ZitatAllerdings hab ich den Vermieter gestern mal drauf angesprochen und er meinte ich hätte schon Ansprüche auf Mietminderung
Was dein lieber VM meint ist, dass Du evtl. etwas Stromkosten wg. dem Entfeuchter ersetzt bekommst.
ZitatAllerdings hab ich den Vermieter gestern mal drauf angesprochen und er meinte ich hätte schon Ansprüche auf Mietminderung
Was dein lieber VM meint ist, dass Du evtl. etwas Stromkosten wg. dem Entfeuchter ersetzt bekommst.
ZitatJetzt habe ich eine Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 200€ bekommen obwohl unser Vormieter (1) dauergeheizt hat
Was soll denn dein Vormieter mit deinen Heizkosten zu tun haben ?
ZitatIch könnte ja die Forderung des Vermieters unter vorbehalt bezahlen,
Das musst Du.
Zitataber ich möchte trotzdem, dass ich eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erhalte
Du könntest auch mal persönlich vorbeigehen.
Zitatund der Vermieter zu meinem Wiederspruch Stellung nimmt.
Das macht er, so er dir eine neue NK-Abr. zusendet.
Zitatich habe meinen Mietvertrag irgendwann letztes Jahr vom Hauptmieter zum Untermieter umwandelt.
Ganz alleine ?
Bist Du Zauberin bei Sarrasani ?
Zitat2 Eigentumswohnungen bei nur 2 Wohnungen und jeweils der selbe Eigentümer macht ja keinen Sinn, oder?
Nicht für jeden zumindest.
Bei einem VK könnten für einzelne WHGen mehr erziehlt werden, als nur für das Haus.
ZitatDen Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen
Die haben auch unterschrieben
ZitatIch wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche,
Musst Du auch nicht, den VM erreichen genügt.
Bgh viii zr 233/08 08.04.2009
ZitatWas sind denn wirkliche Mängel? Gehört die Elektrik dazu? Rollladen? Heizung?
Alles was nach Unterschrift auftritt und erheblich ist.
Kleinigkeiten können vernachlässigt werden.
Das trifft doch zu : Die hat mir die Abrechnung am 30.12.2012 in den Briefkasten geworfen
Zitatwann muß so ein Fenster zu sein damit ich wieder drin wohnen kann?
Wenn der Handwerker Zeit hat.
Die Arbeit beginnt, wenn der Arbeiter da ist.
ZitatWas kann man tun?
Bist Du denn handwerklich begabt ?
ZitatZum Mieterbund vieleicht?
Wenn Du zuviel Geld übrig hast, nur zu.
Von dem Geld bekommst Du aber auch mindestens 1 neue Scheibe.
ZitatNur einen Zettel wo alles drauf stand mit und demnach zu zahlen...
Kannst Du den hier mal reinstellen ?
ZitatWir haben uns nicht geweigert. Wir haben stillschweigend zugestimmt.
Das muss aber schriftlich erfolgen !
ZitatIm Gegenteil, wir haben sogar noch zu viel Miete gezahlt. Wir haben 20% Mietminderung von der geringeren Kaltmiete abgezogen statt von der neuen.
Klasse, bist Du Nachwuchskomiker ?
ZitatIm Mietvertrag steht unter der eigentlichen Vereinbarung zur Überweisung tatsächlich so eine Möglichkeit der Vereinbarung, sie ist jedoch weder ausgefüllt (kein Kreuzchen meiner Zustimmung und kein Eintrag zu anfallenden Kosten falls man dem nicht zustimmt) noch gestrichen.
Deshalb auch die Extra-Vereinbarung.
Mir ein Rätsel warum man als VM auf solch eine Idee kommt.
ZitatKann der Vermieter die 10 Euro Zusatzkosten verlangen bei Überweisung?
Siehst Du doch, er kann.
Mir erschließt sich nur nicht der Zweck.
ZitatKann man diese Rechnung jetzt anfechten?
Man kann alles anfechten, wird hier aber nix bringen.
ZitatIst so eine Vereinbarung auf dem Abnahme/Übergabeprotokoll überhaupt rechtens?
Selbstverständlich, wenn 2 erwachsene mündige Bürger unterschrieben haben.
ZitatSoweit mir bekannt ist, darf in der Nk-Abrechnung aber nur eine einheitliche Berechnung,also z.B. nach m², vorgenommen werden.
Falsch
Zitatwenn im Mietvertrag nicht exakt beschrieben ist, welche Positionen nach welchem Schlüssel abgerechnet werden,
Das muss im MV nicht stehen.
ZitatDer Mietspiegel lässt es zu... Ich hätte also der Erhöhung zustimmen müssen?
Müssen tut man gar nix, sollen wäre richtig, würde zumindest billiger.
Wenn Du fix bist und alles sofort nachzahlst bevor Gerichtspost kommt, könntest Du Glück haben.
Zitataußer dem Zeitpunkt.
Unrelevant
Zitat- muss er uns schriftlich begründen, warum und wieviel er einbehält(?)
Das wird in der jeweiligen Rechnung stehen.
Zitat- wir notieren auf dem Übergabeprotokoll, dass wir mit den Mängeln nicht einverstanden sind und dies rechtl. prüfen lassen werden, übergeben aber die Schlüssel? (um den Termin für die Übergabe, reguläres Mietende etc nicht zu gefährden)
Der VM und seine Zeugen werden auf seinem Ü-Protokoll alle Beschädigungen notieren.
Zitat- wenden uns mit dem Fall an den Mieterschutzbund?
Fein, berichte was die vorschlagen.
ZitatMeine Überlegung ist nun gewesen, dass wir die "neue" Kaltmiete um 20% hätten mindern müssen.
Da ihr nicht zugestimmt hast wird der VM klagen und recht bekommen, wenn es z.B. der Mietspiegel zulässt.
Der Verlierer zahlt alles, aber das ist bestimmt bekannt.
Die angeblichen Mängel solltet ihr hieb und stichfest beweisen können, auch sicher sein, dass es nichr eure Schuld ist, sonst geht auch dieser Schuss nach hinten los.
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