Beiträge von Syker

    Hallo Syker,

    der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet. Lässt uns aber nicht früher raus weil er die Wohnung erst im Januar braucht.

    VG Belkaid


    OK, das hatte ich nicht so ganz auf dem Schirm,
    aber dennoch gilt meine Aussage weiterhin.

    Zitat von Beispiel

    Der VM möchte für sich eine neue Küche einbauen,
    diese hat 6-8 Wochen Lieferzeit (durchaus üblich)
    Jetzt kann er wenn du das verhinderst erst im Dezember bestellen.
    Dann ist Weihnachten und Neujahr und schon haben wir mitte Februar.
    Bis dahin zahlst du ggf. dem VM seine Miete oder ein Hotel und Lagerkosten ...


    Jetzt will der Vermieter (wir haben ihn im August bereits zum Ausmessen und mit dem Maler rein gelassen) mit einem Küchenbauer in die Wohnung. Müssen wir da mitspielen?

    Hallo Belkaid

    Ja wenn du dem VM Steine bei der Weitervermietung in den Weg legst,
    müsstest du mit erheblichen Schadensersatzforderungen auseinander setzen.

    VG Syker

    Besenrein ist es definitiv hinterlassen worden. Ist eine Grundreinigung für alle Räume Pflicht?

    Hallo davidk,

    Die Rückgabe hat im vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen,
    wie dieser Zustand ist geht aus deinem VM hervor.



    ... musste sie angeblich einen Reinigungsdienst für 123,20 Euro beschäftigen. Meine Frage jetzt, ob ich das Recht darauf habe, die Rechnung für die geleisteten Dienste als Kopie zu bekommen und ob ich - falls sie eben keine Rechnung hat, weil auch kein Reinigungsdienst beschäftigt worden ist, - die restlichen 123,20 Euro anfordern kann.

    Also wie genau die Kosten entstanden sind ist dir Nachzuweisen,
    aber daraus zu schließen wenn keine Firma vor Ort war das keine Kosten angefallen sind ist falsch.
    Deine VM dürfte dir durchaus ihre Eigenleistung berechnen.

    VG Syker


    Syker ist allerdings auch nicht besser. Was denkt ihr eigentlich, wie die Welt funktioniert. Glaubt ihr wirklich irgend jemand würde sein Geld für euch ausgeben, wenn er nicht am Ende selbst etwas davon hätte. Wäre eine nicht untypische Einstellung von Hartz-4 Empfängern.

    Ja Ja ...

    Natürlich soll der VM von der vermieteten Küche etwas haben,
    dann aber m.E. alles korrekt und nicht so ein Versuch
    über die Hintertür dem M noch zusätzliches Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Ich habe in meinen Wohnungen übrigens ebenfalls Einbauküchen vermietet,
    und weiß auch was sowas kostet.
    Aber eine richtige Kalkulation und schon ist alles in Ordnung.
    Wie im Leben eines Unternehmers üblich.

    VG Syker


    ich denke, es lässt sich individual durchaus vereinbaren, dass Reparaturen vom Leiher getragen werden. Eine derartige Vereinbarung wäre nicht zum Nachteil des Leihers, da er als Gegenleistung die Küche extrem günstig bekommt.

    Hallo H.Hamburg

    Wenn mit extrem günstig 0 € gemeint ist hast du recht.
    Leihe ist immer unentgeltlich,
    sobald Geld als Gegenleistung fließt sind wir in der Miete.
    Und bei Miete trägt der VM die Instandhaltung

    VG Syker


    Laut JobCenter, die Bekannte empfängt aktuell HartzIV, wäre das rechtens, man könne in einen Mietvertrag schreiben und vereinbaren, was man will.

    Hallo smisonline2,

    Da hat das Jobcenter zwar nicht ganz unrecht,
    aber zum Mieterschutz sind sehr sehr viele Dinge
    (die Nachteilig für den M sind)
    die man in so einen MV schreibt unwirksam.

    Berny hat es schon kurz und präzise geschrieben:
    Bei Mietobjekten ist der VM zur Instandhaltung verpflichtet.
    Oft wird versucht durch unklare oder schlicht unwirksame Zusatzvereinbarungen dem M die Instandhaltung auf zu bürden,
    insbesondere beliebt separate Leih oder Nutzungsverträge.

    Bei richtigen Leihverträgen besteht die Besonderheit,
    das die Leihe ohne Gegenleistung erfolgt.
    Hierfür also kein Geld zu zahlen ist,
    dann müsste der Leihnehmer allerdings auch die Instandhaltung tragen.

