Beiträge von Syker

    Hallo Haribo


    alle nebenkosten laufen über einen zähler. die vom sohn, vermieter und uns. nebenkosten werden pro person/haushalt abgerechnet.
    ...
    ist das richtig das ich das dulden muss? das die freundin ihren wohnsitz nicht bei dem sohn unseres vermieters ändert ist ja ihre sache aber als besuch kann man das doch gar nicht mehr nennen oder doch? ich hab mal gelesen das ich es dulden muss. 6-8 wochen am stück ist erlaubt.

    Mal wieder die Umlage nach Personen ...

    Um eine Person mehr beim Sohn in die Abrechnung zu bekommen,
    wirst du beweisen müssen (fast unmöglich),
    das es sich bei der Freundin nicht mehr um Besuch handelt.


    VG Syker

    hallo tina89


    Und darf ich eigentlich nachträglich(falls sie echt Streit will) die Arbeitszeit für das Laminat verlegen berechnen? Die Wohnung sah damals sooo schrecklich aus und die hat sich n Ast abgefreut das wir Idioten das alles machen.

    Ja sofern nicht verjährt ist eine Rechnungsstellung seitens deines Vaters möglich.


    VG Syker

    Hallo mal ne frage


    ... erstellte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für die ersten 12 Monate des Mietverhältnisses, und zwar umgehend, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde. Er wußte genau, dass er eine Abrechnung erstellen muss und so entging er einem Gerichtstermin.
    ...
    Die Abrechnung ist ... fehlerhaft:
    ...
    Dies hatte ich dem Vermieter so mitgeteilt und auch dem Gericht.
    ...
    Der Vermieter reagiert gar nicht und das Gericht schrieb nur, dass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne, weil das ja einfach sei und die Abrechnung dann entsprechend kürzen könne.
    Nur wo was kürzen und vom Vermieter auch bekommen, wenn es auch ohne Neuberechnung schon ein hohes Guthaben zu Gunsten des Mieters gibt?

    ...
    und das Guthaben wird nicht ausgezahlt.


    Du hast ein Guthaben in der fehlerhaften Abrechnung,
    und nach deiner Korrektur ist das Guthaben etwas geringer?
    Oder höher?

    Mahnbescheid kannst du online beantragen,
    dafür ist kein Anwalt nötig.


    VG Syker

    Hallo steffen-stw


    Danke, Berny und Syker,
    ...
    Meine zentrale Frage war allerdings:

    OK dann lassen wir das rostige Besteck außen vor.



    Wer bezahlt einen defekten Spülmaschinenkorb, der zur Mietsache gehört?

    Grudsätzlich ist zwar der VM zuständig.

    Allerdings ist m.E. noch kein Mangel vorhanden,
    nur weil da ein wenig Farbe abgeplatzt ist.
    (was i.d.R. auch nicht so ohne weiteres passiert)


    VG Syker

    Hallo teufelchen667


    wir sind zum 15.6.2013 gekündigt.

    Ist das der Termin wo die Kündigungsfrist endet?
    Wann hast du die Kündigung erhalten?
    Welche Kündigungsfrist wird da genannt?


    Es handelt sich um eine Vermieterfamielie,beim Vertrag allerdings hat nur die Ehefrau den Vertrag mit uns geschlossen.Nun aber will der Ehemann mit einem Schreiben an unseren Anwalt unser Mietverhaeltniss kündigen.

    Eigentümer und VM müssen nicht zwangsläufig die selbe Person sein,
    für dich ist aber dein VM als Vertragspartner wichtig.
    Wenn im MV nur die Frau genannt ist kann genau genommen auch nur die Frau kündigen.

    Da es sich aber offensichtlich um Eheleute handelt,
    wäre es sicherlich ein leichtes eine entsprechende Vollmacht nachzureichen.



    Wären wir bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht raus,kommt Dr mit nem Trecker und holt alles raus.

    So einfach geht das zwar nicht,
    aber wenn du/ihr den Termin versäumt ist das für den Mann sicherlich eine Provokation,
    und macht dir dein Leben nicht leichter.


    VG Syker

    Hallo steffen-stw


    wir haben mit unserer Wohnung auch eine Einbauküche mit Spülmaschine gemietet. Seit einiger Zeit mehreren sich nun Rostflecken auf unserem Besteck (WMF Chromagan). Auf der Suche nach der Ursache stellten wir fest, dass die Beschichtung des unteren Geschirrkorbs an einer Stelle aufgeplatzt ist und rostet.

    Um zu beurteilen ob die Rostflecken von der Spülmaschine stammen,
    musst du mal ganz genau beschreiben - zeitliche Abfolge möglichst minutengenau - wie ihr die Spülmaschine nutzt.


