Der Vermieter muß die Kaution pfändungssicher zu den üblichen Zinssätzen anlegen.
Wo steht denn das wieder geschrieben ?
Beiträge von Fantastisch
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da Gerichte hierfür 1 MM plus 1 ct als nicht unerheblich ansehen.
Vorsagen gilt nicht.ZitatFolglich können die 1,5 MM nur stimmen wenn für 2 ct monatlich vermietet wird.
Du meinst wenn kaufmännisch gerundet würde. -
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Wenn Berny für 2 ct BrMM vermietet kommt das aber hin.
Wie denn ?
1,5 Mieten bleiben 1,5 Mieten.Zitatoder bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt 1.5 Monatsmieten nicht bezahlt wurden.
Wo kann das nachgelesen werden ?Zitatein nicht unerheblicher Teil ist allgemein vom Gericht anerkannt mit der 1,5 fachen Miete erreicht...
Nenne nur ein Urteil. -
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Mit seinen Gören braucht Ihr Euch nicht zu beschäftigen.
Vorausschauend könnten dies mal die neuen VM werden, da wäre Höflichkeit kein Fehler. -
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Das ist eine uralte Taktik, bspw. mit vielen Worten wenig auszusagen
Besser als mit wenig Worten viel Sch..ße labern, gelle. -
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War nicht nett vom Vermieter nicht darüber zu informieren
Warum denn ?
Als interessierter Mietinteressent könnte man das nebenbei mitbekommen haben.Zitat... steht die Wohnung schon seid ca 1,5 Jahren zum Verkauf frei.
Die Inserate dürften wohl an mehreren Stellen zu finden gewesen sein, bei der Dauer. -
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Der Kerl ist leider ziemlich nett und auch sehr zuvorkommend. Er scheint mir einfach nur etwas verstreut zu sein, sodass er vieles vergisst, bzw. keine ordentliche Zeiteinteilung hinkriegt.
Dann sei gefälligst auch nett und helfe ihm !
Ist das etwa zu viel verlangt ?ZitatIch habe mir überlegt, erst mal 3/4 der Warmmiete für diesen Monat zu überweisen, ihn telefonisch eine 5 tägige Frist zu setzen und dann bei Einhaltung dieser Frist den Rest zu überweisen.
Deine bisher schlechteste Überlegung. -
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Nebenbei, kennst Du Frau M.s Hausverwaltung, dass Du so genau Bescheid weißt?
Der selbsternannte Halbgott Berny weiß alles, kann alles, ist Mieter und VM in einem, usw.... ein Tausendsassa ist nix dagegen.ZitatKolinum, höh? Ist doch nur ein fiktiver Fall und dazu gehören natürlich auch ein paar Beispielfragen.
Das Kolinum versteht das Ganze und den Sinn des Forums nicht, darf aber trotzdem hier mitmachen.ZitatNaja, was Du so lustig nennst
Spassbremse -
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oder hintereinander mindestens 1,5 BrMM übersteigen, kann der VM fristlos kündigen.
Wie kommst denn da wieder drauf ? -
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Wenn ich weiß das der Vermieter hierfür aufkommen muss, werde ich es ihm natürlich mitteilen.
Und der VM wird dir natürlich mitteilen, dass Du dafür aufkommen musst. -
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Unser Vermieter besteht auf die Kündigungsfrist und will uns nicht früher herraus lassen
Da habt ihr euren neuen VM aber missverstanden.
Selbstverständlich dürft ihr früher raus, heute noch, wenn es genehm wäre, aber die Miete + NK dürfen bis 30.05. bezahlt werden.ZitatOder vieleicht zumindest eine Mietminderung geltend machen?
Würde ich nicht, dieser Schuss geht schnell mal nach hinten los. -
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wie gross muss sie also mindestens sein?
Höchstens 2,5m lang und 1,20m breit. -
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Mein Rat: Einspruch gegen diese Abrechnung, somit wird die Zahlung bis zur Klärung nicht fällig.
Wo kann man denn das nachlesen ? ?ZitatEinen Fachanwalt für Mietrecht hinzuziehen
Genau, der sorgt dann erst mal für die sofortige Nachzahlung. -
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Wenn das dummes Zeug ist, was ich geschrieben habe hätte ich von dir erwarte da du dann auch schreibst was da verkehrt ist. Ich glaube du bist selber vermieter und betreibst auch unseriöse Praktiken.
Lass dich nicht von Berny verunsichern, er ist Mieter und gibt sich hier gerne auch als VM aus, warum auch immer.ZitatEgal wie groß das Haus und wie viele Wohnungen. Nach der Heizkostenverordnung ist Verbrauchsabhängig abzurechnen, jede Wohnung für sich.
Nein, nicht ganz, Wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden kann, es ein 2-FH ist in dem der VM auch wohnt sieht es anders aus.Zitat(Wasseruhr. Diese sind Geeigt und müssen nach einer gewissen Zeit neu geeigt oder ausgetauscht werden. Auf den Hinweis achten "geeigt bis". Ist auf jeder Wasseruhr vermerkt
Nein, es ist immer das zuletzt aktuelle Eichdatum auf jeder WU vermerkt.
Ausrechnen wann der nächste Wechsel/Eichung ist, darf der VM selbst. -
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Ähem..., ist er seit der Beratung bei der VZ ehemalig?
Bei einer Beratung beim unsäglichen MSB wäre er/sie immer noch ein Klotz am Bein des anderen und würden zudem noch durch unnützes Briefeschreiben vorsätzlich abgezockt. -
Verbraucherzentrale berät zumindest neutraler als dieser unsägliche MSB.
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Aus welchen Gründen sollte sich der Voreigentümer denn überhaupt weigern, die Daten für eine Nebenkostenabrechnung an den neuen Eigentümer weiterzugeben?
Das muss nix mit weigern zu tun haben.
Längerer Urlaub oder Krankheit, Knastaufenthalt, bereits vernichtete Unterlagen mussten wiederbeschafft werden, usw.... -
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wenn man sie nicht sofort zahlen kann (währe bei mir der Fall).
Bei welchem Mieter nicht ?
Da bist Du nicht allein.ZitatHinzu kommt bei manchen noch eine einmalige Aufnahmegebühr.
Das vermisse nicht nur ich im Mietrecht, genauso wie eine MwSt. auf Mieten.ZitatDas stimmt schon, haber nur Angst das es am ende noch irgendeinen versteckten Haken gibt.
Mit einem Haken könntest Du wahrscheinlich gut leben, auch ein 2.Leben.ZitatVielleicht sollte ich doch lieber das Geld für die Kaution aufbringen, durch nen Nebenjob oder ähnliches
Donnerwetter, warum ist denn da seither keiner draufgekommen.
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