    Sobald aber als Gegenleistung für die Leihe Geld verlangt wird haben wir einen Mietvertrag.
    Ein Nutzungsvertrag gegen Geld ist ebenfalls ein Mietvertrag
    Des weiteren kann man auch hier von einem einheitlichen Mietverhältnis ausgehen,
    dies ist insbesondere bei Kündigungen und Mieterhöhungen relevant.

    So und nun müssen wir noch sehen das der Herd wieder funktioniert.
    Als erstes den VM nochmal schriftlich (rechtssichere Zustellung beachten)
    und unter Fristsetzung (ich halte als letzten Termin den 16.09.2016 für angemessen) auffordern den Herd zu reparieren.

    Des weiteren eine Mietminderung ab sofort bis zur Reparatur erklären
    (%Satz aus dem Internet suchen, und lieber nicht zu hoch rangehen)
    Die Verrechnung der Mietminderung September mit der Miete Oktober,
    sowie nach verstreichen der Frist Ersatzmaßnahmen ankündigen,
    und ebenfalls mit den nächsten Mietzahlungen zu verrechnen.

    Ersatzmaßnahme ist das du den Herd reparieren lässt,
    die Kosten sofern angekündigt darfst du mit der Miete verrechnen.
    Als Ersatz solltest du möglichst gleichwertigen Ersatz beschaffen,
    und nicht ein Luxus Induktions Einbauherd anschaffen
    wenn vorher ein freistehender Herd mit einfachen Elektroplatten vorhanden war.

    VG Syker

    Entschuldigt bitte den Doppelpost hatte vergessen die Eigentümerabrechnung anzuhängen die ebenfalls mit den Unterlagen aus dem vorhergehenden Post meiner Freundin übergeben wurden.

    Hallo Milas,

    also jetzt kann man die Abrechnung schon eher Nachvollziehen (ich verstehe es),
    aber eine wirklich formal korrekte Abrechnung ist das m.E. immer noch nicht.

    Die rechnerische Richtigkeit habe ich noch nicht geprüft,
    und ob alle Positionen auch vom MV umlagefähig Vereinbart worden auch nicht...
    Muss dieses Thema nochmal un ruhe lesen.



    Ansonsten gab es noch eine handgeschriebene Notiz von der Eigentümerin/Vermieterin an meine Freundin das wohl eine Erhöhung der Miete ab September erklären soll. Von der habe ich leider kein Foto bekomme es aber so noch zusammen ( nicht wundern die Notiz ist auch im Original auf englisch)

    rent : 50 € -> garage, 260 € -> appartment, 95 € -> additional = 405 € property expenses (water, cost of heating,..)
    rent new: 50 € -> garage, 260 appartment, 110 € additional = 420 € property expenses

    Das ist keine Mieterhöhung sondern die Anpassung der BK-Vorauszahlung,
    die beider Vertragsparteien nach einer Abrechnung in Textform erklären können.


    VG Syker


    Sie gewährt mir auf die 500€ Kaution Zinsen in Höhe von 1,36€
    Keine Ahnung wie Sie darauf kommt oder ob das Geld nun wirklich für die Mietdauer angelegt war.
    Wie kann/soll ich eurer Meinung nach damit umgehen?

    Macht einen Zinssatz von 0,36 %
    Marktüblich bis großzügig meiner Meinung nach.



    Des Weiteren berechnet sie mir für ... für die Senseo 120,00€

    M.E. viel zu viel. dafür bekommt man ja locker eine neue.
    Da hat deine VM wohl den neu für alt Abzug vergessen.


    VG Syker

    Allerdings meint er nun, eine Erhöhung um 100 Euro vornehmen zu wollen. Leider verweigert er eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umbauten. Wenn man die 100 Euro monatlich als Sume für die 11%-Regelung ansetzen würde, hätte der Umbau ja über 100000 Euro gekostet, was eher utopisch sein sollte.


    Hallo Minn,

    Das ist nur utopisch wenn der Taschenrechner klemmt.
    Bei eine ModErhöhung von 100€ monatlich,
    reden wir von ca. 11.000,-- € reinen Modernisierungskosten.

    VG Syker


    das wäre toll, wenn er nicht das Recht hätte mir ein Hausverbot zu erteilen.

