Beiträge von Syker

    Hallo Lena86


    Das Problem ist halt das ich momentan keine 600€ habe und wenn überhaupt nur die Hälfte davon zahlen muss weil ja meine Mitbewohnerin genauso zahlen müsste. Nur ist die grade in Südamerika und hat angeblich auch nichts von den Vermietern gekriegt.

    Warum auch du hast im ET dies geschrieben:

    Meine damalige Mitbewohnerin hat nichts gekriegt wahrscheinlich weil sie ihre neue Adresse nicht haben aber wir waren 2011 gleichberechtigte Hauptmieter.

    Ihr hattet einen gemeinsamen MV,
    und seit damit gesamtschuldnerisch Haftbar
    Worauf Berny dich schon im Beitrag #6 hingewiesen hat.
    Wie du die andere Hälfte von deiner Mitbewohnerin wiederbekommst
    ist Zivilrecht und Hilfe in diesem Forum nicht zuerwarten.


    VG Syker

    Hallo Derrek


    Allerdings steht auf der Rechnung eine Arbeitszeit von 2 Stunden. Der nette Herr war aber gerade mal 15 min in der Wohnung, dann war der Schaden beseitigt.

    Fahrzeit gehört auch zur Arbeitszeit,
    somi ist das nicht ganz ungewöhnlich.


    Auf dem eingescannten Schreiben hat meine Freundin die Reparatur bestätigt, ist sich allerdings recht sicher, dass diese 2h, die auf den Zettel unter ihre Unterschrift geschrieben wurde im Nachgang drauf geschrieben wurde.

    Hat deine Freundin denn keinen Durchschlag?

    Für die Zukunft von jedem Schreiben was unterschrieben wird eine Kopie anfordern.


    VG Syker

    Hallo pit12


    ich habe mal eine Frage zur Kündigung wegen Eigenbedarf.
    Ich bin vor knapp 2 Jahren in die Whg gezogen, dem Vermieter war ein langfristiges Mietverhältnis wichtig.
    So, vor einem Monat bekomme ich einen Anruf. Tut und leid, wir müssen Ihnen Kündigen da mein Sohn in die Whg einziehen will.

    Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen,
    hast du neben der telefonischen Information etwas schriftliches bekommen?



    Meine Frage ist, ich hab den Mietvertrag mit Herrn Müller gemacht.
    Die Kündigung habe ich aber von Frau Meier erhalten. Diese ist die Tochter von H. Müller und hat das Nießrecht.

    Für dich ist i.d.R. nur dein Vertragspartner wichtig (H. Müller),
    wenn F. Meier dir kündigen will muss sie hierfür eine Vollmacht haben.
    Bestand das Nießbraurecht schon vor MV-Abschluss oder wurde das später eingeräumt?
    Evtl. könnte man aus einem nachträglichen Nießbrauchrecht auch die Bevollmächtigung ableiten.


    Könnte ich Widerspruch einlegen?

    Du wirst deinen Widerspruch vermutlich begründen müssen,
    damit würdest du F. Meier auf die unwirksame Kündigung hinweisen.
    Ich würde ersteinmal auf eine schriftliche Kündigung warten.



    Der Wohnungsmarkt ist zur Zeit sehr mau. In irgendeine Whg wo mir und meiner Tochter nicht gefällt möchte ich natürlich auch nicht.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist steht dir bei Eigenbedarf immer zu,
    ggf. könntest du einen Härtefall geltend machen.
    Auch falls in einem ZFH die erleichterte Kündigung in Frage kommt
    verlängert sich die Kündigungsfrist um weitere 3 Monate.



    Jetzt hab ich auch noch eine zweite Frage. Ich hab vor 2 Jahren die Küche, den Laminat und einen Schrank fürs Schlafzimmer ablösen müssen. Das war so ausgemacht. Mit dem Vermieter und der Vormieterin.

    Wenn du hierfür Belege hast das es sich um dein Eigentum handelt
    kannst du dies m.E. bedenkenlos beim Auszug mitnehmen.



