Beiträge von Tacheles

    Ich hatte noch vergessen diese Gesprächsanekdote zu erwähnen:

    "Man (also unsere VM) könne ja auch in den Haus- u.- Grundbes.-Verein gehen und sich dort rechtlich beraten lassen.
    Die machen so eine Beratung auch nicht umsonst. Und die Kosten müssten wir dann auch noch tragen" Das wollen sie doch nicht, oder ?

    Ich dachte erst: :eek: versteckt sich hier auch ein Fantast ... :rolleyes:

    Hallo,

    hier mal ein Nachtrag, wie es weitergegangen ist ...

    Nach dem Termin mit den VM im November wollten diese die falschen Berechnungen, Abrechnungsschlüssel etc. aus der NKA 2011 korrigieren bzw. gemäß den gesetzl. und Mietvertragl. Bestimmungen abändern.

    Erst gestern kam dann ein neuer Termin zustande: :mad:


    Es wurde NICHTS abgeändert.

    Eine Abrechnung gemäß HKV und Anbringung von Ablesegeräten würde insg. ca. 300 EUR pro Jahr kosten, das wäre den anderen Mietern zu viel, wir sollen daher ! per schriftl. Nachtrag zum MV ! darauf verzichten.
    Zukünftig sollen die Heizkosten und Heiznebenkosten nach qm abgerechnet werden. Die Mitmieter wollen die Heizung in der Garage und im WC im Flur im EG nun nicht mehr nutzen - und werden daher auch zukünftig nicht mitberechnet. :eek:

    Nebenbei wurde festgestellt, das das Wasser in diesem -deren- WC im Flur über den Algemeinen Wasserverbrauch des Hauses abgerechnet wurde, also keinen eigenen Zähler hat. :eek:

    Auch die anderen Kosten sollen nun nach qm, bzw. Wasser / Entwässerung nach Verbrauch (vorh. Zähler) abgerechnet werden. (o.k.)

    Insgesamt also erst alle Änderungen ab 2013 - keinerlei Korrekturen der bisherigen NKA. (2012 wurde noch nicht erstellt)

    Außerdem wolle mann im nächsten Jahr nicht wieder mit uns und unseren Beschwerden hier "rumsitzen" ...

    Nachdem wir mit unseren Mitmietern und dem VM versucht haben, alles offen, entgegenkommend und fair zu regeln - nun dies.

    :confused::eek::mad::rolleyes:

    Unseren Einwand, das diese Berechnungen der Heizk. den Ärger vorprogrammieren ließ man unkommentiert.
    Und zukünftig wolle man nicht wieder so blauäugig seine Mieter aussuchen.

    Wir waren zuerst einmal sprachlos ob dieser Ignoranz und Arroganz.
    Wir haben darum gebeten uns das mitgeschriebene Protokoll und die Änderungsvereinbarung schriftlich zukommen zu lassen.
    Weil, das glaubt einem sonst ja kein Mensch - und hilft für weitere Maßnahmen ... ;)

    Da war der Keller noch ganz trocken ?


    Evtl. hat es auch einen Blick ins WZ, Kü, SZ, usw... werfen können ?
    Vllt. hat ihm das was er dort sah auch nicht gefallen ?


    ??? wo ist denn da die Hilfe ?

    für mich nur eine unangemessene, freche Bemerkung zu jemanden, der hier Hilfe sucht !

    Die Haftpflichtversicherung zahlt immer den Zeitwert. Schadenfall erledigt!
    Den Restbetrag mußt du ihm nicht zahlen. (höchstens im Taka Tuka Land)

    Wäre schön, wenn mir jemand in mein 5 Jahre altes Auto fährt und
    ich nach Schadenabrechnung mit der Versicherung (Zeitwert) den Rest
    zu einem neuen Auto dann vom Unfallgegener bekäme, oder ?

    Is aber nich !

    Und darum darf er auch die Kaution aus diesem Grund nicht einbehalten.

    Viel Glück damit

    Warum dann überhaupt so eine Antwort ?

    Die Leute die sich hier anmelden haben doch nicht Langeweile sondern stehen oftmals vor einem Mietrechtlichen Problem.

    Und hier steht ganz dick HILFE Forum !

    solche Antworten -immer wieder- sind keine Hilfe. ätzend !


    Hallo katzengold,

    ich würde die Hausverwaltung dringlichst auf den Schaden aufmerksam machen und die Wanne nicht mehr benutzen.
    Zudem sollte die HV einen Handwerker beauftragen, der die Wasserschadenursache schnellstens ausfindig macht.
    Das muss ja nicht unbedingt von deiner Wanne kommen, kann ja auch in der Wand ein Rohr gebrochen sein.

