Hallo MandP
Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem sich der Vermieter einen Überblick über den Zustand der Wohnung machen konnte, der Tag der Schlüsselübergabe + Übergabeprotokoll.
Wann die Frist beginnt ist klar und wird von mir nicht diskutiert.
Sondern der Ablauf der Frist,
im Gesetz stehen 6 Monate
- wobei ich persönlich denke das der § 548 bei dir nicht zum Tragen kommt -
und ein Monat geht eben vom 1. bis zum 30./31. selten auch 28./29.
Daher bin ich der Meinung wenn überhaupt 31.07.2013 23:59:59
Bei den Jahresfristen ist es ja auch so,
daher schrieb ich ja meistens bis 31.12. 23:59:59.
Hat der MB dir diesen Termin zum Fristablauf schriftlich bestätigt?
VG Syker