Beiträge von Syker

    Hallo Anobaum


    Was verstehe ich hier falsch? Demnach kann ich sehr wohl grundlos kündigen, auch wenn die Frist dann auf 6 Monate steigt.

    Sorry habe nicht an die erleichterte Kündigung nach §573a gedacht,
    klar das trifft auf dich zu, und eben 6 Monate Kündigungsfrist.
    Wenn du heute kündigst würde die Frist am 31.12.2013 ablaufen.


    VG Syker

    Hallo slawa16


    Nicht anwendbar ist die Heizkostenverordnung bei Zweifamilienwohnhäusern oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt

    Wenn das ZFH bei euch zutrifft,
    dann ist die o.g. Pauschale bei den HK zulässig.


    VG Syker

    Auch wenn die Nachricht im Nachhinein kam, dass das Wasser nochmal seperat vom Zähler abgelesen und obendrauf gerechnet wird? Ich ging irgendwie bei Vertragsunterzeichnung davon aus, es wäre alles außer Strom in den NK mit drin.

    So steht es zumindest im Vertrag.
    Gibt es über das zusätzliche Abrechnen des Wasser etwas schriftliches?



    Gut, dass mit dem Energieversorger war für mich kein Problem, da die Preise sehr konkurrenzfähig sind. Aber gut zu wissen.

    OK dann kannst du dieses EVU ja beauftragen,
    der VM hat aber keinen Anspruch darauf das du ein bestimmtes von ihm vorgegebenes EVU beauftragst.


    VG Syker

    Hallo bel-air

    wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im OG. Um UG wohnt der Vermieter. Seine Tochter wohnt untern in einer Anliegerwohnung.

    Also ich zähle 3 Wohnungen,
    also kann ZFH wohl nicht stimmen.



    Wir haben zum 31.07.2013 gekündigt und ziehen dann in unser eigenes Haus.

    Somit endet dein MV am 31.07.2013 und du hast die Mietsache an diesem Termin dem VM zurück zugeben!
    Machst du dies nicht machst du dich Schadensersatzpflichtig,
    dies wären z.B. Transport und Lagerkosten, Hotelkosten, Gerichts und Anwaltskosten.


    Nun könnte es passieren, das wir erst 2 - max.4 Wochen später in das Haus können.

    Dein privates und persönliche Problem!


    Unser Vermieter lehnt dieses ab, weil er mit seiner Tochter schon einen Mietvertrag erstellt hat.

    Dein VM liegt da völlig richtig,
    denn auch der VM muss seinem neuen M die Wohnung zur Verfügung stellen.



    Nun habe ich gelesen, das man einfach für die Wochen in der Wohnung bleiben könnte, da kein Richter in diesem Land einer Räumungsklage zustimmen würde, bei diesem Sachverhalt.

    So ein Unfug,
    zumal die Räumungsklage leider nicht innerhalb von 2-4 Wochen entschieden wird.


    VG Syker

    Hallo slawa16


    ich hoffe Ihr könnt mir bei einem Fall helfen.
    ...
    Hier die Vertragsseite mit den Nebenkosten (Ist das so rechtens?):

    Bei den Punkten 4.1 bis 4.5 kann ich keine Auffälligkeiten entdecken.


    4.6 Der Mieter schließt mit der Energieversorgung XXX einen
    Liefervertrag für Elektroenergie ab,

    Hast du die XXX hier zum anonymisieren eingefügt,
    und steht dort ein Namentlich genannter Versorger?
    Das wäre dann m.E. nicht zulässig.


    VG Syker

    Hallo Shareef


    Soll ich den Vermieter um eine korrekte Abrechnung bitten?

    Was du tun sollst musst du selbst entscheiden.
    Alternativ könntest du auch erstmal ein Gespräch mit deinem VM führen,
    und dir die Abrechnung erklären lassen.

    Ich persönlich kann dir nicht sagen ob das Ergebnis rechnerisch richtig ist,
    dazu fehlen die im Beitrag oben genannten Punkte.



    Soll Ich meinen MV hier hochladen?

    Es wäre zumindest hilfreich,
    wir haben hier im Forum keine Glaskugel.


    VG Syker
    P.S. Und nicht vom Fantasten einschüchtern lassen

    Hallo Anonymos


    Und wenn ich meinen Teil der Miete nicht mehr zahle?

