Beiträge von Syker

    Hallo zusammen,


    Was die Reinigung des Ventilators betrifft - ich hätte bestimmt etwas technisch versierte Freunde, welche das für mich machen würden.
    Eine kleine Aufmerksamkeit dafür erspart viel Geld.

    Für den Fall das man keine Freunde hat kann man
    für kleines Geld auch Profis mit der Reinigung beauftragen.


    VG Syker

    Hallo MandP


    Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem sich der Vermieter einen Überblick über den Zustand der Wohnung machen konnte, der Tag der Schlüsselübergabe + Übergabeprotokoll.

    Wann die Frist beginnt ist klar und wird von mir nicht diskutiert.
    Sondern der Ablauf der Frist,
    im Gesetz stehen 6 Monate
    - wobei ich persönlich denke das der § 548 bei dir nicht zum Tragen kommt -
    und ein Monat geht eben vom 1. bis zum 30./31. selten auch 28./29.
    Daher bin ich der Meinung wenn überhaupt 31.07.2013 23:59:59

    Bei den Jahresfristen ist es ja auch so,
    daher schrieb ich ja meistens bis 31.12. 23:59:59.

    Hat der MB dir diesen Termin zum Fristablauf schriftlich bestätigt?


    VG Syker

    Hallo MandP

    Ergebnis: Ich soll bis zum 06.07. warten, da dann die Verjährung in Kraft tritt und Forderungen meines Ex-Vermieters hinfällig wären.

    § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts BGB - Einzelnorm

    Ah OK,
    aber 6.7. kann m.E. trotzdem nicht richtig sein,
    da der 6.7. niemals der letzte Tag in einem Monat ist.


    VG Syker

    Hallo MandP


    Der Mieter-Schutz-Bund hatte leider erst diese Woche einen Termin frei.

    Kein Kommentar


    Ich soll bis zum 06.07. warten, da dann die Verjährung in Kraft tritt und Forderungen meines Ex-Vermieters hinfällig wären.

    Was soll das für eine Verjährung sein?
    Die regelmäßigen Verjährungsfristen enden immer am 31.12. um 23:59:59



    Bzgl. den 16k Heiz-/Warmwasserkosten die sonst jährlich immer bei ca. 11k lagen, soll ich bei meinem Ex-Vermieter die Rechnung für das ganze Haus anfordern, da ich nur einen Nachweis für meine Wohnung habe und somit nicht ersichtlich sind ob die 16k als Bemessungsgrundlage wirklich korrekt sind.

    Das ist nicht ganz korrekt,
    du darfst die Originalrechnung beim VM ansehen,
    ein Recht auf die Zusendung einer Kopie besteht nur wenn die Einsichtnahme beim VM unzumutbar ist.
    Dies wird von Gerichten regelmäßig mit mehr als 60 km Anreise bewertet,
    die Kosten hierfür hat der M zu tragen.


    VG Syker

    Hallo Understatement


    Ist diese Klausel rechtlich in Ordnung?

    Wie lautet denn die Klausel? (wörtlich)

    Grundsätzlich sollte ja ein Bad in der WHG wohl ausreichen.
    Da die Stilllegung eines der Bäder ein Mangel nach BGB § 536 bedeuten würde,
    will der VM verständlicher Weise eine (weitere) Mietminderung verhindern.
    Rechlich gesehen ist das durchaus möglich (siehe BGB § 536 b).

    Ob diese Klausel bei dir persönlich in Ordnung geht kann aber nur ein Anwalt prüfen.
    M.M.n. müsste auf den von vornerein geringeren Mietzins bezuggenommen werden.


    VG Syker

    Hallo kopfsalat


    Überall 15-20cm über den Fliesen durchs Abschleifen, Elektroleitung für Lichtschalter führt unter die Decke (40cm über Fliesen) und dann noch ca. 1m nach links - dafür wurde die Wand entsprechend aufgestemmt und verputzt -

    Ah das ging so aus dem ET nicht hervor,
    ich bin davon ausgegangen das die Tapete nur verschmutzt wurde.

    So wie du das beschreibst müsste aber doch eher neu tapeziert werden?


