Beiträge von Syker

    Das ist die Einzelabrechnung (Heizung Warmwasser Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01-31.12.15.
    Rot & grün durchgestrichenes sind wieder andere Strassen

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    HK-Abrechnung von externem Dienstleister sieht wieder schlüssig aus,
    auch wieder die Zählermiete auf die Nutzer abgegrenzt.
    Die rechnerische Richtigkeit habe ich nicht geprüft,
    aber das solltest du selber hinbekommen.

    Hier als Anhang der Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 1.1-31.12.16 anscheinend für das Haus Wohnungsnummer ist darauf vermerkt
    Verwaltungskosten wurden wohl durch die Eigentümerin angestrichen, ebenso handschriftlich mtl. 107,- € erwähnt

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    Alles völlig uninteressant

    Hierbei handelt es sich um die Eigentümerabrechnung des Hauses , mit Angabe der Wohnungsnummer Zeitraum 01.01-31.12.15

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    Erste und zweite Seite wären wieder Grundlage für eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung.
    dritte und vierte völlig uninteressant


    Alle nun kommenden Anhänge wurden am 31.07.2016 von der Eigentümer geschickt

    Auch in diesem Beitrag ist die BK-Abrechnung (Seite 1) völlig unwirksam,
    da die Abrechnung überhaupt nicht nachvollbar ist.

    Seite 2 und 3 sind ebenfalls keine Abrechnungen die für deine Freundin relevant ist.
    Dies wären allerdings die Grundlage (umlegbare Kosten) für eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung,
    die bei einer evtl. Belegeinsichtnahme angeschaut werden könnten.

    und zum nächsten

    Es scheint als wäre bei meinem letzten Post der halbe Satz "verschluckt" worden, daher möchte ich noch anmerken das bei den hausnebenkosten blau und rot andere Strassen sind, bei der grünen handelt es sich um das Haus in dem sie wohnt.

    So hier geht's weiter mit dem zweiten Posting:

    1,2,4 und 5 sind die restlichen Seiten der HK-Abrechnung.
    Sieht sehr schlüssig aus.
    Auch die Miete der Zähler wird nur den jeweiligen Nutzern berechnet.
    Die rechnerische Richtigkeit habe ich nicht überprüft, das sollte die TE selber hinbekommen.

    Der WP (Blatt 3) ist wieder völlig un interessant,
    dies ist keine Abrechnung.

    nächster Beitrag folgt ...


    erstmal vielen Dank für eure zahlreichen und schnellen Antworten.
    Leider habe ich keinen Scanner daher habe ich alles abfotografiert und hoffe das man ales gut erkennen kann.
    Sollten weitere Fragen diesbezüglich auftauchen kann ich gerne Zahlen/Informationen nachreichen.

    Hallo Milas,

    zur ersten deiner Antworten

    Ich fang mal beim fünften Dokument dem MV an.
    Genau das was ich vermutet habe:
    es handelt sich um einen MV in dem die eine Vorauszahlung auf alle BK von 95€
    zu Zahlen ist, und nach einem Jahr abgerechnet wird.
    Positiv ist dass die Aufzählung abschließend ist,
    BK die nicht in die Auflistung passen sind nicht mehr umlagefähig.

    Das erste Dokument (WP Garage) ist für dich bzw. deine Freundin völlig uninteressant.
    Das zweite der Versuch der VM deiner Freundin eine BK-Abrechnung zu erstellen,
    dieser ist ganz kläglich gescheitert. Abrechnung unwirksam!

    Das dritte und vierte scheint HK-Abrechnung von einem externen Dienstleister zu sein,
    hierbei ist festzustellen dass scheinbar die anderen Häuser mit dem deiner Freundin eine Wirtschaftseinheit bilden.
    Dies ist grundsätzlich erlaubt, und bis jetzt kein Fehler erkennbar.

    So jetzt mach ich mich an den nächsten Beitrag ...

    ... war dann aber wohl zeitweise nicht mehr abschaltbar.

    Hallo lines,

    Wie genau soll man sich das nicht mehr abstellen vorstellen?
    ließen sich die Heizkörper nicht regulieren?
    oder soll das bedeuten, dass der Brenner andauernd gebrannt hat?
    zu letzterem woher weißt du das?
    wäre das ggf. beweisbar?



    Nun sollen wir alle die Mehrkosten des Verbrauchs von ca. 11000 Einheiten tragen. Obwohl wir die Heizkörper aus hatten.

    Einheiten bedeutet Heizkostenverteiler?
    Warum sind da Einheiten gezählt worden obwohl die Heizkörper doch aus waren?



    Ich habe immer Geld zurück bekommen (wohne dort schon 20 Jahre). Und plötzlich soll ich anstatt der ca. 2800 - 3300 Einheiten, 6500 Einheiten bezahlen. Dies gilt auch für die anderen Mieter.


