uns aber egal ist. Mit den normalen Mieterhöhungen hat das, glaub ich, eh nix zu tun, dann wäre es ja egal.

    Jetzt kommt der Witz des Tages: Wir haben doch Funkrauchmelder, Merten 548019 Funk-Rauchmelder Test Funkrauchmelder deshalb die hohen Kosten. Nun kommts, eigentlich sollten die miteinander vernetzt sein, d.h. wenn meiner losgeht, müßte Alarm im ganzen Haus sein, ist aber nicht! Also funktionieren die teuren Dinger nicht anders als die billigen, vielleicht etwas Besseren. Unser Vermieter ist nun der Meinung, er hat da Hightech im Haus ;).
    Wir werden das aber nicht beanstanden, denn wenn jedesmal, wenn mir das Fett anbrennt, im ganzen Haus Alarm ist, das wollen wir so nicht.

    Auf jeden Fall hatte er bei mir ganz ne andere Berechnung hergenommen als bei den Anderen und dadurch ist es sich unterm Strich schön für ihn ausgegangen, so ein Zufall aber auch, nun bekomm ich 200 Euro zurück (lach).

    LG Wuschel

    Ein Blick in die Landesbauordnung sollte Klarheit schaffen wer für die Kosten aufkommt. Der Eigentümer (Vermieter) oder der Besitzer (Mieter).

    Mir ist lediglich eine Ausnahme bekannt wo es der Besitzer ist. Und das ist Mecklenburg-Vorpommern.

    Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre möglich, wenn sie denn nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu erfolgt. 1. Voraussetzung die Modernisierung und die ca. Höhe der Mieterhöhung muß mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme angekündigt werden.

    Mehr Infos hier Modernisierung Mietwohnung Duldung Mieterh

    anitari: Herzlichen Dank für den Link, genau das, was ich gesucht hab, aber nicht gefunden :) . Hab so das Gefühl, daß mein Vermieter es mit dem mathematisch logischen Denken nicht so hat, aber da helf ich gern.

    Berny: Nö, normale Rauchmelder!

    LG Wuschel

    219 Öken für 2 Rauchmelder? Sind die aus Gold? Vielleicht ist ja auch nur das doofe Komma verrutscht. Aber egal.

    Mußt Du natürlich nicht zahlen. Von der Endsumme anziehen, den VM schriftlich informieren und gut ist.

    Mit dem Bundesland hat das übrigens nichts zu Tun.

    Zunächst mal danke für Eure Antworten.

    Aus Gold sin se leider nicht, sind weiß :D , aber Einer hat 119,11 Euro gekostet, x2 und davon mein Anteil, weil ich ja erst Feb. eingezogen bin, macht 219,75!
    Bundesland hab ich deshalb erwähnt, weil es da, glaub ich, verschiedene Reglungen gibt.
    Mittlerweile hab ich ergoogelt, daß entweder die Mieter die Dinger zahlen oder der Vermieter die Miete um 11% anheben darf wegen Modernisierung der Wohnung. Kann mir da vielleicht auch jemand was dazu sagen?

    LG Wuschel.

    Hallo,

    ich bin vor einem Jahr in meine Wohnung eingezogen und schon beim Einzug hingen ordnungsgemäß zwei Rauchmelder in meiner Wohnung. Hab nun die erste Abrechnung bekommen. Darin sind die zwei Rauchmelder aufgeführt und ich soll nun 219,15 Euro für die zwei Teile bezahlen. Muss ich die überhaupt bezahlen? Und falls ja so viel? Wohne in Rheinland-Pfalz.

    LG Wuschel

    Hallo Berny,

    Naja, nachdem, was ich so gelesen hab hier, darf er es wohl und dann hat er ja auch recht, warum soll er es dann nicht tun, wundert mich eh, daß es andre VM nicht auch so machen, denn es stimmt ja schon, daß sonst der VM uns das, was wir verbraten, vorstreckt. War nur sehr überrascht, daß es so ne Art von Nebenkosten auch gibt und den Anderen stinkt das auch. Hoffentlich wird hier keiner arbeitslos, weiß nicht, wie das dann gehen sollte. Solange man ne Arbeit hat, ist es ja irgendwie zu schaffen, wenn man mal im Rhytmus ist. Aber nen sicheren Job haben heut die wenigsten noch. Hat gerade wieder ne große Traditionsfirma bei uns Konkurs angemeldet. Aber die wohnen alle zum Glück nicht bei uns.

    LG Wuschel

    Was ist denn Mietvertraglich vereinbart? Wenn schon monatliche Abschläge auf die Heizkosten gezahlt werden, kann der Vermieter sicherlich nicht noch zusätzliche (einmalige) Vorauszahlungen fordern.

    Abschlagszahlungen gibt es nicht, die ca. 4000 Euro kosten werden sofort nach Tankung auf die Mieter verteilt und kassiert.

    Ich bin hier gerade eingezogen und zufällig war auch gerade der Öltank aufzufüllen. Mir wurde jetzt ein Aufschub bis Juni gewährt, aber die Andreren im Haus sollen gleich zahlen und denen stinkt es gewaltig, wir sind lauter Arbeiter hier und keine Großverdiener. Die wollen sich das nun nicht mehr gefallen lassen und fragten mich, ob ich auch unterschreibe, daß wir ne normale Abschlagsregelung wollen. Klar unterschreib ich. Aber ich wollte mich mal bei Euch fachkundig machen, um die Chancen etwas auszukundschaften.

    LG Wuschel.

    Hallo,

    ich habe folgende Frage: Unser Vermieter verlangt von seinen Mietern, daß sie die komplette Füllung des Öltankes sofort an ihn bezahlen, er tankt z.B für 4000 Euro und legt es dann auf unsere 4 Parteien im Haus um(qm). Das sind bei mir anteilig an der Tankfüllung 880 Euro, der tatsächliche Verbrauch wird dann ermittelt per Ablesung, wir haben da solche Zähler an den Heizkörpern, dann wird mal wieder getankt und es geht von vorne los. Ist das rechtens, daß die Mieter das komplette Heizöl sofort zahlen müssen?

    LG Wuschel.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!