Hallo zusammen,
was passiert, wenn sich ein Nebenkostenabrechnungsfehler schon mehrere Jahre unbemerkt eingeschlichen hat?
Sagen wir, die Nebenkosten werden über einen Schlüssel verteilt, welcher sich aus der Summe an Räumen und Personen im Haus und dem eigenen Anteil davon errechnet:
(3 Zimmer + 2 Personen) * 12 Monate = 60 Einheiten
60 / 300 Gesamteinheiten = Schlüssel -> 1/5
Da jedoch im Miertvertrag 2 Zimmer, Küche, Bad, Flur steht (also nur 2 Zimmer) und die Wohnung gegenüber (gleich geschnitten) auch nur mit 2 Zimmern berechnet wird, gehe ich doch Recht in der Annahme, dass der Anteil zu hoch berechnet worden wäre?! Richtig wäre daher der Schlüssel 48 / 288 = 1/6
Inwieweit könnte ein solcher Fehler rückwirkend noch geltend gemacht werden. Was wäre, wenn die Nachzahlungen/Gutschriften jeweils mit der nächsten Miete verrechnet worden wären und somit nicht gesondert mit "unter Vorbehalt" markiert überwiesen werden. Verjährt so ein Anspruch und wenn, ab wann?
Was passiert, wenn diese zuviel gezahlten Beträge einfach von der nächsten Nachzahlungsforderung vom Mieter abgezogen würden?
Ich hoffe ihr könnt etwas dazu sagen!
Viele Grüße
Sebastian