Hallo Strubel
übrigens ist er nciht bereit die Unterlagen über alle Rechnungen in Kopieform rauszugeben ich brauche dies aber für evt.Mieterschutzbund,Arbeitsamt(ich bekomme Hartz 4)
dazu ist dein VM auch nicht verpflichtet.
VG Syker
Hallo Strubel
übrigens ist er nciht bereit die Unterlagen über alle Rechnungen in Kopieform rauszugeben ich brauche dies aber für evt.Mieterschutzbund,Arbeitsamt(ich bekomme Hartz 4)
dazu ist dein VM auch nicht verpflichtet.
VG Syker
Hallo Silkea
Sie hat mir eine Email geschickt
Nach BGB § 568 hat die Kündigung in Schriftform zu erfolgen,
eMail sind aber nur Textform.
Falls eine Kündigung eines Mietverhältnisses der Angabe von Gründen bedarf, so sind diese mit dem Kündigungsschreiben zusammen anzugeben.
Es sei denn die nachträglichen Gründe sind erst später entstanden wovon ich aber nicht ausgehe. (BGB § 573 Abs 3.)
VG Syker
Hallo 19Saika90
darauf hin meinte der Sohn mit einem neuen Mietvertrag darf er auch höher
In dem Punkt hat der Sohn recht,
aber er hat keinen Anspruch auf eure Unterschriften im neuen MV!
und dies ein Neubau wäre und er dafür mehr verlangen dürfte. Das Haus ist schon über 30 Jahre alt also kein Neubau mehr in meinen Augen.
Sorry wenn das jetzt hart klingt,
aber dann halt es doch wie Dieter Nuhr:
Zitat von Dieter NuhrWenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten
Zitat von WikiAls Neubau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die ab dem Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise die sog. Plattenbauweise verwendet wurde. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949/1950 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typische Abgrenzung zum Gründerzeit-Altbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von weniger als 3,00 Metern.
VG Syker
Hallo Tesla
Also kann ich jetzt rechtlich nichts machen?
Klar kannst du rechtlich was machen,
aber ob das zu deinem Vorteil ist mag ich nicht beurteilen.
wenn die HV dann einen so hängen lässt ist es noch schwieriger da kool zu bleiben.
Ansprechpartner ist immer dein Vertragspartner,
also der VM und nicht die HV.
VG Syker
Hallo Silkea
Vielen Dank ihr zwei, ihr habt meinen Geburtstag morgen gerettet!
Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Da meine VM mich nicht auf die Widerspruchsfrist hingewiesen hat, werde ich jetzt einfach mal der Kündigung widersprechen. Vielleicht kann ich ja dazu schreiben, dass ich für den Fall widerspreche, dass die Kündigung überhaupt wirksam ist?
Ich persönlich halte die Kündigng wie schon in meinem vorherigen Beitrag geäussert für unwirksam.
Ein jetziger Widerspruch würde den VM sicher überraschen
und dieser wird sich ggf. rechtlich Beraten lassen.
Dann wirst du eine neue wirksame Kündigung bekommen mit Kündigungsfrist zum 31.07.2013.
Wenn du jetzt abwartest (unbedingt mit Fachanwalt abstimmen) wird der VM
wenn es schnell reagiert am 02.05.2013 Räumungsklage einreichen.
Das hört sich aber schlimmer an als es ist.
Zuerst einmal dauert das eine ganze Weile bis es zum Gerichtstermin kommt.
Und dann wird vom Gericht festgestellt ob die Kündigung wirksam war oder eben nicht.
Das ganze birgt natürlich ein gewisses Kostenrisiko,
aber nach deiner zitierten Kündigung würde ich persönlich das Risiko eingehen.
Es gibt drei Wohnungen: meine Wohnung unter dem Dach, darunter im Ergeschoss wohnt die Vermieterin und ganz unten (das Haus liegt am Hang) hat sie ihre Praxis und ihr Sohn wohnt dort in einem Zimmer mit Küchenzeile.
...
Habe gerade geschaut: Das gilt ja für zwei Wohnungen, würde also zutreffen, bin allerdings unsicher, wie das mit dem einen Zimmer des Sohnes und der Praxis zu werten ist, denn das sind ja keine Wohnungen. Zumindest hätte ich dann noch drei Monate, das würde mir schon reichen für den Auszug.
