Laut JobCenter, die Bekannte empfängt aktuell HartzIV, wäre das rechtens, man könne in einen Mietvertrag schreiben und vereinbaren, was man will.
Hallo smisonline2,
Da hat das Jobcenter zwar nicht ganz unrecht,
aber zum Mieterschutz sind sehr sehr viele Dinge
(die Nachteilig für den M sind)
die man in so einen MV schreibt unwirksam.
Berny hat es schon kurz und präzise geschrieben:
Bei Mietobjekten ist der VM zur Instandhaltung verpflichtet.
Oft wird versucht durch unklare oder schlicht unwirksame Zusatzvereinbarungen dem M die Instandhaltung auf zu bürden,
insbesondere beliebt separate Leih oder Nutzungsverträge.
Bei richtigen Leihverträgen besteht die Besonderheit,
das die Leihe ohne Gegenleistung erfolgt.
Hierfür also kein Geld zu zahlen ist,
dann müsste der Leihnehmer allerdings auch die Instandhaltung tragen.
Sobald aber als Gegenleistung für die Leihe Geld verlangt wird haben wir einen Mietvertrag.
Ein Nutzungsvertrag gegen Geld ist ebenfalls ein Mietvertrag
Des weiteren kann man auch hier von einem einheitlichen Mietverhältnis ausgehen,
dies ist insbesondere bei Kündigungen und Mieterhöhungen relevant.
So und nun müssen wir noch sehen das der Herd wieder funktioniert.
Als erstes den VM nochmal schriftlich (rechtssichere Zustellung beachten)
und unter Fristsetzung (ich halte als letzten Termin den 16.09.2016 für angemessen) auffordern den Herd zu reparieren.
Des weiteren eine Mietminderung ab sofort bis zur Reparatur erklären
(%Satz aus dem Internet suchen, und lieber nicht zu hoch rangehen)
Die Verrechnung der Mietminderung September mit der Miete Oktober,
sowie nach verstreichen der Frist Ersatzmaßnahmen ankündigen,
und ebenfalls mit den nächsten Mietzahlungen zu verrechnen.
Ersatzmaßnahme ist das du den Herd reparieren lässt,
die Kosten sofern angekündigt darfst du mit der Miete verrechnen.
Als Ersatz solltest du möglichst gleichwertigen Ersatz beschaffen,
und nicht ein Luxus Induktions Einbauherd anschaffen
wenn vorher ein freistehender Herd mit einfachen Elektroplatten vorhanden war.
VG Syker