Vermieter nach Wasserschaden Boden schlecht geflickt und andere Optik im Wohnzimmer

  • Wir hatten bei uns in der Wohnung einen wasserschaden der repariert wurde .

    Nun wurde aber im Wohnzimmer einfach eine ganz andere Optik des PVC im Wohnzimmer verlegt der uns überhaupt nicht gefällt und komplett von der Optik des Bodens abweicht der vorher drin war was den Vermieter aber nicht interessiert egal ist.

    Hin zu kommt das im Schlafzimmer einfach eine Bahn geflickt wurde die mit den Boden der darin liegt auch überhaupt nicht zusammenpasst was den Vermieter genau so wenig interessiert und uns überhaupt nicht so gefällt.

    Meine Frage muss ich das alles so hin nehmen oder kann ich da gegen vorgehen und was hätte ich alles für Möglichkeiten.

    Bild Wohnzimmerboden vorher:

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    Bild Wohnzimmerboden neu:

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    Flickerei im Schlafzimmer :

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  • Hallo Cupra1502,

    wenn Du einen Fachanwalt beauftragst, wird dieser x Gutachter beauftragen, welche x Meinungen haben - und letztendlich wird ein Richter entscheiden...
    Weshalb hast Du, als bei Beginn der Reparaturarbeiten die Abweichungen deutlich wurden, die Arbeiten nicht gestoppt?

  • Die Vermieterin sagt nur wenns uns nicht passt sollen wir uns eine andere Wohnung suchen


    Da macht sie es sich aber leicht...:rolleyes:
    Ich neige zu der Ansicht, dass Auswechslung des Bodenbelags von Laminat beige in Plaste grau nicht dem vertragsgerechten Zustand (bei Mietbeginn) entspricht.

  • Es war beides pvc blos so wie ich das glaub gelesen zu haben muss sie einen gleichwertigen von der Farbe oder ähnlich einbauen was hier etz aber natürlich Welten Unterschied sind

  • Also ist es wohl am besten ich wende mich mal an meinen Anwalt was der zu dem ganzen sagt


    ... dabei fällt mir ein, dass eine meiner vermieteten Wohnungen ebenfalls PVC in Laminatoptik hat... War der neue PVC ein Sonderangebot? Wurdest Du vorher gefragt?
    Halte uns bitte weiterhin informiert.

  • Nein ich wurde nicht gefragt ihr ging es nur darum das er so robust wie möglich ist wir durften überhaupt nicht mitentscheiden geschweige sind nicht mal informiert worden was sie reinmachen möchte.

    Es stand dann nur der Handwerker da mit dem jetzigen Boden der aussieht wie eine osb Platte in beige

  • Nein ich wurde nicht gefragt ihr ging es nur darum das er so robust wie möglich ist wir durften überhaupt nicht mitentscheiden geschweige sind nicht mal informiert worden was sie reinmachen möchte.
    Es stand dann nur der Handwerker da mit dem jetzigen Boden der aussieht wie eine osb Platte in beige


    Hast Du sie mal nach dem Grund für ihre Entscheigung gefragt?

  • Hallo,

    und jetzt willst du mit so einer Sache zu einem Anwalt rennen. Das wird doch zu nichts führen. Fakt ist, deine Wohnung war mit PVC ausgestattet, dieses musste ausgetauscht werden. Jetzt hast du ein nagelneues PVC, damit ist der verträgemäße Zustand wieder hergestellt. Da der Vermieter Eigentümer ist, darf es aussuchen, wie er sein Wohnung austattet, solange es nicht in einer völlig inakzeptablen Optik ist.

    Den Flickenkram im Schlafzimmer kann man sicher bemängeln, aber am Ende fällt das in den Bereich der unerheblichen Probleme.

    Spare die Nerven und das Geld. Wenn du dem Vermieter zeigen willst, dass es so nicht geht, solltest du wirklich ausziehen.

    Gruß
    H H

  • BGB § 536
    Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Sie können einen Mangel an der Mietsache nur beanstanden, wenn eine Tauglichkeitsminderung vorliegt. Ein anderes Design zähle ich nicht dazu.
    Da bleibt Ihnen nur eine Entscheidung des Gerichtes als die berühmte Gotteshand.

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