Hallo shareef
Zitat
glaube dass sie fehlerhaft ist,
Zumindest genügen die Abrechnungen nicht den formellen Anforderungen an eine BK-Abrechnung.
Es fehlen z.T. angaben über die Gesamteinheiten, Gesamtkosten und Nutzereinheiten.
Desweiteren kommt der Begriff "pauschal" vor
hier wäre der genaue Wortlaut im MV zu prüfen
ob evtl. eine richtige Pauschale vereinbart wurde.
Dann bräuchte es keine Abrechnung
und Nachzahlungen können vom VM nicht geltend gemacht werden.
Zitat
weil ich 295€ nachzahlen muss.
rechnerisch habe ich das nicht geprüft,
ob die zugrunde gelegten (Gesamt)Kosten stimmen,
kannst du einfach bei einer Einsichtnahme in die Belege prüfen.
Die umgelegten Kosten sind grundsätzlich zulässig,
sofern im MV vereinbart.
VG Syker