Beiträge von Syker

    Hallo solocan


    Ich befinde mich gerade in einer schwierigen Situation für mich und schreibe nicht hier, damit es mit mir lächerlich gemacht wird...

    Die User die die Fragen hier beantworten,
    tun dies i.d.R. in ihrer privaten freien Zeit.

    Wenn du dir beim schreiben deines Problems wenig/keien Mühe gibts,
    findest du dies in den Antworten (sofern welche kommen) wieder.


    Schade, dass die Gesetze in der Hinsicht so vermieterschonend sind. Es wäre für mich recht bedauerlich, wenn der Vermieter einfach launisch ein überfragtes Zimmer leer lässt, in dem er den Mietvertrag bis in alle Grenzen benutzt und dem Mieter trotz jedem Lösungsversuch Schaden verursachen möchte. Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren, ausser das Gefühl, seine Macht zu beweisen, in dem er einem armen Studenten Schaden verursacht...

    Wenn du deine Probleme gelöst hast,
    solltest du dich mal etwas schlauer zum Thema machen.
    Dann wirst du sehr schnell feststellen,
    das die Gesetze sehr Mieterfreundlich sind.


    VG Syker

    Hallo solocan


    ich wohne in einem Haus, wo die Zimmer von einer Mietfirma an Studenten vermietet werden. Ich fange übernächsten Monat (Mai) meine Diplomarbeit in USA an und unglücklicherweise habe ich erst diese Woche eine Bestätigung gekriegt. Ich kann daher den Frist mit 3 Monaten nicht einhalten. Das war eine Situation an der ich nichts ändern konnte...

    Das mag sein dass du daran nichts ändern konntest,
    aber dein VM kann das auch nicht.



    Ich habe heute die Zuständige bei der Mietfirma angerufen, um eine Zustimmung für einen Untermieter zu holen und sie hat mich ... darauf hingewiesen, dass ich nicht mal für März kündigen darf.

    Die ordentliche Kündigung hätte bis Montag beim VM sein müssen,
    um bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten am 31.05.2013 den MV zu beendigen.

    Ich verstehe aber die Untermietgeschichte nicht ganz,
    zumal es äußerst fraglich ist kurzfristig für so kurze Zeit einen Mieter zu finden,
    der ja eh spätestens am 30.06.2013 mit dir die Wohnung räumen müsste.


    und ich danach eine Kündigungsbestätigung für Ende Juni mit dem Verbot der Untermiete erhalten werde, sie nicht mehr Untermiete erlauben, da sie keine guten Erfahrungen allgemein im Haus hatten.

    Die Entscheidung des VM ist zu akzeptieren,
    oder nach BGB § 540 zu kündigen.
    (außerordenlich mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten)


    Ich habe sie darauf erwähnt dass ich als Student keine doppelte Miete leisten kann

    Das ist eindeutig dein Problem und nicht das Problem deines VM,
    du könntest deine neue Wohnung ja auch erst zum 01.07.2013 mieten um keine doppelte Miete zu zahlen.
    Dann müsstest du mit deinen Sachen eine Nacht im Hotel o.ä. verbringen.


    Ich bin, wie schon erwähnt, ein Student und kann mir 3 Monate lang doppelte Mietbelastung absolut nicht leisten. In Stuttgart-Mitte ist es absolut kein Problem innerhalb von einer Woche 30 gescheite Nachmieter zu finden, auch für Vermieter nicht.

    Abgesehen davon das eine Neuvermietung immer einige Tage Zeit zur Abwicklung benötigt,
    steht es dir selbstverständlich frei mit deinem VM einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.



    Ich möchte in dem Fall eine fristlose Kündigung geben

    das kannst du naturlich machen,sofern du dafür einen Grund hast.
    Ich sehe aber in deinen Ausführungen keinen Grund für eine fristlose Kündigung.



    und einen Anwalt über die Beratungshilfe zu organisieren. Ich habe bereits gelesen, dass eine Verweigerung der Untermiete ohne stichhaltige Gründe ein Grund für die fristlose Kündigung darstellen kann, Ich finde so etwas allerdings im allgemeinen Mietrecht nicht. Übrigens kann dieser "stichhaltige Grund" lange diskutiert werden...Ich würde gerne einen offiziellen Antrag zur Untermiete machen und ihn danach als Grund der fristlosen Kündigug benutzen.

    siehe oben Ausführung zu § 540



    Was empfehlt ihr mir denn für diese Situation? Wie ist die aktuelle rechtliche Lage?

