Beiträge von Syker

    Ja genau. Halt zum 15.09. Deswegen ja halbe Monatsmiete. Das ist mir schon bewusst, dass ich die Pflichten bis Ende September gehabt hätte, aber ich hätte dann ja auch die Wohnung erst zum 14.9. Verlassen können und nicht eher. Der Termin für die Übergabe war der Wunsch meiner vermieterin.

    OK jetzt wäre noch interessant ob die VM in der Zeit vom 01.09. bis 14.09.
    irgendwelche Arbeiten in der Wohnung hat erledigen lassen...

    Also fasse ich mal zusammen.
    Sie haben die Wohnung zum 30.Sept. gekündigt. Bis dahin haben Sie alle Rechte und Pflichten daraus zu erfüllen.
    Wenn Sie den Schlüssdel vorzeitig zurückgeben, verzichten Sie damit freiwillig auf die Nutzung der Wohnung.
    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, daraufhin auf die Miete zu verzichten.
    Nur weitervermieten vor dem 1.Okt. darf er nicht.
    In Ihren speziellen Fall dürfte Sie noch von Glück reden.

    Hallo zusammen,

    also ich habe den TE schon so verstanden,
    das die WHG vor dem 01.10.2016 neu vermietet war.

    VG Syker


    in meinem Mietvertrag steht in etwa Folgendes "vermietet werden ... Terasse mit Gartenanteil ... Nun kam doch raus, dass Rasen mähen etc mir obliegt.

    Hallo merivora,

    du hast eine Garten gemietet dann musst du dich schon kümmern,
    anders sähe es aus wenn im MV nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

    Du kannst natürlich versuchen den Gärtner der WEG zusätzlich zu beauftragen auch dein Gartenanteil zu pflegen,
    die Mehrkosten trägst du dann komplett alleine.
    Übrigens wenn du der Gartenpflege nicht nachkommst könnte der VM zu ersatzmaßnahmen greifen

    VG Syker

    Mietminderung für was?

    Wurden relevante Mängel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt und die Behebung gefordert?

    Hallo zusammen,

    bis auf die Mäuse waren doch die Mängel bei Einzug schon vorhanden.
    Dafür gibt es schon einmal keine Mietminderung.

    Des weiteren gibt es auch keine Nachträgliche Mietminderung,
    da offensichtlich der MV beendet ist - keine Chance.

    Kaution darf bis zu 6 Monate komplett
    und danach in angemessenem Rahmen für evtl. BK-Nachzahlungen einbehalten werden.


    Da lohnt auch kein super spitzen Fachanwalt.


    VG Syker

    Ja genau. Der Vermieter will keinen Streit. Er darf es vermieten, da es beiden zur Hälfte gehört. Ein konstruktives Gespräch mit der Kaninchenhaltenden Partei ist nicht möglich. Es wird immer nur darauf gepocht, dass Sie ja Eigentümer wären... und Mieter nichts zu melden haben.


    Hallo Claudimüller,

    Wenn es sich um eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) handelt,
    dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    1.) Sondernutzungsrecht am Garten für einen oder beide Eigentümer.
    Dann ist in der Teilungserklärung genau aufgeteilt wer welchen Bereich nutzen darf.

    2.) Gemeinschaftsgarten, dann kann dieser Teil von beiden Eigentümern gleichermaßen genutzt werden.

    Ich vermute das es sich um Fall 2 handelt.

    Ansprechpartner ist aber wie gesagt immer nur dein VM,
    sollte dieser seinen Pflichten (aus eurem MV) nicht nachkommen,
    würde ich über eine maßvolle Mietminderung nachdenken.

    VG Syker

    Richtiger Quatsch.

    Hallo zusammen,

    Das muss kein quatsch sein,
    bitte zuerst einmal in den MV schauen.

    Und prüfen um was für eine Heizung es sich handelt.

    Bei einer Wohnungstherme und einer entsprechenden Klausel
    (meist in etwa: Kosten die einmalig anfallen werden in dem Zeitraum abgerechnet in dem sie Anfallen)

    Ist das m.E. durchaus rechtens,
    übrigens dürfte dann natürlich 2016 keine Wartung anfallen.

