Beiträge von Berny

    Ja aber ist für sowas nicht die bisher hinterlegte Mietkaution da


    Richtich... Sie dient zur Abdeckung der Ansprüche des VM nach Mietende (dass sie nur seltenst ausreicht, davon können die VM nur singen.so (Trauergesänge...)

    @AJ19000
    Die Mietkaution in Höhe von 1910€ wurde bei Mietsantritt bereits bezahlt


    Egal, ob 1310€ oder 1910€, eine weitere Kaution kann er nicht fordern, sondern lediglich, dass die Mieterin bei Mietende den Ursprungszustand auf ihre Kosten wiederherstellt.

    Eb enfalls ohne Gruss.

    BS36,
    wenn Du wüsstest, wie sehr Du auf dem Holzweg mit Deinen "Vermutungen" bist:

    1. "Ich habe eine Mietminderung an meine Vermieterin überstellt in der ich die Miete für den Zeitraum der Einrüstung des Hauses um 10 % mindere. Diese Mietminderung wurde nicht beantwortet, weder schriftlich noch fernmündlich. Dieses betrachte ich also als konkludente Zustimmung zu meinem Schreiben"

    2. "Rein rechtlich stimmt sie also der Abänderung der Mietzahlung (minus 10 %) zu."

    "Da das Gerüst erst zum 04.10.2016 kam weil das Ordnungsamt die Strasse ums Haus erst zu dem Zeitpunkt freigegeben hat, wir alle davon aber nichts gewusst haben, weil auch hier schriftlich als auch fernmündlich die Bekanntgabe fehlte, bin ich jetzt am zweifeln ob die Minderung der Miete ab dem 26.09.2016 gerechtfertigt ist oder ob meine Vermieterin für den September noch die komplette Miete verlangen kann?"
    - Yes, she can. Und das nicht nur für den Rest-September...

    richtig, danke. Mit dem Hausflügel sollte nur deutlich werden, dass unsere Türen nebeneinander sind.


    Sicherlich wohnen hinter der Tür auch Nachbarn mit Namen...
    Vierte Möglichkeit: Dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch seit wann sie ihm bekannt sind, und zeitnahe Abhilfe einfordern, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen - und uns gelegentlich den Fortgang mitteilen.

    Reine Nebenkosten ohne Heizung.
    Positionen sind angeführt aber alles sehr undurchsichtig :/


    Nix ist undurchsichtig. Die auf den Mieter umlegbaren BK sind im MV aufgeführt - wenn nicht einzeln, dann genügt auch ein Bezug auf die Betriebskostenverordnung. Dein VM hat Dir die der Abrechnung zugrundeliegenden Originalbelege zur Einsicht auf Verlangen vorzulegen und unklare Berechnungen zu erläutern.
    Betriebsundheizkostenabrechnungsüberprüfungsstellen gibt es leider nicht...

    Wir wohnen jetzt 150 km weiter. Ist halt die Frage ob man dafür jetzt des lieben Friedens Willen hinfährt oder ob es Vermietersache ist und er jetzt ein schönes Antwortschreiben zu seinen Angeboten plus einforderung der 500€ einbehaltener Kaution bekommt.


    ZuFriedenheit des VM wirst Du nicht erreichen, dafür gibt es letztlich Richter...

    Nun wurde festgestellt, dass täglich 20 kWh gelaufen sind. Energieberater, Stromanbieter, Elektriker waren bereits alle vor Ort und können sich diesen Verbrauch nicht vorstellen, schieben es aber auf die Umwälzpumpe.


    Mal rechnen: Wenn die Umwälzpumpe 50W braucht, wären das bei 100% ED täglich ... 1,2 kWh. so so...:confused:
    PS: Ich gehe von einer normalen Umwälzpumpe aus. Was für eine gabt Ihr denn? Bild, Typ, Anschlusswert?

    Das kann ja wohl auch nicht sein, oder?!??


    Kannst Du klemmen, da im § 11 nur von "in den Mieträumen" die Rede ist, jedoch nicht von aussenliegenden Terassen. Ich würde sie einmal schrubben, mehr nicht. Käme in etwa der besenreinen Übergabe gleich.

    Habe bei meiner HK Abrechnung entdeckt, dass die angesetzten Beschaffungskosten um ca. 100% über den zum genannten Zeitpunkt festgestellten und auch nachweisbaren Marktpreisen liegen. Gibt es hier eine gesetzliche Vorgabe ab welchem Überzug (in %)eine unwirtschaftliche Beschaffung vorliegt? Habe derzeit Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt und harre der Antwort


    Dein als Einspruch bezeichneter Widerspruch ist schon mal ein geeigneter Anfang. Der VM ist verpflichtet, dem M auf Verlangen die der BetrK- bzw. Heizk-Abrechnung im Original vorzulegen.

    Es geht mir doch nur einfach darum, was für Mieter leichter zu gestalten ist- Schneeräumen nach Schneekarte oder nach Plan.


    Bei meinem 5-MFH hängt der Plan im Flur aus. Jeder Mieter ist also alle 5 Monate "dran". somit rolliert jeder und ist niemals mit demselben Monat belastet.

    Winterdienst ist vertraglich geregelt und wird auch seit Jahren von allen ausgeführt.


    Paulchen (Du siehst, es geht auch ohne ...:eek:) hat mich (noch mal) dran erinnert: Wenn der Winterdienst (miet-)vertraglich geregelt ist, dürfte das doch die richtige Lösung sein, ohne dass man nach "einfach" oder "gerecht" fragen muss.
    (Bspw. in meinem MFH hängt ein Plan aus, auf welchen mietvertraglich Bezug genommen wird.)

    PS: Lese Dein Post erst jetz. Weshalb fragtest Du überhaupt...?

    Ich tendiere zur Schneekarte, frage mich jedoch, ob diese ausreichend ist oder es noch zusätzlich eines Planes bedarf.


    Du verstehst nicht, worauf ich aus war.
    Als Grundstückseigentümer bist Du gemäss der Ortssatzung verpflichtet, den Gehweg und die Fahrbahn bis zur Mitte schnee- und eisfrei zu halten, ggf. mit abstumpfenden Mtteln zu versorgen. Soweit verstanden?

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