Beiträge von Syker

    Diese Post kam wärend ich meine Antwort geschrieben habe.


    Ich habe einen Mietvertrag in dem mein Name und der meines ehemaligen Mitbewohners steht.
    Mein neuer Mitbewohner hat nun einen mit seinem und meinem Namen, quasi als "Update" des alten Vertrags.

    Wir haben keine seperaten Einzelverträge o.ä..

    Ahh ja,
    dann müsst man mal fragen wie der alte MV gekündigt wurde.

    Der neue MV ist für dich nicht verbindlich solange du nicht unterschreibst,
    und dies solltest du tunlicht unterlassen.


    VG Syker

    Hallo Steve...


    einen Nachmieter habe ich gefunden. Dieser hat nun seinen Mietvertrag unterschrieben, in dem die Miete geringfügig erhöht wurde.
    Es geht mir hierbei nicht um die Höhe, denn die ist wirklich lachhaft (10 Euro + 17 Euro für Wohnungsnebenkosten wie Abwasser etc.). Allerdings wurde ich darüber einfach nicht informiert, weder schriftlich noch mündlich noch sonst irgendwie.

    Es geht dich nichts an was irgendwer mit irgendwem in irgendeinem MV vereinbart haben.



    Das zweite, was mich stört, ist dass weder in meinem, noch in dem neuen Mietvertrag von meinem Mitbewohner eine Quadratmeterzahl angegeben ist. Somit kann ich nicht einmal vergleichen in wieweit wir überhaupt unter oder über dem Mietspiegel liegen. Selber messen wird bei einem Altbau ohne 90°-Ecken allerdings auch ziemlich kompliziert.

    1.) Gibt es kein Gesetz das m² anzugeben sind.
    2.) bist du hoffentlich kein Mathematik Student.
    denn selbst wenn es keine rechten Winkel gibt ist die Berechnung der Wohnfläche ohne Probleme möglich.
    Flächenformeln findest du über eine Suchmaschine deiner Wahl.



    Den Mietspiegel meines Postleitzahlenbereichs kann ich ja im Internet finden, aber rechne ich hier denn nun mit der "kalten" Kaltmiete oder mit der Kaltmiete in der Abwasser etc. schon drin sind?

    Kaltmiete ist Kaltmiete eine Kaltmiete die kälter ist gibt es nicht. :)



    Was mach ich denn nun? Einfach Mund apputzen, ignorieren und so weiter machen? Möchte ich wirklich Streit anfangen, wenn ich (geplant) innerhalb der nächsten 12 Monaten sowieso ausziehe? Wenn ich kein Student wäre würde ich mir ja eine RICHTIGE Wohnung mit anständigem Mietvertrag etc. holen, aber das ist bei meinem Budget nicht drin.

    ??? Du hast doch einen MV ???


    VG Syker

    Hallo nacho


    Nun möchte die Hauptmieterin, dass ich für den Schaden aufkomme,

    Wenn du den Schaden verursacht hast,
    musst du auch für dessen Beseitigung gerade stehen.



    hat aber keine Lösung. Es war inzwischen ein Handwerker da, der meinte der gesamte Boden müsse abgeschliffen werden was ~500€ kosten sollte.

    Hää wie jetzt?
    Es war doch ein Handwerker da der die erforderlichen Arbeiten aufgezeigt hat.



    Das hielten aber alle für Quatsch.

    Es steht euch frei weitere Angebote einzuholen,
    ich befürchte aber das die erforderlichen Arbeiten ähnlich beschrieben werden.



    Der Hausmeister wollte sich nicht darum kümmern, sagte nur es werde in Rechnung gestellt wenn die Hauptmieterin auszieht.

    1. Ist der Hausmeister i.d.R. nicht dafür zuständig.
    2. Ist es nicht einfach die Kosten für den Hausmeister abzurechnen.



    Jetzt sitzt die Hauptmieterin (bereits viel zu lange) auf meiner Kaution und erwartet, dass ich mich darum kümmere. Mich selbst um die Reparatur zu kümmern wäre OK. Ob ich aber jemanden finde der das machen kann muss ich erst sehen.

    Wenn du dich nicht kümmerst,
    wird deine VM von deiner Kaution den Schaden beseitigen lassen.
    Das ist ja ach der Sinn einer solchen Kaution.



    Aber es muss doch irgendwo geregelt sein, was in solchen Fällen zu tun ist. Für den gesamten Boden aufzukommen ist doch etwas zu krass, oder?

    Nein ist es nicht.
    Du hast scheinbar einen Schaden verursacht,
    dieser ist von dir zu Beseitigen oder entsprechend Schadensersatz zu leisten.


    VG Syker

    Hallo lolatium


    wenn im Mietvertrag die Nutzung der Gemeinschaftanlagen bewilligt ist?

    Nutzung heißt aber nicht das du zu "baulichen" Veränderungen befugt bist.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    "gehört ein auf dem Grundstück des Hauses befindlicher Garten eines Mehrfamilienhauses zu den Gemeinschaftsanlagen?"
    - Ja.

    Nee das ist nicht immer so,
    der Garten könnte auch durch Sondernutzungsrecht einem Eigentümer zugeteil worden sein.
    Klarheit würde nur die Teilungserklärung bringen,
    allerdings hat ein M kein Recht auf Einsichtnahme der TE.


    VG Syker

    Hallo michxo


    ja sind 2 wohnungen und der vermieter wohnt im haus. der mieter wäre mein sohn in diesen fall.

    Demnach scheinst du von §2 HeizkostenV gebrauch machen zu können.
    Dies (Pauschale bzw. Abrechnungsschlüssel (z.B. m²/Personen)) muss dann im MV vereinbart werden.



    umd wie müsste ich diese pauschale berechnen nach qm dann ? oder gibt es da freies vertragsrecht?