    VG Syker

    Vollgende Situation, unsere Arbeiten im Haus ... wurden von einem „Hauswart“ übernommen bis Ende August er gekündigt wurde. Jetzt passiert gar nichts mehr, der Vermieter sagte nur zu mir „ er wird einen Hausplan aufstellen das alle Mieter nun diese Arbeiten machen werden.
    ...
    Muss nicht eine neue Regelung für alle sichtbar aufgehängt werden?


    Hallo Heidelberger,

    Ist der Hauswart auch im MV vereinbart?
    Wenn die ursprüngliche Situation das der Hauswart die Arbeiten übernimmt im MV drin steht,
    kann der VM so viele neue Regeln aufstellen wie er will.
    Ihr müsst euch daran nicht halten.

    Ihr habt eine Wohnung mit diesem Service gemietet,
    dann habt ihr da auch Anspruch drauf.

    VG Syker

    Jetzt bin ich aber verwirrt. Wie kann denn mit einer ungültigen Kündigung eine Räumungsklage bewirkt werden?

    Muss der VM vor Gericht nicht beweisen (wenn es soweit kommen sollte), dass "dem Gesetz entsprechend" gekündigt wurde?

    Hallo BMF,

    Der VM weiß doch beim einreichen der Klage noch gar nicht das seine Kündigung unwirksam ist,
    Das wird wie schon gesagt erst im Prozess geklärt.



    Hinzu kommt noch dass im MV steht, dass nach 5 Jahren Mietzeit sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate und nicht auf 3 Monate beläuft. Uns wurde zu einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Dadurch wird die Kündigung doch erst Recht unzulässsig oder nicht?

    Dann wird i.d.R. die Kündigung auf die zulässige Frist umgedeutet.

    VG Syker

    Wann wäre die zumutbare Mehrbelastung überschritten?

    Wäre sie dann überschritten, wenn ich als Mieter im Verhältnis 5 Grundgebühren der anderen Wohnungen mit finanziere oder geht es bei den zumutbaren Mehrbelastungen um eine fixe Summe?

    Ich bedanke mich für Eure Anmerkungen.

    Sonnige Grüße,
    Moni

    PS: Was ich verbrauche zahle ich gerne. Was andere verbrauchen sollen auch andere zahlen. Insbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.
    Vielleicht sehen das Männer anders, weil sie die größere Wohnung haben und weniger Wasser verbrauchen? ;)

    Hallo Moni66,

    Also mit weiblicher Meinung kann ich nicht dienen,
    ich gehe aber auch sehr gerne in die Badewanne ;)

    Also das BGH-Urteil bezieht sich meines Wissens darauf das in einem Wohnblock übermäßiger Leerstand herrschte,
    und dann die Verbrauchserfassungsgeräte die Mieter übermäßig mit Kosten belasten würde.
    Ich persönlich würde das in deinem Fall bei dauerhaft 2 Wohnungen Leerstand bejahen wollen.

    VG Syker

    Also ich habe nochmal nachgedacht,

    Hallo Matthias2204,

    Den MV zu lesen wäre besser gewesen ;)



    das ein Teil von der Kaution einbehalten werden darf zwecks nebenkosten Abrechnung, muss doch vertraglich geregelt sein oder nicht?.

    Nein die Kaution ist allgemein als Sicherheitsleistung aus dem MV zu sehen.
    Und dazu zählen natürlich auch BK-Nachzahlungen.

    Umgekehrt, also wenn das im MV eingeschränkt
    bzw. BK-Nachzahlungen von der Kaution ausgeschlossen wären,
    dann würde das natürlich gelten.


    Das kann doch nicht sein das sie das einfach so machen darf nach Beendigung der Miet zeit, muss sie mir doch das Geld wieder geben, immerhin ist es doch mein Geld.

    Das ist richtig,
    und mittlerweile gibt es unzählige Urteile,
    die die Gesetzeslage klarer definieren.

    U.A. höchstrichterlich das die Auszahlung 6 Monate nach Beendigung des MV zu erfolgen hat,
    für den Fall das bis dahin versteckte Mängel auftauchen.
    Des weiteren ebenfalls höchstrichterlich das ein weiterer
    angemessener Teil der Kaution für BK-Nachzahlungen zurückbehalten werden darf.

    ein Angemessener Teil ist noch nicht so ganz klar definiert,
    bedeutet aber die höhe der zu erwartenden Nachzahlung oder
    die Höhe von 2-3 BK-Vorauszahlungen.
    Welche dann im schlimmsten Fall knapp 2 Jahre einbehalten werden dürfen.

