Beiträge von woelli

    Natürlich

    Wenn Du pauschal also mit NK vermietest ist das was anderes.

    Wenn eine Garage dabei ist (die ist ja nicht in € im MV ausgewiesen) vermietest Du quasi eine WHG mit xxx m² zu xxxx € dazu gehört eben eine Garage, Keller, usw...
    Wenn die Garage separat (in €) aufgeführt wäre müsstest Du eine Erhöhung für Diese separat im selbigen Mieterhöhungsschreiben aufführen.

    Mir kommt das alles abenteuerlich daher: Pauschal ist die Kaltmiete, von Nk war keine Rede, die Abschläge hierfür sind gesondert ausgewiesen.

    außerdem gibt es auch Wohnungen, zu denen keine Garage gehört.

    Aber wir können das alles in die Tonne treten. Heute ist ein guter Tag: der Mieter hat vorhin gekündigt. Ich wünsche ihm einen Vermieter, der zu ihm passt. Meine Mieter sind bis auf diese Ausnahme meine Fans, auch Jahre nach dem Auszug. Warum sie überhaupt ausgezogen sind? weil sie zuviel Kinder bekamen und die Wohnung zu klein wurde. Oder weil sie heim ins Allgäu wollten. Oder weil irgendwo eine Chefarzt-Stelle frei war. Oder weil sie lieber die Eisdiele, das Kino und den Hauptbahnhof in Sichtweite haben wollten statt Kühe und Wälder. Die Leute, die bisher am längsten bei uns wohnten (26 Jahre) , bekamen ein besonderes Geschenk zum Abschied: 14 verdammt schwierig zu fällende Bäume mussten weg an ihrem neuen zuhause. 300,- Hätte die Fa. genommen (nein, nicht für alle, für jeden). Ich habs für Umme gemacht. Mir war danach.

    Es scheint tatsächlich so zu sein, dass man bei einem einheitlichen Mietvertrag bezüglich der Garage keine Möglichkeit hat separat zu kündigen (außer wenn dort Wohnraum entstehen soll) und auch keine Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen kann.

    Hallo allerseits, meine Fragen betreffen den Komplex "einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Garage"

    Ich habe vor 13 Jahren einen Mietvertrag auf Formularvordruck abgeschlossen, auf dem die vermieteten Räume bzw. Flächen einzeln aufgezählt sind und ein Betrag genannt ist, der insgesamt an Miete zu zahlen ist. Bei den aufgezählten Räumen bzw. Flächen wird nicht unterschieden nach solchen, die in die Wohnflächenberechnung eingehen (3 ZKB, GWC, Abstellkammer) bzw. nicht eingehen (Dachboden, Garage, Gartenanteil, Keller).

    Nun möchte ich erstmals die Miete anpassen und muss daher von dem bisherigen "Pauschbetrag für Alles" abkehren und die qm aus der Wohnflächenberechnung i.V.m.d. Mietspiegel als Basis für die künftige Miete heranziehen.

    Dachboden, Keller, Gartenanteil sind unstrittig (keine expliziten Kosten). Bezüglich der Garage findet sich nirgendwo eine Angabe, welcher Mietzins aus der Gesamtsumme darauf entfällt. Kann ich daher eine ortsübliche Miete ansetzen? Ich bekomme für weitere Garagen auf dem betreffenden Grundstück 30,- bzw. 40,- Euro.

    Gesetzliche Regelungen über Wohnraum gelten nicht für Garagen.
    Dennoch steht zu lesen, dass Garagen, die in einem einheitlichen Mietvertrag zusammen mit der Wohnung vermietet sind, nicht gesondert kündigen kann. (einchlägige Urteile gab schon vor 30 Jahren). Bedeutet dies, dass man auch bei der Miete für die Garage nur einvernehmlich eine Anpassung vornehmen kann? Es ist doch völlig unzumutbar, ggf. über Jahrzehnte keine Mietanpassung vornehmen zu können.
    Danke für die Mühe.

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