    Nachzahlungen oder auch Rückzahlungen sind immer nur relativ zu sehen,
    interessanter sind die Kosten die du bezahlen sollst.



    Müssen wir für eine defekte Heizung die Mehr Heizkosten bezahlen???

    Es könnte sein das die Abrechnung rechtlich gesehen richtig ist,
    dann musst du natürlich auch die entsprechende Nachzahlung zahlen.



    Sollte ich in einen Mieter Verein gehen?

    Würde ich nicht empfehlen,
    bei einem richtigen Fachanwalt bist du vermutlich besser aufgehoben.



    Ach ja. Die Heizung wurde im Juni/Juli diesen Jahres durch eine neue ersetzt. Das heißt, da kommen noch mal Mehrkosten auf uns zu!

    Modernisierungsmieterhöhung?
    Da passieren leider auch häufig Fehler.
    Wenn du Fragen hast immer her damit.


    VG Syker

    Wieso sollte ein Monatelanger Wasserschaden in der Zwischendecke als unnötig eingestuft werden?
    Ich erachte eine längeres vorhanden sein von Wasser in einer Zwischendecke sehr wohl als kritisch!

    Aha und wieso war da jetzt auf einmal monatelang Wasser in der Decke?
    Du hast doch geschrieben, dass das Wasser vom Dach durch die Decke in deine Wohnung gekommen ist...


    Zumal in dem Bereich kein wirklicher Luftaustausch stattfinden konnte, weiß man ohne ein Gutachten auch nicht
    ob sich Schimmel gebildet hat.

    Dann beauftrage ein Gutachter auf deine Kosten,
    und du siehst ob da Schimmel in der Decke ist.


    VG Syker


    Hallo Milas,

    Das ist wirklich schwierig da durchzusteigen.

    Als erstes kommen die Wirtschaftspläne in die Rundablage "P"
    Dann scanne oder fotografiere bitte

    • den Mietvertrag (in den Bereichen wo etwas zu Nebenkosten/Betriebskosten steht.)
    • Die Einzelabrechnung 2015
    • wenn die Abrechnung 2014 nach dem 09.08.2015 bei deiner Freundin angekommen ist auch diese


    persönliche Daten unkenntlich machen.



    Dürfen die gesamten Posten überhaupt umgelegt werden ?

    Wie schon geschrieben, max. was in §2 BetrkV steht ist umlegbar.
    Ggf. (darum bitte scannen) sind einige nach §2 BetrKV umlegbare Posten im MV nicht vereinbart,
    dann sind diese ebenfalls nicht umlegbar.



    Auch zu Zeiten in der meine Freundin dort noch garnicht gelebht hat (Nebenkostenabrechung 2014) ? Falls nein ist es möglich diese zurück zu verlangen oder aufzurechnen ?

    Nein vor der Mietzeit deiner Freundin sind keine Kosten umlegbar.
    Zurück fordern (bzw. die Korrektur der Abrechnung) kann deine Freundin innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung.



    Was ist z.B. mit den Abrechnungen die überhaupt nicht nachvollziehbar sind ? Müssten diese nicht eigentlich klar und deutlich aufgeschlüsselt werden so das man es auch wirklich nachvollziehen kann warum man was und wie nachzahlen muss ?

    Ja die Abrechnung muss nachvollziehbar sein,
    und es dürfen natürlich nur vereinbarte Kosten umgelegt werden.


    Auch für die Garage die im Mietvertrag preislich genannt wird soll plötzlich eine Nachzahlung plus Erhöhung erfolgen ?

    Auch für Garagen können BK anfallen,
    das hat mit der Miete nicht ganz soviel zu tun.


    Wie ist das mit dem Schaden der seit 2014 dem Eigentümer bekannt ist und nach wie vor nicht behoben wurde ?

    Das mit den BK wird noch sehr umfangreich,
    bitte eröffne hierzu ein neues Thema


    VG Syker

    Nun meine Frage: Wenn der Vermieter das Rohr während oder nach meiner Mietzeit erneuern lässt, kann er mich dann dafür in Anspruch nehmen, obwohl der Schaden ja von Anfang an vorhanden war und ich es daher nicht verschuldet haben kann?

    Hallo LaLaBlum,

    vereinbare ein Übergabeprotokoll zu beginn des MV.
    Darin sollte dann die Tatsache das "braunes" Wasser kommt dokumentiert werden.
    Dann hast du die Sicherheit das der "Schaden" schon bei beginn vorhanden war,
    und der VM kann daraus keine Rechte ableiten.

    VG Syker

    Dann lass' sie Dir doch anhand eines Sachverständigengutachten nachweisen, dass ihr Vorhaben bedenkenlos sein würde.

    Da das völlig unnötig ist wird der VM völlig zurecht eine Kostenübernahme vom M verlangen.


    Was ist den mit evtl. Schimmel der über der abgehängten Decke ist? Darauf hat er nicht geprüft.
    Kommt meine Vermieterin so durch wenn Sie die Decke einfach wieder tapezieren lässt?