    Danach wird eine Endabrechnung erstellt und die verzinste Kaution zurückgezahlt.
    Ist ja schließlich dein Geld ;)

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    sorry das ich nerve aber vielleicht könnte jemand von euch nochmals drüber schauen, vorallem über die neuen Papiere die meine Freundin bekommen hat.
    Die Rechnung über Grundsteuer war bei der ersten höheren Abrechnung überhaupt nicht enthalten, ging der Vermieterin auch persönlich zu und wurde weitergereicht.

    Habt ihr auch schon mal so ne Grundsteuerabrechnugn erhalten ? Mir wurde noch nie eine solche überreicht daher ist mir nicht bekannt in wieweit sie überhaupt vom Mieter zu tragen ist.

    Ich habe mich durch google gelesen da stehen aber auch sehr viele widersprüchliche Aussagen daher freu mich mich über eure Meinung.
    Wie würdet ihr verfahren ?

    Vielen Dank und ein schönes restliches Wochenende


    Hallo Milas,

    Das mit der Grundsteuer ist das gleiche was ich zu den einzelnen Eigentümerabrechnungen geschrieben habe.
    Im Prinzip sind das die Belege die bei einer Belegeinsichtnahme angeschaut werden dürfen.

    Umlagefähig ist die Grundsteuer lt. BetrKV und auch nach dem MV deiner Freundin.
    Da die Grundsteuer bei Eigentumswohnungen pro Objekt also pro Wohnung von der Stadt/Gemeinde erhoben wird,
    ist das schon der zu zahlende Betrag und muss nicht mehr verteilt werden.

    Was etwas verwirrend ist das die zu zahlende Summe nicht mit den einzelnen Zahlungen übereinstimmt,
    das könnte daran liegen, das die Vorauszahlungen (unten auf dem Blatt) einen anderen Zeitraum betreffen.

    VG Syker

    Ich habe anitari wahrscheinlich falsch verstanden, und zwar in diesem Sinne, dass Schäden, die innerhalb 6 Monaten festgestellt werden, noch zählen.

    Schreibe noch ein "können" dazu dann ist es richtig.


    Ist der Ablauf so Rechtskonform ?

    Hallo Bert1956

    Ist möglich



    Bestimmung eines Gesetzlichen Vertreters so möglich ?

    Wenn du anstatt eines Zettel eine Vollmacht nimmst ist das meist möglich



    Video Aufnahme erlaubt / Rechtsverbindlich, wenn der Vermieter zustimmt ?

    Erlaubt und rechtsverbindlich nur wenn alle Anwesenden ausdrücklich zustimmen.
    Ich würde als VM so einem quatsch nicht zustimmen,
    aber versuchen kannst du es ja mal.



    Kann der Vermieter da drauf bestehen, die Abnahme nur mit meiner Mutter zu machen ?

    Nein er kann i.d.R. auch auf keine Übergabe mit einem Vertreter bestehen.
    Der M schuldet nur die Rückgabe,
    wie das passiert ist nicht geregelt.


    VG Syker

    Wenn man aus der Überlassung einen mündlichen Mietvertrag konstruieren könnte, würde ich ihn mit gesetzlicher Frist kündigen.

    Hallo zusammen,


    Och man Berny du solltest das doch besser wissen ...

    Wenn von einem Mietverhältnis ausgehen könnte,
    kann man auch gleich von einem einheitlichen Mitverhältnis ausgehen.
    Dann gilt für den Garten das selbe was für die Wohnung gilt.

    Es müssen Gründe vorliegen (ggf. Eigenbedarf) die ausführlich zu begründen sind.
    Da der TE etwas von unentgeltlich geschrieben hat würde ich es über Leihe versuchen.

    VG Syker

    Matthias,
    wenn es Dir nichts ausmacht, benutzt Du auch bitte die Punkt- und Kommatasten. Bessere Lesbarkeit wäre eine Höflichkeit ggü. den Usern hier.

    Das sagt wieder gerade der Richtige der die Zitierfunktion immer noch nicht verstanden hat...


