Bei dir dürfte das nicht helfen.
Auch gelernter Mieter, - gelle.
Beiträge von Fantastisch
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Soso
Manche machen aus einer Ex-Mieter-WHG Büroräume, und das ganz einfach.
BGH VIII ZR 127/05 -
Zitat
Und das hat dein anderes Ich gelabert?
Warum, kennst Du etwa diese Urteile nicht ?
Die Mieterbrille ablegen wäre von Vorteil, aber die ist wahrscheinlich zementiert. -
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Laberst hier etwas von Häusern ohne Heizung, für die dann diese Verordnung nicht gilt.
Was soll denn das damit zu tun haben ?
Es geht allein darum, dass der VM alleine bestimmt mit welcher Ausstattung das Haus /die WHG vermietet wird, unabhängig davon was in diversen Verordnungen steht !
Wenn der liebe Mieter dann Fernsehempfang, oder HZG, oder Küche, oder Bodenbeläge, oder, oder,.... will darf er beim VM höflich anfragen, ob er auf eigene Kosten sich diese Wünsche erfüllen darf !
Ich bin mir fast sicher, Du bist gelernter Mieter.
Denn erfahrene VM wissen solche Dinge.
Prost ! -
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"ich mach sogar mein handy nich mehr an wegem ihm."
Was ist mit der WHG-Klingel ? -
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Dass Geld für .... alles Mögliche fehlt, interessiert den Gesetzgeber ... nicht die Bohne.
Das sollte den Gesetzgeber auch nicht interessieren.
Jeder sollte nach sich selbst schauen.
Deutschland muß weg vom Sozistaat, hin zum Solidarstaat ! ! ! -
Du scheinst hier der Forumstroll zu sein, große Klappe nix dahinter.
Bist Du Mieter ? -
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Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich zu versteuern.
Im vorliegenden Fall habe ich da so meine Bedenken
Was hat das mit den Kündigungsfristen zu tun ?
Zudem bekommt das FA bei jedem Kauf / Verkauf den neuen Eigentümer mitgeteilt. -
Wenn ihr damit noch keine persönlichen Erfahrungen gesammelt habt würde ich den Ball flach halten.
Es gibt nicht wenige Häuser die sogar ohne HZG vermietet werden, auch das geht.
Dazu gibt es auch Urteile.
Und kein Mieterverein oder Winkeladvokat kann was dagegen tun !
Und das ist auch gut so. -
Nochmals, die Betr.kost.verord. hat nix damit zu tun, was im MV, evtl. auch individuell, vereinbart wird.
Denn es muß kein Fernsehempfang garantiert sein.
Es gibt genug Häuser die weder Kabel, Schüssel oder terrestrische Antennen haben.
Auch darin wohnen Menschen. -
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Die Anschaffungskosten könnten durchaus eine Erhöhung der Kaltmiete rechtfertigen,
Das würde aber teurer für die Mieter. -
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Es gilt immer noch die Betriebskostenverordnung
Was hat die denn damit zu tun, wenn im MV vereinbart ist, dass Fernsehen über Haus-Schüssel möglich ist, also ausdrücklich nicht garantiert wird.
Und möglich wird es eben über einen Obolus, eigentlich ganz einfach.
Quatsch ist etwas anderes, das erkläre ich dir irgend wann mal. -
Zitat
Für die SAT-Anlage müssten natürlich die Kosten für Wartung und Betrieb nachgewiesen werden.
Allein dass über eine Schüssel ferngesehen werden kann, rechtfertigt einen kleinen Obolus zu berechnen.
Die Schüssel hat auch Geld gekostet und darum hat sich auch jeder der sie nutzt zu beteiligen. Und nein, das ist nicht mit der Miete abgegolten, denn das ist i.a.R. unter NK vereinbart !
Zudem sind die arbeiten die der Besitzer / VM / Bevollmächtigter jährlich deshab leistet mit inbegriffen. -
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Zahlungsbelege zurückdatieren können...
Keine Ahnung was Du da fabulierst.
Die meisten VM würde eine solche Rechnung mit dem Datum versehen, in dessen Wirtschaftsjahr die Leistungen angefallen sind, um Missverständnisse zu verhindern.
Also dürfte die Rechnung im Dezember datiert sein. -
Vllt. verlegt im ja der DMB eine neue Leitung, eine ganz lange, dann hätte er 2.
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aber keine möglichkeit geben zuvor die Wohnung selbst noch zu "Renovieren"
Diese Möglichkeit müsste euch eingeräumt werden, unabhängig der Schlüsselübergabe.ZitatDes Weiteren hat er( schriftlich festgehalten ) versprochen eine Rigps Decke im Flur Versiegeln + Streichen zu lassen, Heizungen und Fenster machen zulassen. Heizungen fehlen Abdeckkappen und Fenster sind nicht 100% Dicht. Nichts davon passierte.
Dafür ist es jetzt nach Beendigung des Mietverhältnisses zu spät. -
Außerordentlich kündigen, das könnte auch noch lustig werden.
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Es bleibt aber trotz allem der Wunsch des VM.
Die Schriftform erfolgt doch nicht weil der VM seinen Wunsch ändert oder umdeutet, sondern es der Rechtsweg vorschreibt, der i.a.R. wunschfrei ist.
Das pos. Ergebnis ist dann die Krönung, - die Erfüllung des Wunsches. -
Zitat
Auch wenn der Empfang kostenlos ist,
Auch wenn der Empfang kostenlos ist, dürfte dies für Mieter nicht umsonst sein.
Eine kleine monatliche Umlage für die SAT-Anlage ist immer angebracht.ZitatUnd zu guter Letzt bittet er die Mieter ohne Vorlage von Rechnungen / Belegen zur Kasse
Dass jeder VM eine Rechnung diesbezüglich erstellen kann ist dir aber bewußt ? -
Zitat
Auf Handy hab ich die ganzen SMS - Nachrichten immernoch gespeichert.. und die ganzen penetranten Anrufversuche.
Glaubst Du das reicht ?ZitatMeine Nachbarn dienen als Zeugen, ebenso ein Kumpel von mir.
Was haste denn schriftlich von denen ?
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