    Hallo neuhier,

    dazu fällt mir grad noch eine kleine Einschränkung ein,
    wo eine ähnliche Situation im Fernsehen beschrieben war:

    Evtl. könnte es passieren das du dich von der Grundstücksgrenze bis in die Wohnung zu beeilen hast,
    und der VM dir hierfür nur einen ganz kurzen Zeitraum für den Weg einräumen muss.

    VG Syker

    3. Variante

    Schweigen und wenn der Vermieter zum Ablauf der 3 Monate nachfragt ihm sagen das die Kündigung unwirksam ist.

    Warum soll er gefälligst selbst rausfinden.


    Hallo zusammen,

    Naja unwirksam sehe ich hier noch nicht.
    Sind die anderen Formvorschriften alle eingehalten?

    Bei M wird eine falsche Kündigungsfrist dann in die richtige Frist umgedeutet,
    hierbei ist jetzt die Frage ob das für einen VM auch gemacht wird.

    Da eine Kündigung eh irgendwann wirksam wird,
    würde ich trotzdem mit der Wohnungssuche beginnen.
    Ansonsten schweigen.

    VG Syker


    Die Krankheit heißt Traumatisierungen.

    Hallo GerdM,

    Wenn das Trauma durch die Wohnung kommt,
    wäre evtl. eine fristlose Kündigung denkbar.

    Zitat von §569 BGB

    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

    Dann endet das Mietverhältnis unverzüglich mit Aussprache (schriftlich) der Kündigung
    Das solltest du aber vorab mal mit deinem behandelnden Arzt und einem Fachanwalt für Mietrecht klären.

    VG Syker


    Mein Mietvertrag hat eine Mindestmietzeit von 6 Monate

    Hallo GerdM

    Ja das ist sogar in vielen Fällen wenig.
    ein maximaler beidseitiger Kündigungsverzicht darf max 45 Monate betragen.



    und Kündigungsfristen von 3 Monaten.

    Das ist ganz einfach die gesetzliche Regelung.



    Ist das nicht zu streng? Sind beide Sachen denn erlaubt?

    Beide Sachen sind erlaubt, und überhaupt nicht streng.
    Bedenke bitte auch das dem VM bei einem Mieterwechsel einen nicht unerheblichen Aufwand und Kosten hat.

    Warum fällt dir das eigentlich erst jetzt auch das dir das zu streng ist und nicht beim Abschluss des MV???



    Dann ist es so, dass die Mindestmietzeit Ende September endet. Ich würde aus medizinischen Gründen hier ausziehen wollen.

    Was für medizinische Gründe?


    Wie mache ich das?

    Je nachdem wie das genau formuliert ist
    entweder morgen die Kündigung zustellen,
    oder sich Zeitlassen bis zum 05.10.2016



    Bei einer ordentlichen Kündigung müsste ich noch 3 Monate hier warten UND mir ist der Wohnungsmarkt verschlossen, daher ist wichtig, wenn ich eine Wohnung finde, dass ich dann sofort und kurzfristig die neu gefundene Wohnung "angreife".

    Wie jeder andere Mieter auch,
    ein oder mehrere Monate Miete für 2 Wohnungen zahlen.
    Du musst übrigens keineswegs bis zum Schluss in der Wohnung wohnen,
    es reicht wenn du den Mietvertraglichen Pflichten nachkommst. (in erster Linie die Miete zahlen)


    Kann man die Kündigungsfristen hier auf 4 Wochen reduzieren?

    Nur wenn alle Parteien des MV damit einverstanden sind...

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    Also zunächst kann der VM für dich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kein Hausverbot erteilen.
    Zumal es ja gewissermaßen um die Ehewohnung geht.

    Hierbei die kleine Einschränkung,
    das die Situation durch deine abweichende Anmeldung beim EMA evtl. anders zu bewerten ist.

    Beleidigungen brauchst du dir auch nicht gefallen lassen,
    da dieses MV eh schon zerstört ist kommt es darauf auch nicht an.

    Was natürlich jetzt keiner vorhersehen kann ob der VM dir gegenüber nicht vielleicht handgreiflich wird,
    ich würde das bei deiner Schilderung jedenfalls vermuten.
    Theoretisch und Rechtlich spricht sehr viel für dich,
    aber auch von mir der Rat schnellst möglich umzuziehen.

    VG Syker

    Der VM gibt nur keine Genehmigung, begründet aber die Ablehnung nicht, und somit steht der Katzenhaltung nichts im Weg. Meine Meinung.


    Deine Meinung ist echt mutig.

    Ohne ausdrückliche Genehmigung kann der VM im Nachhinein abmahnen und ggf. kündigen.

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