Beiträge von Fantastisch
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Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen.
Ja, warum denn nicht, muss Sie doch um die Endgröße der geplanten WHG zu bekommen.
Evtl.liegen sogar Umbaupläne vor, bei der Größe.ZitatIst es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?
Es muss ja nicht bei einer Kündigung bleiben. -
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die neue UM hat das Original, das sie jederzeit vorlegen würde.
Sagt sie jetzt zumindest. -
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Übrignes steht nirgends, daß eine Kaution auf einer Bank angelegt werden müßte.
Richtig, kann auch eine Sparkasse sein.Oder, wenn der Mieter zustimmt, in Aktien, Anleihen, Optionen, usw...
Ein Schließfach wäre auch zustimmungspflichtig. -
Warum hat man die Auszahlungsmodalitäten dann so gewählt ?
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Im Mietvertrag steht, bei Kündigung wird die Kündigung ab Vertragsbeginn wirksam.
Das heißt, Du kannst erstmals zum 30.09.13 kündigen.ZitatKurzum, ich habe am 01.5. und 2.5. diese Wohnung gekündigt, da klar war, dass ich so nicht leben kann.
Selbst wenn Du am 03.05. nochmals gekündigt hättest, vor dem 30.09. wird das nix.ZitatKann die im Mietvertrag stehende Gbr mich belangen und drei Monate Miete verlangen?
JAZitatGibt es Wege, dass die Kündigung ab sofort wirksam wird und nicht erst am 01.07.?
NeinZitatMein Anwalt hatte leider keine Zeit, hat nur telefonisch gesagt, dass es egal ist, wer im Mietvertrag steht, wenn einer Ansprüche erhebt, ob Eigentümer oder nicht, werde ich bezahlen müssen. Stimmt das so?
JA, wenigstens scheinst Du einen Anwalt zu haben, der sich anscheinend etwas auskennt. -
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st das Lärmbelästigung rechtmäßiger Grund für Eigenbedarf?
Da finden sich auch noch andere Gründe.ZitatSie will alle 3 zu einer ca. 200qm großen Wohnung umbauen. Die beiden (bereits leerstehenden) Nachbarwohnungen ergeben zusammen aber schon 117qm Wohnfläche. Da sie diese ja auch nutzen könnte - ist der Eigenbedarf an unserer Wohnung noch gerechtfertigt
Es gibt nicht wenige Leute die zu zweit oder dritt auf über 300 / 400 m² residieren.
Wenn der Umbau erlaubt ist spricht nix dagegen. -
Ein Klagewütiger strebt selten einen Vergleich an.
Schnell neue WHG suchen, ausziehen und gut ists. -
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Meine Frage ist die Frist eingehalten,
JA, natürlich.Zitatd.h. kann der Vermieter Nachforderungen für die gesamte Dauer stellen
JA -
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Auch wenn der VM jetzt noch Gründe nachschieben sollte, ändert das nichts an der Unwirksamkeit der (bereits ausgesprochenen) Kündigung.
Dann spricht er Sie eben nochmals aus und das Spiel beginnt von vorn. -
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Da hat mein Mann wohl was falsches gesagt,
Was denn genau ? -
Dann benütze sie gefälligst auch und prolete nicht nur rum ! ! !
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Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.
Nein, so war es nicht.
Das Konstrukt wurde einzig und allein gewählt um den Staat (als mich wieder mal) zu bescheißen.ZitatAuch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.
Dann halt ihn ihr mal unter die Nase.ZitatIch hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.
Du hast von dem nix zu fordern !
Hattest doch nix mit dem am Hut.ZitatSollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen.
Du musst schon übriges Geld haben, das ist ein Schuss in den Ofen. -
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Ich halte einzig entsprechende Kontoauszüge für gerichtsverwertbar.
Die meinte ich natürlich auch. -
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Solche hochtrabenden Vermieter-Kalkulationen bzw. -Philosophien sind übrigens nichts Aussergewöhnliches
Du als Ober-VM musst das ja wissen. -
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leider wurde hier aber was ganz anderes von den leuten gesagt was das verlegen innerhalb des mietverhältnisses betrifft.
Bedenke, das ist ein Laienforum !
Hier werden leider Gottes öfters auch Äußerungen getätigt, die dem reinen Wunschdenken des Schreiberlings entspricht und mit der Realität nix zu tun haben.Fakt : Der Schaden entstand während des Mietverhältnisses, ergo wird er auch wieder während des Mietverhältnisses behoben.
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Sagt der Mieter zumindest.
Leider können wir die andere Seite nicht hören.Der Fehler liegt hier klar im Ü-Protokoll.
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Hallo Obelisc!
Lass dich bitte nicht von den allgemein gehaltenen Aussagen des obigen Forentrolls (früher und auch heute noch nannte man die Dorfdeppen) verunsichern.Zitatein sagen wir mal sehr umstrittenes Beet anlegen lassen.
Was war denn an der Stelle des Beets vorher ? -
Zitat
Es wird telefonisch vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die bisherige Untermieterin überweist.
Hier wurden wieder zwei Fehler auf einmal gemacht.ZitatDer Überweisungsbeleg ist kein Beweismittel,
Vor Gericht aber schon.
Nur hier geht es um eine Überweisung an eine quasi unbeteiligte Person.
Da kommt es allein auf die Tagesform des Richters an.
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