Selbst dann muss die WHG übergeben werden.
Beiträge von Fantastisch
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Vllt. wurde diesbezüglich etwas anderes vereinbart.
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Zitat
Weil über Pauschalen nicht abgerechnet wird/werden muß.
Wenn im MV vereinbart ist, dass Bsp. Gartenpflege in der NK-Abr. pauschal mit XXX berechnet wird ?ZitatKürzer als 12 Monate ginge evtl., aber nicht länger.
Auch nicht einmalig ? -
Zitat
-laut MV 80 Euro an den Vermieter für "Heizung und Warmwasser" zahlen
-und dazu noch alle 2 Monate 200 Euro an den örtlichen Strom- und Gaslieferant, davon 120 Euro für Gas und 80 Euro für Strom (Strom ist klar)
Sind das alle NKV ?
In welchem Betrag sind Vers. Grundst. W/AW, Müll, usw... enthalten ?
Das ist wahrscheinlich nur falsch dargestellt worden.ZitatAufgrund dieser Frechheit bin ich geneigt, jetzt in der Januar Miete die ich eigentlich schon hätte überweisen müssen, einfach mal 240 Euro einzubehalten. Selbiges in der Februar und März Miete.
Das könnte nach hinten losgehen, erst mal NK-Abr. abwarten.
Zuviel bezahltes gibts zurück. -
Zitat
- Njet, ist 1/2 Monat zu lange.
Wirklich
Gibt es denn da keine Ausnahme ?ZitatWenn vertraglich hierfür eine Pauschale vereinbart wurde, warum nicht. Dann dürften diese Posten aber nicht in der Abrechnung auftauchen.
Warum nicht ? -
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Zitat
Meine Frage ist mehr oder weniger ob was dagegen unternehmen kann zb. mit der Klausel im Vertrag "07:00 bis 22:00 mindestens 21° C" z.b Mietminderung.
Du kannst selbstverständlich kündigen.
Niemand kann einen VM zum modernisieren zwingen.
Bei Altbau ist diesbezüglich keine Mietminderung möglich.
Warum hast Du dir den Ausweis nicht zeigen lassen, bei Einzug ? -
Zitat
nun wollte ich gerne mal wissen ob es nun pflicht ist mit dem Engerieausweiss und ob der Vermieter das Haus evtl dämmen muss?
Warum hast Du dir nicht beim Einzug den E-Ausweis zeigen lassen ?
Es ist allein des Mieters Aufgabe danach zu fragen.ZitatDas Haus ist altbau,aber es gibt ab 2013 doch ein neues Gesetzt dies bezüglich?
Welches Gesetz meinst Du ?
Erklär das mal genauer. -
Zitat
Eine gültige Kleinreparaturklausel dürfte sich bei einem Betrag von 80,- Euro pro Schadensfall belaufen.
Es gibt Amtsrichter, ich kenne leider nur 2, die z.Zt. 120.- € akzeptieren, ansonsten sind schon seit längerem 100.-€ üblich ! -
Zitat
Wie erfahre ich, wie hoch die Zinsen sein müssten?
Bei einer VB oder KSK so um die 0,25 % p.a.ZitatJede finanzielle Beteiligung des Mieters ist abzulehnen, da es sich um eine Reparaturmaßnahme handelt.
Soso, steht die Kleinreparaturklausel in deinem MV ? -
Zitat
Vor ca. 2 Wochen war dann ein Techniker un UnityMedia da
Wurde das rechtzeitig dem VM mitgeteilt ?ZitatVermieter konnte kein Sky schauen
Ein unsäglicher Zustand, das geht ja gar nicht.ZitatAm 29.12 haben wir dann komischerweise eine Kündigung bekommen.
Das wundert euch wirklich ?
Hat es sonst noch Ungereimtheiten gegeben ?
Die Kündigung ist i.O.
Berichte dann mal, was deinem Anwalt dazu einfällt. -
Zitat
Da der Mietvertrag am 30.11. endete, kann es keine Dezembermiete geben.
Dann gib dem Kind einen anderen Namen, dann passts doch wieder.Zitat"entschuldige dich bei deinem lieben VM."
- Wofür?
Dafür, dass man nach Veragsende einfach die Sclüssel behält und auch nicht gezahlt hat !Zitat- Doch. Oder gibst Du etwas weg ohne Zustandsbeschreibung/Quittung?
Wo kann das nachgelesen werden, dass ein Ü-Prot. verlangt, bzw. erstellt werden muß ? -
Zitat
Fristenpläne wie in § 12 genannt sind vom BGH gekippt worden.
Wirklich ?
Im Allgemeinen, bedeutet dann was ? -
Zitat
Was noch drin stand:
Am 20.12. hat er sich zutritt zu meiner Wohnung verschafft, aufgrund von "Gefahr in Verzug".
Das tat er garantiert nicht ohne gerichtsfeste Zeugen.Überweise am besten sofort die Dezembermiete und entschuldige dich bei deinem lieben VM.
Zitatda ich eine "ordentliche" Wohnungsübergabe mit Protokoll haben wollte/will
Dass ein Überabeprotokoll nicht verlangt werden kann ist dir aber klar. -
Zitat
Du willst also für lau eine Überprüfung deiner Betriebskostenabrechnung? Vergiss es!
Oooooh, warum denn, das könntest gerade Du doch übernehmen, hast doch viel übrige Zeit. -
Schon zurück ?
ZitatDu zitierst H&G
In diesem Fall, ja !
Gefällt dir das etwa nicht ?
Ich könnte aber auch, besonders für dich, nette Vereinbarungen aus Verträgen von Gagfah, dt. Ann. dt. wohnen, usw, usw.... die ich übernommen habe, zitieren.
Aber ich will dir Sylvester nicht allzusehr vermiesen. -
Zitat
teilweise Mustertapeten
Beschreib doch mal die Muster und Farben.ZitatMuss ich die Scheuerleisten anbringen? oder sogar das Laminat entfernen?
Was steht denn dazu im MV ?
Wenn dein VM schon so gnädig war dir zu erlauben einen eigenen Laminatboden zu verlegen, geht er bestimmt davon aus, dass dies korrekt erfolgte.
Bringe die Randleisten fachmännisch an, könnte dir den Rückbau ersparen. -
Zitat
und für die Zukunft aus so etwas lernen.
Was willste denn draus lernen ?
Wenn die Kohle nicht reicht gibts eben keine WHG oder bei einem Gutmenschen von VM die Möglichkeit einer Bürgschaft. -
Zitat
Hat er das Recht die Tür abzuschließen???
Was steht denn in der H.O. dazu ?Zitatdas Haus nachts verlassen kann, ohne dass ich runter gehen muss um die Tür von innen aufzuschließen
Und nun findest Du das für Mieter bestimmt als total unzumutbar. -
Zitat
das da einiges durcheinander geraten scheint.
Warum, die Formulierung steht in manchen MV von H&G, sind also rechtlich O.K.
Die sind zwar auch nicht 100%, werden aber laufend aktualisiert.
Als Grundbasis eignen die sich allemal, dann etwas tunen, dann passt es.
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