    Nun meine Frage: Ist ein Gutachten, dass ohne Zutrittsberechtigung, nur vom Nachbarbalkon gemacht wurde überhaupt zulässig?
    Wie sollten wir in der Situation vorgehen, um nicht als die Verursacher am Ende darzustehen?
    Was könnte im schlimmsten Fall auf uns zukkommen?

    Hallo cleha,

    M.E. ist das Gutachten gültig.
    Um die Kosten abzuwehren wird wahrscheinlich ein Gegengutachten nötig sein.

    Hast du eine Haftpflichtversicherung die Mietschäden beinhaltet?
    Dann melde ihr den Vorfall und die Versicherung wird haltlose Forderungen zurückweisen.

    VG Syker

    Der Vermieter wird keine Abrechnung aus 2013 haben,

    Naja er wird sicherlich die Gesamtkosten zahlenmäßig belegen können.
    das würde schon mal weiterhelfen.



    vielmehr hat er als Berechnungsgrundlage den Durschnittsverbrauch der anderen Mietparteien aus 2014 zugrunde gelegt.

    Gibt es bei euch/bzw. der betreffenden Person Zähler?



    Mir erscheint auch einfach die Begründung der Nachforderung auf Grundlage einer defekten Heizungsleitung, irgendwo, als absolut nicht zu rechfertigen.

    eine Nachforderung aufgrund eines Defektes ist nicht möglich.
    Vielmehr wären die Kosten die der Defekt verursacht hat nicht in den Gesamtkosten aufzuführen.


    Dazu kommt noch die erwähnte und im Vertrag aufgeführte Pauschale für die Heizkosten, die nun plötzlich eine vereinbarte Vorauszahlung ist.

    Grundsätzlich halte ich diese Vorgehensweise zwar für Möglich,
    aber aufgrund des langen Zeitraums zwischen der Vereinbarung und jetzt nicht für angemessen.


    VG Syker


    Was kann ich tun?

    Hallo Sandforth,

    mir scheint das dir die Wohnsituation nicht (mehr) gefällt,
    das einfachste ist mit der gesetzlichen Frist zu kündigen und in eine andere Wohnung zu ziehen.
    Ich weiß das klingt etwas überheblich ist aber mit am wenigsten Stress verbunden.

    Legst du die Bretter beiseite wird der VM sicherlich sauer sein.
    Weißt du dem VM darauf hin das der Zuweg zu schmal ist
    (ist er das überhaupt? 130 - 30 ergeben bei mit 100 cm / Was ist das vorgeschriebene Minimum?)
    wird der VM sicherlich sauer sein.

    Beruhigen kann ich die bezüglich der Haftung,
    für die selbstverständlich der VM bzw. dessen Gebäudehaftpflicht haftet.

    VG Syker

    Es wurden niemals seit 1999 eine Änderung an dem alten Vertrag vorgenommen, während in neueren Verträgen anderer Parteien wohl Abschlagszahlungen genannt wurden.

    Das ist auch nicht nötig.
    Die Abrechnung hat gewissermaßen von Gesetz her zu erfolgen.

    Die 1999 vereinbarte Pauschale als Vorauszahlung anzunehmen geht aber nicht.
    Es müssten also wenn es für das Jahr 2014 auffällt und richtig gemacht werden soll,
    m.E. die Heizkosten von 2013 ermittelt werden und diese Kosten aus der Pauschalmiete abgetrennt werden.

    Und andere Verträge haben mit deinem rein gar nichts zu tun,
    dort dürfen ganz andere Rahmenbedingen gelten als für dich!

    VG Syker

    Ich denke die Zusicherung auf Gartennutzung heißt nicht, dass Du diesen gemietet hast.

    Hallo zusammen,

    genau das ist immer wieder ein Problem.

    Nutzung heißt man darf es (wie vereinbart) benutzen.
    hier also nur in den Sommermonaten (genau genommen also Juni, Juli und August)
    eine Gartenliege aufstellen.
    Dazu gehört auch das "Gerümpel" nach der Nutzung aufzuräumen.

    Mieten wäre da viel umfangreicher.
    In gewissem Rahmen wäre die Gestaltung nach eigenen Vorstellungen möglich.
    Aber dann natürlich auch die Pflege.

    VG Syker

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