Beiträge von Syker

    Hallo Drake,


    Auch ohne Taschenrechner kann ich sehen, dass die Differenz größer als 20% ist. Und wenn das so ist, dann hat der Vermieter das Vergnügen, die Differenz zu übernehmen. Das hättest du aber auch schon längst wissen müssen, wenn du Beitrag #2 gelesen hättest.


    Mainschwimmer dein Taschenrechner geht falsch.
    es wurde in Wirklichkeit doch weniger Wasser verbraucht.

    Wenn mehr Verbraucht würde was auf Leitungsschäden oder
    Gartenbewässerung vom "Allgemeinwasser" deutet bin ich ja ganz bei dir.

    Zur technischen Erklärung: jeder Zähler hat einen gewissen "Nachlauf"
    das Zählwerk läuft also noch etwas weiter obwohl kein Durchfluss mehr statt findet.
    Der zulässige Nachlauf ist bei unterschiedlichen Zählergrößen ebenfalls unterschiedlich,
    und summiert sich bei der Summe der Einzelzähler.

    Evtl. könnte man prüfen,
    ob die Einzelzähler noch geeicht sind,
    und vom Durchfluss angemessen sind.

    Hier nochmal die Formel:
    Gesamtwasserkosten durch Summe Einzelzähler mal Einzelzähler (Nutzer) gleich Nutzerkosten.
    M.E. ist alles gut.


    Aber es gibt immer wieder User, die die Antworten nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.

    Aber es gibt immer wieder Stammuser, die die Fragen nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.


    VG Syker

    Ich hab auch noch ein paar Interessate Sachen gelsen,
    Laut BGB kann eine GBR von jedem einfach gekündigt werden(mit ein paar einschränkungen, die aber auf mich nicht zutreffen würden)

    Jetzt stellt sich für mich die Frage ob wir denn eine GBR sind. Da die vielen Beiträge auf unterschiedlichen Seiten widersprüchliche Aussagen treffen.
    Die einen sagen dass eine WG, wenn alle Mieter im Mietvertrag als Hauptmieter genannt sind automatisch eine GBR wird.
    Die aderen sagen dass der Mietvertrag explizit als GBR geschlossen werden muss bzw. bestimmte Wortlaute vorkommen müssen.


    Irgendwelche Ideen dazu?
    Danke schonmal im Vorraus.

    Hallo sebastian794,

    ganz klar seit ihr eine GbR und du kannst selbstverständlich den Gesellschaftervertrag
    zu den gesetzlichen oder vereinbarten Bedingungen kündigen.
    Dann wird die Gesellschaft liquidiert.

    Dies ändert aber noch nichts am MV mit dem VM.
    Du bist wie jeder andere Gesellschafter voll haftend (Gesamtschuldnerisch - das sollte bekannt sein)
    Des weiteren steht die Geschäftsführung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.

    Und hier kommt es zum Problem:
    "gemeinschaftlich" bedeutet das alle Gesellschafter eine gemeinsame Erklärung abgeben müssen.
    Du kannst also den MV nicht alleine kündigen.

    Wenn du jetzt dafür sogst das die Gesellschaft liquidiert wird,
    müssen auch die die laufenden Verträge gekündigt oder geändert werden.

    Das "Ändern" kannst du vom VM nicht verlangen,
    das ist auf die Kulanz des VM und der Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich.
    Und auf die Kündigung des MV durch alle Gesellschafter kannst du rechtlich bestehen.

    Bis das alles nicht geregelt ist,
    haftest du mit deinem gesamten Vermögen.

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    Also grundsätzlich halte ich einen feuchten Keller für keinen Mangel.

    Gibt es in der nähe einen Fluss / Feuchtgebiet?
    Auch wenn die letzten Tage sehr heiß und trocken waren,
    war der Sommer doch allgemein recht feucht.

    Jetzt zum rechtlichen ...

    grundsätzlich:
    Entsteht während der Mietzeit ein Mangel,
    berechtigt dies zur Minderung der Miete.

    etwas knifflig:
    kommt ein VM mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug,
    kann der M Ersatzmaßnahmen einleiten und seine Kosten mit der Miete verrechnen.