    Ich hätte gerne die Sicherheit, dass die Luft hier in der Wohnung frei von Pilzen und irgendwelchen
    etwaigen anderen Giftstoffen ist.
    Muss ich jetzt einen Gutachter auf meine Kosten beauftragen oder wie ist das Vorgehen?

    Hallo Lisa,

    Ja wenn du der Meinung bist das da noch weitere Schäden sind,
    dann musst du die natürlich auch beweisen!

    Nachdem dir der Gutachter so ein halbes bis zwei dutzend Grüne Scheine abgenommen hat hast du Sicherheit.

    VG Syker

    Könntest du das Urteil kurz für mich zusammenfassen? Klingt recht kompliziert für mich. Wäre nett, danke!

    Hallo Pippo,

    Also es ging auch um eine Zustellung im Gemeinschaftsbriefkasten.

    Der Adressat behauptete die Ladung zu einer Gerichtverhandlung nicht erhalten zu haben,
    wodurch der Betroffene ein negativeres Urteil erhalten hat.
    Es gibt dann die Möglichkeit sich in den vorherigen Stand versetzten zu lassen,
    also wie wenn die Gerichtsverhandlung noch gar nicht statt gefunden hat.

    Das die Zurückversetzung in den vorherigen Stand bei einer fehlerhaften Ladung zu erfolgen hat, ist wohl allgemein anerkannt.
    Im zitierten Urteil ging es im Detail darum ob die Zustellung in den Gemeinschaftsbriefkasten ordnungsgemäß war.
    Und dies wurde bejahrt. - Also Allgemein gesprochen ist eine Zustellung in den Gemeinschaftsbriefkasten ausreichend.

    Ich persönlich habe jetzt noch etwas Magenschmerzen bei der Tatsache,
    das in dem genannten Urteil der Sender (Gericht) keine Verfügungsgewalt über den Briefkasten hatte.

    Beim TE nutzen beide Parteien den Briefkasten,
    sodass nachdem der Zeuge weg war der Sender das schreiben hätte aus dem Briefkasten entnehmen können.
    Das ist was ich meine das es nicht ganz Vergleichbar ist.

    VG Syker

    Der TE hat an sich schon sehr gut gehandelt,
    aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.


    Habe gerade ein OLG-Urteil gefunden, welches meine These (zumindest teilweise) widerlegt.
    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…l#docid:3938499

    Allerdings möchte ich explizit dazu anmerken,
    dass in diesem Fall hier beide Parteien den selben Briefkasten nutzen.
    Im Urteil der Gemeinschaftsbriefkasten aber nur von einer der beteiligten Parteien.

    VG Syker

    Es gibt eine Tür im Erdgeschoss die geschlossen ist, bin mir nicht sicher ob es eine Wohnung des VMs ist. Ein Zimmer der anderen Personen ist es auf jeden Fall nicht. Zudem gibt es noch mehrere Türen im Keller, die immer geschlossen sind.

    Hört sich gut,
    dann käme evtl. auch eine Kündigung bis zum 15. zum Monatsende in betracht.

    Also ich habe ein Einzelzimmer mit Küche gemietet, im Haus gibt es 2 Gemeinschaftsbäder. Zudem wohnen im Haus noch zwei weitere Personen die wiederum ein Einzelzimmer mit Küche haben und die mit mir die Bäder teilen.


    Achso und sind da auch Räumlichkeiten die nur der VM nutzt / nutzen kann?

    Also ich habe ein Einzelzimmer mit Küche gemietet, im Haus gibt es 2 Gemeinschaftsbäder. Zudem wohnen im Haus noch zwei weitere Personen die wiederum ein Einzelzimmer mit Küche haben und die mit mir die Bäder teilen.

    Und diese Zimmer sind möbliert (Tisch, Stühle, Bett, Schrank, usw.)
    oder hast du deine Möbel mitbringen müssen?

    Hallo zusammen,
    Hallo Pippo,

    Leute was geht denn hier ab...
    Also wie Berny schon geschrieben hat ist hier ein verbindlicher Rat nicht möglich.

    Der TE hat an sich schon sehr gut gehandelt,
    aber ein Gemeinschaftsbriefkasten kann nicht als Machtbereich des VM gewertet werden.
    Diese Info kam leider ein bisschen spät.

    Auch die eMails des VM beweisen m.E. keineswegs das eine Kündigung beim VM eingegangen ist,
    sondern allenfalls das sich der M beim VM über den Eingang einer Kündigung erkundigt.

    Was mich jetzt mal noch interessieren würde, in was für einer Wohnung der TE wohnt.
    Das klingt für mich doch schon etwas nach einer WG.
    Also pippo beschreibe mal bitte was genau du gemietet hast,
    und wie das von den anderen M abgetrennt ist.


    VG Syker

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