Beiträge von Fantastisch

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    -laut MV 80 Euro an den Vermieter für "Heizung und Warmwasser" zahlen
    -und dazu noch alle 2 Monate 200 Euro an den örtlichen Strom- und Gaslieferant, davon 120 Euro für Gas und 80 Euro für Strom (Strom ist klar)


    Sind das alle NKV ?
    In welchem Betrag sind Vers. Grundst. W/AW, Müll, usw... enthalten ?
    Das ist wahrscheinlich nur falsch dargestellt worden.

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    Aufgrund dieser Frechheit bin ich geneigt, jetzt in der Januar Miete die ich eigentlich schon hätte überweisen müssen, einfach mal 240 Euro einzubehalten. Selbiges in der Februar und März Miete.


    Das könnte nach hinten losgehen, erst mal NK-Abr. abwarten.
    Zuviel bezahltes gibts zurück.

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    Meine Frage ist mehr oder weniger ob was dagegen unternehmen kann zb. mit der Klausel im Vertrag "07:00 bis 22:00 mindestens 21° C" z.b Mietminderung.


    Du kannst selbstverständlich kündigen.
    Niemand kann einen VM zum modernisieren zwingen.
    Bei Altbau ist diesbezüglich keine Mietminderung möglich.
    Warum hast Du dir den Ausweis nicht zeigen lassen, bei Einzug ?

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    nun wollte ich gerne mal wissen ob es nun pflicht ist mit dem Engerieausweiss und ob der Vermieter das Haus evtl dämmen muss?


    Warum hast Du dir nicht beim Einzug den E-Ausweis zeigen lassen ?
    Es ist allein des Mieters Aufgabe danach zu fragen.

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    Das Haus ist altbau,aber es gibt ab 2013 doch ein neues Gesetzt dies bezüglich?


    Welches Gesetz meinst Du ?
    Erklär das mal genauer.

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    Vor ca. 2 Wochen war dann ein Techniker un UnityMedia da


    Wurde das rechtzeitig dem VM mitgeteilt ?

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    Vermieter konnte kein Sky schauen


    Ein unsäglicher Zustand, das geht ja gar nicht.

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    Am 29.12 haben wir dann komischerweise eine Kündigung bekommen.


    Das wundert euch wirklich ?
    Hat es sonst noch Ungereimtheiten gegeben ?
    Die Kündigung ist i.O.
    Berichte dann mal, was deinem Anwalt dazu einfällt.

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    Da der Mietvertrag am 30.11. endete, kann es keine Dezembermiete geben.


    Dann gib dem Kind einen anderen Namen, dann passts doch wieder.

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    "entschuldige dich bei deinem lieben VM."
    - Wofür?


    Dafür, dass man nach Veragsende einfach die Sclüssel behält und auch nicht gezahlt hat !

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    - Doch. Oder gibst Du etwas weg ohne Zustandsbeschreibung/Quittung?


    Wo kann das nachgelesen werden, dass ein Ü-Prot. verlangt, bzw. erstellt werden muß ?

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    Was noch drin stand:
    Am 20.12. hat er sich zutritt zu meiner Wohnung verschafft, aufgrund von "Gefahr in Verzug".


    Das tat er garantiert nicht ohne gerichtsfeste Zeugen.

    Überweise am besten sofort die Dezembermiete und entschuldige dich bei deinem lieben VM.

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    da ich eine "ordentliche" Wohnungsübergabe mit Protokoll haben wollte/will


    Dass ein Überabeprotokoll nicht verlangt werden kann ist dir aber klar.

    Schon zurück ?

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    Du zitierst H&G


    In diesem Fall, ja !
    Gefällt dir das etwa nicht ?
    Ich könnte aber auch, besonders für dich, nette Vereinbarungen aus Verträgen von Gagfah, dt. Ann. dt. wohnen, usw, usw.... die ich übernommen habe, zitieren.
    Aber ich will dir Sylvester nicht allzusehr vermiesen.

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    teilweise Mustertapeten


    Beschreib doch mal die Muster und Farben.

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    Muss ich die Scheuerleisten anbringen? oder sogar das Laminat entfernen?


    Was steht denn dazu im MV ?
    Wenn dein VM schon so gnädig war dir zu erlauben einen eigenen Laminatboden zu verlegen, geht er bestimmt davon aus, dass dies korrekt erfolgte.
    Bringe die Randleisten fachmännisch an, könnte dir den Rückbau ersparen.

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    Hat er das Recht die Tür abzuschließen???


    Was steht denn in der H.O. dazu ?

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    das Haus nachts verlassen kann, ohne dass ich runter gehen muss um die Tür von innen aufzuschließen


    Und nun findest Du das für Mieter bestimmt als total unzumutbar.

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    das da einiges durcheinander geraten scheint.


    Warum, die Formulierung steht in manchen MV von H&G, sind also rechtlich O.K.
    Die sind zwar auch nicht 100%, werden aber laufend aktualisiert.
    Als Grundbasis eignen die sich allemal, dann etwas tunen, dann passt es.

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