    VG Syker

    Hallo Berny


    Dieser Meinung bin ich nicht. Es kommt nach wie vor auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.

    OK das habe ich wohl nicht klar genug ausgedrückt.
    Es gibt MV wo vereinbart wurde,
    dass eben solche Änderungen in der WEG-Abrechnung automatisch
    auch den M betreffen und in dessen BK-Abr. einfließen.


    VG Syker

    Hallo MartinaBB


    Ich wollte lediglich wissen, ob es sich bei dem bisherigen Verhalten schon um eine Individualvereinbarung handelt, oder ob ich richtig in der Annahme liege, dass erst eine Individualvereinbarung vorliegt, wenn die Sache wirklich ausgehandelt und darüber gesprochen wurde.

    Bisher ist das nur ein Angebot vom VM.
    Wenn du das Angebot so akzeptierst ist das solange eine Individualvereinbarung,
    bis der VM diesen Zusatzvertrag mit dem gleichen Wortlaut auch mit einem anderen M abschließt.
    Sollte das schon mit einem anderen M so vereinbart sein,
    ist das eh keine Individualvereinbarung mehr.


    VG Syker

    Hallo REW2010


    Reinige wie gehabt das Treppenhaus selbst, wenn du Flurwoche hast und verweigere die Zahlung der Putzkraft, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt.

    Wie genau ist die BK-Umlage im MV vereinbart?
    Manchmal gehen Änderungen in der Hausgeldumlage der Eigentümer automatisch in die BK-Umlage des Mieters ein.
    Dann müsstest du das wohl so akzeptieren.


    VG Syker

    Hallo Menger89


    ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung und möchte mir gerne einen DSL Anschluss installieren lassen.

    Hast du denn bisher keinen Telefonanschluss in der Wohnung?



    Jetzt habe ich mich mit dem Hausmeister in Verbindung gesetzt und ihm erläutert das der Telekom Techniker zwischen 08 und 14 Uhr kommen wird.
    Habe das mehrfach mit dem Hausmeister besprochen

    Hast du dem Hausmeister denn auch diese Strafkosten angekündigt?


    Meine Frage ist folgende: Kann ich meine Vermieterin mit den 60 EUR nun belasten? Kann ich sonstige rechtliche Schritte unternehmen, dass der Hausmeister bei meinem nächsten Termin anwesend ist?

    Ich sehe keine Rechtsgrundlage das der VM in Rechnung zu stellen.
    Weiß denn die VM das der Techniker in diesen bestimmten Raum muss?
    Da der HM nicht dein Angestellter ist wirst du nur über die VM weiterkommen,
    die Arbeitszeit des HM müsste dir aber berechnet werden.


    VG Syker

    Hallo oceanblau28


    Darf Sie das einfach die Miete nicht an das Jobcenter zurück zahlen???

    Ja darf sie da sie keinerlei Vertragsbeziehung mit dem JC hat.

    Je nachdem was da vereinbart wurde sind Chancen vorhanden,
    dass dein Freund das Geld bei der VM einfordern (ggf. einklagen) kann,
    um es dann richtigerweise ans JC abzuführen.


    VG Syker

    Hallo Timster


    Also wenn ich deine Ausführung richtig verstanden habe, dann ist das einzige was ich an dieser Abrechnung beanstanden könnte, der fehlende Anfangzählerstand zum Zeitpunkt unseres Einzugs.

    Ja genau das meint Berny,
    hier sind dir evtl. Leerstandskosten berechnet worden.


    Mir gefällt aber die BK-Abrechnung nicht (Seite 1)


    Bei Pos. 1) fehlen der Gesamtverbrauch und die Gesamtkosten,
    es ist nicht nachvollziehbar wie der VM auf 0,90 € kommt.
    Ebenso bei Pos. 2) die 2,18 € und warum das auf 90% vom Frischwasser berechnet wurde.

    Pos. 7) ist so auch nicht richtig,
    dies hätte in der HK-Abrechnung vom Dienstleister auftauchen müssen.


    VG Syker

    und welche Umstände sollen dass sein?

    Man kann z.B. eine Pauschale für die Erstellung des MV vereinbaren,
    wobei mir gerade aufgefallen ist das dies wohl auf max. 75 € begrenzt ist.

    Zitat von Beispiel


    Für eingene Aufwendungen und für Frendkosten des VM,
    die mit der Vertragsausfertigung zusammenhängen,
    zahlt der M eine Pauschale von ... (max 75 €).