Die beschriebene Wohnsituation reicht m.E. nicht für eine erleichterte Kündigung,
zu dem auch noch die Kündigungsfrist in der Kündigung falsch wäre.
VG Syker
Hallo Berny
Ich wiederhole mein Posting #6. Von WEG war ich NICHT ausgegangen.
Auch bei einem MFH mit einem Eigentümer kann es m.E. Regelungen geben,
wo ein M mehr Rechte am Garten hat als ein anderer M
VG Syker
Hallo Nic
Meine bessere Hälfte und ich haben vor 3,5Jahren mit unserer Tochter eine Wohnung bezogen.
...
nun will ich mich trennen und er droht mir an, sämtliche Zahlungen einzustellen,
Wenn der MV auf dich und deine besseren Hälfte läuft,
dann würdest du unabhängig von Kaution und Bürgschaft unbegrenzt haften.
In dem Fall ist eine Kündigung des MV zu raten,
hierzu sind die Unterschriften sämtlicher M erforderlich.
VG Syker
Hallo whiteshadow23
Zum unterschreiben.
Ich nahm das Schreiben, las es durch und erklärte ihm das ich es gerne meinem Mann wenn er abends Feierabend hat vorlegen.
Jetzt wäre noch schon zu wissen was du da unterschrieben hast,
war das schon die Zustimmung zur Erhöhung oder nur eine Empfangsbestätigung.
man dürfe alle 15 Monate die Kaltmiete um 10% anheben.
Nein das stimmt nicht,
bisher sind es 20 % innerhalb von 36 Monaten,
wird aber (vermutlich regional) auf 15 % innerhalb von 36 Monaten reduziert.
Außer wenn man von Index oder Staffelmiete redet,
dann ist es aber keine Erhöhung, sonderneine Anpassung.
der Mann hätte mich mehr oder weniger zur Unterschrift genötigt.
Wenn das schon die Zustimmung war die du unterschrieben hast,
evtl. mit Hilfe eines Fachanwaltes versuchen die Zustimmung zu widerrufen.
Meiner Meinung nach hast du hierfür 14 Tage Zeit wie bei anderen "Haustürgeschäften" auch.
Allerdings könnte der VM dann auf Zustimmung klagen,
und sofern das Erhöhungsverlangen korrekt war
wird m.E. der VM gewinnen und du sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
Er stellte es für mich so dar das ich ums Zustimmen nicht drum herum käme außer wir wollten uns eine neue Wohnung suchen.
Das ist auch so.
VG Syker
Hallo sebbo
richtig. Die Frage ist nur, was man bei der Formulierung als "Zimmer" heranziehen darf. Kann ja keine Willkür des Vermieters sein. Der Vergleich mit der Nachbarswohnung war für mich auch erst der Anstoß der Prüfung, da die Berechnung des Schlüssels bei beiden Wohnungen nicht gleich ist. Außerdem erfolgt die Umlage aus der Division meines Werts (Zähler) und des Gesamtwerts des Hauses (Nenner), von daher sind alle Werte des Hauses für alle interessant und sollten überprüfbar sein.
Wenn der Verteilerschlüssel Zimmerpersonenzahl ist,
dann muss dieser ansich schon richtig sein.
Allerdings kann für jeden MV willkürlich ein anderer Schlüssel gewählt werden.
Die Vereinbarungen zwischen VM und 3 Person gehen dich auch nichts an.
VG Syker
Hallo zusammen,
In einem normalen MFH schon, unabhängig der allgem. Nutzungsbestimmungen.
Darum habe ich das ja auch so geschreibt.
Da wir die Situation des TE nicht kennen,
war die Aussage von Berny zu allgemein und ggf. eben nicht richtig.
Völlig unabhängig von WEG oder Einzeleigentümer.
VG Syker
Hallo sebbo
Inwieweit könnte ein solcher Fehler rückwirkend noch geltend gemacht werden.
Die grundsätzlichen Verjährungsfristen hat dir Berny schon verlinkt,
in deinem Fall gibt es aber noch diese Frist:
Zitat von BGB §556Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
Was passiert, wenn diese zuviel gezahlten Beträge einfach von der nächsten Nachzahlungsforderung vom Mieter abgezogen würden?
