Beiträge von Syker

    Hallo thelastmammoth


    Syker: Nicht rueckwirkend? In diesem Artikel steht es doch. (Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten - in meinen frueheren Posts)

    OK den Artikel hatte ich nicht gelesen,
    ändert aber nicht wirklich was an meiner Aussage.

    Die Erhöhung der Kosten ist maßgeblich,
    nicht die verbrauchte Menge.
    Für dich bedeut das m.E. dass beim Strom eine Erhöhung
    des kW-Preises seitens des EVU stattgefunden haben müsste.


    VG Syker

    Hallo Mainschwimmer


    Kann es sein, dass du nicht weiß, wie solche Nachtstromheizungen funktionieren?

    Das ist doch völlig egal wie die Dinger genau funktionieren.
    Tatsache ist die Dinger verbrauchen Energie
    und diese Energie muss irgendwie abgerechnet werden.



    Bei Nachtstromheizungen gibt es keine Heizkostenabrechnung! Eine Kürzung wäre nur möglich, wenn es hier eine Zentralheizung gäbe,

    In den allermeisten Fällen wird dies auch zutreffen,
    aber offensichtlich nicht auf den Fall des TE.



    da das aber nicht der Fall ist, muss das bezahlt werden, was verbraucht wurde. Und das ist nur möglich, wenn die beiden Wohnungen getrennte Zähler hätten. Haben sie aber nicht,

    Genau das meine ich doch mit HeizkostenV,
    da es nur einen Zähler gibt,
    könnte man die Situation als "Zentralheizung" ansehen.



    darum wird nach 33/66% abgerechnet.

    Also wenn das jetzt mal keine HK-Abrechnung ist.


    VG Syker

    Hallo nesu


    Meine frage ist jetzt, wofür sind den die zuzüglichen 5.991????

    Ohne jetzt deine Abrechnung zu kennen,
    könnten diese zusätzlichen 5991 Einheiten
    für den Zeitraum (01.01.12-08.03.12) ohne Zähler sein,
    dann ist der Verbrauch evtl. geschätzt / nach Gradtagen hochgerechnet worden.

    Ggf. liegt da auch ein Fehler,
    sodass die vermutete Schätzung sogar den Zeitraum vom 01.12.11 bis 08.03.12 betrifft.

    Klarheit kann aber nur der VM bringen.
    Ggf. Belege einsehen.


    VG Syker

    Oje, das ist doch wohl nicht dein Ernst? Denn an diesem Zähler hängen laut TE auch noch alle anderen Stromverbraucher (Herd &Co.)

    Naja das ist eben Auslegungssache,
    im Fall des TE würde die Ausnahme nach §2 zulässig sein,
    ist aber nicht vereinbart wie (siehe hierzu vorstehenden Beitrag des TE (Auszug aus MV))

    Also ist zwingend nach Verbrauch abzurechnen,
    dies kann der VM nach derzeitigem Kenntnistsand nicht,
    und daher wäre die HK-Abrechnung um 15% zukürzen.


    VG Syker

    Hallo Mainschwimmer


    Die Heizkostenverordnung ist in diesem Fall außen vor, denn hier geht es nicht um die Lieferung/Bereitstellung von Wärme/Warmwasser, sondern um Einzelöfen, die mit Strom betrieben werden. Hier sollte also für jede Wohnung ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

    Da aber wohl nur ein Stromzähler vorhanden ist,
    könnte man die (einzel)Öfen auch als Zentrale Heizungsanlage ansehen.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    ich denke, dass es hier egal ist, wieviele Wohnungen im Haus sind, denn wenn es nur einen Zähler für die Nachstromspeicher gibt, ist eine Trennung des tatsächlichen Verbrauchs an Strom nicht zu messen.

    Es wäre aber zu prüfen ob eine verbrauchsabhängige Abrechnung erforderlich ist,
    oder ob evtl. §2 HeizkostV anwendbar ist,
    und dann nach MV-Vereinbarung abzurechnen ist.


    VG Syker

    Hallo Oh-Susanna


    Ich wohne in einer WG zur Untermiete. Als ich eingezogen von, habe ich keinen Mietvertrag bekommen (haben das alles mündlich besprochen und ist soweit auch alles gut).

    Somit hast du einen gültigen mündlichen Mietvertrag.


    Das einzige, was ich schriftlich habe, ist die Erlaubnis des Vermieters an den Hauptmieter, dass er mit mir einen, auf ein Jahr befristeten, Untermietvertrag abschließen darf (wurde in der Vergangenheit auch so gemacht und immer problemlos verlängert bei anderen WG-lern.)

