Beiträge von Fantastisch
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Darf man uns überhaupt die Betriebskosten von 2011 anrechnen?
Bist Du vllt. in ein laufendes Mietverhältnis eingestiegen und weißt das nicht ?
Da wärst Du nicht der Erste ! -
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Und wenn der VM und seine Zeugen 18.00 Uhr (ist die korrekte Zeit) als Einwurfzeit bestätigen ?
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keine frage über abgabe von ev oder pfändungen usw.
Pfändungen sind i.a.R. in der Gehaltsabrechnung zu sehen.
Oder will die dieser naive VM auch nicht sehen ?Zitatwir mussten leider vor 2 jahren die ev ablegen,
Als Mieter ist man verpflichtet dies selbst darzulegen. Du kannst natürlich auch pokern, bleibst Du absolut unaufällig in allen Miet- und Zahlungsangelegenheiten kommst Du damit wahrscheinlich durch.Zitatfinanziell können wir uns die wohnung leisten.
Ich kenne keinen einzigen Mieter der etwas anderes behauptet. -
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ein Ersatzbad befinde sich in der leeren Wohnung unter uns, welches aber auch teilsaniert wird.
Aber doch bestimmt nicht gleichzeitig ?ZitatIn der Konsequenz heißt dies tagsüber Baulärm
Na und, tagsüber bist Du doch bestimmt arbeiten um Miete bezahlen zu können. -
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So als wäre das richtiger Wohnraum...ist es aber nicht.
Hobbyraum ist i.a.R. Wohnraum.
Kannst Du mal ein Foto von diesem omynösen Hobbyraum oder Garage oder was auch immer hier reinstellen ? -
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PS: Lies' mal hier im Forum...: Dein VM ist überhaupt nicht der einzige, welcher ...
welcher ..... was ?
Der hier ist doch ein ganz harmloser gutmütiger VM. -
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Der wäre nicht sein Problem Kabel Deutschland Internet kommt ihm nicht ins Haus.
Erkläre ihm, dass dadurch die anderen Systeme nicht gefährdet, gestört oder sonstig behindert werden.
Die Kabelfirma baut dafür kostenlos einen Verteiler ein, aber nur wenn man Neukunde ist !
Vllt. hat sich das mit dem Neukunden auch geändert, - nachfragen. -
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ich war nich mal daheim als es angeblich im treppenhaus gestunken haben soll.
Egal, die Obhutspflicht des Mieters gilt auch während seiner AbwesenheitZitatwas will der mensch dann von mir?
Dass Du sofort und nicht erst am 31.01. ausziehst. -
Wie heißt Du denn bei 123 ?
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dass heizung auch nur für beheizbare Flächen abgerechnet werden darf?
Überall wo es durch einen Heizkörper warmwerden kann.ZitatUnd Warmwasserbereitung, nur wenn man auch einen Wasseranschluss hat?
Hat jede WHG.ZitatDie Garage ist nicht als solche zu nutzen, aber beheizbar
Zitatnoch ist die gesamte angemietet Fläche beheizbar.
Wie meinst Du das ? -
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Ein längerer Kündigungsverzicht wird sehr schnell an die Grenzen einer unangemessenen Benachteiligung
Für wen ?
Den VM ?
Denn Mieter wünschen sich doch ausnahmslos einen langen Kündigungsverzicht weil sie vor einer Eigenbedarfskü. Angst haben.Der BGH hat aber entschieden, dass es auch länger möglich ist, und das gilt.
Soll doch einer klagen, von mir aus bis zum BGH. -
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oder er wir zu gerichtsnotorisch.
Vllt. isser das ja schon. -
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aber bevor man einen schriftlichen Vertrag aufsetzt, bespricht man den Mündlich.
Nicht unbedingt, aber der Mietinteressent sollte sich den ganzen MV vor Unterschrift durchlesen.ZitatBesprochen ist eine Mieterhöhung von 25 EURO + 10 Jahre keine Kaltmieterhöhung.
Vllt. hast Du das auch falsch verstanden, bzw. dein lieber VM hat sich etwas falsch ausgedrückt.
Aber 25.-€ mehr und 10 J. keine Mieterhöhung gehört in die Märchenwelt.
Das gibt es nicht ! -
Da werden sie aber u.U. lange warten müssen, denn in anderen Foer warten manchmal die gleichen Ratgeber.
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Ich hatte eigentlich gehofft, hier freundlichere und vor allem hilfreiche Tipps und Ratschläge zu bekommen.
Haste doch, zudem bin gerade ich die Freundlichkeit und Ehrlichkeit in Person.ZitatPS: und für lau investieren noch kurz! Darunter lag ein 15 jähriger schwarzer, schimmeliger alter Teppich, ein übelster Krankheitserreger.Und im Mietvertrag steht drin, daß Laminat unsachgemäß verlegt wurde und spätere Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden darf!Aber das habe ich eigentlich schon ausführlich geschrieben.
Da steht aber nirgends, dass der Boden tatsächlich ausgetauscht wird, sondern nur wenn !
Deshalb ist der Austausch extrem großzügig von deinem edlen VM. -
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hat mir die Dame gesagt das ich noch ein schreiben bekommen werde wo drinn steht das sich die Hausverwaltung erstmal noch einen Teil einbehält so lange bis die endabrechnung durch ist,ist das alles rechtens
Ja ist korrekt.Zitatbis jetzt habe ich weder einen brief bekommen noch einen teil wenigstens von der kaution wieder bekommen
Vor Februar wird das auch nix. Übe dich in Geduld.
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