U.U. ist mit einem gerichtlichen Mahnbescheid zu rechnen.
VG Syker
Hallo ktpp
weil die Terrasse noch nicht fertig gestellt ist. Somit könne ich nicht über die Terrasse zur Garage mit den Kindern gehen um sie dort in einen Krippenwagen zu setzen.
...
Einzug war am 01.12.13
deinen Ausführungen zu folge hätte der VM noch gute 7 Monate Zeit die Terrasse fertig zustellen.
Ich möchte unter Vorbehalt Miete zahlen. Um wieviel Prozent könnte ich die Miete kürzen?
das sind zwei verschiedene Handlungen die nicht zusammen hängen müssen.
Ggf könnte dein MV ein Gewerbe-MV sein,
das würde den ganzen Sachverhalt beeinflussen und sollte daher abgeklärt werden.
VG Syker
Hallo zusammen
5€ pro Person, oder pro Besuchergruppe ?
Ich habe schon mal davon gehört dass bei Studentinnen 50 € pro Person und Stunde gängige Preise sind.
VG Syker
Hallo Zausi
1. A befindet sich aus beruflichen Gründen nicht am Wohnort. Ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben rechtswirksam?
Ein normaler Brief tut es auch.
Ein Einschreiben beweist auch nur den Zugang eines Umschlags
2. Nachdem A nicht am Ort ist: Können die beiden Schlüssel diesem Einschreiben beigelegt werden oder sollten diese einem Dritten zur Übergabe beim Vermieter gegen Unterschrift gegeben werden? Wenn ja, muss der Vermieter diese Schlüssel annehmen?
Persönlich bzw. per Bote ist für die Beweiskraft besser,
da wie oben ein Einschreiben nur den Umschlag dokumentiert.
3. Muss der Mieter nach erfolgter Schlüsselübergabe im April die Nebenkosten für Mai, Juni, Juli zahlen?
Der M hat alle Pflichten aus dem MV bis zu dessen Ende zu erfüllen,
dazu zählt auch die Zahlung der BK.
VG Syker
:edit:
Was hat Person B mit dem ganzen zu tun?
Hallo elch
Wer muss die Mieter über die zusätzlichen anfallenden Mietkosten informieren,
Der Vertragspartner -> In der Regel also der VM
VG Syker
Hallo SalesLady
Das ist es echt nicht wert!
Geiz ist halt nicht immer geil!
Wenn du von diesem für dich kostenlosen Forum keine Hilfe erkennen kannst,
solltest du dir halt kostenpflichtige Hilfe holen.
Du bist doch ein freier Mensch.
VG Syker
Hallo
Keine Informationen darüber, ob dieses Zeug für mich schädlich sein kann, ob ich hätte evtl. meine Wohnung für einen Tag verlassen müssen. Auch fand ich sein Argument echt fahrlässig, als er meinte, ich solle den Schimmel nach mehreren Stunden Einwirkzeit mit einem feuchten Tuch entfernen. Kein Wort darüber, dass ich eine Atemschutzmaske tragen muss dabei und kein Wort darüber, dass ich Gummihandschuhe anziehen muss! Diese Information musste ich mir zunächst selbst suchen. Und mit Verlaub, so ein Verhalten sorgt bei mir nicht unbedingt für Vertrauen. Im Gegenteil! Es macht mich misstrauisch, wenn ich mir dennoch Gedanken um meine Gesundheit zu machen habe.
Du bist eine Privatperson,
da gelten keine UVV!
Ich wäre echt dankbar, wenn mal jemand von euch sich die Fotos anschauen kann, ob das ein Indiz für meinen Schimmelbefall sein kann. Denn wie gesagt: Was ist, wenn ich in drei Monaten wieder Schimmel in der Wohnung habe, obgleich ich nun noch mehr lüfte und trotz meiner Vorhänge die Wände atmen lasse.
Sorry ich kann auf den Bildern nichts ungewöhnliches erkennen.
Ist das ein Haus mit zweischaligem Mauerwerk?
VG Syker
Hallo Abyss
Zu meiner Situation:
2-Familienhaus, keine getrennten Kreisläufe und somit leider auch keinen eigenen Zähler, weder für Wasser noch für die Heizung...