    VG Syker

    Hallo thommyhenkel

    Okay und ein Vertragsaustritt ist auch nur möglich wenn alle unterschreibenden Personen dem zustimmen?!

    Genau so ist es.



    Oder wie sieht das aus wenn jetzt die zwei Ehemaligen Kündigung einreichen würden, und wir verbleibenden zwei da nicht unterschreiben würden?

    Das wäre so zwar kein Mietrecht mehr,
    aber bei einer GbR können die Gesellschafter eine Auflösung der Gesellschaft verlangen
    und gerichtlich durchsetzen wenn der Zweck der Gesellschaft nicht mehr erreicht werden kann.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    - Kann keine Grundlage für eine solche Forderung erkennen.

    Die Schönheitsreparaturen scheinen ordnungsgemäß
    und nach der aktuellen Rechtsprechung auf den M übertragen zu sein.
    Auch eine Abgeltungsvereinbarung scheint es zu geben.

    Also wird der M wohl entsprechend zahlen müssen.
    Sollte die Summe des Kostenvoranschlags vom Maler zu hoch angesetzt sein,
    hat der M das Recht einen eigenen KV von einem Maler einzuholen,
    wenn hier die Summe günstiger ist muss die Abgeltung nach dem neuen KV berechnet werden.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    - Kann keine Grundlage für eine solche Forderung erkennen.

    Die Schönheitsreparaturen scheinen ordnungsgemäß
    und nach der aktuellen Rechtsprechung auf den M übertragen zu sein.
    Auch eine Abgeltungsvereinbarung scheint es zu geben.

    Also wird der M wohl entsprechend zahlen müssen.
    Sollte die Summe des Kostenvoranschlags vom Maler zu hoch angesetzt sein,
    hat der M das Recht einen eigenen KV von einem Maler einzuholen,
    wenn hier die Summe günstiger ist muss die Abgeltung nach dem neuen KV berechnet werden.


    VG Syker

    Hallo nerg


    da es keine eigene Warmwasserabrechnung gibt (sonder nur über die Heizkörper-Abzähl-Einheiten). Ist sowas zulässig?

    Nein wenn das WW auch über die zentral Heizung erwärmt wird,
    dann muss der Energiebedarf anhand einer speziellen Formel oder Messgerät erfasst und dann verteilt werden.
    Nachzulesen ist das Ganze in der HeizkostenV.


    VG Syker

    Hallo nerg


    ...
    13,3 Personen laut Abrechnung)
    70% Verbrauchskosten: 3800€ | 111 HKV-Einheiten | 34€ pro Einheit | x 21 Einheiten = 700€

    Auf den ersten Blick fallen 2 Details auf:

    • Personenbruchteile (bei dir 0,3) sind so nicht zulässig.
    • Nach HeizkostenV sind die Grundkosten nach m² oder m³ zu verteilen nicht nach Personen oder Personentagen


    VG Syker

    Hallo zusammen


    Der Vermieter muß Ihnen die Rechnungen auf Verlangen ... vorlegen.

    ... in den Geschäftsräumen des VM ...


    Die Betriebskosten werden vom Vermieter lediglich verwaltet.
    Es ist nach wie vor IHR Geld.

    Der VM darf Eigenleistungen (z.B. Bedienung der Heizung, Gartenpflege, Reinigung) mit einem angemessenen Betrag anrechnen.


    VG Syker

    Hallo Mainschwimmer


    Und das ist eine Unterstellung

    Nein das ist meine persönliche Meinung
    zu dem hier geschilderten Problem.
    Wobei es natürlich unterschiedliche Definitionen zu "Freund" gibt.

    • Freund (Liebesbeziehung) wohnt bei der Freundin,
      und jetzt plötzlich braucht dieser Freund urplötzlich einen (Unter-)MV fürs Amt.

    • Freund (Freundschaft) wohnt bei Freundin und bildet mit dieser eine WG


    Ich bin jetzt von ersterem ausgegangen,
    da beim zweiten eh ein MV besteht.



    Das Jobcenter bezahlt nun mal nur die KdU, wenn ein entsprechender Beleg/Vertrag über die Miete vorliegt.

    Und das ist auch gut so,
    denn ich zahle meine Steuern in Deutschland!


    VG Syker

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