    Der Unterschied zwischen Pauschale und Vorauszahlung mit Abrechnung ist dir bekannt?


    VG Syker

    Hallo Mainschwimmer


    Syker. Wie soll das denn gehen, muss der Mieter nachfragen, ob er sich ein Bügeleisen anschaffen darf? Ohne einen eigenen Sromanschluss oder einen Zwischenzähler wird hier wohl nichts gehen.

    Klar kann man Strom pauschal abrechnen,
    es gibt meines wissens kein Gesetz welches ein solche Vorgehen verbietet.



    Hier wird doch regelmäßig darüber berichtet, welchen Ärger es gibt, wenn der Mieter keinen eigenen Zähler hat.

    Da gebe ich dir recht,
    es bringt Streitpotenzial mit sich.
    Meist weil der VM sich mit den Kosten verkalkuliert hat.



    Und jetzt kommt der Tipp, gerade dieses zu tun.

    Naja, die Frage war ob eine Vermietung generell möglich ist,
    alles andere war doch gar nicht gefragt.


    VG Syker

    Hallo michxo


    einen mietvertrag erstellen obwohl ich weder einen eigenen stromzähler noch die wärmekosten ablesen kann.

    Das ist durchaus möglich.
    Strom und Kaltwasser bzw. auch alle anderen BetrK (siehe BetrKV) können als Pauschale vereinbart werden.
    Mit Heizung und Warmwasser sieht das etwas anders aus,
    hier ist die HeizkostenV zwingendes Recht,
    und du hast dich daran zu halten.



    also eine wohnung die bei mir mit im haus ist?

    etwas genauer:
    Wie viele Wohnungen hat das Haus?


    VG Syker

    Hallo Vermieter


    Sie haben UNRECHT
    ...
    und bei der Freundin ist nicht mehr zu holen, weil sie rechlich nicht für mehr haftet
    und da ändert das BGH Urteil garnichts

    Da es hier auch um die Frage geht in wie weit die Freundin haftet,
    würde ich an deiner Stelle dem M schon darauf hinweisen,
    wie weit die Haftung ggf. gehen kann.

    Du hast in soweit recht,
    dass die Bürgschaft soweit sie vom M geleistet wird (Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung) auf 3 MM begrenz ist.
    In dem o.g. Fall kann man von einer freiwilligen Bürgschaft einer dritten Person sprechen,
    diese Bürgschaft ist nicht auf 3 MM begrenzt.


    VG Syker

    Hallo Stefan1983


    Was passiert wenn die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2013 kommt?

    Für Abrechnungen die später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum dem M zugehen,
    sind Nachforderungen des VM ausgeschlossen.
    Rückzahlungen sind dem M aber weiterhin auszuzahlen.


    In bezug auf das Jahr Wartezeit bis zur Betriebskostenabrechnung. Ist dies gesetzlich geregelt oder mehr so ein Anhaltspunkt?

    Siehe hierzu BGB § 556 Abs 3


    VG Syker

    Hallo zappo23


    Am 16.04.13 war ein Brief im Postkasten, ohne Marke und Stempel, der Brief war laut Text am Anfang März geschrieben und man wurde aufgefordert sich bis zum 10.04.13 zu melden, welchen Keller man nutz, ansonsten würden diese dann geräumt werden. Also bekamen wir den Brief 6 Tage nach Ende der Frist.

    Hmm, das scheint ja ein ganz mieser Trick vom VM gewesen zu sein.



    Frage, welche Rechtslage liegt vor. Ich würde nun natürlich denken, Einbruch und Diebstahl...

    Ohh Vorsicht,
    wenn der VM einen Zeugen für den Einwurf des Briefes beibringt (wovon ich ausgehe)
    könntest du wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werdern.


    VG Syker

    Hallo Martin l.


    Oh danke Berny,
    ...
    Deiner meinung nach, hab ich recht, oder?

    Nein der MV-Vereinbarte Posten Belechtung entspricht m.E.
    dem Posten Allgemeinstrom auf deiner Abrechnung,
    und ist demnach wie im MV vereinbart nach Personenzahl zu verteilen.

    Allerdings müsste genaugenommen,
    der Heizungsstrom in der HK-Abrechnung nach den dortigen Verteilerschlüsseln verteilt werden.
    Dieser Posten wird meiner Meinung nach aber nur ganz geringe Änderungen bewirken,
    ggf. sogar zu deinem Nachteil.


    VG Syker

    Na da gibts doch schon übereinstimmungen:


    Für mich heist Allgemeinstrom, Strom der für die Allgemeinheit der Mieter zur verfügung gestellt wurde. Dieser sollte sich dann aufteillen in z.B. Allgemeinstrom Beleuchtung, Allgemeinstrom Wasserpumpe , usw.

    Beleuchtung ist meiner meinung nach Strom der verbraucht wurde für Treppenhaus Licht, Aussenlicht und Kellerlicht.



    Von mir aus auch noch zur verfügung gestellte Leuchtmittel.

    nein das ist m.E. Instandhaltung und nicht auf den M umlegbar


    VG Syker

    Hallo elch


    Das darf der Hausverwalter auch, laut einem Grundsatzurteil. Ob aber auch bei einem Mieterwechsel bzw. wenn sich die Anzahl der Bewohner ändert ist offen,

    Nun ja daran könntest du ja was ändern,
    und bis zum BGH gegen diese Praxis vorgehen.


    Alternative wäre nach BGB § 556 später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum abzurechnen.


    VG Syker

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