    Den Schaden in der Wohnung des "Untermieters übernimmt dessen Hausratversicherung und / oder die Wohngebäudeversicherung.

    Du wärest für einen Schaden nur haftbar zu machen, wenn die Ursache auf dein fahrlässiges Handeln zurückzuführen wäre.
    (was bei einem undichten Wasserablauf sicher nicht der Fall ist !)

    Du solltest aber schleunigst zumindest eine Privathaftpflichvers. abschließen (günstige gibt es für 4 EUR im Monat) und vielleicht eine Hausratvers., falls dich mal selbst so ein Schaden trifft (auch ca. 4-8 EUR im Monat - je nach Wohnfläche).

    Grüße

    Tut mir nur ein wenig leid, denn ich bin auch kein Silikonverpfugerprofi

    Hab ich mir schon gedacht, dafür hat jeder so seine Fachgebiete.
    Gehe nur davon aus, das es hier aber auch Erfahrungswerte von Eigentümern oder Mietern gibt.

    Danke für Eure Antworten.

    Nur noch einmal die Frage, ob ich dem VM den Auftrag überlassen muß oder ob ich da als Laie mit meinem handwerkl. Geschick ran gehen kann (Kleinreparaturen) Ist ja während meiner Nutzung aufgetreten. Wenn ich da nun den alten Silikon abkratze und so 'ne dicke Silikonwurst *übertreib* draufpappe ... :rolleyes:

    Hallo, guten Tag,

    im Bad haben sich am Boden der Dusche die Silikonfugen an ein paar Stellen schwarz gefärbt.

    Frage 1: Kann ich das selber auswechseln oder muß ich hier den VM informieren / bitten ?
    Nur, weil ich kein "Silikonverpfugerprofi" :D bin, und das sicher nicht sooo professionell hinbekomme.

    Frage 2: hat jemand vielleicht Erfahrung, womit man das schwarze Zeug einfach entfernt bekommt, ohne das sich das Silikon auflöst o.ä.

    Danke für Informationen & Antworten

    Hallo,

    meistens sind es nicht mal die Silikonfugen, sondern die Abflüsse, die sich vom Abflußrohr lösen.
    Wenn also plötzlich ein Wasserschaden aufgetreten ist, kann das nur so, nicht durch beständiges durchtropfen an den Silikonfugen passiert sein.
    Da hätten sich bei ihrem "Untermieter" im Laufe der Zeit nur kleinere Schäden in Form von Wasserflecken bemerkbar gemacht.
    DAS würde ich jetzt schnellstens mal überprüfen !

    Alles Gute

    Das ist zwar keine rechtliche Hilfe, aber ich würde Ihnen raten, diese Dame zu ignorieren.

    Andere Mieter haben anscheinend mit Ihnen keine derartigen Probleme und sie haben zudem Einiges unternommen, um den Beschwerden der Dame auf den Grund zu gehen bzw. die Probleme zu lösen.

    Lassen sie sich nicht verückt machen - lächeln sie, eine Bärenjagd wäre schlimmer :)

    Nehmen sie es hin, das es nun mal Menschen gibt, die ihre Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben an Anderen auslassen.

    Ignorieren sie diese Person und werfen sie der ihre Zettel in ihren Briefkasten.

    P.S.
    Verbieten kann Ihnen die Frau ÜBERHAUPT NICHTS !!!

    Wir haben bei uns auch so uralte Alufenster drin.

    Die Schließmechanik ist bei ALLEN 4 Fenstern ausgeleiert und die originalen Dichtungen nach den langen Jahren ausgehärtet, die Fenster können daher nicht mehr dicht verschlossen werden.
    Es gibt dafür auch keine Ersatzteile mehr.

    Wir behelfen uns momentan mit Dichtungen aus dem Zubehör, die wir selbst angebracht haben, um wenigstens die Zugluft zu begrenzen.

    .

    Ich vermute, das bei Euren Fenstern auch durch Undichtigkeit Wasser eindringt, denn soviel Wasser ensteht nicht durch Feuchtigkeit im Raum.


    Ich denke, das dir hier weiterhin niemand helfen kann, da wird wohl nur eine vorab freundl. Besprechnung mit dem VM was bringen oder eben anwaltliche / Mieterverein-Beratung ...

    Glück auf

    Hallo Tina,
    rechtlich könnt Ihr m.E. nichts tun, denn Ihr habt die Wohnung so angemietet.
    Was würdest Du als Vermieter denn tun?
    Falls Ihr dort länger wohnen bleiben wollt, könnt Ihr doch mal über eine Kostenteilung beim Auswechseln des Fensters sprechen.