    Jetzt zum speziellen Problem des TE:
    Also als aller erstes wäre zu klären ob wir tatsächlich einen Mangel vorliegen haben
    oder ob dies nur die subjektive Meinung des M ist.
    Als nächstes wäre der VM in Verzug zu setzten,
    dann könnte man über weitere Maßnahmen nachdenken.

    VG Syker

    Wir haben alt und neu komplett unten und neu oben gemietet.

    In dem Teil alt oben ist die Wohnung.

    Die Vermieterin hatte versprochen, daß nach der Oma niemand mehr einzieht und wir die Räume dazu bekommen würden.
    Leider nicht schriftlich festgehalten. Aber nur unter der Prämisse sind wir dann eingezogen.

    Heute liefen die Leute dann schon einfach im Garten umher.

    Ich fürchte, da kann man wohl nichts machen, oder?

    Allerdings Garten und Garagen/Hof Nutzung dürfte wohl nur uns vorbehalten sein, oder?


    Guten Morgen Okmonek,

    Also das da die Einliegerwohnung vermietet wurde kannst du nach deinem MV lieder nicht verhindern,
    aber ich sehe das so das du den Garten exklusiv gemietet hast.

    Ich würde das schnellstens den neuen Bewohnern mitteilen das du das nicht duldest.
    Und auch gegenüber dem VM klar machen und ggf. eine Mietminderung ankündigen.

    VG Syker


    Im § 542 Kündigung des Mietverhältnisses lese ich nichts davon, oder ist das der falsche Paragraph?

    Hallo st.lange,

    Ich kenne mich Gewerbe nicht ganz so gut,
    aber dein Paragraph sollte passen.

    Nur deine letzte Datumsangabe stimmt nicht ganz.
    Das MV endet am letzten Tag des Zeitabschnitts,
    im Dezember also am 31.
    Die Rückgabe muss dann spätestens am 02.01.2017 erfolgen.

    Solltest du die Mietsache am 30.12. zurückbekommen ist das natürlich zu deinem Vorteil,
    aber darauf Verlassen kannst du dich darauf nicht.

    VG Syker


    Was die einmal wöchentliche Entleerung des Briefkasten damit zu tun hat, auf die Syker anspielt erschließt sich mir nicht. In einem Schreiben darf nicht stehen, wir kommen morgen, lassen Sie uns rein. Auch denn sind Ankündigungsfristen einzuhalten.

    Nun dann erkläre ich dir das.
    ich gehe von einer Ankündigungsfrist von 7-10 Tagen aus.
    Der TE fährt am 1. Tag in den Urlaub und am 1. Tag wird die Ankündigung zugestellt.
    Abzüglich Postlaufzeit im ungünstigen Fall von 2 Tagen, stehen spätestens am 8. die Handwerker vor der Tür.
    Handwerker genervt und der HV macht neuen Termin und schickt eine neue Ankündigung.
    Handwerker stehen am 18. wieder vor verschlossener Tür

    Der TE kommt aber erst am 21. wieder.
    Und nu?

    VG Syker

    Geht natürlich auch ganz ohne Begründung...

    Hallo Banane,

    Berny meint sicher warum du sagst:
    Die WHG is so gut wie vergeben,
    und nicht ich habe mich für einen anderen Interessenten entschieden.

    Ersteres lässt da noch Resthoffnung zu und du musst ggf. Rückfragen in Kauf nehmen.


    Ist eigentlich Banane = Nanne ???

    VG Syker

    Bei den Wassrkosten (Brauch- und Schmutzwasser) soll er da ja nach Personen abgerechnet wird ganz normal die Summe durch die hier lebenden 7 Personen teilen und dann mit 3 Personen auf uns umlegen. Beim Niederschlagswasser (umgelegt werden dürfen nach dem Mietvertrag ja drei Personen) die Personenzahl auf 2 erhöhen. Sprich Gesamtsumme geteilt durch 9 Personen X 3 Personen = unser Anteil. Und dann stimmt alles. Auf wen der Vermieter den Rest umlegt ist mir egal!