    Ist für dich nicht relevant.
    Es zählt einzig was du mit deinem VM vereinbarst.



    Dieses Jahr endet nächsten Monat.. Würde ich mich jetzt ganz spontan entscheiden, auszuziehen kann mir niemand etwas, oder?

    Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, ist das zwar in Ordnung.
    Rechtlich gesehen kannst du keinen Zeit-MV haben,
    da die Befristung an bestimmte Gründe gebunden ist,
    und die Befristung schriftlich erfolgen muss (nachzulesen in BGB § 575).
    Dies ist m.E. beides nicht gegeben,
    und somit hast du einen unbefristeten MV mit 3 monatiger Kündigungsfrist.



    Ich wurde das so argumentieren, dass der Vermieter die Mietdauer ja bis Ende April 2013 befristet hat.
    Der Vermieter, bzw der Hauptmieter hätte andererseits ja auch das Recht, die Erlaubnis zur Untermiete nicht zu verlängern.

    Was (Haupt)VM und (Haupt)M vereinbaren,
    hat dich nicht zu interessieren,
    und betrifft dich auch nicht.


    VG Syker

    Hallo Ivonne


    Das heißt die Kündigungsfrist beträgt nun 1 Jahr, da sie schon über 10 Jahre in der Wohnung lebt.

    Normalerweise würde bei einer Mietdauer von 10 Jahren die Kündgungsfrist 9 Monate betragen,
    also muss es ein besondere Vereinbarung geben.
    Ob diese gültig ist kann man nur mit genauem Wortlaut prüfen.



    Meine Freundin hat nun eine neue Wohnung gefunden. Der Vermieter lässt Sie früher nicht raus.Er meinte das Geld will er noch mitnehmen. Das heißt Sie müsste nun doppelt zahlen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das dies so okay ist.

    Das Mietverhältnis endet genau an dem Tag wo die Kündingungsfrist abläuft.
    Auch wenn deine Freundin früher eine neue Wohnung mietet,
    muss sie weiterhin den Verpflichtungen aus dem alten Vertrag nachkommen.


    VG Syker

    Hallo juttaL


    In meiner Abrechnung ist der erste Punkt nicht erfüllt. Einen Teil der Kosten kann ich mir aufwändig aus der Abrechnung herausrechnen, doch nicht alles!
    ...
    Muss die Gegenüberstellung Gesamtkosten - Eigene Kosten defintiv als einfach, nachvollziehbare Gegenüberstellung erfolgen?

    Die Abrechnung muss für den M verständlich und nachvollziehbar sein,
    dies schein bei dir wohl nicht der Fall zu sein.


    Dort müsste stehen Heizkosten Gesamtes Haus xxx,xx € - Ihre Heizkosten xxx,xx € .

    Fast richtig, die einzelnen Positionen müssten in etwa so aus sehen:
    Gesamtkosten -> Gesamteinheiten -> Mietereinheiten -> Mieterkosten
    damit es verständlich ist.



    Zum 2. Punkt taucht zwar in der Abrechnung auf 30% Fest und 70% Verbrauch. Dies ist sicher so richtig und korrekt.
    Jedoch wurde der Umlageschlüssel nie erläutert oder benannt!?

    Die Grundkosten (30%) werden nach Fläche oder Raumvolumen berechnet,
    die Verbrauchskosten (70%) wie der Name schon sagt nach Verbrauch.
    Dies ist in der HeizkostenV nachzulesen.


    VG Syker

    Hallo Gminiee


    anbei die Abrechnung.

    Die Abrechnung erscheint auf den ersten Blick korrekt zu sein,
    und ist auch nach deinen Angaben rechtzeitig zugestellt worden.

    Somit ist die Nachzahlung (über)fällig.


    Nach zweitem Blick habe ich noch folgende Anmerkungen:

    1.) Aufschlüsselung zu den Heizkosten (I... Abrechnung fehlt?)
    (verbrauchte Einheiten, Berechnung der Grundkosten (30%-70%), evtl. Warmawasser)

    - Da die Abrechnung ansich schon sehr schlüssig ist,
    denke ich dass auch dieser Punkt keine Beanstandung ergeben wird.


    2.) Material Hausmeister
    (hierzu Belegeinsichtnahme empfohlen - prüfen was für Material da abgerechnet wurde)

    - Die Höhe der Kosten ist m.E. zu vernachlässigen,
    und hier lohnt sich kein Streit mit dem VM


    3.) Müllgebühr EW/Kinder
    (etwas seltsam das eine Unterscheidung nach EW und Kinder gemacht wird)

    - Die Berechnung kann ich nicht nachvollziehen,
    ggf. könnte es für dich zu höheren Kosten kommen


    Fazit fehlende Unterlagen: (Dein ET)
    Abgesehen von der scheinbar noch fehlenden I...-Abrechnung stehen dir nur weitere Unterlagen zu,
    wenn dir die Einsichtnahme in die Belege beim VM nicht möglich ist.
    Hier wird regelmäßig eine Entfehrnung vom mehr als 60 km angenommen.