    Die nette Frau Meier sagt mir, ich hätte das nicht machen müssen. Hätte ich darauf bestanden, hätte der Vormieter alles mitnehmen müssen. Es war auch so in der Anzeige der Wohnung geschrieben, dass die 3 Sachen mit abgelöst werden müssen.

    Noch ein Indiz das die Gegenstände in dein Eigentum übergegangen sind.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    ein derartiges Verhalten seitens eines Mieters (also Ihres Nachbarm) kann genauso wie eine Ruhestörung mit einer Mahnung vom Vermieter geahndet werden.

    Eine Abmahnug seitens des VM wäre ggf. möglich,
    allerdings ist es fraglich ob der Nachbar sein Verhalten ändert.
    Und um eine ordentliche Kündigung rechtlich durchzubringen
    wird der VM mehrere Abmahnungen bringen müssen.

    Ggf. ist auch eine außerordenliche fristlose Kündigung des Nachbarn durch den VM möglich,
    aber auch hier muss das Verhalten des Nachbarn u.U. in einem Gerichtsverfahren bewiesen werden.



    Ansonsten ist der Gang zur Polizei definitiv ein richtiger Weg wie ich finde.

    zumindest mal für ein Informationsgespräch.
    Ob der TE mit einer Anzeige gegen den Nachbarn glücklich wird wage ich zu bezweifeln.

    Mein Tipp:
    Dem Nachbarn gegenüber ruhig Verhalten und eine neue Wohnung suchen.


    VG Syker

    Hallo pierre8786


    Die Tür ist halt so deformiert, dass ein richtiges "Ranziehen" um das Schloss zuschnappen zu lassen nicht mehr möglich ist.

    Das kann ich mir eigentlich nur bei einer Stahltür vorstellen.
    I.d.R. sind Wohnungseingangstüren aber aus Holz.
    Aber das ist etwas nebensächlich.


    Bis jetzt habe ich meinen VM nur telefonisch kontaktiert, ich weiß nicht die beste Variante, aber ich hab bis jetzt auch noch nicht daran gedacht ihn per E-Mail oder ganz einfach per Post zu informieren. G

    Telefonisch bzw. mündlich ist zwar ausreichend für die Mängelmeldung,
    zumal ja eingangs auch schon davon die Rede war
    das der VM die Tür selbst aufgebrochen hat bzw kenntnis haben musste.
    Problematisch ist dabei einfach die Nachweisbarkeit,
    daher eben auch die Nachfrage.


    Was die Fristsetzung angeht, so hoffe ich jetzt auf die Kompetenz meiner Anwältin, vielleicht wird es ja möglich sein dem Vertreter eine Frist zu setzen.
    Den Mietvertrag habe ich nämlich mit einer GmbH vertreten durch meinen VM (welcher auch gleichzeitig der Geschäftsführer ist) geschlossen.

    Die GmbH ist eine juristische Person,
    somit ist m.E. die Fristsetzung an diese GmbH zu richten.
    Hierfür ist es also meiner Meinung nach gar nicht nötig den jeweiligen Vertreter zu kennen.


    VG Syker

    Hallo pierre8786


    ich habe seitens VM auch selbst noch keine Antwort darauf bekommen, warum mein Schlüssel nun nicht passt, geschweige denn ob es sich um einen gänzlich neuen Schließzylinder handelt oder nicht. Es ist mir zudem nicht möglich einen anderen Zylinder einzubauen, da sich der jetzige aufgrund der Deformation der Tür nicht ausbauen lässt.


    das liest sich jetzt aber eher so das du die Tür gar nicht mehr benutzen kannst.
    Wie öffnest du die Tür wenn der Schlüssel nicht passt?

    Hast du den VM schon nachweislich (wenn ja: wie)?
    und unter Fristsetzung (wenn ja: wie lange?)
    aufgefordert etwas zu Unternehmen?


    VG Syker

    Hallo M. Holst


    Muss der Vermieter die Höhe der Zuschläge für diese Einrichtungsgegenstände angeben bzw. genau angeben, um wieviel sich dadurch die Kaltmiete erhöht?

