1. Zum Schutz der Mieter sind die Haustüren von 22.00-06.00 Uhr und die Kellergänge und Hoftüren ständig verschlossen zu halten. Wer die Haustür zwischen 22.00 und 06.00 Uhr oder die Kellereingangstüren und Hoftüren öffnet, hat sie sofort nach
Benutzung wieder abzuschließen. Bei automatischen Türschließanlagen entfällt das
zusätzliche Abschließen.
Hallo,
wie würdet ihr den obigen Text (Auszug aus der Hausordnung)
interpretieren? Ich verstehe den Text so, dass die Haustüren (egal ob Haustür oder Kellereingangstüren)nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr verschlossen sein müssen.
Gruß Hans