    Ich kann dir nur raten einen Aufhebungsvertrag anzustreben,
    rechtlich hat der VM offensichtlich bessere Karten.



    Muss ich jetzt Hilfe beantragen, damit der Vermieter ein hochgefragtes Zimmer in Stuttgarter Stadtmitte drei Monate lang aus Spaß leer lassen kann?

    Nein dabei brauchst du deinem VM nicht behilflich zu sein,
    oder ihm Hilfe zu organisieren.
    Dein VM wird das sicherlich alleine hinbekommen.


    VG Syker

    Hallo Ratz,

    müßte ich den Fensterrahmen im Kinderzimmer von innen neu streichen, der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?



    Steht das im so MV?
    Meiner Meinung nach brauchen Kunstofffenster nicht gestrichen werden,
    und wenn wären evtl. spezielle Farben zu nutzen,
    um die Fenster nicht zu beschädigen.


    Desweiteren ist der Laminatboden, der schon älter als 10 Jahre ist, an verschiedenen Stellen beschädigt, muß ich den komplett ersetzen?



    Hast du die Schäden denn verursacht?
    Dann müsstest du die Reparatur bezahlen,
    sollte eine Reparatur nicht möglich sein,
    müsstest du allenfalls den Zeitwert ersetzen und dieser wir sehr gering sein.


    VG Syker

    Hallo Burgi

    Durch eine sehr hohe Stromkostenabrechnung uneres Stromanbieters, die wir uns nicht unbedingt erklären konnten haben wir unseren Zähler überprüft und dabei festgestellt, dass die Stromversorgung der Ölheizung und Warmwasseraufbereitung ausschliesslich über unseren Zähler abgerechnet wird. Ausserdem läuft auch die gesamte Kellerlicht und Waschküchenlicht Versorgung
    über unseren Zähler.
    ...
    Der Vermieter ... besteht aber auf sofortige Zahlung der Nebenkostenabrechnung, obwohl er auch in unserer Schuld steht.
    ...
    Können wwir die Nebenkostenabrechnung erstmal zurück halten ?



    Also hast du den VM-Anteil der Stromkosten für Heizung usw. bisher bezahlt,
    Diese Kosten kannst du dem VM in Rechnung stellen.

    NK-Abrechnung und Stromanteil des VM sind voneinander unabhängig,
    somit wäre dem VM die NK-Nachzahlung sofort (gestzliche Frist 30 Tage) zu zahlen.

    Evtl. ist eine Forderung gegen die andere aufzurechnen,
    aber dann müssten beide Forderungen festgestellt fällig sein.


    VG Syker

    Hallo M

    Passt irgendwie nicht oder?



    Doch passt,
    zumal du noch nicht darauf geantwortet hast um was für eine Mahnung es sich handeln soll.


    Wenn der Vermieter kein Mahnschreiben hätte schicken brauchen, dann hätte er auch keins verschickt.



    Ahh du hast also eine Glaskugel?
    Schon mal daran gedacht, dass die Mahnung evtl. aus Kulanz des VM kommt,
    bevor dieser "einen Gerichtsvollzieher" schickt?


    Wenn es natürlich wahr sein sollte.



    Was soll wahr sein?


    VG Syker

    Hallo Elbflorenzer

    Mir geht es nun darum ihn eben nicht erst zum 31.05. loszuwerden! Das ist Psychoterror pur momentan.
    ...
    Bzw., kann man nicht in irgendeiner Weise eine fristlose Kündigung durchsetzen, da teilweise eine echt massive Ruhestörung und Hausfriedensstörung zu beobachten ist?