    Nein


    Für welche Dauer / Zeit darf er diese Investitionszuschläge für diese Gegenstände / Einbauten berechnen (zusätzlich mit der Mieter verlangen) und wer kommt ggf. für Reparaturkosten auf?

    es gibt m.E. keine zeitliche Beschränkung.
    Instandhaltung trägt der Eigentümer (VM) sofern die Reparaturen nicht unter eine evtl. KleinRepKlausel fallen.



    Was ist nach Ablauf der "Investitionszeit" - wer ist dann Eigentümer dieser Einrichtungsgegenstände und wer kommt nun für anstehenden Reparaturen auf?

    Der VM bleibt der Eigentümer,
    und trägt auch weiterhin das Risiko der Instandhaltung.


    Muss der Vermieter nach Ablauf der Frist (?Investitionszuschlag) den Betrag, den er zuvor für die Investitionszeit auf die Kaltmiete aufgeschlagen hat, dann wieder von der Nettokaltmiete abziehen?

    Nein


    VG Syker

    Hallo Saphira


    Wir haben hier jetzt eine Ausführung des Aufhebungsvertrages auf dem Tisch.
    Leider ist die Ablösesumme falsch berechnet worden.

    Mit anderen Worten habt ihr ein Angebot erhalten,
    nun steht es euch frei dieses Angebot anzunehmen.
    Oder ggf. weiter zuverhandeln.



    Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Du kannst natürlich auch ein Gegenangebot abgeben,
    aber dann steht es dem VM frei ob dieser das neue Angebot annimmt oder nicht.



    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?

    Wenn das so vereinbart ist,
    dann sehe ich keinen Grund warum das unzulässig sein sollte.
    Sollte sich im nachhinein raustellen dass die Kautionssumme fehlerhaft war,
    können evtl. die fehlenden Zinsen nachgefordert werden.

    Ob sich das dann lohnt bei vermutlich 20-30 Euro,
    musst du entscheiden.


    So langsam verstehe ich, warum Vermieter diese Mindestmietverträge abschließen.
    Anscheinend haben sie damit absolute Narrenfreiheit. :rolleyes:

    Wie kommst du auf einen solchen Unsinn?
    1.) Ist an den Kündigungsverzicht auch der VM gebunden.
    2.) Ist der Zweck i.d.R die Kosten der Vermarktung besser zu kalkulieren.


    VG Syker

    Hallo baccara1


    Gibt es eine Frist die der Mieter einhalten muß, wenn er die Miete kürzen will??

    Meines wissens nach nicht.
    Es wäre zwar höflicher dem VM ein paar Tage Zeit zugeben um den Mangel zu beseitigen,
    rechtich gesehen ist eine Mietminderung aber möglich sobald ein Mangel auftritt.


    VG Syker

    Hallo studentneedhelp


    Kann ich diese Aufforderung meiner Vermieterin als Nachweis betrachten, dass ich für die restlichen beiden Monate keine Miete mehr zahlen muss?

    Ein Nachweis ist das meiner Meinung nach nicht,
    ich an deiner Stelle würde mir das von der VM schriftlich bestätigen lassen bevor ich die Schlüssel zurückgeben würde.


    VG Syker

    :edit:
    Bestätigung für den Verzicht auf die Mietzahlung!

    Hallo Marc84


    Naja das ist was komplizierter
    Im MV steht nix aber wir dürfen den trotzdem nutzen.
    Das hatte wohl die Begründung, weil die wohl früher Mieter hatten, wo Gartennutzung im MV stand und die Mieter die dann wohl nicht mehr auf die Wiese gelassen haben deshalb wollten die das bei uns nicht mit rein schreiben.

    Ein Nutzungrecht allgemein beim Garten bedeutet ja eben nicht das auch bauliche Verändungen erlaubt sind.
    Bei euch sieht man wieder schön zu welchen Problemen mündliche Absprachen führen können.

    Ich persönlich würde zu erst das Gerätehaus abbauen,
    und langfristig eine andere Wohnung suchen.