    VG Syker

    Hallo Shiya


    Ist es also überhaupt rechtens, dass meine ehem. Vermieterin den von mir eingezahlten Kautionsbetrag an meinen Exfreund überweisen möchte, nur weil ich zuletzt einen Untermietvertrag bei ihm hatte?

    Ja die Kaution ist die Mietsicherheit und somit an den (Haupt)MV gebunden.
    Ihr hättet bei der Vertragsänderung schon eine Vereinbarung treffen sollen,
    und es wäre sogar möglich gewesen dein Anteil an der Kaution bei der Umwandlung zuerhalten.


    VG Syker

    Hallo Schokopraline


    Den Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen und die regeln auch alles, was solche Sachen angeht.

    Trotzdem hast du einen MV mit dem VM und nicht mit der HV, oder?
    Es kann natürlich sein das der VM die HV beauftragt hat xy/alles für ihn zu regeln,
    dies wird aber i.d.R. nicht so sein.



    Ich wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche,

    Ohh das ist ganz einfach: ruf dich selber an,:cool:
    denn du(bzw. Ihr) bist der Besitzer meinst aber vermutlich den Eigentümer.
    Der VM muss übrigens nicht der Eigentümer sein.


    VG Syker

    Hallo b_punktT



    Bis heute ist noch keine neue Abrechnung gekommen, nun stellt sich für mich die Frage ob ich die falsche Nebenkostenabrechnung trotzdem bezahlen muss. Das möchte ich natürlich nicht, da ich meinem Geld dann wahrscheinlich Monatelang hinterherrennen muss.

    rein rechtlich gesehen musst du bezahlen,
    (am besten unter Vorbehalt)
    dafür hast du i.d.R. 30 Tage nach Erhalt bzw. Zahlungsziel der Abrenung Zeit.
    Anschließned wärst du in Verzug,
    hier können dir Zinsen berechnet werden,
    oder ggf. sogar gepfändet werden.



    Ich habe dann per E-mail einen Wiederruf geschrieben und eine Eingangsbestätigung erhalten.(wie ich nun weiß hätte ich das besser per Postweg machen sollen.

    zumindest hast du schon mal die Textform gewählt,
    und nicht wie viele mündlich.
    Besser ist die Schriftform zu wahren.


    Hier die Zählerstände aus meinem Mietvertrag

    Küche 188/0 Schlafzimmer 339/0 Bad 22/0

    727/0

    Was hast du für HKV?
    es gibt digitale HKV die zum Stichtag auf 0 umspringen,
    und die Werte für das abgelaufene Jahr gespeichert werden.
    Dies könnte bei dir der Fall sein.



    Auf den Zählern wird als Stichtag der 31.12. angegeben, allerdings bin ich erst am 01.02. eingezogen, wurde der Monat Januar vielleicht mit berechnet?

    Wenn du HKV hast die auf 0 springen (siehe oben)
    und beim Einzug die Werte 0 waren sollte das OK sein.


    VG Syker

    Hallo ekdül


    Der Euro-Wert für die Warwasserbereitung ist durch den Vermieter nicht geschätzt. Der Gesamtwert in Euro für die Warmwasserbereitung ergibt sich aus der Berechnung nach der HKVO. Dies ist insoweit mit Brennstoffkosten, Heizungswartung... errechtnet worden, in den Betrag für die Heizung und die Warmwasserbereitung. Das ist schon insoweit in Ordnung.

    Ja das sollte in Ordnung sein



    Der der Euro-Wert für die Warmwasserbereitung ja gleich bleibt, ergibt sich ja mit weniger m³ ein höherer Wert pro m³.

    das ist auch logisch und nachvollziehbar.



    Die Aufteilung 70% und 30% ist OK, das ist klar.

    sehe ich auch so.



    Also auf den Abrechnungen der einzelnen Mieter wird der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Mieters angegeben. ( ist bei jedem so um die 30 m³ ), nur die m³ der 2 anderen Mieter sind dann 6 m³ und 4 m³.
    Bei der eigenen Abrechnung hat der der hier mit 4 m³ auftaucht, dann seine tatsächlichen ca. 30 m³.
    Dieses bei jedem Mieter.

    der einzelne Verbrauch der anderen M hat auf einer Mieterabrechnung selbst nichts zu suchen (Datenschutz)
    hier hört es sich so an das dies nur unrealischtische Vergleichswerte sind.