    Ja genau so ist es richtig

    VG Syker

    Wo kann man das nachlesen?

    Hallo Captcha,

    Wenn du Mieter bist gilt die Vereinbarung aus dem MV.

    Das das EVU nach Quadratmetern abrechnet,
    hat den Grund das hier die versigelte Fläche maßgeblich ist.
    Also Grundfläche Haus, Stellplätze, Garagen.

    VG Syker

    ... mündlicher vertrag,der von der vormieterin bezeugt werden kann).
    Danach wurde mir auch schon der mietvertrag zugesendet.

    Hallo Yoannmiguel,

    Auch ich sehe die Lage recht eindeutig.
    Ein mündlicher Vertrag ist hier nicht zustande gekommen,
    es war von vorne rein ein schriftlicher Vertrag vorgesehen.
    Da kann man von einer mündlichen Zusage keinen Vertrag konstruieren.



    Da ich noch einige Frage zu dem hatte und auch einen übergabetermin haben wollte,bat ich um ein Gespräch zur Aufklärung.Jedoch wurde ich hier paar tage hingehalten.
    Am vergangen Montag habe ich von der Eigentümerin eine WhatsApp Nachricht erhalten,dass unsere mietverhältnis nicht zu stande kommt.Das wars,mehr hat sie nicht geschrieben.

    Auch wenn es für dich natürlich nicht schön ist,
    aber eine Begründung ist nicht nötig.
    Und es wird Vermietern immer dazu geraten keine Begründung abzugeben,
    um nicht mit z.B. AGG und GG in Konflikt zu kommen.



    Hinterher habe ich rausgefunden,dass sie die besagte wohnung zum 01.09.2016 gewerblich vermietet haben.Genau zu dem Zeitpunkt,wo ich rein wollte.

    Wie gesagt irrelevant,
    der VM hat sich einfach für jemanden anderes Entschieden.



    In dem Mietvertrag heißt es wortwörtlich: "Sehr geehrter Herr Mustermann,besten Dank für die Anmietung,anbei erhalten Sie wie besprochen den Mietvertrag". Dann gab es noch eine zahlungsaufforderung von 2500 € (Kaution + Miete )
    Dieses Anschreiben vom Mietvertrag wurde sogar abgestempelt und unterschrieben,jedoch nur der Teil.

    Auch das ist kein Vertrag,
    sondern das Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

    Das ist beim Online-Versandhandel ähnlich.
    Du gibt's die Bestellung ab über einen Button "jetzt Kaufen",
    und bekommst dann eine Bestätigung "vielen Dank für ihren Einkauf"
    Laut AGB ist das i.d.R. aber nur das Angebot (zum Abschluss eines Kaufvertrages)
    und erst durch die Annahme des Angebotes durch den Verkäufer kommt der Vertrag zustande.



    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Eine andere Wohnung suchen


    Gibt es chancen sich in die wohnung einzuklagen?

    Selbst wenn du gewinnen solltest,
    glaubst du der VM wäre darüber sehr erfreut?
    Du kannst davon ausgehen, das er dich das immer spüren lässt.


    Kann ich auf schadenersatz klagen,da mir ja jetzt dadurch einen erheblicher mehrsufwand besteht.

    Schadensersatz ist genau zu beziffern,
    im Moment steht die Summe bei 0 Euro.



    Meiner meinung nach,ist dieser vertrag rechtsgültig und kann doch nicht einfach vom eigentümer per whatsapp zurück genommen werden,auch wenn ich darauf noch nicht unterschrieben habe.

    Wie oben ausgeführt Angebot und Annahme sind noch nicht erfolgt.
    Du kannst eigentlich sogar froh sein das du eine Info bekommen hast.



    Des Weiteren habe ich der vormieterin schon einen Abstand von 1000€ bezahlt,für wohnungsinventar und gartengeräte.

    OK jetzt wird es interessant.


    Damit kann ich ja jetzt so überhaupt gar nichts mehr anfangen.