Warmwasser + Heizung über Heizöl
Vermieter wohnt mit im Haus, im 1. Stock, in einer Art Loftwohnung (über 2 Etagen)
In deinem Fall ist es gemäß HeizkostenV §2 erlaubt abweichend,
also nicht nach Verbrauch abzurechnen.
Die Abrechnungsmethode ist aber im MV zu vereinbaren.
Was steht dazu im MV?
Vermieter + Lebensgefährtin sind Rentner und den ganzen Tag zu Hause
...
Seit 5 Jahren wohne ich alleine, bin voll berufstätig (früh aus dem Haus und Abends wieder heim), Dusche 1x am Tag und Heizung ist den ganzen Tag aus bzw. steht wenn, dann auf Frostschutz. Auch Abends nach der Arbeit, da ich es lieber ein bisserl kühler mag und zudem das Wasserbett die Wohnung auch ein wenig mit heizt.
Deine Art zu heizen könnte im Verbrauch teurer sein,
als wenn immer gleichmäßig geheizt wird.
Außerdem gibt der menschliche Körper Wärmeenergie in die Umgebung ab,
sodass ggf. deine VM dadurch weniger Energie verbrauchen als du.
Wohnung wurde vor über 11 Jahren angemietet und Abrechnung der NK erfolgte bisher über einen Verteilerschlüssel (1/3, 2/3 usw.)
Den Verteilerschlüssel verstehe ich so nicht ... wieseo usw.
Das die Abrechnung der NK die letzten Jahre schon nicht ganz koscher war, ist mir bewußt, hielt sich aber immer so pi*Daumen im Rahmen.
Die NK-Pauschale beträgt aktuell 100,-€/p.m. für die 75qm Wohnung.
Hää?
Bei einer Pauschale wird nicht abgerechnet,
kann es sein das du Vorauszahlung meinst?
In der Abrechnung selber waren nie die Verbräuche und die Kosten hinterlegt, sondern immer nur die Kosten abgerechnet worden.
Kosten werden anhand des Verteilerschlüssels verteilt,
dieser Verteilerschlüssel kann ggf. der Verbrauch sein.
Welche Verteilerschlüssel sind im MV vereinbart?
Auf die Frage, wie er denn darauf komme, bekam ich die Antwort, dass er mal den Tank (Öl) vollgemacht hat.
Das geht meiner Meinung so nicht.
Wenn tatsächlich eine Abrechnung erstellt wird,
sind die Kosten des verbrauchten Heizöls anzusetzen.
Und nicht die Kosten durch Heizölkauf.
Dafür wird es dann nächstes Jahr aber etwas weniger, solle aber trotzdem über die NK-Vorauszahlung mehr zahlen. Naja, aber er denkt auch darüber nach, das Haus zu verkaufen...
Oben war von Pauschale die Rede,
hier nun Vorauszahlung...
Was den nun?
Ich sagte ihm, dass ich damit ein Problem hätte, da ich keine Heizung in Benutzung habe, ich dementsprechend auch nichts einsparen könne und für 1x warm duschen am Tag knapp 1.600,-€ im Jahr zu bezahlen, "leicht" übertrieben finde...
Du machst große Denkfehler,
allein schon für die Wartung und Bereitstellung der Heizung entstehen Kosten
deinem Anteil daran hast du selbstverständlich trotzdem zu tragen.
Mein Vorschlag, Zähler anzubringen, hat er aufgenommen, geprüft + Kostenvoranschlag eingeholt und abgelehnt, da mit 800,-€ Installation + 200,-€ Gebühr im Jahr zu teuer und außerdem stört ihm 1 Zähler an einem seiner Heizkörper (so ein großer Wandheizkörper mit großer Sichtfläche).
Das ist sehr teuer,
aber i.d.R. lohnt es sich nicht in einem ZFH HKV anzubringen.
Ich habe mir die NK-Abrechnungen der letzten Jahre angeschaut und speziell für das Heizöl die Durchschnittspreise des Statistischen Bundesamtes als Grundlage herangezogen, um die Menge ermitteln zu können. Für 2012 habe ich so einen Durchschnittsverbrauch und die Kosten dafür (würde eine Nachzahlung von 140,-€ ergeben), aber das konnte er nicht nachvollziehen und machte mir stattdessen den Vorschlag, den Verteilerschlüssel auf 1/3 zu reduzieren, was eine Nachzahlung von "nur noch" 340,-€ ausmachen würde.
