Benötigt Untervermietung Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft?

  • Hallo zusammen,

    Ich wohne in der Eigentumswohnung eines Bekannten meiner Mutter.

    Mein Freund wohnt schon seit Anfang an, mit mir in der Wohnung. Das weiß mein Vermieter auch. Ich habe aber den Mietvertrag mit ihm abgeschlossen.

    Jetzt braucht mein Freund fürs Amt einen Untermietvertrag und die Zustimmung vom Vermieter/Eigentümer.

    Als ich den Vermieter angerufen habe, und um einen Dreizeiler gebeten habe, in dem er mit erlaubt einen Untermietvertrag aufzusetzen, meinte er, dass er die Erlaubnis der Wohneigentümergemeinschaft dafür braucht?

    Kann das sein oder kennt er sich auch nicht richtig aus? Das ist seine erste Wohnung, die er vermietet.

    Ich bitte um hilfreiche Antworten!

    Vielen Danke!

    Sonnige Grüße

  • Halte ich für eher ungewöhnlich. Mir ist keine Teilungserklärung oder WEG Beschlüsse bisher begegnet die sowas einschränken.
    Auch kann der Vermieter nicht grundsätzlich die Untervermietung ausschliessen, grundsätzlich ist aber eine Zustimmung erforderlich.
    Die WEG hat damit eigentlich nichts zu tun. Einzig wenn eine Wohnung überbelegt wäre, wenn die WEG z.B. nur aus kleinen 1 Zimmer Appartments besteht, könnte ich mir vorstellen, dass die Gemeinschaftsordnung da etwas regeln möchte.

    Frag ihn doch mal worauf genau diese Meinung basiert. Hat er was schriftliches vorliegen?

  • Für den Verwalter der WEG wäre einzig die Information über den Untermieter von Interesse, falls es Betriebskosten (z.B. Müll), die nach Personen und nicht nach Wohnfläche abgerechnet werden. Ansonsten sind die anderen Eigentümer außen vor.

  • Hallo Mina9985,

    vielleicht hilft Dir Dein Freund aus Oregon weiter? [url=http://www.google.de/#gs_rn=16&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    #

    dass jetzt nicht dein Ernst oder?
    Informier Dich doch mal eben über WEG Recht über Google...
    Ja ne is klar ...

    hier noch ne Buchempfehlung zu dem Thema

    Handbuch des Fachanwalts: Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Annegret Harz, Olaf Riecke, Michael J. Schmid - Buch portofrei bei Weltbild.de kaufen

    Suchmeldung: Wer hat Berny gefressen und gibt sich jetzt in diesem Forum für Ihn aus?

  • Hallo Mina9985


    Mein Freund wohnt schon seit Anfang an, mit mir in der Wohnung.
    ...
    Jetzt braucht mein Freund fürs Amt einen Untermietvertrag und die Zustimmung vom Vermieter/Eigentümer.

    Das stinkt m.E. gewaltig nach Sozialbetrug


    VG Syker

  • Zitat

    Das stinkt m.E. gewaltig nach Sozialbetrug

    Und das ist eine Unterstellung, die durch nichts gerechtfertigt ist. Das Jobcenter bezahlt nun mal nur die KdU, wenn ein entsprechender Beleg/Vertrag über die Miete vorliegt.

  • Hallo Mainschwimmer


    Und das ist eine Unterstellung

    Nein das ist meine persönliche Meinung
    zu dem hier geschilderten Problem.
    Wobei es natürlich unterschiedliche Definitionen zu "Freund" gibt.

    • Freund (Liebesbeziehung) wohnt bei der Freundin,
      und jetzt plötzlich braucht dieser Freund urplötzlich einen (Unter-)MV fürs Amt.

    • Freund (Freundschaft) wohnt bei Freundin und bildet mit dieser eine WG


    Ich bin jetzt von ersterem ausgegangen,
    da beim zweiten eh ein MV besteht.



    Das Jobcenter bezahlt nun mal nur die KdU, wenn ein entsprechender Beleg/Vertrag über die Miete vorliegt.

    Und das ist auch gut so,
    denn ich zahle meine Steuern in Deutschland!


    VG Syker


  • [*]Freund (Liebesbeziehung) wohnt bei der Freundin,
    und jetzt plötzlich braucht dieser Freund urplötzlich einen (Unter-)MV fürs Amt.

    [*]Freund (Freundschaft) wohnt bei Freundin und bildet mit dieser eine WG
    [/LIST]


    ... und wie war das mit dem Freund des Hauses bzw. dem Hausfreund?

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