    :eek:

    Und wenn das Dach im Haus kaputt geht, könntet ihr euch ja auch beteiligen,
    oder wenn z.B., die Heizung im Winter ihr Dasein aufgibt, wäre es ja nett, wenn ihr dem VM auch etwas unter die Arme greifen könntet ...

    Hallo ?

    Berny, du schreibst im Forum oft sehr gute Beiträge wie ich finde, aber bitte hier nur ernstgemeinte Antworten ;)

    Wir haben auch zu dem Thema "alte Alufenster" nach Infos gesucht und z.B. dies in dem Buch vom Dt. Mieterbund gefunden:

    Einfache Doppelglasfenster erster Generation mit thermisch nicht getrennten Aluminiumrahmen, an denen sich Schwitzwasser absetzt sind mangelhaft und müssen saniert werden.
    (AG Dortmund WuM 2011,619)

    Zitat aus dem Link:
    Die Betriebskostenabrechnung kann formelle als auch materielle Fehler enthalten. Die Unterscheidung ist insoweit von Bedeutung, als nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung die Ausschlussfrist des § 556 BGB wahrt. Bei Vorliegen formeller Fehler und Verstreichen der Abrechnungsfrist ist ggf. der sich aus der Abrechnung ergebende Nachzahlungssaldo, jedenfalls aber die Abrechnungsposition, auf welche sich der formelle Fehler bezieht, dauerhaft nicht durchsetzbar. Materielle Fehler können auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist jederzeit berichtigt werden und hindern grundsätzlich nicht die Durchsetzbarkeit. Gleichwohl kann nach Verstreichen der Abrechnungsfrist eine Korrektur der Abrechnung zu Lasten des Mieters nicht erfolgen (vgl. BGH, Urteil v. 17.11.2004 - VIII ZR 115/04; v. 12.12.2007 - VIII ZR 190/06).

    Ich habe die in Frage kommende Sätze mal fett gemarkt.

    In diesen Kommentaren ist immer nur davon die Rede, das ein Korrektur zu Lasten des Mieters nicht mehr erfolgen kann.

    Was mich aber interessiert -und das finde ich eben da und in anderen Texten nicht- ist:

    ob eine vom VM erstellte, formell fehlerhafte NKA aus vergangenen Abrechnungsperioden vom VM noch zu Gunsten des Mieters korrigiert werden muss. Bzw. ob der Mieter das verlangen kann ?

    Da die Einwendungsfrist bei einer formell fehlerhaften NKA nicht zu laufen beginnt, müsste das doch so sein, oder ?

    Oder seh ich da vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr ?

    Hallo und danke für eure Antworten.

    Da stehen dann aber 2 neue Fragen im Raum:

    Strom für die Heizung wäre doch -mit den Abrechnungsmodalitäten z.B. 70/30% Verbrauch/qm- den Heizkosten zuzuordenen, oder ?

    und

    verbraucht die Heizung 1000 kw/h Strom im Jahr - das wäre ja nur die Pumpe, oder ?

    hier eine allgemeine Frage:

    Zweifamilienhaus mit 2 Wohnungen im EG und OG und 2 Zimmer im DG.
    207 qm Wohnfläche.

    Nebenkostenabrechnung: Hausstrom = 1340 kw/h :eek:

    (Wir haben in der Wohnung im OG im Jahr 2200 kw/h und im DG im Büro 550 kw/h)

    wir haben eine Ölheizung im Haus.

    Hausstrom wäre also nur Flur-, Außen- und Kellerlicht und für Gartenarbeiten ein Rasenkantenschneider.

    Wo können denn da 1340 kw/h an Hausstrom herkommen ???

    Habt Ihr da Erfahrungswerte zum durchschnittl. Verbrauch bei so einem Objekt ?

    Hallo, guten Abend,

    ich such mir grad 'n Wolf, um zu dem Thema eine Antwort zu finden.

    bei einer inhaltlich falschen NKA habe ich ja 12 Monate Zeit für Einwendungen.
    Danach nicht mehr. o.k.

    Wenn aber die NKA formelle Fehler enthält, wird ja die Einwendungsfrist nicht in Gang gesetzt.

    Inwieweit können NKA (hier 2009 - 2011) dann noch korrigiert bzw. ein Einwand erhoben werden ?

    Müsste der VM hier nicht dann auch die bemängelten NKA bzw. Positionen nachträglich korrigieren ?

    Danke für Links / Eure Infos und Antworten

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