Wie oben schon erwähnt,
die entstandenen Kosten werden verteilt nichts mit Statistik.
Eine Entscheidung, wie wir nun die NK abrechnen werden, ist noch nicht gefallen, gab ihm aber zu verstehen, dass er nicht danach abrechnen könne was er tankt, sondern das er danach abrechnen muß was tatsächlich verbraucht wurde.
Genau so ist es richtig.
Das ist der aktuelle Stand... und jetzt?
Mit meinem Vermieter habe ich ein recht gutes Verhältnis (sind per "Du"), deswegen möchte ich auch nicht unbedingt die große Anwaltskeule schwingen, sondern mit ihm zusammen eine Lösung finden, wie die Abrechnung für 2012 und zukünftig verbrauchsgerechter abgerechnet werden kann.
Nach Verbrauch kann nur abgerechnet werden wenn Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind.
Die Miete der Zähler und ggf. die Kosten der Eichung können i.d.R. auf den M umgelegt werden.
VG Syker
Hallo Silkea
Kann ich denn jetzt noch der Kündigung widersprechen? Die Frist ist ja schon fast abgelaufen, zu der ich raus muss.
Ich persönlich halte die Kündigung so für nicht ausreichend begründet und somit für unwirksam.
Dies solltest du mal von einem Fachmann abklären lassen.
Wenn die Kündigung unwirksam ist brauchst du auch nicht zu widersprechen.
Wie ist denn die Wohnsituation?
Wie viele Wohnungen gibt es im Haus?
Wohnt der VM auch im Haus?
Ggf. kommt eine erleichterte Kündigung nach § 573a in betracht.
Hier ist keine Begründung nötig allerdings würde die Kündigungsfrist 3 Monate länger sein.
VG Syker
Hallo Silkea
Meine Vermieterin hat mir im Februar gekündigt (zum 1.5.2013),
Wann genau hast du die Kündigung erhalten?
weil ich mir einen weiteren Hund zu gelegt habe (vorher 3, jetzt 4). Ich bin nicht sicher, ob es überhaupt rechtens ist, wegen der erhöhten Anzahl von Hunden zu kündigen, wenn Hundehaltung generell erlaubt ist.
Wenn dem wirklich so ist halte ich die Begründung für nicht ausreichend.
Sehr schnell stellte sich heraus, dass es nahezu unmöglich ist, mit mehreren Hunden eine Mietwohnung zu finden. Daher kaufe ich nun eine Wohnung. Dies habe ich meiner Vermieterin auch mitgeteilt (bereits im Februar) - und nun habe ich bereits etwas gefunden. Allerdings dauert der Kauf naturgemäß länger als eine Vermietung (Notartermin ist Anfang Mai) und die neue Wohnung ist momentan noch vermietet (die jetzigen Mieter wollen zwar raus, ein Termin steht aber noch nicht).
Jetzt will meine Vermieterin die Wohnungsabgabe zum 1.5. Ich hatte der Nachmieterin schon bei der Besichtigung mitgeteilt, dass ich noch nichts habe und nicht weiß, wann ich ausziehen kann. Sie wusste diese Tatsache also, als sie unterschrieb.
das die VM und NachM wissen das du die Wohnung nicht zum 1.5. räumen wirst ist unerheblich.
Frage nun: Kann meine Vermieterin mich zum 1.5. wirklich vor die Tür setzen?
Nein so einfach geht das nicht,
wenn du nicht zum Termin die Wohnung übergibst,
kann dein VM nur eine Räumungsklage anstreben.
Kann ich etwas tun, um das zu verhindern?
Der Kündigung wiedersprechen.
Ich möchte gerne direkt von meiner jetzigen Wohnung in die neue einziehen. Ein Hotel kann ich mir nicht leisten...
Du befindest dich auf ganz dünnem Eis.
Wenn du die Wohnung nicht zurück gibst bist du für alle enstehenden Kosten Schadensersatzpflichtig.
Ggf. auch für Hotelkosten deiner NachM.
VG Syker
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