    VG Syker

    Hallo xmimox


    Und warum muss ich dann die volle Miete zahlen wenn ich mehrere Wochen mein Hauptzimmer nicht nutzen kann, ergibt irgendwie keinen Sinn für mich.. Ich meine, ich zahle ja dafür Geld.
    Hat jemand evtl. noch eine andere Meinung oder muss ich das tatsächlich hinnehmen ?

    Also ich denke schon das du die Miete mindern kannst wenn das Zimmer nicht nutzbar ist.
    Allerdings nicht rückwirkend sondern wenn dann ab heute bis zu dem Tag bis der Mangel behoben ist.


    VG Syker

    Hallo timster


    Nach Prüfung der Aufteilung der Heizkosten (sind mehrer Parteien) musste ich feststellen, dass wir angeblich in diesen 1,5 Monaten 40 % des Jahresverbrauches für unsere Wohnung und 2/3 vom Verbrauch der Vormieter anscheinend verursacht haben. Das kommt sehr unverhältnismäßg vor.
    Was sagt ihr dazu?

    Stell mal die Abrechnung anonym hier ein.
    Dann kann man das besser nachvollziehen.

    Wie werden die Verbrauchswerte gemessen?

    • HKV
    • eHKV
    • WMZ


    VG Syker

    Hallo M1cktion


    1. Die Rechnung für 2012 kam erst im Mai - das heißt: Jan-April 2012 liegen mehr als ein Jahr zurück. Kann ich da sagen das diese Kosten zumindest nicht erhöht werden dürfen?

    Verstehe jetzt nicht wie du das meinst,
    nach BGB § 556 Abs. 3 soll die Abrechnung dem M bis zum Ablauf des 12. Monats
    nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

    Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 -> Abrechnungsfrist 31.12.2013


    2. Wie schonmal erwähnt: ich habe im Netz gelesen das Nebenkosten im Mietvertrag entweder aufgeschlüsselt werden müssen oder ein Hinweis auf die Betriebskosten-Verordnung da sein muss. Ist das wirklich so? Kann ich das als Argument nehmen?

    Siehe dazu mein Beitrag #6 hier im Thema.


    VG Syker

    Hallo Klangbild


    Ich bekomme stets (seit 2009) einen befristeten Mietvertrag für ein Jahr. D.h. jedes Jahr frage ich nach, ob der Befristungsgrund noch besteht (Renovierung) und ich in der Wohnung bleiben kann.
    ...
    Ich dachte eigentlich, da ich 3 Monate vor Mietende immer nach dem Bestehen des Befristungsgrundes frage (schriftlich), das Mietverhältnis sei schon in ein unbefristetes übergegangen

    Die Regelungen zum Zeitmietvertrag kannst du im BGB §575 f nachlesen.
    Es werden hier aber nur die Voraussetzungen für Zeitmietverträge geregelt.

    Ob das bei dir alles rechtlich korrekt abläuft,
    sollte mal ein Fachanwalt für Mietrecht überprüfen.



    Das Haus soll verkauft werden. Renovierung ist nicht in Sicht. Ist ein altes Ding, alles unsaniert aus DDR-Zeiten.

    Das ist für sowohl für Zeitmitverträge als auch für Mieterhöhungen nicht relevant.



    Nun dachte ich, dass auch bei solchen Fällen die Kappungsgrenze ebenfalls eingehalten werden muss. Mir wurde 2011 die Miete um 20% erhöt und nun (für 2013) soll sie nochmals um 18% erhöt werden. (Insgesamt um 46% im Vergleich zu 2010).

    Ja das sehe ich auch so der entsprenden Paragraph (BGB § 558) gilt allgemein für Wohnraummietverhältnisse.
    Eine Abstufung nach Zeit-MV und unbefristete MV gibt es da m.E. nicht.


    Weiteren sind Instandhaltungskosten doch kein Grund zu einer Mieterhöhung, oder?

    Nein Instandhaltung hat der VM bzw Eigentümer selbst zu tragen,
    Moderniesierungen können als Mieterhöhung geltend gemacht werden.


    VG Syker

    Hallo Dachdeckerin


    Wenn aber die letzte Staffel für 2011 vereinbart war, wie ridgemont schreibt, dann kann ganz normal erhöht werden.

    Das kommt auf die Vereinabrung im MV an.
    Grundsätzlich hast du zwar recht,
    dass nach auslaufen der Staffelvereinbarung eine Erhöhung nach § 558 möglich ist.

    Oft muss dies aber erst nachträglich neu vereinbart (Vertragsänderung) werden,
    da eine Erhöhung nach § 558 komplett - nicht nur während der Staffel - ausgeschlossen ist.


    VG Syker

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