    Das ist Unfug,
    oder waren das Möbel und Geräte,
    die nur in dieser einigen Wohnung und diesem einzigen Garten eingesetzt werden können?



    Gibt es da chancen sich das geld gerichtlich zurück zu holen?

    Ja da könnte man den Vertrag evtl. anfechten weil die Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist.



    Was ist mit aufwandsentschädigungen,da ich ja auch mehrmals dort hinfahren musste.

    Du kannst das evtl. als außergewöhnliche Belastung beim FA geltend machen.
    Beim VM oder exM wirst du keinen Erfolg haben.



    Ich habe auch schon passendes wohnungsinventar für die wohnung gekauft(mit RE) ,was ich jetzt für eine andere wohnung ggf.gar nicht mehr nutzen kann und will,da es dort nicht rein passt.

    Das du es nicht nutzen kannst müsstest du beweisen,
    das wird sehr aufwendig.
    Aber viele Händler sind bei originalverpackten Sachen durchaus kulant,
    und nehmen die Ware zurück.



    Ich muss ja jetzt dadurch weiter auf wohnungssuche und dort entstehen mir ja auch weitere kosten,die ich so nicht gehabt hätte.Stichwort Ausgleichszahlung:Was ist wenn ich jetzt eine teuere wohnung anmiete,kann ich dann darauf klagen,dass der bessgte eigentümer für eine bestimmte zeit,eine ausgleichszahlung vornimmt?

    Fällt alles unter den o.a. Schadensersatz.



    Ich bin echt etwas verzweifelt,da es schon alles klar schien.Jetzt soll die ganze wohnungssuche wieder von vorne los gehen und dazu habe ich noch einen erheblichen finaziellen verlust erlitten.Muss ich das so hinnehmen?Aber eigentlich bin ich doch im Recht,einfach vom rein logischen her.

    Moralisch gesehen könnte man durchaus meinen das du im Recht bist.
    Nach unseren Gesetzten hat der VM aber nichts falsch gemacht.
    Du evtl. (falsch machen) da du etwas voreilig das Inventar gekauft hast.



    Kann ich jetzt den mietvertrag einfach unterschrieben ganz dreist zurücksenden( per einschreiben) und um einen wohnungsübergabe termin bitten?Ich meine eine kündigung oder ein schreiben mit dem nicht zustande kommenden mietverhältnis, habe ich ebenfalls nicht erhalten.(außer per whatsapp)

    Könntest du theoretisch noch machen,
    dann hättest du zumindest das Angebot zum Abschluss des MV abgegeben.
    Zustande kommt dieser erst wenn beide Parteien unterschrieben haben.
    Vielleicht hast du auch etwas glück und der VM unterschreibt auch,
    dann sieht die ganze Sache ganz anders aus.



    Wäre es clever die kaution und sowas einfach zu überweisen,so als ob nichts gewesen wäre?Ich meine darauf müssten sie ja dann erstmal reagieren.

    Würde ich nicht empfehlen,
    du könntest Schwierigkeiten haben die Kaution zurück zu bekommen.
    Und du wirst die Kaution ja für eine andere Wohnung benötigen.



    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    Ich hoffe doch sehr



    Ist eine schadenersatzklage sinnvoll?

    Nein halte ich nicht für Sinnvoll.

    VG Syker

    Du würdest das mit Dir machen lassen?

    Sagen wir mal so ich würde das durchaus so mit meinem Mieter machen.

    I.d.R nehme ich auch keine Schlüssel.

    Wenn aber zu dem und den Temin
    (natürlich mit rechtzeitiger Ankündigung)
    etwas in der Wohnung gemacht werden muss.
    Dann muss sich der Mieter halt kümmern,
    und wenn es nötig ist ggf. auch ein Anwalt/Notar mit sowas beauftragt wird.

    VG Syker

    1. Heißt es Rumäne, denn das Land heißt Rumänien.
    2. Ist Rumänien seit dem 01.01.2007 Mitgliedsstaat der EU.
    3. Sei die Frage erlaubt, es welchem Land du stammst........... und das hat deine Mieter nicht gestört?