    Eine fristlose Kündigung ist im BGB § 543 geregelt,
    du solltest hier prüfen ob deine Gründe hier genannt sind,
    und wenn dem so ist mit Hilfe eines Fachanwaltes für Mietrecht die Kündigung formulieren.


    Er meinte zu mir dass er auch einem früheren Auszugstermin zustimmen würde. Dieser würde aber nur mit seiner Unterschrift gültig werden oder?



    Das wäre dann ein Aufhebungsvertrag den alle Parteien einvernehmlich abschließen,
    und in deinem Fall wohl die kostengünstigste und schnellste Methode den M loszuwerden.


    VG Syker

    Hallo stefan31

    dieser Zähler versorgt nur meine Heizung.



    Und die Heizung versorgt auch nur deine Wohnung?


    Allerdings steht in meinem Mietvertrag, dass die Heizkostenverordnung angewandt wird und ich bin dadurch davon ausgegangen dass die Verteilung entweder bei 70/30 oder 50/50 liegt.



    In deinem Fall ist die HeizkostenV wohl nicht zwingend anzuwenden,
    gillt aber - da im MV vereinbart - trotzdem,
    und demnach wäre auch eine Verteilung nach 70/30 vorzunehmen.

    Wenn dein Zähler seperat vom Versorger abgerechnet wird,
    ändert sich an deinen Kosten nichts.

    Hier wäre die Abrechnung des Versorgers einzusehen,
    um die HK-Abrechnung zu überprüfen.


    Laut Mietvertrag zahle ich einen Abschlag über die Nebenkosten für den Strom. Warum es direkt über den Vermieter geht weiß ich nicht, ich vermute es gibt einen allgemeinen Zähler für alle Mietwohnungen und jeweils Zähler in den einzelnen Wohnungen.

    Der restliche Strom geht übrigens über einen anderen Zähler. (mit meinem Stromanbieter)



    Dies solltest du einmal mit deinem VM abklären,
    auch welcher Stromtarif für den Heizungsanschluss gewählt wurde.


    VG Syker

    Hallo stefan31

    ich habe eine Stromheizung (keine Nachtspeicheröfen) in meiner Mietwohnung.



    Versorgt diese Heizung nur deine Wohnung?

    Darf der Vermieter die Heizkosten zu 100% nach Verbrauch berechnen?



    Wenn obige Frage mit ja beantwortet wird,
    dann ja ansonnsten wäre die HeizkostenV anzuwenden.
    Warum läuft der Stromvertrag nicht direkt zwischen dir und dem Versorger?


    VG Syker

    Hallo mia67

    mittlerweile 4 Mieter die Ölheizung nicht mehr nutzen, da sie auf Holz umgestiegen sind. Sie haben die Heizung zentral in der Wohnung zugedreht und somit erfassen die Wärmemengenzähler keinen Verbrauch mehr.



    Das ist ja auch der Sinn der Verbrauchserfassung,
    aber die Grundkosten (i.d.R 30-50 %) sind trotzdem von diesen 4 M zu zahlen.
    Ist die HK-Abrechnung nach den Regeln der HeizkostenV erstellt worden?

    Für die beiden anderen Mieter ist es mittlerweile günstiger, mit Strom zu heizen.
    20 Prozent der Kaltmiete ist für die Heizung zu zahlen, die aktuell für die Ölheizer unwirtschaftlich bzw. zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko geworden ist.



    Das ist fast nicht zu glauben,
    wie hoch sind denn die Heizkosten pro m²


    Können die Ölheizer die Miete kürzen und wenn ja in welcher Höhe?



    Nein!
    Hohe Kosten sind m.E. kein Mangel nach § 536


    Am sinnvollsten wäre es natürlich, wenn der Vermieter die Ölheizung ganz abstellt und die Ölheizer auf Strom umstellen. Aber dazu wird der Vermieter kaum zu bewegen sein.



    Warum auch?
    Der VM kann ja nichts dafür das seine M die Heizung nicht wollen.
    Er stellt die Wärme zur Verfügung und dazu ist er gewissermaßen auch verpflichtet.



    VG Syker

    Hallo zingoa

    Die Wohnung wurde aber nicht verkauft. Es wurde das Haus gekauft und in Wohnungen aufgeteilt.



