Zusätzlich gibt es eine Kündigungsbestätigung mit der Unterschrift aller Vermieter. Letztendlich ist dies der Nachweis, dass auch die Frau Kenntnis von der Kündigung erlangen konnte.
Ich meine auch, dass die Kündigung rechtswirksam war.
Zusätzlich gibt es eine Kündigungsbestätigung mit der Unterschrift aller Vermieter. Letztendlich ist dies der Nachweis, dass auch die Frau Kenntnis von der Kündigung erlangen konnte.
Ich meine auch, dass die Kündigung rechtswirksam war.
Wir haben unser Haus Ende Juli auf 31.10. gekündigt und haben auch von beiden Vermietern (Ehepaar) eine unterschriebene Kündigungsbestätigung erhalten in der steht, dass das Mietverhältnis keinesfalls verlängert werden kann.
Nach einer Vorabnahme, bei der wir uns geweigert haben ein Protokoll zu unterschreiben, weil falsche Sachen drin, haben wir heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass die Kündigung nicht akzeptiert wird, weil wir sie nur an Ihn Vermieter gerichtet haben und nicht an beide.....
Jetzt habe ich festgestellt, dass unser Mietvertrag auch nur von ihm unterschrieben wurde....
Jetzt die Frage. Können Sie den Kündigungstermin jetzt noch verweigern? Wenn ich jetzt neu kündigen müsste, dann auf 31.12 und somit noch mal 3 Monate Miete zahlen?
Hallo Andreea,
wer ist denn im MV als Vermieter eingetragen?
Falls Ihr jetzt nochmals kündigen würdet/müsstet, wäre das dann übrigens erst zum 31.01.2017.
Die Kosten für unsere Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist innerhalb von 1 Jahr um 100 % gestiegen.
Begründung: Es bestand eine unterversicherung der Immobilie.
Der alte Vertrag war eine Immobilienversicherung Baujahr 1950.
Der neue Vertrag ist eine Gebäudeversicherung für ein Baujahr 1938.
Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??
Der VM kann den Gesamtbetrag, den er für Gebäude- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Immobilie im Abrechnungsjahr gezahlt hat, auf die Mieter umlegen, sofern vereinbart.
Wieso hier von zwei verschiedenen Versicherungsarten und Objekten die Rede ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo Mari28,
bei "meinem" JC kenne ich das so, dass diesem bzgl. der Kautionsrückzahlung eine Berechnung vom VM vorzulegen ist. Hatte ich bisher einmal gehabt, aber von der Kaution blieb nach den Instandsetzungen nichts übrig. Berechnung/Abrechnung ging ehem. Mieter und dem JC zu. Das war's.
Wir haben in der Überlegungszeit ein Haus gekauft ![]()
Hoffentlich bleibt es tränenfrei...:)
Hallo Darkkap,
"Wir sind eine 5-köpfige "Studenten-WG" in der jeder einen Individualvertrag besitzt, mit dem Nutzungsrecht von Gemeinschaftsräumen in einer geschlossenen Wohnung eines Hauses in dem sich mehrere Wohnungsparteien befinden.
- Jeder von Euch hat auch sein eigenes gemietetes Zimmer?
"Da sich der ehemalige Vermieter sich nicht mehr um das Haus kümmern konnte übergab er dies einer Hausverwaltung, mit der wir aktuell viele Schwierigkeiten haben."
- Habt Ihr schriftlich, dass die HV jetzt Euer VM ist bzw. vom VM autorisiert?
"Sie schaut in unsere Mülltonnen und kontrolliert unseren Müll (Mülltrennung)"
- Ist m.E. nicht zu beanstanden. Was stört Euch daran? Vielleicht haben sie Gründe wegen schlechter Erfahrungen?
"Unangekündigte Besuche der Gemeinschaftsräume, mit Fotos wie unordentlich es sei. Besonders hier anzumerken ist, dass niemand Sachen in Ecken liegen zu lassen hat wie Kartons mit Kram drin."
