Beiträge von Berny

    Hallo kathihund,

    "Wenn eine Kündigung am 28.10.16 vom Anwalt abgeschickt wird,der Mieter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hat,ist die Kündigung zum 1.5.17 rechtens?"
    - Jein, jedoch zum 30.04.2017 sinngemäss, jedoch ok.

    "Und ist es normal das die Kündigung ganz einfach,also auf dem einfachen Postweg,geschickt wird?"
    - Ist nicht zu beanstanden, jedoch risikobehaftet. Wichtig ist jedoch, dass eine Originalvollmacht des Mandanten beigefügt war.

    "Sie ist dazu auch noch vom Briefträger in den falschen Briefkasten gesteckt worden."
    - Dann sag' ihm morgen bescheid.:o
    Kannst ja den RA mal anrufen, was das soll, dass Du den Brief verspätet vom Nachbarn ausgehändigt bekamst - ob er kein Geld für ein Einwurfeinschreiben habe.

    Der Vermieter sicherte uns zu das der Balkon erneuert wird, jedes Jahr auf's neue...
    und jedes Jahr hieß es das es zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht möglich seie.
    Dummerweise haben wir aus Rücksicht keine weiteren Schritte unternommen.


    Das war falsche Rücksichtnahme... Wer nimmt Rücksicht auf mich (Vermieter)?
    Wie sagte Michael Gorbatschow: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".
    Somit muss ich mich den Vorprostern anschliessen.

    Zumindest die dunkelroten Wände mußt in neutraler Farbe, muß nicht weiß sein, überstreichen.
    Ansonsten kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen oder die Kosten mit der Kaution verrechnen.


    Ich würde mit einem gut deckenden (dann dürfte 1x genügen) Weiss überstreichen, dann gibbet keine Diskussionen.:)

    TheReject:

    "2012 habe ich eine Wohnung bezogen - nun bin ich letzten Monat ausgezogen. Habe die Wohnung sauber hinterlassen. Einzig 2 dunkelrote Wände sind geblieben die ich vor ca. einem Jahr gestrichen habe."
    - Die gelten als Beschädigung.

    "Nun verlangt der Vermieter das ich die Wohnung wieder weiß streiche - nach einigen Recherchen habe ich sogar gelesen das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf."
    - Bitte die Rechtsgrundlage...

    "Was ist denn nun richtig? Bin ich dazu verpflichtet?"
    - Ich meine: Ja.

    "Was ist die Konsequenz wenn ich nicht streiche?"
    - Dass der VM, wenn Du Dich weigerst, dies auf Deine Kosten erledigen (lassen) kann. Wie war der Zustand der übrigen Wände bei Mietbeginn?

    Hallo Zitterhand,

    meine Stellungnahme kann nicht noch mehr zu Deinem Gunsten ausfallen wie die meines Vorposters. Du hast die Mietsache seinerzeit im Ist-Zustand angemietet und solltest Dir mal den § 536 BGB ansehen. Eklatante Mängel, welche auch bei sorgfältiger Übernahme seinerzeit nicht entdeckt werden konnten, sollteste dem VM melden mit der Bitte um Beseitigung, auch auf § 535 BGB bezug nehmen.
    Was die veraltete Elektrik anbetrifft, so erinnere ich mal an Bestandsrecht (G**gle hilft).

    Ab und zu haben wir hier Meldungen von Mietern, welche Ruinen übernehmen und dann meinen, dass ...:eek::eek:

    Hallo chester00,

    "Wenn es meine Vermieterin zulässt, war meine Idee nun diese Wohnung an eine WG unterzuvermieten."
    - Ist rechtlich nicht möglich, die gesamte Wohnung unterzuvermieten.

    "Ist dies rechtlich überhaupt möglich und wenn ja, für wie lange?"
    - Untervermietungen bedürfen zwingend der (schriftlichen) Zustimmung des Vermieters.

    "Ist dies auch mit Gewinn rechtlich. Sagen wir, ich zahle für Warmmiete, Strom, Gas, Telefon usw. ~ 600€. Darf ich diese dann für insgesamt 700€ oder 800€ an eine WG vermieten? Steuerlich ist klar, dass das angegeben werden muss. Die Frage ist, darf ich mit einer Untervermietung Geld verdienen?"
    - Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

    "Vorrangig an Vermieter gerichtet. Ist sowas überhaupt sinnvoll? Möchte möglichst wenig Scherereien."
    - Wagnis...:eek:

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