    Bin zwar öfters anderer Meinung,
    aber dafür bekommst meine volle Zustimmung.

    Würde mich nicht wundern wenn der TE Popolsky heißt.

    VG Syker

    Hallo stibizi,

    Ich würde in jedem Fall zu einem Anwalt raten.
    Da die Gegenseite schon mit Anwalt auftritt,
    kannst du selbst do viele Fehler machen und dich noch mehr reinreiten.

    Die Ankündigung der falschen Verdächtigung solltest du aber nicht ganz so ernst nehmen.
    Das ist eine recht übliche Verteidigungsmasche.

    Überlegen was du genau erreichen willst solltest du auch.
    1.) Geld zurück
    2.) Bestrafung des "Betrügers"
    das sind zwei paar unterschiedliche Schuhe,
    die nicht ganz viel miteinander zu tun haben.
    Sich u.U. aber zu deinem Nachteil auswirken.

    ersteres ist Zivilrecht und zweiteres Strafrecht,
    sollte sich für den "Betrüger" eine Geldstrafe ergeben,
    womit man rechnen muss.
    Dann ist aber auch die Geldstrafe höher zu Werten,
    als dein Rückzahlungsanspruch.
    Sollte der "Betrüger" also knapp bei Kasse sein,
    würdest du dich mit dem Strafverfahren ins eigene Fleisch schneiden.

    VG Syker


    FRAGE 3: Kann ich mit dem Mieter vertraglich vereinbaren, dass er bei Auszug den Tank zum jetzigen Niveau befüllt oder mir optional die Differenz bei Auszug bezahlt, er jedoch ansonsten die Beschaffung von Öl eigenständig regelt?

    Hallo Apfelbauer,

    Wie schon gesagt wurde ist es beim EFH möglich dem M die Beschaffung des Öls zu übertragen.
    Ich würde aber einen komplett gefüllten Heizöltank übergeben,
    dann sparst du dir Ärger bei der Ermittlung des Ölstandes.

    Zur Rückgabe dann auch einen komplett gefüllten Tank fordern.
    Sollte der M keinen komplett gefüllten Tank zurückgeben ist es einfacher die fehlende Menge zu bestimmen,
    und man muss sich ggf. nur noch über den Preis des Öls streiten nicht aber über die Menge.


    VG Syker

    ... ABER: da steht auch das spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Mietsache die Kaution mit Zinsen zurückzuzahlen ist?

    Ich hatte hier aber gelesen das der Vermieter sich bis zu 6 Monate Zeit lassen darf?

    Hallo Schutzengel,

    die 6 Monate beziehen sich auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH.
    Und betrifft den Fall das keine Vereinbarung zur Rückzahlung der Kaution getroffen wurde,
    was heutzutage wohl der übliche Fall ist.
    Oder falls längere Fristen vereinbart wurde,
    und hier der M dementsprechend benachteiligt ist.

    Deine kürzere Frist gilt aber,
    und falls da nicht noch eine Einschränkung wegen BK-Nachzahlungen steht,
    dann muss die Kaution sogar komplett ausgezahlt werden.

    VG Syker


    Es wurde vom Vermieter in Folgendes umgeschrieben, indem er "auf unbestimmte Zeit" durchgestrichen und darüber bis xxx hinzugefügt hat. Beispiel:

    §4 Mietdauer

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2016 und läuft bis 30.08.2018. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    Hallo Alice123,

    Das ist ein sehr schönes Beispiel warum man Formulare nicht wild umschreiben soll.
    Ich gehe mal davon aus dass es auch keinen schriftlichen Grund für eine wirksame Befristung gibt.
    (z.B. Eigenbedarf, Sanierung o.ä.)

    Die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten für den M sehen folgendermaßen aus:
    Die Kündigung ist jederzeit möglich.
    geht die Kündigung vor dem 3. Werktag eines Monats ein,
    endet das MV mit Ablauf des übernächsten Monats. (die s.g. 3 Monatige Kündigungsfrist)

    VG Syker

    Hallo Miki,

    Ich kann deinen Ärger nachvollziehen,
    aber das ist kein Grund uns die wir dir helfen wollen so anzuschreien.