- Ist m.E. nicht zu beanstanden. Was stört Euch daran? Vielleicht haben sie Gründe wegen schlechter Erfahrungen?
"Jetzt ist der Hausverwaltung erst aufgefallen, dass noch ein 6. Zimmer existiert (wurde als Gästezimmer(11qm) benutzt und vom alten Vermieter so mündlich erlaubt) und will dies "Zwangsvermieten" an noch eine Person. Besonders anzumerken ist, dass das Gästezimmer nicht im Vertrag gelistet ist"
- Dieses Zimmer geht Euch nichts an, da es wohl von niemandem gemietete wurde.
"Hierbei würde mich interessieren ob dann die Kosten für alle Personen gesenkt werden müssten oder ob die Hausverwaltung mehr Geld verlangen könnte als die Mietsache laut Mietspiegel wert ist?"
- Wenn dieser Raum allgemein zugänglich ist, sind dessen Kosten wie die Allgemeinkosten auf die Einzelmieter mietflächenanteilig zu verteilen.
"Die Hausverwaltung hat sich darüber beschwert, dass sie die kosten dafür tragen müssten. Worauf wir entgegneten, dass über die Jahresabrechnung die WG doch die Kosten für erhöhte Nebenkosten trägt?"
- So what?
"Was uns schließlich noch aufgefallen ist, in meinem Vertrag steht keine klare Personenanzahl aber bei einer neu dazugezogenen Mitbewohnerin ..."
- Jeder Mieter möge in seinen eigenen MV blicken.
"Diesen Freitag soll schon ein Treffen mit der Hausverwaltung stattfinden und wir wissen nicht genau wie wir ihr entgegnen sollen, wenn sie unberechtigte kosten auf uns abwälzen will."
- Schriftlich von ihr geben lassen und hier posten.
- Sind von den Mietern alle MVs gleichlautend?
- Wie werden die Nebenkosten auf die Mieter verteilt?
???
Das Telefonat wird ja in etwa so abegelaufen sein:
M: Lieber Herr VM , ich hab mir das anders überlegt. Kann ich nicht doch wohnen bleiben und wir vergessen das mit der Kündigung?
VM: Na klar, aber dann zahlen Sie ab dem 1.11. statt 100 DM nun 100€
M1: der alte MV läuft weiter mit erhöhtem Mietzins oder der alte MV endet am 31.10. und ein neuer beginnt am 01.11. mit der dem neuen Mietzins. Beides erfordert keinen schriftlichen Vertrag.
Richtig, genauso war es, wie mir die NSA bestätigte...:o
Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben.
Unverschämt von Dir, Alfred, Du hast sie wohl beim Kaffeetrinken gestört...:o
Was zählt, sind Einwurfeinschreiben. Damit würde ich der Abrechnung in dem betreffenden Punkt widersprechen und Vorlage von Originalbelegen des Gärtnereibetriebs o.ä. erbitten.
(Hatte ich auch mal gemacht - eine Woche später hatte ich sie gehabt.)
Da es deutlich zu lesen ist. Aber da hat unser Maintaucher, den sie im Hochsommer noch mit Schlittschuhen an geborgen haben, bekanntlich seine Probleme mit.....
Wenn er auch "seine Probleme" haben sollte... - Dein Problem ist, dass Du selbst eines bist.
Wenn Nachts in einem Haus aus einem Keller z.B.etweas gestohlen wurde,wer kommt dann für den Schaden auf. Die Mieter selber , oder kann der Vermieter das über Seine Versicherung laufen lassen? Derf Kellerraum ist natürlich immer abgeschlossen.
Die Haustür sollte immer geschlossen sein, jedoch nicht abgeschlossen. Die Sorgfaltspflicht trifft jeden, VM, Besucher, Mieter.
Einbruchdiebstähle fallen nicht unter Mietrecht.
Dazu kommt, dass das warme Wasser sehr stark nach Chemie riecht und auch schmeckt.
