ZitatUms nochmal klar hervorzuheben: Strom erzeugt aus Atomenergie ist physisch identisch mit Strom aus Erneuerbaren oder Braunkohle. Da kann nix gefiltert werden.
Die Preise bzw. Steuern werden quasi gefiltert und das ist doch das entscheidende.
ZitatUms nochmal klar hervorzuheben: Strom erzeugt aus Atomenergie ist physisch identisch mit Strom aus Erneuerbaren oder Braunkohle. Da kann nix gefiltert werden.
Die Preise bzw. Steuern werden quasi gefiltert und das ist doch das entscheidende.
Zitat"Wie oft" darf er denn selbst probieren?
Bis es funktioniert.
ZitatEs kann auch ein Argument "Kein Geld in Kasse" nicht gelten.
Wenn aber keine Kohle da ist, ist das eben so, wie umgekehrt auch.
ZitatSo, und nun mal sehen, wer der "Klügere"(Sprichwort) ist, fals Du 1 und 1 zusammen zählen kannst.
Jetzt hab ichs, Du bist von drüben, ein Quoten-Ossi, Mensch sag das doch gleich.
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Ossifresser?!
ZitatSchade nur, das hier eine Moderation fehlt um seine eigenen Beiträge zu schützen bezw. solche Personen für seine Themen zu sperren.
Ooooocch das wäre aber gar nicht nett, die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten von usern einzuschränken.
Zitatschnell ein Dachdecker kommen kann ( Zimmermann, Neurologe)
Das alles hilft bei dir nix, Du brauchst einen Gehirnchirurg, der dir eine ebensolche Prothese einsetzt.
ZitatZu Dir jetzt keinen weiteren Beitrag mehr.
Oooooch, die Wahrheit veträgt nicht jeder, aber Du bist ja auch gelernter Mieter, gelle.
ZitatVor Jahren gabs wohl mal ne Firma, die die Leute mit einem "Atomfilter" abgezockt hat.
War das eine Fa. oder das grüne Gesocks ?
Zitatbei denen der mieter nicht selbst seinen stomanbieter wählen kann, weil es bauartbedingt nur einen hauptzähler und mehrere zwischenzähler gibt.
Das hätte der Mieter vor Unterschrift des MV klären müssen, jetzt ist es zu spät.
ZitatÜberhöhter Eigenbedarf wurde uns gesagt, wäre wenn eine einzelne Person eine überhöhte Quadratmeteranzahl beanspruchen würde (Einzelperson in 140 qm Haus)
Von wem denn ?
Ich rate mal : MSB ?
Zitataber ob das so stimmt, keine Ahnung
Dann seid ihr schon zu zweit.
Stimmt natürlich nicht.
ZitatDer VM darf m.E. nicht eigenmächtig den Abrechnungszeitraum verlängern, wie du es behauptest.
Wir machen das alle so und durfte seitdem am Ende von allen akzeptiert werden.
ZitatVerstehe Deine Frage nicht so ganz.
Ich finde deine Antwort als unangemessen
Ja was denn nun, war mein Satz eine Frage oder Antwort ?
ZitatIm Übrigen ist man gut beraten, solche Klauseln im Mietvertrag von vornherein nicht zu unterschreiben.
Das sagt eigentlich alles.
Zeit nehmen bei Abschluss des MV, alles genau durchlesen und vor Unterschrift fragen, hinterher ist es zu spät.
Wenn Du das alles weißt, ging ja durch die Presse, warun frägst Du dann hier ?
Wahrscheinlich wird nach der Reservierung gleich der MV vorbereitet und erstellt, wird ein Abnahmetermin vorbereitet, usw... bei Absage müssten dann diese Kosten erstattet werden.
ZitatUnd mein Nachmieter war der Meinung, er müsse auf die Provisions- Überweisung "unter Vorbehalt" schreiben aus genau diesem Grund.
Kann er doch, auch bei der Miete und den NK, nur was bringts ?
Es muss bezahlt werden, so oder so.
Das sind typische Aussagen des MSB, die natürlich nix wert sind, nur um sich bei seinen Mitgliedern zu profilieren und wichtig zu fühlen.
Warum soll das nicht passen ?
Nur eben nicht für mehr als 16 Mon. da er 09.11 eingezogen ist.
Die überschüssigen Monate müssen eben weggerechnet werden, wie auch immer.
Zitatder TE dieser aber offensichtlich nicht zugestimmt hat.
Natürlich nicht, weil es sich um 21 Mon. handelt und weil er auch der Meinung war, dass die 12 Mon. Abrechnung immer gilt.
ZitatImmerhin ist der Vermieter laut Mietrecht dazu angehalten, die Nebenkosten seiner Mieter so gering wie möglich zu halten.
Das mache alle VM schon aus eigenem Interesse.
ZitatWeiger er sich allerdings aus unerfindlichen Gründen gegen die Umsetzung einer spürbaren Einsparung, kann dies als Vertragsbruch angesehen werden
Blödsinn, der Mieter müsste nachweisen, dass bestimmte NK unverhältnismäßig hoch sind. Zudem muss kein VM das billigste Angebot heraussuchen.
Zitatwir haben aber gar keine Reservierungsgebühr bezahlt.
Was soll dann
"Diese Zahlung (falls wir diese Vereinbarung absagen) erübrigt sich
bedeuten ?
ZitatAußerdem steht ja wortwörtlich drin: dass dies ein Vorvertrag ist.
eines verbindlichen Vorvertrages für ihn reserviert sein soll."
Eine Reservierung ist kein Vorvertrag.
ZitatDer Makler dürfte auch noch ganz andere Arbeiten für den Vermieter erledigen, Hof fegen, Rasen mähen usw. usw..
Auch sich um die Frau des Mieters kümmern ?
ZitatHeißt das nun, dass die Selbstauskunft schon ein Vorvertrag war?
Nein, eine Reservierung ist kein Vertrag.
Zitat"Diese Zahlung (falls wir diese Vereinbarung absagen) erübrigt sich, wenn der Vermieter den Mietinteressenten ablehnt".
Du meinst bestimmt die Reservierungsgebühr, - ja die wäre weg wenn ihr abspringt.
ZitatKann der Vermieter (den wir ja nicht kennen gelernt haben, da die Hausverwaltung alles übernimmt) uns dann nach dem Vorvertrag (wenn es denn einer war) noch ablehnen?
Logisch, dann gibts die Reservierungskosten zurück.
Warum hast Du denn damit so lange gewartet ?
ZitatWie ist es aber, wenn definitiv keine Nachzahlungen seitens des Mieters zu erwarten sind,
Wie kann er sich da so sicher sein ?
Zitatdarf dieser dann die Kaution vorher einfordern.
Evtl. werden nach Auszug noch versteckte Mängel entdeckt.
Also 3 Mon. muss er sich mind. gedulden, aber am Ende entscheidet der VM.
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