    WG intern ist das kein Mietrecht,
    einfach mal in eine Suchmaschiene deiner Wahl die Begriffe "Wohngemeinschaft" und "GbR"/"Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingeben.


    VG Syker

    Hallo shareef


    Zitat

    glaube dass sie fehlerhaft ist,

    Zumindest genügen die Abrechnungen nicht den formellen Anforderungen an eine BK-Abrechnung.
    Es fehlen z.T. angaben über die Gesamteinheiten, Gesamtkosten und Nutzereinheiten.

    Desweiteren kommt der Begriff "pauschal" vor
    hier wäre der genaue Wortlaut im MV zu prüfen
    ob evtl. eine richtige Pauschale vereinbart wurde.

    Dann bräuchte es keine Abrechnung
    und Nachzahlungen können vom VM nicht geltend gemacht werden.


    Zitat

    weil ich 295€ nachzahlen muss.

    rechnerisch habe ich das nicht geprüft,
    ob die zugrunde gelegten (Gesamt)Kosten stimmen,
    kannst du einfach bei einer Einsichtnahme in die Belege prüfen.

    Die umgelegten Kosten sind grundsätzlich zulässig,
    sofern im MV vereinbart.


    VG Syker

    Hallo friedasmama


    Die Mieterhöhung habe ich am 18.Mai erhalten.

    Dann könntest du unter Berufung auf BGB § 561 bis zum 30.06.2013 (Zugang beim VM) kündigen,
    und hättest dann eine Kündigungsfrist bis zum 31.08.2013.
    Die Mieterhöhung würde dann nicht wirksam werden.

    Früher geht jetzt nicht mehr,
    dann hätte die Kündigung schon letzten Freitag (31.05.2013) beim VM eingehen müssen.


    VG Syker

    Hallo MandP


    Eine Frage hab ich noch.
    ...
    40,06 von dem Gesamtanteil 1000. Hat jemand eine Ahnung was diese 1000 sind

    Du wohnst ja scheinbar in einer Eigentumswohnung,
    dann werden die Kosten wohl nach MEA (MitEigentumsAnteilen) verteilt.

    Dies MEA werden je nach größe der WEG in 100, 1000, oder 10.000 MEA angegeben.
    Berechnet werden die MEA meistens nach der Wohn oder Nutzfläche
    und werden schon bei der Teilung in der Teilungserklärung festgelegt.


    VG Syker

    Hallo chicsens


    Da ja aber ich im Mietvertrag stehe möchte der Vermieter jetzt wie nach Gesetz eine 3-monatige Kündigungsfrist

    Sollte der VM keinen MV mit deinem EX abschließen bist du für die Räumung der Wohnung zum Ablauf der Kündigungsfrist verantwortlich. -> Dies solltest du im Hinterkopf behalten.


    Die Kaution sollte ich von meinem Ex einfordern. Geht das das er jeden Teil vom Gesetz erfüllt haben möchte, aber mir dann nicht meine Kaution aushändigt?

    Ja das würde gehen,
    der VM tritt dabei seine Forderung an deinen EX an dich ab.
    Problematisch ist aber das die Kaution verzinst werden muss,
    so das deine Forderung i.d.R. nicht komplett durch deinen EX gezahlt werden würde.



    und könnte man nicht einfach von jetzt auf gleich veranlassen das man den Mietvertrag ändert, bzw neu aufsetzt mit den Daten meines ExFreundes?

    Wenn sich alle Parteien einig sind geht das problemlos.
    Ist natürlich für den VM ein gewisser Aufwand,
    evtl. könntest du dem VM dabei Arbeit abnehmen.


    VG Syker

    Hallo MandP

    ich habe die Nebenkostenabrechnung für das KJ 2011 erst im März 2013 erhalten. Somit wäre die Forderung meiner Vermieterin verjährt. Allerdings erhielt meine Vermieterin die Verbrauchszahlen von der Hausverwaltung erst im April 2012.

    - Hat sich aufgrund dessen auch die Verjährungsfrist verschoben?

    Nein durch so eine Lapalie verändert sich die Abrechnungsfrist nicht.
    Deine VM hätte immernoch 8 Monate Zeit gehabt
    um dir rechtzeitig eine Abrechnung zukommen zulassen.

    Und um so eine Abrechnung zuerstellen braucht man allerhöchstens einen Tag.


    VG Syker

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