    - Mietvertrag durch mich zum 31.08. gekündigt.
    - fast 6 Jahre dort gewohnt
    - Auszug bereits zum 01.08.
    - Übergabe (ohne Protokoll , eigentlich bis dato Vertrauensverhältnis) am 01.08., seitdem nichts mehr gehört
    - auf Nachfrage heißt es plötzlich "eventuell gibt es eine Rechnung wegen 2-3 Flecken auf dem Balkon (Steinplatten, Flecken von Töpfen etc. normale Nutzung und kleiner Kratzer auf der Fensterbank eventuell durch die Katzen, welche im Mietvertrag erwähnt sind)

    Zitat

    Ich liege doch richtig, dass dies in der Regel normale Abnutzungen sind und ich erstmal die Chance bekommen sollte ggf. selbst zu beheben?

    Nein da liegst du falsch.
    Nachbesserungen sind nur für Schönheitsreparaturen und Reinigungsarbeiten zu gewähren.
    Das mit den Flecken auf den Steinplatten erklärt sich häufig wenn Töpfe immer an der selben Stelle stehen.
    Es ist also dein Verschulden weil die Töpfe nicht regelmäßig umgestellt wurden.

    Hier kommen wir in den Schadensersatz Bereich.

    Zitat von Beispiel Schadensersatz

    Du parkst dein Auto beim Supermarkt deines geringsten Misstrauens
    und der Parknachbar drückt dir mit seinem Einkaufswagen eine Beule in die Tür.
    Wenn man jetzt wie du annimmst dürfte der Parknachbar nun zunächst versuchen die Beule mit Eigenmitteln zu entfernen.
    Ich denke das du das auch nicht wollen würdest.
    Darum Schadensersatz du reparierst dein Auto (ggf. auch nicht) und der Parknachbar zahlt dir Schadensersatz


    Zitat

    Weiter ist es so, dass ich bei Einzug die Materialkosten (Tapeten) übernommen habe. Dies steht auch im Vertrag und ich habe die entsprechende Rechnung und Überweisungsbeleg. Aus guten Willen heraus habe ich die Tapeten jetzt aber drin gelassen.

    --> Kann ichm da ich ja noch offiziell diesen Monat Mieter bin, die Tapeten nachträglich entfernen?

    Mit anderen Worten du hast dem VM die Tapeten geschenkt...
    Nachträglich entfernen wird nicht gehen,
    da du die Wohnung ja schon offiziell übergeben hast.
    Evtl. könntest du aber dafür einen Geldbetrag bekommen.


    Zitat

    Es gibt jetzt eine neue Abrechnungsperiode zum Ende des Jahres. Es wird aber im Sept ein Nachmieter drin sein. Demnach ist der Vermieter doch verpflichtet mir die Zählerstände mitzuteilen?

    Auch sowas gehört in ein ordentliches Übergabeprotokoll.
    Spätestens aber in der Abrechnung sind die Zählerstände zu nennen.


    VG Syker

    Nachdem der Vermieter aber festgestellt hat, daß der Vormieter mit Dispersionsfarbe gestrichen hat und ich weiss, dass man da keine Mineralfarbe drüberstreichen kann, haben wir eben auch mit Dispersionsfarbe gestrichen, gesagt hab ichs ihm.
    ...
    wenn ichs nicht beweisen kann. Hoffe,

    Hallo Wuschel,

    Sowas sollte sinnvollerweise beim Einzug im ÜP festgehalten worden sein.
    Dann wäre es Einfach.

    Ich vermute mal das dies nicht der Fall ist,
    und du eben ein Beweisproblem hast.

    Gibt es Zeugen für die Aussage das dort schon die falsche Farbe gestrichen wurde?
    Gibt es evtl. Zeugen die die Wohnung vom Vormieter her kennen,
    und ggf. beurteilen können welche Art die Farbe hatte?

    VG Syker

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