Und nun sprechen Sie hier völlig fremde Leute an, was da nun passieren soll. Zu mehr reicht es anscheinend nicht.
Bei einer Fragestellung sollte man sich schon überlegen, welchen Sinn es macht.
Übrigens noch was. Im Mietrecht befindet sich keine Regelung über das Aufstellen von Regentonnen.
Wenn Sie sich zu fein für ein Gespräch mit der Vermieterin fühlen, beauftragen Sie für ein geringes Salär einen Anwalt.
Ich bin mir nicht zu fein. Es hat sich nur leider schon mehrfach herausgestellt,dass die Vermieterin diesbezüglich einfach nicht mehr in der Lage ist etwas zu entscheiden oder überhaupt richtig zu verstehen.
Aber vielen Dank für die nette Antwort!![]()