    VG Syker

    Hallo Silkea


    Ich werde wohl einen Anwalt hinzuziehen müssen, da ich mir das nicht alleine zutraue. Gibt es da irgendwas zu beachten bei der Auswahl eines Anwaltes (bin nicht so sicher, ob ich die Fähigkeiten eines Anwaltes einschätzen kann)? Kann man auch einfach nur Rat holen für die Situation (bezahlten Rat natürlich)?

    Du solltest einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen.
    Das bedeutet zwar nicht das ein anderer keine Ahnung hätte,
    aber ein Fachanwalt ist da schon etwas spezialisierter in der Materie.

    Nätürlich kannst du erstmal nur ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch führen,
    oder aber den Anwalt direkt beauftragen für dich tätig zu werden.
    Die Grbühren sind überigens nicht gesetzlich geregelt,
    es besteht also auch ein gewisser Verhandlungsspielraum.


    VG Syker

    Hallo soko


    inwiefern würde der Zustand des Mangels bei Mietbeginn was ändern an der Sache?
    Du meinst bestimmt bzgl. der Mietminderung, oder?

    siehe hierzu im BGB

    Zitat von § 536 b

    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 (Mietminderung) und 536a (Ersatzmaßnahmen des M) nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.



    Es wird ja vom Vermieter vorgeworfen, dass der Zustand sich enorm verschlechtert hat.

    Ahh so.
    Wenn du die Schäden verursacht hast,
    bist du dafür natürlich auch haftbar.


    VG Syker

    Hallo pierre8786


    Jetzt ist es aber doch so dass der Vemieter dafür hätte sorgen müssen dass die Tür wenigstens verschließbar gewesen wäre um zumindest weiteres unbefugtes Betreten meines 1-Zimmer Apartements zu verhindern oder nicht?

    Sehe ich persönlich auch so,
    hatte bisher aber noch keinen ähnlichen Fall.
    Was mich stutzig macht ist diese Aussage von dir:


    Außerdem passt meim Schlüssel nicht mehr ins Schloss bzw. es könnte ein neues Schloss sein.

    Ein Austausch des Schliesszylinder deutet aber eher daraf hin
    dass der VM die Tür wieder verschlossen hat.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    20 % von 190 Euro sind 38 Euro sofern 190 Euro die Kaltmiete ist.
    somit wäre mit den vorliegenden Infos eine maximale Mieterhöhung um 38 Euro möglich.

    Sofern in den letzten 36 Monaten keine Mieterhöhung stattgefunden hat.


    VG Syker

    Hallo redeme



    Ich ging davon aus, dass der Tod einen jeglicher Verpflichtungen entbindet...

    ne das ist bei fast keinem Vertrag so,
    Stell dir vor du hast jemanden (z.B. einer Bank) dein Geld gegeben,
    das würde ja bedeuten das die Bank nach Tod des Kunden das Geld behalten dürfte
    und nicht an die Erben auszahlen bzw. mit dem/den Erben den Vertrag weiterführen müsste.


    Selbst wenn man stirbt gilt die Kündigungsfrist? Ist jetzt zwar auf mich nicht anwendbar, aber der Interesse halber würde ich schon gern mehr wissen.

    die rechtlichen Grundlagen findest du im BGB § 563 und § 564
    Hier wird geregelt wer anstelle des verstorbenen M in den MV eintritt.

    Im Mietrecht sind das demnach nicht immer die Erben,
    wobei die Ehe und Lebenspartner
    bzw. Kinder ja in den meisten fällen die Erben sein werden.
    Sodas die Aussage:"der Vertrag wird mit den Erben fortgesetzt"
    zwar nicht richtig aber eben auch nicht generell falsch ist.

    Des weiteren wird geregelt das innerhalb eines Monats nach Kenntnisname vom Tod,
    ggf. eine Kündigung mit gesetzlicher Frist möglich ist.
    Dies betrifft aber in erster Linie die Möglichkeit des Kündigungsverzichtes bzw. Zeitverträge,
    wo (z.T. Zeitweise) ordentliche Kündigungen nicht möglich sind.


    VG Syker

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