Mein Vermieter antwortet mir darauf auch nicht mehr.
Was kann ich nun tun? Damit leben und so lassen?
Hallo Bene,
auch mir würde die Installation nicht zusagen. Darüber wird man aber trefflich streiten können...: Rechtsanwälte, Gutachter, Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:o
Recht worin bitte schön???
Das war von mir nicht im Sinne des Wunschdenkens des TO gemeint.
Entschuldigung, aber ich dachte hier kann mir geholfen werden. Wenn Sie das durchgemacht hätten, was wir durchgemacht haben, wären Sie für jeden guten Ratschlag dankbar. Ich hatte einfach nur gehofft, dass man uns helfen könnte, da ein Forum doch eigentlich dafür da sein sollte.
Dann stelle bitte - nach Themen sortiert - tabellarisch Deine Fragen.
PS: Da Ihr berits einen RA habt, wirst Du auch kaum erwarten können, dass wir hier andere Ratschläge als Dein RA geben. Das könnte ihm wohl nicht gefallen...
Deshalb mein Tipp mit dem Wechsel.
Vom = von einem
von Malermeister xy = Stammtischkumpel![]()
Jawoll, Meister... - Evtl. schickt der MM auch seinen Gesellen und/oder Azubi...![]()
Wir werden hier ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und bekommen kein recht.
Natürlich bekämet Ihr recht, wenn Ihr einen halbwegs tüchtigen Anwalt hättet.
unser Anwalt weiß schon bescheid, kommt aber bei unserem Ex-Vermieter nicht weiter, da er für alles und jeden eine Ausrede hat.
Hallo,
warum macht Euer Anwalt keine Nägel mit Köpfen? ich würde ihn sofort wechseln.
Hallo ciscodancer8,
ich würde per Einwurfeinschreiben dem Vermieter den Schaden schildern und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Bausubstanz und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Zitat Davinho: ..."in vollrenoviertem vom Malermeister durchgeführten Zustand und..."
Wenn es sich tatsächlich um eine Individuelle Vereinbarung handelt,
dann könnte das gültig sein.
Das kann dir aber nur ein Fachanwalt sicherer bewerten.
Eine formularmäßige Klausel ist mit ziemlicher Sicherheit ungültig.
Schäden im Treppenhaus sind von Schadensverursacher zu tragen.
Stimme zu. Aber die im Zitat genannte Regelung halte ich für unwirksam (Der Malermeister ist dann womöglich der Stammtischkumpel vom Vermieter...)
Und wie kann ich dann sicher sein das auch wirklich alles mit Rechten Dingen zugeht, wenn ich nicht vergleichen kann was ich im Jahr vorher verbraucht haben soll?
Liebe Grüße,
Wohnbar!
Der VM hat dem M auf Verlangen die Originalbelege des entsprechenden Zeitraums vorzulegen.
Wie muß,oder sollte eine ordnungs gemäße Nebenkostenabrechnung aussehen? Reicht es aus wenn z.B. die Menge an Wasser angegeben wurde die ich verbraucht haben soll,oder muß der ehemalige Vermieter irgendwelche Beweise, so z.B. den Zählerstand vom Wasser als Kopie mit schicken bei der Nebenkostenabrechnung ?Das gleiche Frage ich mich, ob auch der genaue Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser angegeben werden muß?Und wie sieht es mit den Versicherungen aus die der Vermiete auf den/ die Miete umlegen kann und darf?
Meine letzte Nebenkostenabrechnung bestand nur aus Zahlen, was ich bezahlen soll, ohne Angeben was ich verbraucht habe an Wasser,Heizenergie usw.
Einzelverbräuche in Litern oder kWh sind in der Betriebskostenabrechnung regelmässig nicht anzugeben, sondern es werden lediglich die Kosten für die einzelnen Posten nach bestimmten Verteilerschlüsseln auf die Mieter umgelegt.
Tipp: Studiere mal die Betriebskostenverordnung https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=heizkostenverordnung
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