    Unterstellt man wie oben vermutet,
    dass die Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen werden,
    und bleiben wir bei der o.g. Beispiel GbR dann sehe das so m.E. so aus:

    nach Hauskauf:

    Zitat von Beispiel Grundbuch Haus


    Person A -> 1/3
    Person B -> 1/3
    Person C -> 1/3



    nach der Teilung:

    Zitat von Beispiel Grundbuch Wohnung


    Wohnung x

    • Person A -> 1/3
    • Person B -> 1/3
    • Person C -> 1/3

    Wohnung y

    • Person A -> 1/3
    • Person B -> 1/3
    • Person C -> 1/3

    Wohnung z

    • Person A -> 1/3
    • Person B -> 1/3
    • Person C -> 1/3


    Du möchtest aber sicherlich das die Grunbücher so aussehen:

    Zitat von Beispiel wunsch Grundbuch


    Wohnung x

    • Person A -> 1/1

    Wohnung y

    • Person B -> 1/1

    Wohnung z

    • Person C -> 1/1


    Dies kommt meiner Meinung nach einem Verkauf gleich,
    Notar und evtl. Grunderwerbsteuer werden fällig.
    Und somit auch wie im vorherigen Beitrag geäußert BGB § 577a.


    VG Syker

    Hallo zingoa

    Eine GbR kauft ein Mietshaus mit Mietern



    GbR ist nicht so ganz einfach,
    ins Grundbuch wird die GbR wohl nicht eingetragen,
    sondern die Gesellschafter mit ihrem Anteil.

    Zitat von Beispiel


    Person A zu 1/3
    Person B zu 1/3
    Person C zu 1/3



    Die GbR teilt die Wohnungen über einen Vertrag den einzelnen Eigentümern zu ( direkt nach Hauskauf)
    Die Wohnungen werden einige Zeit später durch die Teilungserklärung und dem Eintrag und Neubildung der Wohnungsblatter beim Grundbuchamt den Eigentuemern zu gewiesen.

    Erfolgt jetzt eine Eigenbedafskündigung durch einen Eigentümer an einem Bestandsmieter,welche Fristen gelten dann nach neuem Mietsrechtänderungsgesetz?



    M.E. findet hier BGB §577a Anwendung.
    Evtl. ist hier vor Teilung zur WEG erst der Eigenbedarf anzumelden.


    VG Syker

    Hallo zusammen

    Da kein schriftlicher, sondern ein mündlicher Mietvertrag vorliegt, gelten auch nur die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen und diese betragen 3 Monate.
    Eine besonders abgemachte Kündigungsfrist ist bei mündlichen Verträgen nicht rechtskräftig( wegen der Beweisbarkeit, wie Sie soeben erleben durften).
    Möglicherweise war "kurzfistig kündbar" auf eine Kündigung unter besonderen Umständen gemeint. Das trifft aber in Ihrem Fall nicht zu. Leider!



    Dies ist nicht ganz richtig.
    Selbstverständlich gilt das was im mündlichen MV vereinbart wurde,
    solange dies nicht gegen das BGB verstößt.

    Problematisch bei einem mündlichen MV ist
    im Streitfall die Vereinbarungen zu beweisen.
    Unmöglich ist dies aber nicht.


    VG Syker

    Hallo sonne

    Meine Frage: Gibt es einen vorgegebenen Abrechnungsschlüssel
    für Berechnung der Grundsteuer,



    Der Abrechnungsschlüssel widr im MV festgelegt,
    was ist dort vereinbart?

    muss nicht einheitlich nach
    einem Schema bei den Betriebskosten abgerechnet werden?



    Die anderen BK werden offenbar nach MEA der WEG (135/1.000) berechnet.
    Die Grundsteuer wird aber von der Stadt nur für die einzelnen Wohnungen an den Eigentümer berechnet.

    Dies könnte dann so aussehen:
    Gesamtkosten (264,13 €) / Umlageschlüssel z.B. die Anzahl der Wohnungen (1) * Mieteranteil (1) = Mieterkosten (264,13 €)


    VG Syker

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