Hallo kathihund,
"Wenn eine Kündigung am 28.10.16 vom Anwalt abgeschickt wird,der Mieter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hat,ist die Kündigung zum 1.5.17 rechtens?"
- Jein, jedoch zum 30.04.2017 sinngemäss, jedoch ok.
"Und ist es normal das die Kündigung ganz einfach,also auf dem einfachen Postweg,geschickt wird?"
- Ist nicht zu beanstanden, jedoch risikobehaftet. Wichtig ist jedoch, dass eine Originalvollmacht des Mandanten beigefügt war.
"Sie ist dazu auch noch vom Briefträger in den falschen Briefkasten gesteckt worden."
- Dann sag' ihm morgen bescheid.:o
Kannst ja den RA mal anrufen, was das soll, dass Du den Brief verspätet vom Nachbarn ausgehändigt bekamst - ob er kein Geld für ein Einwurfeinschreiben habe.