    Auf diese Weise würde der Vermieter ( mit diesen hier gerundeten Zahlen ) von jedem Mieter 750,- € von jedem Mieter für`s Warmwasser erhalten, statt von jeden Mieter 375,- € wenn alles richtig ist. Also ein unberechtigtes Plus für den Vermieter von
    1125, - €.

    dies kann ich so leider nicht nachvollziehen.



    Wenn die Mieter Ihre Abrechnungen nicht verglichen hätten wäre es niemandem aufgefallen.

    Du hast das Recht die zugrunde gelegten Belege einzusehen,
    hierbei sollten die auch Fehler feststellbar sein,
    ohne die anderen Abrechnungen zu sehen.

    Für die Abrechnung sind die MV-Vereinbarungen maßgeblich,
    und diese Vereinbarungen können bei den verschiedenen M unterschiedlich sein,
    sodass auch hier ggf. Unterschiede beim zusammen addieren ergeben.


    VG Syker

    Hallo ekdül


    Rechnung der Wasserwerke und Zählerstand Hauszähler 275 m³
    ...
    enn alle Mieter Ihre bei der Ablesung aufgenommenen Zählerstände zusammenrechnen kommen 270 m³ zusammen. Dies kann sicher durch Ungenauigkeiten der Zähler zustande kommen.

    Dies könnten tatsächlich Ungenauigkeiten der Zähler selbst oder der Ablesung sein,
    z.B. zeitliche Differenz bei der Ablesung der einzelnen Zähler.
    Dieser "Fehler" dürfte zu vernachlässigen sein.



    Das Problem ist aber die Abrechnung!
    Hier wird mit einem Gesamtwasserverbrauch aller Mieter von 160 m³ gerechnet.

    Dies ist tatsächlich seltsam.



    Der Vermieter rechnet einen Warmwasserverbrauch des gesamten Hauses von 40 m³ in der Abrechnung. Wobei er für den m³ Warmwasser 25,- € annimmt.

    Annehmen ist nicht!
    Es sind die Kosten zu verteilen,
    nicht zu "schätzen".



    70 % werden nach Verbrauch abrechnet und 30 % nach Wohnfläche.

    Das ist schon OK,
    sind auch vorher die Kosten zur erwärmung des WW berechnet worden?
    Oder gibt es für die WW-Bereitung schon WMZ?



    Wobei aber lt. den Warmwasserzähler in den Wohnungen der Mieter 80 m³ Warmwasser verbraucht worden.

    Schon wieder eine unerklärliche? Differenz.



    Dies würde ja den Preis pro ³m auf 12,50 € senken.

    Der m³ Preis ansich ist nicht relevant,
    und braucht auf der Abrechnung nicht aufgeführt werden.



    Besonders delikat, bei den Abrechnungen jeden einzelnen Mieters ist der jeweils eigene Verbrauch bei knapp 30 m³ und der Verbrauch der 2 anderen Mieter der Rest bis 40 m³.

    100 m³?
    aber der VM rechnet mit 80 m³?



    Dies ist erst aufgefallen als die Mietparteien ihre Abrechnungen verglichen haben. Bis dahin haben diese sich über den geringen Verbrauch der Nachbarn gewundert.

    Das lässt sich denken.



    Was ist in diesem Falle zu unternehmen?
    Der Vermieter als auch die Abrechnungsfirma betonen so ist alles korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben und den abgelesenen Werten und die Mieter würden sich gegenseitig falsche Werte vorgeben.

    Klar das VM und Abrechner "behaupten" alles ist korrekt,
    eine neue Abrechnung würde zumindest einiges an Zeit kosten,
    da ein Abrechnungsunternehmen involviert ist vermutlich auch einige Euro.
    Gab es im Abrechnungszeitraum Leerstand oder Mieterwechsel?
    Daher könnten ggf. auch die Differenzen stammen.



    Die 3 Mietparteien empfinden dies schlicht als Betrug!

    Ist in solch einem Fall die Abrechnung insgesamt überhaupt wirksam?

    Ob die Abrechnung unwirksam ist oder nur fehlerhaft kann man,
    ohne die Abrechnung zu sehen nicht beurteilt werden.
    (evtl. die Abrechnungen hier anonymisiert im Forum posten)

    Sollte sich herraustellen,
    dass der VM vorsätzlich so abrechnet,
    wäre der Straftatbestand Betrug erfüllt.


    VG Syker

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